Auch in Hotels, wo Sie kostenlos ein WLAN nutzen können, müssen Sie Ihre Identität preisgeben. Sie brauchen einen Zugangscode, damit jeder weiß, wer das WLAN – auch kostenlos – nutzt.
Was wäre denn die Alternative? Sie sprechen von gesellschaftlicher Teilhabe für Arbeitsuchende. Ich möchte mal wissen, wie viele Arbeitsverträge nicht zustande gekommen sind, nur weil kein kostenloser WLAN-Anschluss zur Verfügung stand. Die Leute haben Hardware, haben ein iPad, wollen dann aber kostenlos ins WLAN.
Herr Paul, es mag hilfreich sein, dass Sie sich vor den Kopf schlagen. Das muss Gründe haben. Genau da liegt Ihr Fehler. Sie haben die Stelle schon richtig erkannt.
(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Ich bin ent- setzt! Ich habe gerade versucht, mich in Sie hineinzuversetzen!)
Ich stelle fest: Es handelt sich um ein Gesetz, für das wir keine Zuständigkeit haben, mit einer Aufforderung, die längst umgesetzt ist, und um einen Sachverhalt, der so, wie Sie ihn dargestellt haben, nicht stimmt.
Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Bolte das Wort.
Ich danke der Piratenfraktion ausdrücklich, dass sie das Thema „Störerhaftung bei WLAN“ aufgemacht hat. Der Antrag ist – das haben wir gehört – in Ordnung. Deswegen unterstützt Nordrhein-Westfalen auch die schon mehrfach angesprochene Bundesratsinitiative aus Hamburg. In der Tat – das ist völlig klar und richtig festgestellt worden – ist an dieser Stelle der Bund am Zug. Ich habe auch gestern schon, als es um den Breitbandausbau ging, ganz deutlich gesagt: Die Bundesregierung verschläft es, den digitalen Wandel zu gestalten.
Wir stehen im Moment an einem historischen Punkt, weil wir einsehen müssen, dass die Digitalisierung unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern wird. Was heute gilt, das wird nach meiner festen Überzeugung in den nächsten Jahrzehnten in einem noch weit größeren Ausmaß gelten. Durch das Internet kommunizieren wir anders, wir wirtschaften anders, wir stellen unsere Demokratie anders auf. Wir haben andere gesellschaftliche Mechanismen und andere Formen von gesellschaftlicher Öffentlichkeit.
Und da wir hier jetzt schon einige Bilder hatten, möchte ich auch noch eines hinzufügen: Ich vergleiche den digitalen Wandel, wie wir ihn heute erleben, immer gerne mit den Folgen und der historischen Dimension der Erfindungen von Buchdruck und Dampfmaschine. Das waren technische Innovationen, die ihre Gesellschaft und ihr Zeitalter dramatisch verändert haben.
Wir sehen es schon heute: Die Welt sortiert sich im Zuge der Digitalisierung neu. Gerade Deutschland, aber auch viele andere westeuropäische Staaten drohen den Anschluss zu verpassen.
Wenn Sie sich fragen – es ist Freitagnachmittag –: „Geht es nicht vielleicht eine Stufe kleiner?“, dann sage ich eindeutig: Nein. Wir müssen endlich anfangen, die Hürden für digitale Teilhabe abzubauen. Dabei geht es – das haben wir gestern besprochen – zum Beispiel um technische Zugänge. Deshalb ist es richtig, dass wir häufig über Breitbandausbau diskutieren, nicht nur hier im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen. Deshalb sind die Vorschläge, die wir Ihnen gestern mit Bezug auf den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, so notwendig. Deshalb ist es richtig, dass wir da aktiv sind.
Es geht um die Dimension der sozialen Teilhabe: Bildung, Medienkompetenz, die vielen neuen Herausforderungen, die es in diesem Bereich gibt. Im neuen digitalen Zeitalter sind ganz neue Kompetenzen erforderlich, Stichwort „Informationskompetenz“. Wir brauchen ganz neue Konzepte, ganz andere Herangehensweisen als im analogen Zeitalter.
Wir brauchen auch – das ist der Gegenstand des heutigen Antrags – Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer. Sie müssen wissen, was sie dürfen und was nicht. Wir müssen verhindern, dass durch unseriöse Praktiken Rechtsunsicherheiten entstehen, die dann in einer unseriösen Weise genutzt werden. Deshalb ist es gut, dass Nordrhein-Westfalen vor drei Wochen eine Bundesratsinitiative unternommen hat, um das Unwesen mit den Abmahnungen endlich in den Griff zu bekommen.
Dann sind wir doch wieder bei der Störerhaftung angekommen. Was sagt die Bundesregierung dazu? Das Zitat aus der Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates war ja ganz interessant – Zitat –:
„Die Frage der Störerhaftung beim Betrieb … öffentlicher WLAN ist … noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden …“
Aber den Umgang der Bundesregierung damit kennt sie schon! Die Bundesregierung hält eine – wieder Zitat – „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich.“ – Das ist ja mal ‘ne Ansage.
Ich hoffe vor diesem Hintergrund einfach, dass die Kanzlerin und ihr Wirtschaftsminister sich in der nächsten Zeit – in der Zeit, die ihnen bis zur Bundestagswahl noch bleibt – auf einer ihrer Auslandsreisen mal an eine Straßenecke in Tallinn oder in eine U-Bahn in Kopenhagen setzen und sich wundern, weshalb man dort ganz einfach ins Internet kommt. Denn dort – und nicht nur dort – halten Regierungen die Gestaltung des digitalen Wandels für geeignet und für erforderlich.
So etwas brauchen wir endlich auch in Deutschland. Deshalb brauchen wir auch auf der Bundesebene endlich einen Politikwechsel. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Piraten macht in ihrem Antrag deutlich, dass ein Internetzugang heutzutage als gesellschaftliche Teilhabemöglichkeit nicht mehr wegzudenken ist. Das ist in der Tat richtig. Das hat nicht nur die FDP immer wieder betont, hierüber besteht wohl im ganzen Haus Einigkeit.
Auch befindet der Antrag, dass das Teilen von Internetzugängen die Versorgung in Gebieten verbessern kann, in denen kein flächendeckendes Breitbandnetz zur Verfügung steht. – Ich gebe zu: Das hat einen gewissen Charme, jedoch nur auf den ersten Blick. Bei der Bereitstellung von Breitbandanschlüssen geht es darum, schnelle Datenübertragung zu gewährleisten. Das kann gerade in den angesprochenen Gebieten, in denen ein entsprechendes Netz fehlt, auch nicht durch die Teilung von Internetzugängen erfolgen. Aus einer Ente wird kein Ferrari, nur weil der Nachbar mitfahren darf.
Der gezielte Ausbau des Breitbandnetzes ist entscheidend. So bewertet dies im Übrigen auch die EU-Kommission, die bereits in ihrer Mitteilung an Parlament und Rat vom 11. Januar 2012 betont hat, die Mitgliedstaaten müssten Investitionen in die Breitbandnetze ins Zentrum ihrer Wachstumsstrategien stellen.
Der vorliegende Antrag will indes nur die Symptome bekämpfen und gibt überdies auch die geltende Rechtslage nur unzureichend wieder. Die Piratenfraktion suggeriert ja gerade, dass derjenige, der nicht Access-Provider im Sinne von § 8 Telemedi
engesetz ist, quasi unbeschränkt als Störer für den Missbrauch seines Internetzugangs, etwa zum illegalen Download urheberrechtlich geschützter Werke durch Dritte, haftet.
So verhält die Rechtslage jedoch nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ im Jahr 2010 klargestellt, dass eine Haftung des Anschlussinhabers nur dann Platz greift, wenn dieser es unterlässt, die zum Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, also zum Beispiel eine Signalverschlüsselung nach WPA2-Standard einzurichten. Zudem ist diese Haftung nur auf Unterlassung, nicht aber auf Schadenersatz gerichtet. Darüber ist gerade schon gesprochen worden.
Zuzustimmen ist dem Antrag der Piratenfraktion insoweit aber darin, dass in diesem Fall kein freies, also unbeschränkt jedermann zugängliches WLANNetz eingerichtet werden kann, sondern eben nur ein solches, bei dem der Anschlussinhaber den Zugang individuell kontrolliert.
Das gilt auch für den gewerblichen Anbieter eines Netzwerkzugangs – etwas Hotel oder Gaststätte –, zumal dieser Schadenersatzansprüche wegen der Privilegierung des § 8 Telemediengesetz nicht zu befürchten hat und ihm jedenfalls die instanzgerichtliche Rechtsprechung auch lediglich Hinweispflichten an die Nutzer, nicht aber Prüfpflichten der über sein Netzwerk versandten Daten, das heißt der Inhalte, auferlegt hat.
Entscheidend ist aber, dass der Bundesrat schon am 12. Oktober 2012 beschlossen hat, die Bundesregierung möge prüfen, wie das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann sowie die Schutzmaßnahmen vor unbefugten Dritten ergriffen werden können, damit sich solche Netze ohne Haftungs- und Abmahnrisiken betreiben lassen.
Zum Bundesratsbeschluss hat die Bundesregierung am 26. Februar Stellung genommen. Sie sieht in nachvollziehbarer Weise durch die nachgerade erwähnte Rechtsprechung eine hinreichende Begrenzung der Störerhaftung gegeben und erblickt darin auch keinen Hinderungsgrund für das Zurverfügungstellen des eigenen WLAN-Zugangs an Dritte.
Meine Damen und Herren von der Piratenfraktion, Ihr Antrag dürfte sich danach zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht als überflüssig erweisen.
Außerdem würdigt Ihr Antrag mit keinem Wort das Urheberrecht, für dessen Schutz ja ebenfalls gesorgt werden muss. Eine vollständige Haftungsfreistellung sämtlicher privater WLAN-Anschluss
Aus diesem Grunde sind Ihnen Bundesratsantrag und Unterrichtung der Bundesregierung auch in der Sache voraus; denn beide weisen darauf hin, dass bei der Ausgestaltung der Drittnutzung von WLANFunknetzen gerade auch eine Berücksichtigung der Rechte von Urhebern erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, der Antrag greift das Thema leider nicht differenziert und unter Abwägung sämtlicher betroffenen Rechtspositionen auf. Auf halbem Wege stehenzubleiben löst unserer Auffassung nach die bestehenden Probleme nicht. Inhaltlich lehnen wir Ihren Antrag daher heute ab. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.