Allein für das Haushaltsjahr 2013 sind insgesamt rund 5,8 Millionen € für internationale Angelegenheiten und Eine Welt vorgesehen. Dies zeigt den hohen Stellenwert, den die Landesregierung der Einen Welt beimisst. Es zeigt aber eben auch die Grenzen für eine Ausweitung auf weitere Partnerländer.
Afghanistan gehört nicht zu den Schwerpunktländern und -regionen der internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, auf die wir als Bundesland unsere Ressourcen konzentrieren können und wollen. Frau Hendricks, Frau Asch und Herr Dr. Wolf haben ebenfalls deutlich gemacht – auch das möchte ich betonen –, dass das eher in das Aufgabenspektrum des Bundes gehört.
Wir in Nordrhein-Westfalen wollen unsere Ressourcen so einsetzen, dass wir in unseren Partnerschaften nachhaltige Effekte erzielen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung:
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2282 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Abgeordneten Schwerd das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Heute werde ich Ihr Gerechtigkeitsempfinden strapazieren. Ich entführe Sie in die Niederungen der deutschen Rechtsprechung, der sogenannten Störerhaftung. Da man komplexe, trockene Dinge am besten in bekannten Bildern erklärt, erzähle ich Ihnen dazu eine kleine Geschichte:
Stellen Sie sich vor: An Ihrer Tür klingelt ein Passant und fragt Sie, ob er Ihr Telefon benutzen dürfe. Da Sie eine Deutschlandflatrate haben, ist das kein Problem. Und weil Sie wohlerzogen sind, hören Sie dem fremden Telefongespräch nicht zu.
Einige Wochen später erhalten Sie den Brief eines Anwalts mit einer vierstelligen Rechnung. Es stellt sich heraus, dass sich der Mensch einen Maserati bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Weil er das von Ihrem Telefon aus gemacht hat, werden Sie als Mitverursacher haftbar gemacht.
Am nächsten Tag – es ist schönes Wetter – gehen Sie spazieren und lassen Ihr Fenster zu Hause geöffnet. Auch das rächt sich: Ein paar Wochen später finden Sie wieder Post von einem Rechtsanwalt. Ein Passant hat nämlich durch Ihr Fenster gegriffen, sich Ihr Telefon geangelt und einen Lamborghini bestellt, den er nicht bezahlen kann.
Und wieder sind Sie als Mitverursacher haftbar, weil Sie nämlich Ihr Telefon nicht ausreichend vor unberechtigter Benutzung gesichert haben.
Leider ist genau das geltende Rechtsprechung: Wenn jemand Ihren Internetanschluss benutzt und damit einen Urheberrechtsverstoß begeht, werden Sie als Mitstörer auf Unterlassung haftbar gemacht, unabhängig davon, ob Sie von dem Verstoß wussten oder nicht, auch dann, wenn Sie nicht einmal explizit erlaubt haben, dass Ihr Anschluss benutzt wird, jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Anschluss nicht verschlüsseln.
Dieses Risiko betrifft keineswegs nur Privatleute. Auch wenn Hotels oder Cafés ihren Internetanschluss für ihre Gäste freigeben, haften sie als Mitstörer für die Verstöße ihrer Besucher. Das ist so, als würden Kneipiers für Verbrechen mithaften, zu denen sich ein Gast am Münztelefon im Gang verabredet hat.
Um Ihr Gerechtigkeitsempfinden noch ein wenig weiter zu belasten: Es gibt eine Industrie, die von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das sind nämlich diejenigen, deren Geschäftszweck im Vermieten von Internetzugängen besteht. Die haften nicht für Verstöße ihrer Kunden.
Der Bundesgerichtshof nannte in einem Urteil am 24. Januar 2013 die Versorgung mit Internet ein Grundrecht.
Es ist Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang dazu haben, auch solche mit wenig Geld. Gleichzeitig machen sich viele Kommunen Gedanken darüber, wie sie für ihre Besu
cher kostenlose WLAN-Zugänge bereitstellen können. Dabei gibt es eine einfache Lösung, die weder den Staat noch die Kommunen oder die Bürger einen Cent kosten würde: Die Inhaber eines Internetanschlusses könnten die nicht genutzte Bandbreite ihrer Flatrate für die Allgemeinheit freigeben. Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation und -daten sowie die benötigte Bandbreite des Nutzers blieben dabei gewahrt.
Natürlich sind nur wenige Menschen unter diesem schwebenden Haftungsrisiko bereit, ihre Internetanschlüsse zu teilen. Die aktuelle Rechtslage nutzt nur einer Abmahnindustrie, die durch die restriktive Auslegung der Haftungsfrage ihre Abmahnungen mit Einnahmegarantie versenden kann.
Die zehn größten Kanzleien in diesem Sektor machen 80 % des gesamten Abmahnvolumens von Urheberrechtsverstößen aus. Die Summe dieser Kostennoten liegt seit Jahren im dreistelligen Millionenbereich jährlich. Die größte Kanzlei hat in diesen Sachen allein im Jahr 2010 Rechnungen von zusammengenommen 80 Millionen € verschickt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme für den Bundesrat vom 26. Februar keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung schon in die richtige Richtung entwickeln werde.
Das hilft den 110.420 Menschen, die im vergangenen Jahr eine Abmahnung bekommen haben, nicht weiter. Wir fordern Sie auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen und das beschriebene Teilen von Internetzugängen zu ermöglichen, damit noch mehr Menschen einen Zugang zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhaltung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Schneider das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piratenfraktion, ich habe jetzt keine Geschichte mitgebracht, dafür aber eine gute und eine schlechte Nachricht.
Ich fange mit der guten Nachricht an: Ihr Antrag ist von seiner Zielsetzung her so gut, dass er von uns sein könnte.
Der Gedanke, die Störerhaftung zu verändern, findet sich nämlich schon im rot-grünen Koalitionsvertrag.
Ich weiß, dass die rechte Seite des Hauses diesen Vertrag nicht gelesen hat. Deswegen zitiere ich einmal aus dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün:
„Wir bereiten eine Bundesratsinitiative vor mit dem Ziel, eine Haftungsprivilegierung von Betreiberinnen und Betreibern öffentlicher WLANZugänge zu erreichen.“
Genau vor diesem Hintergrund unterstützt Nordrhein-Westfalen die Initiative der SPD-geführten Länder Berlin und Hamburg aus dem September vergangenen Jahres. Flankiert wird dieser Antrag von einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Oktober vergangenen Jahres. Wie Sie sehen, beschäftigt man sich also schon etwas länger mit diesem Thema; denn die SPD als Kommunalpartei kennt die Situation und will Abhilfe schaffen.
Ich will jetzt gar keine Beispiele anführen, die ins Reich der Märchen gehören, sondern möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Kamp-Lintfort nennen. Dort wollte die Bücherei schon vor einiger Zeit einen Hotspot einrichten – unter anderem für die vielen Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile nachmittags mit ihren Laptops kommen und dort ihre Hausaufgaben und Referate erledigen wollen. Da ist ein Anschluss ans Internet nicht das Allerschlechteste.
So einfach ist das aber nicht; da haben Sie recht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten. Nach langem Hin und Her wurde ein Hotspotbetreiber gefunden, der nun ein kostenpflichtiges Ticketingsystem anbietet, das umständlich einen Haftungsausschluss der Bücherei und damit der Kommune garantieren muss. Wie schön wäre es dagegen gewesen, wenn die Nutzer der Bibliothek einfach so ins Internet gedurft hätten!
Übrigens ist das auch soziale Frage; denn der freie Zugang zum Internet ist Teilhabe an der digitalen Gesellschaft, an Wissen und am Austausch mit anderen. Das ist ein weiteres Argument für eine saubere gesetzliche Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine gute und eine schlechte Nachricht versprochen. Die schlechte Nachricht folgt nun. Sie lautet: Leider haben wir eine Bundesregierung, die all das geflissentlich übersieht.