Statt Ihre eigenen Kompetenzen wahrzunehmen, statt selbst mit gutem Beispiel bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten, bei denen das Land Nordrhein-Westfalen die Besetzungsrechte hat, voranzugehen, versuchen Sie hier einmal mehr, Bundespolitik in den Landtag zu bringen.
In 2009 betrug der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30-Unternehmen nur 0,5 %, in 2011 lag dieser Anteil bei 3,7 %, und zum Jahresende 2012 ist dieser auf 7,8 % angestiegen. Das ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Ich denke, das wird parteiübergreifend so gesehen.
Unternehmen erstmals die Festlegung individueller Selbstverpflichtungen zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen zugesagt. Diese Ziele betreffen die Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Nach Berechnungen des IGES Instituts werden davon in den nächsten Jahren 5.400 Frauen in Deutschland profitieren.
Darüber hinaus haben sich die meisten DAX-30Unternehmen für ihren Aufsichtsrat individuelle Ziele für eine Steigerung des Frauenanteils gegeben. 21 Unternehmen streben einen Frauenanteil von 20 % und mehr an, sieben Unternehmen einen Anteil von 30 % und mehr.
Damit unterscheidet sich diese freiwillige Selbstverpflichtung der größten deutschen börsennotierten Unternehmen erheblich von der unter der rotgrünen Bundesregierung geschlossenen Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern aus dem Jahr 2001.
Denn in 2011 haben sich die Unternehmen zu konkreten individuellen Zielen verpflichtet. Sie sind auch bereit, hierüber regelmäßig Bericht zu erstatten.
Aber bei aller Flexibilität wird ein Maß an Verbindlichkeit benötigt. Diese Verbindlichkeit kann in der Tat nur ein Gesetz herstellen. Nur ein Gesetz kann sicherstellen, dass Unternehmen, die sich nicht
freiwillig zur Veränderung bei der Chancengleichheit von Frauen und Männern bereit erklären, durch Sanktionen entsprechenden Druck spüren.
Genau an dieser Stelle kommt übrigens die FlexiQuote ins Spiel. Die Flexi-Quote ermöglicht den Unternehmen die unternehmerische Freiheit trotz einer gesetzlichen Verbindlichkeit. Unternehmen sollen verpflichtet werden, Ziele zur Beteiligung von Frauen an der Unternehmensführung zu nennen, und sie erhalten dabei den notwendigen Entscheidungs- und Handlungsspielraum, um die unternehmerischen Besonderheiten zu berücksichtigen.
Denn mit der Einführung einer starren Quote für Aufsichtsräte – wie Sie sie hier fordern – könnte die Frage gesetzlicher Regelungen für Frauen in Führungspositionen in der politischen Diskussion schnell und bequem abgehakt werden. Unternehmen können dann auf einige wenige Frauen im Aufsichtsrat verweisen und das Thema „Frauenförderung“ damit für erledigt erklären. Das Sonnendeck wäre optisch weiblicher – ohne Frage –, aber im Maschinenraum hätten viele Frauen weiterhin das Nachsehen.
Denn die starre Quote für Aufsichtsräte ändert im Alltag des Großteils der Frauen überhaupt nichts. Das zeigen auch die Ergebnisse aus Norwegen, das eine 40-%-Quote für Aufsichtsräte eingeführt hat.
Frau Kollegin Scharrenbach, entschuldigen Sie die Störung. Die Kollegin Paul würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen. Nur für mein Verständnis der Flexi-Quote: Wenn ich mir als Unternehmen vornehme, ich möchte 2 % Frauen in Führungsgremien haben, und ich erreiche das, ist das dann schon ausreichend für die Erfüllung der Flexi-Quote? Und was passiert, wenn ich noch nicht einmal das schaffe? Ist das dann auch sanktionsbewehrt oder eher nicht?
Frau Paul, vielen Dank für diese Zwischenfrage. Sie wissen, dass es sich bei der Flexi-Quote um eine freiwillige Selbstverpflichtung gerade der größten deutschen börsennotierten Unternehmen handelt. Wenn Sie sich die Selbstverpflichtung ansehen, die diese Unternehmen abgegeben haben, dann sprechen wir konkret nicht über die Werte, die Sie hier nennen, sondern über ein Vielfaches mehr.
Wenn Sie dann noch den ersten Jahresbericht, den die Unternehmen abgegeben haben, heranziehen und sich die Entwicklung, die sie genommen haben, vergegenwärtigen, immer unter Berücksichtigung der Branche, in der sie sich befinden, dann werden Sie feststellen, dass das, was Sie vorgeben, nicht eintritt. Wenn wir das Gesetz bekommen, dann wird es sanktionsbewehrt sein, was die Flexi-Quote anbetrifft.
Ich komme zurück zu Norwegen. Es hat sich gezeigt, dass Frauen in Aufsichtsräten nach denselben Prinzipien arbeiten wie Männer. Das heißt, im Unternehmen hat sich nichts geändert. Die Rechnung „Mehr Frauen im Aufsichtsrat gleich mehr Frauen in allen Führungspositionen“ ist offenkundig eine Milchmädchenrechnung, die Sie hier aufmachen.
Um faire Chancen für alle Frauen zu erreichen, brauchen wir Lösungen, die bei den Ursachen für die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen ansetzen. Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung formuliert es an dieser Stelle deutlich:
„Die Ausgestaltung von Führungspositionen ist an männlichen Lebenswelten orientiert und in der Regel an eine spezifische Anforderungsstruktur und -kultur geknüpft, die potenziell nur Arbeitskräfte erfüllen können, die von familiären Pflichten frei sind.“
Insofern lässt sich auch dieser Wandel der Unternehmenskultur, den wir benötigen, nicht von oben verordnen.
Der Grundgedanke der Flexi-Quote – und das haben Sie in Ihrem Antrag nicht geschrieben – findet sich auch in den Richtlinienvorschlägen der EUKommission wieder, nämlich konkret für die Vorschläge von Besetzung von Vorständen. Denn hier soll keine Einheitsquote vorgegeben werden, sondern als ergänzende Maßnahme schlägt die EUKommission eine Flexi-Quote vor. Ehrlichkeitshalber hätten Sie das hier anführen können. Das haben Sie aber nicht getan. Eine starre Quote, so wie Sie sie fordern, mag nur auf den ersten Blick Gerechtigkeit bringen. In der Realität wird Ungerechtigkeit gegen eine andere Ungerechtigkeit ausgetauscht.
Abschließend: Ihr Antrag wird aus Sicht der CDUFraktion den Anforderungen an eine moderne Personalpolitik weder im unternehmerischen Sinne noch im politischen Sinne gerecht. Ihr Antrag wird auch Ihren eigenen Zuständigkeiten im Land Nordrhein-Westfalen nicht gerecht. Sie haben die Möglichkeit, hier eigene Standards zu setzen, und tun es nicht. Insofern können wir Ihren Antrag nur ablehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag hat sich die Koalition wahrlich ein Denkmal gesetzt. Da argumentieren Sie doch tatsächlich, dass eine EUQuote in Aufsichtsräten eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel sei.
Auf der Ebene der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen existiert kein Fachkräftemangel, zumindest nicht in dem Sinne, wie Sie ihn hier anführen. Mit einer Quote im Aufsichtsrat können Sie nicht den Mangel an Fachkräften im operativen Geschäft ausgleichen. Die Top-Frauen gehen dem Arbeitsmarkt schon viel früher verloren. Ich hoffe, dass es sich bei Ihrer Argumentation in diesem Zusammenhang lediglich um eine unglückliche Formulierung handelt. Denn wer so argumentiert, der demonstriert nur, dass er keine Ahnung von Großunternehmen hat, sehr geehrte Damen und Herren.
Aber das haben Sie ja schon bewiesen, als Sie unseren Antrag zur Förderung von Frauen bis ins operative Management abgelehnt haben. Da ist es gerade darum gegangen, Frauen von der Pieke an über das operative Management bis in die Aufsichtsräte zu unterstützen.
Die von Ihnen geäußerte Kritik an Bundesaußenminister Guido Westerwelle teilen wir selbstverständlich nicht. Mit der Auffassung, es gäbe keine ausreichende rechtliche Grundlage für politisches Handeln der EU, steht er keineswegs alleine da. Nach unseren Informationen haben sich auch Großbritannien, die Niederlande, Tschechien, Ungarn, Schweden, Dänemark, die Slowakei, Estland und Lettland gegen eine EU-weite Quote ausgesprochen.
Besonders interessant ist doch, dass hierunter gerade auch die skandinavischen Länder sind, die selbst Quoten eingeführt haben. Im Gegensatz zu Ihnen scheinen die aber verstanden zu haben, dass diese Kompetenz in der Hand der nationalen Parlamente liegt.
Vergegenwärtigen Sie sich doch einmal Ihre eigene Lage! Wenn nämlich die EU im Rahmen paralleler Kompetenzen ein Rechtsgebiet regelt, verlieren die Mitgliedstaaten faktisch ihre Regelungsbefugnis. Selbst wenn man der EU in diesem Fall eine Regelungskompetenz zusprechen könnte, dürfte sie sie nicht im Sinne einer verbindlichen Frauenquote ausüben. Denn hier greift der Subsidiaritätsgrund
satz: Es kann auf nationaler Ebene ausreichend verwirklicht werden. Sonst bräuchten Sie doch nicht laufend mit Ihren Frauenquotenanträgen in den Parlamenten aufzuschlagen. Oder etwa nicht? Mit dem vorliegenden Antrag diskreditieren Sie quasi Ihre eigene Arbeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wenn sich Rot-Grün einmal angeschaut hätte, was die EU in Sachen Frauenquote vorhat, könnten Sie überhaupt nicht für deren Regelungskompetenz sein. Schließlich wäre immer noch folgendes Szenario denkbar: Die EU gibt eine schwächere Regelung vor, als Rot-Grün sie beschließen würde. Beides wollen wir uns jetzt nicht wirklich vorstellen. Aber was machen Sie denn dann? – Ihre Gesetzgebungskompetenz wäre futsch. Wäre Ihnen dann immer noch zum Jubeln? – Wohl eher nicht.
In der Tat hat der Deutsche Bundestag das Recht, eine Subsidiaritätsrüge oder -klage zu erheben. Was Sie in Ihrem Antrag nicht erwähnen, ist, dass die FDP vorgeschlagen hat, dies zu tun. Leider wollte die Union hier nicht mitziehen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP war und ist gegen eine Frauenquote. Sie ist der falsche Weg, das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu lösen.
Frauenquoten doktern lediglich an den Symptomen herum, beseitigen aber nicht die Ursachen. Und da sind wir wieder beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Aber das wollen Sie nicht sehen, das ist Ihnen unangenehm, weil Sie hierfür, wie wir schon an dem schleppenden U3-Ausbau sehen können, kein Händchen und auch kein Konzept haben. Und dass Menschen, die tagtäglich in Unternehmen arbeiten, mit Betreuungsangeboten bis 16 Uhr nicht auskommen, das wollen Sie nicht hören.
Im „DGB-Frauenreport“, den Sie doch so gerne zur Stützung Ihrer Argumente anführen, können Sie lesen, dass es auch weiterhin ein rollentypisches Berufswahlverhalten gibt. Da hätten wir einen weiteren Ansatz: Die Frauen müssen ermutigt werden, in die besser bezahlten Berufe des MINT-Bereiches vorzudringen. – Dazu hören wir wenig von Ihnen. Keine Idee, kein Konzept! Und wenn ich mir den vorliegenden Antrag anschaue, muss ich auch noch sagen: Keine Ahnung. Aber beschließen Sie diesen Antrag heute ruhig. Sie torpedieren damit letztlich nur Ihre eigene Position.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die generelle Fehlerhaftigkeit einer Frauenquote, ob EU-weit, national oder regional, lehnt die FDP-Landtagsfraktion diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, liebes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren, hier und zu Hause! Ich stehe hier sehr gerne, um mit Ihnen über eine Frauenquote für börsennotierte Unternehmen zu reden.