Hören Sie mal zu! – Die Justizministerkonferenz hat schon im Juni vergangenen Jahres beschlossen, dass die sogenannte Störerhaftung einer Überprüfung unterzogen werden muss. Ich zitiere aus dem Beschluss der Justizministerkonferenz:
„Ziel muss es sein, verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, das erhebliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenzial des mobilen Internets auszuschöpfen.“
Der Bundesrat bläst in das gleiche Horn und hat, wie ich eingangs erwähnte, die Bundesregierung aufgefordert, das Haftungsrisiko zu beschränken, um Inhaber von WLAN-Netzen zu ermuntern, ihre Bandbreite risikolos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Denn mal ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen – jetzt komme ich auch mit einem Bild –: Wer käme auf die Idee, dass nicht derjenige bestraft gehört, der einen Stein aus dem Vorgarten nimmt und damit die Fensterscheibe des Nachbarn einwirft, sondern der Besitzer des Vorgartens zu haften hat, weil es doch sein Stein ist? Auf diese Idee käme hier im Hause sicherlich niemand.
Sie alle fragen sich: Was tut die Bundesregierung denn jetzt? Ich will es Ihnen sagen: Sie tut nichts. Oder nein, halt! Sie wartet ab, nämlich auf den Zeitpunkt – das hat sie expressis verbis gesagt –, dass ein Gericht entscheidet, was mit einem WLANBetreiber geschieht, dessen offenes Netz missbräuchlich genutzt wird. Dieses passive Verhalten kommt mir seltsam bekannt vor. Ich will es aber gar nicht weiter kommentieren. Die Menschen draußen werden schon ihre Rückschlüsse ziehen.
Ich persönlich finde es aber schlimm, dass keine Gesetzesinitiative ergriffen wird; denn – das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen – man wartet auf der einen Seite auf einen Gerichtsbeschluss, während es auf der anderen Seite noch nicht mal ein Verfahren gibt. Die Bundesregierung wartet also auf den Präzedenzfall, in dem jemand das gesamte Prozesskostenrisiko tragen müsste, um die Störerhaftung für die Bundesregierung ein für alle Mal juristisch durchzudeklinieren. Eine durchdachte und zukunftsorientierte Netzpolitik sieht aus unserer Sicht ganz anders aus, meine Damen und Herren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist bei dieser Bundesregierung natürlich nicht ausgeschlossen,
dass sie diese Position noch einmal verändert. Ob sie es aufgrund eines neuerlichen Antrags aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen tut, mag man allerdings bezweifeln.
Dass wir im Ausschuss noch mal intensiv über dieses Thema sprechen, ist der Sache jedoch sicherlich nicht abträglich. Insofern wünsche ich den weiteren Beratungen einen guten Verlauf. Die SPDFraktion wird für die Überweisung in den Fachausschuss stimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Gehe ich recht in der Annahme, dass das gerade Ihre Jungfernrede war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht sagen, dass ich mich auf die Diskussion im Ausschuss freue. Wie so viele Anträge der Piraten wird auch dieser Antrag hier am falschen Ort gestellt. Ich kann ja auch nichts daran ändern, dass Sie wahrscheinlich nicht in den Bundestag kommen. Sie müssen aber doch alle Überlegungen, die Sie da abladen wollen, jetzt nicht hier ins nordrhein-westfälische Parlament bringen.
Das ist zum wiederholten Male ein Antrag in einer Bundesangelegenheit, der leider auch sehr wohlwollend von der SPD aufgenommen wird, indem man sagt: Ja, okay, wir beraten ihn; vielleicht ist auch nicht alles falsch, was darin steht.
Ja. Es hat sich auch nicht nur die CDU für den Antrag ausgesprochen. Der Kollege der SPD hat eben mit einer Halbwahrheit angefangen, als er gesagt hat, es gebe eine Bundesratsinitiative. Die Bundesratsinitiative ist abgeschlossen. Vor der Niedersachsen-Wahl, als Ihre Seite noch keine Mehrheit im Bundesrat hatte, hat der Bundesrat genau dieses Petitum beschlossen. Jetzt wollen Sie eine Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen. Sie rennen Scheunentore ein, die weit geöffnet sind.
Da muss ich sagen: Eigentlich ist das Parlament zu schade dafür, dass Sie sich an solchen Dingen abarbeiten können.
Zur Sache! Ich möchte den Lamborghini- oder Maserati-Händler sehen, der eine telefonische Bestellung annimmt.
Bei Ihnen mag das klappen, mir würden sie wahrscheinlich kein Auto liefern, wenn ich da anrufen würde. Aber das Beispiel, das Sie angeführt haben, mag gar nicht aus der Luft gegriffen sein.
Es gibt kein Risiko für WLAN-Betreiber. Es gibt ein BGH-Urteil. Sie können auf Unterlassung, auf Zurverfügungstellung eines WLAN verklagt werden, aber nicht auf Schäden, die aus seinem Missbrauch entstehen. Was wollen Sie also? Sie haften heute nicht.
Es gibt allerdings eine alte Formel, die ich immer – auch schon, als die Jusos noch eine andere Meinung hatten – vertreten habe: Eigentum verpflichtet. – Wer heute ein WLAN betreibt, der sollte sich auch darum gefälligst darum kümmern, wer darin surft. Sie können ja mal versuchen, bei der Präsidentin des Landtags den Antrag zu stellen, das WLAN 5 km um den Landtag herum für frei erklären zu lassen.
Herr Abgeordneter, bitte entschuldigen Sie. Es gibt zwei weitere Zwischenfragen aus der Piratenfraktion, und zwar von den Kollegen Marsching und Schwerd. Würden Sie die ebenfalls zulassen?
Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben gerade gesagt, man könne für das, was da passiert, gar nicht haftbar gemacht werden, es gebe dazu ein BGH-Urteil. Als Betroffener frage ich Sie ganz konkret, warum ich eine Kostennote von über 1.000 € für die Nutzung meines WLAN bezahlen musste, wenn ich dafür angeblich nicht haftbar gemacht, sondern nur auf Unterlassung verklagt werden kann.
Vielen Dank für das Zulassen der Frage, die sich auf den Punkt „Störerhaftung versus Schadenersatz“ bezieht. Ist Ihnen der Unterschied zwischen Störerhaftung einerseits und Schadenersatz andererseits bekannt? Bei einer Störerhaftung können Rechtsanwaltskosten auf Sie zukommen, die sich an einem Streitwert in einem fünf- bis sechsstelligen Bereich bemessen. Ist Ihnen bekannt, dass Sie dann trotzdem bezahlen müssen und dass das im Endeffekt zu Kosten führt, die im vierstelligen Bereich liegen?
Das ist bekannt. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass jeder für das haften soll, was mit seinem WLAN geschieht.
Auch in Hotels, wo Sie kostenlos ein WLAN nutzen können, müssen Sie Ihre Identität preisgeben. Sie brauchen einen Zugangscode, damit jeder weiß, wer das WLAN – auch kostenlos – nutzt.