Wir sind gespannt, wie der zuständige Minister sich dazu in der Zukunft erklären wird und wie wichtig ihm die Denkmalpflege ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Streit um den „Schatz im Acker“. Als der Evangelist Matthäus das Gleichnis „Der Schatz im Acker“ im Jahre 80 nach Christus verfasste, waren die Eigentumsverhältnisse noch eindeutig geklärt. Ein Mann findet einen Schatz in einem Acker. Er nimmt sein Erspartes, kauft den Acker und ist damit rechtmäßiger Besitzer des Schatzes.
Wie sieht die Situation heute aus? Das OVG Münster fordert mit seinen Entscheidungen eine Novellierung des Denkmalschutzrechtes in NordrheinWestfalen. Bisher galt hier das Verursacherprinzip. Die Kosten für die Sicherung von Bodendenkmälern – im Gleichnis unser sogenannter Schatz – mussten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von demjenigen getragen werden, der sie aus Gründen der Gewinnmachung veranlasst hat. Im Gegensatz zu unserem Gleichnis ist der Finder mit seinem Schatz häufig überfordert; denn ihn zu heben und eventuell zu hegen und zu pflegen kann teuer werden.
Dem Verursacherprinzip ist nun widersprochen worden, weil es hierfür bisher keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Dies soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereinigt werden.
Aber das ist längst nicht alles, was sich hinter diesem Gesetzentwurf verbirgt. Hierin werden unter dem Vorwand der Neuregelung der Kostentra
gungspflichten für Projektträger bei Veränderung und Beseitigung von Bodendenkmälern, für die bisher das Verursacherprinzip galt, weitere Punkte geregelt, die es genauer zu betrachten gilt.
Zum einen soll ein sogenanntes Schatzregal eingeführt werden, also eine rechtliche Regelung, nach der herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut – unser „Schatz im Acker“ – mit seinem Auffinden von selbst Eigentum des Staates wird. Ein weiterer Übertragungsakt ist dann zum Eigentumsübergang nicht mehr erforderlich.
Vor einigen Jahren ist man hierbei noch auf die Idee einer kalten Enteignung gekommen. Mittlerweile ist aber unstrittig, dass eine Einführung verfassungsrechtlich möglich ist. Das soll uns also nicht weiter tangieren.
Fraglich ist aber, ob eine solche Schatzregelung überhaupt sinnvoll ist. Nach bisheriger Rechtslage gilt das sogenannte hadrianische Teilungsprinzip, das sich in § 984 des BGB widerspiegelt. Ich zitiere:
„Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“
Wichtig bei einer Schatzregal-Regelung ist also, dass sie dem Ziel dienlich ist, Fundverheimlichungen zu vermeiden. Dies ist hier aus Sicht der FDP nicht der Fall.
Durch die postulierte Schatzregal-Regelung in § 17 Abs. 2 ergibt sich noch kein gesicherter Anreiz für den Finder hinsichtlich der Ablieferung; denn es handelt sich um eine Sollvorschrift. Das heißt, der Staat kann Finderlohn gewähren, muss es aber nicht. Insoweit verbleibt es weiterhin bei der Problematik, dass ein nachhaltiger Anreiz zur Ablieferung nicht gesichert vorliegt.
„Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Denkmälern haben nach vorheriger Benachrichtigung zu gestatten, dass die Beauftragten der Denkmalbehörden Grundstücke und Wohnungen betreten …, soweit dies zur Erhaltung des Denkmals dringend erforderlich ist. Das Betreten von Wohnungen ist ohne Einwilligung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nur bei Gefahr im Verzuge oder aufgrund richterlicher Anordnungen zulässig.“
Insoweit handelt es sich also um einen sehr restriktiven das Persönlichkeits- und Eigentumsrecht schützenden Rahmen.
„Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, … nach vorheriger Benachrichtigung, eingefriedete Grundstücke und Gebäude und Wohnungen zu betreten, um Denkmäler festzustellen, zu besichtigen oder zu untersuchen, soweit es zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben erforderlich ist.“
Diese neue Regelung schraubt die Anforderungen an das Betretungsrecht also weitestgehend herunter. Die Denkmalbehörden haben somit mehr Kompetenzen beim Betreten einer Wohnung als die Polizei in laufenden Ermittlungen; dort ist der Richtervorbehalt eindeutig in der Strafprozessordnung vorgesehen.
Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung an die Ausschüsse zu. Was die Regelung des Schatzregals und insbesondere der Betretungsbefugnisse angeht, müssen wir jedoch dringend ein eingehendes Beratungsverfahren durchführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es wurde schon fast alles gesagt. Herr Breuer hat so schön erklärt, was eigentlich ein Bodendenkmal ist und was es mit dem Piratenschatz im Schatzregal auf sich hat. Auch Frau Schmitz hat das alles sehr umfangreich beleuchtet. Das möchte ich nicht noch mal sagen.
Aber Herr Breuer hat auch die 40 Millionen € erwähnt, die aufgrund des Wegfalls der Landeszuschüsse jährlich im Zuge der Landschaftsverbandsumlage zusätzlich auf die Kommunen zukommen würden. Eine solche Mehrbelastung der Kommunen kann eigentlich niemand wollen. Eine gesetzliche Regelung, wer die Kosten einer Maßnahme des Bodendenkmalschutzes zu tragen hat, ist hier also sinnvoll, notwendig und angebracht.
Meine Damen und Herren, Denkmalschutz ist nun einmal Kulturgutschutz. Machen wir also etwas daraus. Wir Piraten werden uns dafür einsetzen, dass der Denkmalschutz weiterhin vom Land gefördert wird und die Kosten nicht in unzumutbarer Weise auf private Haushalte abgewälzt werden.
Natürlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu und unterhalten uns dort weiter über die juristischen Feinheiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lamla. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger in Vertretung von Herrn Minister Groschek.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahre 2011. Das betrifft die Berücksichtigung nichteingetragener Bodendenkmäler, die Neuregelung zur Kostentragung, die Einführung eines Schatzregales – was heute schon mehrfach Thema war – sowie die Neufassung der Betretungsrechte.
Die rechtlichen Änderungen setzen aber nicht bloß die Rechtsprechung des OVG um, sie lösen auch die größten Probleme unserer Denkmalbehörden, der Kommunen, der Denkmalfachämter, aber auch von Bauherren und auf dem Gebiet der Bodendenkmalpflege. Die Landesregierung unterstützt daher diese Gesetzesinitiative auf das Schärfste. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir stimmen ab über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/2279 soll an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden. Möchte jemand der Überweisungsempfehlung nicht Folge leisten – oder sich enthalten? – Das ist nicht der Fall, wunderbar. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend überwiesen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/2269
Ich weise Sie darauf hin, dass der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1277 gemäß § 79 Abs. 2 b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk liegen als Drucksache 16/2269 vor.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über einen Antrag, den die CDU vor einiger Zeit hier in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht hat und den sie heute mit einem annähernd wortgleichen Entschließungsantrag krönt. Der Entschließungsantrag ist nur eine Aktualisierung des ursprünglichen Antrags. Insofern gilt eigentlich das, was wir damals schon miteinander darüber hätten austauschen können und sollen.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat mit 26,3 % bei den letzten Landtagswahlen – im Mai 2012 – das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte erzielt. Ihr neuer Parteivorsitzender und ihr Generalsekretär lassen seitdem bei keiner Analyse des Wahlergebnisses die Gelegenheit aus, zu verkünden: Inhaltlich muss sich die CDU wieder als Partei der Wirtschaftskompetenz profilieren. – Das ist die Analyse CDU-intern.
Also schrieb der ehemalige CDU-Generalsekretär und heutige wirtschaftspolitische Sprecher Hendrik Wüst einen Antrag zur Wirtschaftspolitik.
Ich möchte es so zusammenfassen: Statt die CDU mit Wirtschaftskompetenz zu profilieren, dokumentiert dieser Antrag das gesamte Ausmaß des Verlustes an wirtschaftspolitischer Kompetenz, meine Damen und Herren. Dies ist die schriftliche Fixierung der wirtschaftspolitischen Konzeptionslosigkeit der CDU in Nordrhein-Westfalen.
Mit keinem einzigen Wort geht der Antrag auf die Herausforderungen ein, mit denen sich die Unternehmen in unserem Land tagtäglich herumschlagen: nicht auf die Chancen und Risiken, die sich die durch immer stärkere Internationalisierung der Wirt
schaft ergeben, nicht auf die Turbulenzen um den Euro. Wir finden nichts zu den Herausforderungen, wie Unternehmen zukünftig Fachkräfte für sich gewinnen können, wie sie an der Spitze von Innovation und Fortschritt bleiben können, kein Wort dazu, wie Unternehmen in diesem Land gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und eigene Beiträge dazu leisten, die gesellschaftliche Akzeptanz von Industrie- und Infrastrukturprojekten, über die Sie ja auch immer sprechen – ich denke nur an Datteln – zu verbessern.
Dieser Antrag ist wirklich enttäuschend, weil er an den realen Problemen der Wirtschaft in unserem Land vorbeigeht, meine Kolleginnen und Kollegen.