Am 14. März hatte Frau Ministerin Schwall-Düren im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags noch erbitterten Widerstand gegen dieses Gesetz angekündigt. Ich zitiere Sie wörtlich, Frau Ministerin, wir haben es gerade schon einmal gehört, aber ich denke, es lohnt sich, dieses Zitat hier noch einmal zu bringen: Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab.
In der weiteren Begründung äußerten Sie dann Ihre Einschätzung, dass das Gesetz mangelhaft sei. Deshalb müsse die Landesregierung im Bundesrat alle Möglichkeiten ausloten, um für ein besseres Gesetz zu kämpfen. Beifall gab es dafür von den Koalitionsfraktionen, die frohlockten, dass die Landesregierung alle Register ziehen werde, um es abzuwenden.
Allerdings: Aufsteigenden Pulverdampf hat es anschließend im Bundesrat nicht gegeben. Statt dort die Segel auf Konfrontationskurs zu setzen, so wie es die Piraten mit Recht nach der Ausschusssitzung vermutet hatten, lag das Schiff der Landesregierung ganz ruhig im Hafen vor Anker. Von Streitlust keine Spur. Im Gegenteil, der Antrag von SchleswigHolstein auf Anrufung eines Vermittlungsverfahrens wurde billigend durch die NRW-Landesregierung versenkt.
Dass man in der Politik argumentativ auch mal einen größeren Schritt machen muss, darüber brauchen wir meines Erachtens nicht zu streiten. Aber dieser Spagat – da haben die Piraten vollkommen recht – zerreißt die Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung.
Herr Bolte, ich gehe davon aus, dass Sie deswegen gerade so laut hineingerufen haben – es war hier leider nicht zu verstehen –, weil die Grünen so ganz und gar nicht mit dem Vorgehen dieser Landesregierung einverstanden waren. So zumindest, wenn ich einer WDR-Internetmeldung vom 21. März Glauben schenken darf. Während die Grünen nämlich im Vermittlungsausschuss streiten wollten, war es der SPD nur recht, dieses Gesetz durchzuwinken.
Für den inhaltlichen Wechsel, Frau Ministerin, habe ich Verständnis, denn es gibt gute Gründe hinter diesem Gesetz zu stehen. Es ist kein mangelhaftes, sondern ein notwendiges Gesetz. Denn wenn das Gesetz wirklich mangelhaft gewesen wäre – da bediene ich mich mal der Schulnoten –, hätte man es im Bundesrat sitzenbleiben lassen müssen und hätte es nicht durchwinken dürfen.
Die Begründung liegt auf der Hand. Suchmaschinen erzielen beträchtliche Werbeeinnahmen, indem sie Arbeitsergebnisse von Journalisten nutzen, die wiederum von Verlagen bezahlt werden. Presseverlage haben bislang kein eigenes Recht eingeräumt bekommen. Sie sind deswegen gezwungen, aus abgetretenen Rechten der Urheber vorzugehen, um ihre Leistungen zu schützen. Da Verlage mit vielen Journalisten, mit Fotografen und Graphikern arbeiten, ist eine Rechtsverfolgung quasi unrealisierbar. Einfacher Rechtsschutz sieht deswegen anders aus.
In fast allen Medienbranchen gibt es ein eigenständiges Leistungsschutzrecht. Es gibt also tatsächlich eine Schutzlücke, die nun beseitigt wird. Ausgenommen von der neuen Regelung sind einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, ein Zusatz, der aus meiner Sicht Sinn macht, da er für einen Interessensausgleich sorgt. Es soll gewährleistet werden, dass Texte im Internet kurz beschrieben und gefunden werden können. Dafür können vier Worte reichen, bei sehr komplexen Suchen können es aber auch einmal mehr werden. Eine exakte Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Worten wäre aus meiner Sicht falsch.
Wir werden Teile des Antrags der Piratenfraktion – es ist ja eine Einzelabstimmung verlangt worden – ablehnen. Aber, verehrte Piraten, wir verstehen natürlich Ihre Verärgerung, da Sie aufgrund der vorherigen Ankündigung der Landesregierung getäuscht worden sind – so würde ich es ausdrücken. Sie sagten gerade, Sie seien veräppelt worden.
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Landesregierung in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln in Einklang bringen soll. Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen da nur wenig Hoffnung machen. Dass bei dieser Landesregierung weiter Worte und Taten auseinanderfallen, ist noch wahrscheinlicher als ein rein deutsches ChampionsLeague-Endspiel.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Bolte das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schick, das war jetzt wirklich billig. Sie stellen sich hierhin und fragen: Warum hat die Landesregierung dieses Gesetz nicht aufgehalten? Warum ist dieses Gesetz zustande gekommen? Das ist doch die Frage, die Sie beantworten müssten. Dieses Gesetz ist zustande gekommen, weil es ein Werk der schwarz-gelben Merkel-Koalition ist. Das ist doch der Punkt.
Das Leistungsschutzrecht reiht sich 1:1 in eine bald vierjährige Periode ein, in der Schwarz-Gelb den digitalen Wandel von vorne bis hinten verschlafen hat. Die Merkel-Koalition versagt beim Breitband. Sie hat – das zeigt sich doch ganz aktuell, Stichwort Telekom – die Sicherung der Netzneutralität vergeigt. Einige Koalitionäre – ich finde, das ist fast das Schlimmste – haben Erika Steinbach zum Twittern gebracht. Jetzt kommt das Leistungsschutzrecht, mit dem die Merkel-Koalition gezeigt hat, dass sie auch netzpolitisch die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten ist.
(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Das sagen die Befürworter des Ju- gendmedienstaatsvertrags, die wir dabei stoppen mussten!)
Wir haben immer angezweifelt, ob ein Leistungsschutzrecht das geeignete Rechtsinstrument ist, um das allseits gewünschte Ziel eines fairen Interessenausgleichs zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Ein Leistungsschutzrecht schützt nach seiner bisherigen Verwendung eine eigenständige schöpferische Leistung, die nicht durch das Urheberrecht abgedeckt ist. Und dieses Institut soll nun sachfremd nach dem Willen der Bundesregierung auf verlegerische Leistungen ausgedehnt werden.
Das Leistungsschutzrecht dient auch nicht denen, denen es dienen soll. Nicht umsonst gab es die Kritik von den Journalistinnen und Journalisten, die Sie, Schwarz-Gelb, in Berlin von vorne bis hinten durch das ganze Verfahren ignoriert haben. Es hilft nicht den Journalistinnen und Journalisten. Es hilft nicht den kleinen Verlagshäusern, sondern es wird die Marktmacht der großen Häuser gestärkt und der Konzentrationsprozess beschleunigt.
Schließlich ist auch das Leistungsschutzrecht nicht im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer. Das Leistungsschutzrecht wird zu massiver Rechtsunsicherheit führen. Es wird das Problem der Massenabmahnungen verschärfen,
Dass von der schwarz-gelben Koalition kurz vor Toresschluss noch ein paar Änderungen reinkamen, Herr Schick – auch das haben Sie angesprochen –, hat an diesem Gesetz nichts mehr verbessert. Im Gegenteil, es hat alle Probleme noch einmal deutlich verschärft.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage, das Leistungsschutzrecht ist ein Werk der schwarz-gelben Koalition von Frau Merkel, dann heißt das auch: Nach dem 22. September und mit einer neuen Mehrheit im Deutschen Bundestag werden die Karten neu gemischt. Es gilt dort, den Diskurs sachlich fortzusetzen.
Wir haben in der Vergangenheit – auch im Ausschuss für Kultur und Medien, Herr Schwerd; Sie waren doch an einigen Diskussionen schon beteiligt – in den Gremien Diskussionen darüber geführt, wie wir es schaffen, dieses Ziel, das alle im Munde führen, „fairer Interessensausgleich für alle“, auch Realität werden zu lassen. Darüber haben wir doch diskutiert. Wir müssen nach vorne darüber diskutieren. Ich hoffe, dass sich viele daran auch beteiligen.
mokratie gibt. Da reden wir nicht mehr nur über das Urheberrecht, sondern da reden wir über das große Ganze. Da reden wir über alle Arbeitsbedingungen, die für journalistische Arbeit im digitalen Zeitalter einschlägig sind, und auch über alle Herausforderungen, die im digitalen Zeitalter einschlägig sind.
Vielen Dank, lieber Matthi Bolte. Wir haben gerade gehört, dass schon einiges zu dieser Thematik im Ausschuss besprochen wurde. Ich möchte konkret nachfragen, da ich diesem Ausschuss nicht angehöre: Ist da auch über die Option gesprochen worden, dass das rot-grün geführte Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dem Leistungsschutzrecht zustimmt?
Herr Kollege, ich habe gerade skizziert, dass es in der Debatte nicht alleine um Verfahrensfragen ging, sondern dass es insbesondere – das fand ich auch in Ordnung, dass die Diskussion in der Sitzung im März in dieser Richtung geführt wurde – um das breite Feld ging: Wir stellen wir Randbedingungen für journalistische Werke im digitalen Zeitalter auf, damit es einen fairen Interessensausgleich gibt?
Sie können sich mit den Kollegen Schwerd und Lamla darüber unterhalten, die in der Sitzung anwesend waren. Wir haben, bevor wir in die Befassung Ihres Antrags im Ausschuss eingestiegen waren, über eine sehr umfangreiche Studie über die Zukunft und den gegenwärtigen Stand des Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Wir wissen, ich habe es eben skizziert: Demokratie braucht Medien- und Meinungsvielfalt. Wir sehen, gerade auf der lokalen Ebene gibt es nun einmal Handlungsbedarf. Da gibt es Probleme.
Wenn man diese Diskussion konstruktiv führt, dann zeichnen sich einzelne Baustellen ab, auf die es Antworten zu finden gilt. Es wird beispielsweise auch im Landesmediengesetz einige Punkte geben, die sich damit befassen, wie wir Rahmenbedingungen für journalistische Arbeit im digitalen Zeitalter schaffen, wie wir insbesondere den Journalismus vor Ort stärken können. Ich glaube, das ist eher die Frage, über die wir diskutieren müssen. Insgesamt ist zu dieser Verfahrensdebatte ja auch schon sehr viel gesagt worden.
Düngel hin schon skizziert. Ich habe skizziert, welche Herausforderungen es gibt, wie groß die Herausforderungen sind. Und ich habe gesagt, dass wir daran arbeiten werden.
Wir schließen uns gerne – das hat Herr Vogt auch schon ausgeführt – Ihren Argumenten gegen das Leistungsschutzrecht an und werden entsprechend dem ersten Punkt Ihres Antrags zustimmen. Bei dem anderen tun Sie aus meiner Sicht Ihre pflichtschuldige Arbeit als Oppositionsfraktion. Ich hoffe, dass Sie darüber hinaus bereit sind, sich in die Diskussion wieder sachlich und mit Sachverstand einzubringen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben hier gerade eine Antwort auf die Frage bekommen, ob nun der vorliegende PiratenAntrag oder die taktischen Winkelzüge von SPD und Grünen eine Show-Veranstaltung waren. Zumindest war es bemerkenswert, als beim ersten Aufschlag die Ministerin im zuständigen Ausschuss vollmundig ihren Widerstand im Bundesrat ankündigte, gleichzeitig aber Rot-Grün einen Antrag auf eine Anhörung stellte, um erst einmal Tempo aus den Beratungen zu nehmen. Der ursprüngliche Piraten-Antrag steckte also schon in der Sackgasse, und Rot-Grün hat dann noch geholfen, die Sackgasse zur Einbahnstraße zu erklären.
Auf Ihre Frage, ob Sie veräppelt worden sind: Ja klar, Sie sind veräppelt worden. Aber das ist wie im Paradies: Wenn jemand da ist, der den Apfel entgegennimmt, dann trägt derjenige dafür auch ein Stück Verantwortung – obwohl Äpfel eine nahrhafte Frucht sind, wie ich finde.
Das Ausbremsmanöver führt dazu, dass der Antrag jetzt eigentlich keinen Sinn mehr macht; denn in Berlin war man schneller. Der heutige Antrag, die Landesregierung für ihr Verhalten im Bundesrat zu maßregeln, wirkt da eher wie ein sinnentleertes Nachtreten. Sie kritisieren damit das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat, verbunden mit der Aufforderung – ich zitiere –, „Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen“.
Dieser Aufforderung möchten wir im Grundsatz gar nicht widersprechen. Wie sagte schon die Ministerpräsidentin bei ihrer Regierungserklärung 2010, als sie Johannes Rau zitierte? „Sagen, was man tut, und tun, was man sagt.“ – Dies umzusetzen – das wissen wir –, gelingt der Landesregierung auch in vielen anderen Bereichen nicht sonderlich überzeugend.
Ich möchte mich aber dennoch bei der Landesregierung bedanken. Frau Ministerin, aber auch liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, vielen Dank dafür, dass Sie das Leistungsschutzgesetz der Bundesregierung im Bundesrat nicht blockiert haben. Es scheint so, als wolle sich die SPD alle Türen offenhalten. Die Mehrheit will es sich so kurz vor der Bundestagwahl natürlich nicht mit den Medien und den Redaktionen verscherzen; denn diese sind schon für das Leistungsschutzrecht.
Herr Steinbrück steht mit seiner Rhetorik alleine da, Herr Steinmeier war schon immer für das Leistungsschutzrecht. Die SPD hatte die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen. Das hat sie aber nicht getan. Als dann über das Gesetz im Plenum des Bundestages abgestimmt wurde, machten sich die Kollegen der SPD rar.
Dass die rot-grüne Blockade nicht kam, liegt vielleicht auch daran – und das sehe ich jetzt einmal positiv, Frau Ministerin –, dass Sie sich Sachargumenten aufgeschlossen gezeigt haben;
dafür gibt es ebenso gute Gründe wie für das Leistungsschutzrecht. Gut, Sie wollen das Gesetz nach der Bundestagwahl abschießen oder weiterentwickeln. Ich glaube, bei der Entschließung handelt es sich um Worthülsen; das ist geschenkt.
Es geht schließlich um den digitalen Bereich; da müssen die Gesetze immer wieder überprüft werden, weil sich da alles mit rasender Geschwindigkeit entwickelt. Das werden CDU und FDP nach der Bundestagwahl auch tun, wenn erforderlich, und zwar in einer gemeinsamen Regierung in Berlin.