Ich glaube, dass die Zustandsbeschreibung, die Sie von den Kommunen gegeben haben, an dem einen oder anderen Punkt durchaus überdreht, aber dem Grunde nach richtig ist. Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr genau spüren, dass in unserem Staatsaufbau irgendetwas nicht mehr stimmt, dass sie jeden Monat viele Hundert Euro an Steuern zahlen, aber sichtbar in den Kommunen öffentliche Infrastruktur nicht mehr funktioniert und nicht mehr im ausreichenden Maß vorhanden und vielerorts reparaturbedürftig ist.
Ich glaube, dass das mittel-/langfristig auch ein Problem für unsere Demokratie wird, wenn es nicht gelingt, die Kommunen so zu stärken, dass das Bild des Staates, das vor Ort widergespiegelt wird, dem eines demokratischen Staates entspricht, der für eine ausgleichende Gerechtigkeit bei der Verteilung von Finanzmitteln sorgt.
Jetzt geht es aber um die Frage: Wo liegen denn die Ursachen? – Ich glaube, wir haben doch alle gemeinsam gelernt, dass die Ursache nicht darin liegt, dass die Kommunen mit vollen Händen Geld ausgeben, sondern durch Soziallasten belastet sind. Unsere Verfassungsväter hätten nie daran gedacht, dass Kommunen das einmal alleine zu tragen haben. Ich rede von der Jugendhilfe, von der Grundsicherung, von den Kosten der Unterkunft und vor allem von den Eingliederungskosten für Menschen mit Behinderung. Das alles müssen die Kommunen zurzeit alleine finanzieren. Was Sie dafür an Geld bekommen, reicht nicht.
Es reicht auch deshalb nicht, weil die alte Landesregierung ihnen 3 Milliarden € genommen hat, Herr Kuper. Die neue Landesregierung hat die Kommunen seit 2010 mit über 1 Milliarde € zusätzlich unterstützt.
Mir geht es darum, klar zu sagen, dass wir als Landesregierung, als Landesparlament die finanziellen Probleme der Kommunen ernst nehmen müssen. Wir müssen alles, was im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung steht, tatsächlich leisten. Das tun wir. Trotzdem müssen wir anerkennen und das auch sagen, dass andere, dass Dritte, insbesondere der Bund, dafür verantwortlich sind, wenn es unseren Kommunen finanziell nicht besser geht.
Herr Kuper, ich habe in Ihrer Rede kein einziges Wort über die gemeinsame Beschlussfassung aus dem Jahre 2010 in diesem Landtag gehört,
mit der wir alle zusammen gefordert haben: Der Bund muss für diese Kosten stärker eintreten. – Kein einziges Wort, Herr Kuper. Obwohl Sie ein netter Kerl sind, ist das pharisäerhaft.
„Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die … der Pharisäer, werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen.“
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die einzige weitere Wortmeldung, die mir bislang vorliegt, steht leider keine Redezeit der Fraktion mehr zur Verfügung. Daher ist dieser Teil der Beratung beendet.
Wir kommen zum dritten Teil der verbundenen Debatte, nämlich zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes.
Ich erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann in Stellvertretung für Herrn Minister Remmel das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wasserentnahmeentgeltgesetz legt mit seiner
Zweckbindungsklausel fest, dass der Aufwand, der aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultiert, aus dem Aufkommen zu decken ist.
Da die Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen sind, bedarf es zu dieser Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung auch weiterhin einer gesicherten Finanzierung, um damit unseren europäischen Verpflichtungen gerecht zu werden.
Bei der Einführung des Wasserentnahmeentgelts 2004 gab es nur abstrakte gesetzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung der Gewässer. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind zwischenzeitlich auf der Grundlage des nationalen Rechts verabschiedet worden. Die Umsetzungsmaßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind in Nordrhein-Westfalen gut gestartet. Allerdings konnte das im Bewirtschaftungsplan 2009 angestrebte Maßnahmenniveau noch nicht ganz erreicht werden. Dies lag auch daran, dass die finanziellen Mittel noch nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung standen.
deutlich mehr Maßnahmen auf den Weg gebracht werden müssen, um die verbindlichen Bewirtschaftungsziele zeitgerecht zu erreichen.
Deshalb, meine Damen und Herren, wurde im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen festgelegt, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie unterstützt werden und diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umgesetzt werden sollen.
Mit dem Programm „Lebendige Gewässer“, in dem insbesondere Gewässerstruktur- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen durchgeführt und vom Land finanziell gefördert werden, wird als Zielerreichung der gute Zustands der Oberflächengewässer angestrebt. Zur Erreichung des guten Zustandes des Grundwassers, der wichtigsten Ressource für die öffentliche Wasserversorgung, wird derzeit mithilfe der Beratung der Landwirtschaft und mithilfe von Maßnahmen zur Reduzierung vor allem des Nitrateintrags in das Grundwasser die Erreichung des Ziels angestrebt.
Eine Evaluation der vorgenannten Beratungsmaßnahmen hat ergeben, dass die derzeit hierfür zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend bemessen sind. Vielmehr sind zusätzliche Leistungen zur Förderung derartiger Maßnahmen notwendig. In den kommenden Jahren müssen wir unsere Anstrengungen in der Wasserwirtschaft weiter intensivieren.
Deshalb soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der reguläre Entgeltsatz für die Entnahme von Wasser von 4,5 Cent/m3 auf 5 Cent angehoben werden. Von der Änderung sind die öffentlichen Wasserversorger sowie die privaten, gewerblichen und industriellen Wassernutzer gleichermaßen betroffen.
Meine Damen und Herren, neben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stehen auch weitere Aufgaben in der Wasserwirtschaft an. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Erarbeitung eines Masterplans Wasser. Die Landesregierung will in diese Projekte investieren, damit die Menschen in unserem Land davon profitieren, damit sie intakte und gute Lebensverhältnisse haben und die Industrie eine gesicherte Grundlage des Wirtschaftens hat.
Auch die Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen sind wichtige Maßnahmen, um die Qualität der betroffenen Gewässer zu verbessern. Derartige Maßnahmen sind in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen nach wie vor besonders dringlich. Deshalb muss auch eine langfristige aufgabenadäquate Finanzierung für den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband gesichert werden. – Dies zum Hintergrund des eingebrachten Gesetzentwurfes. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Beim Thema „Wasserentnahmeentgelt“ dreht es sich wie bei so vielen anderen Themen auch um das liebe Geld. Daher ist die Verknüpfung mit der Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2013 folgerichtig.
Doch nicht allein der monetäre Aspekt ist relevant, denn: Worum geht es da eigentlich im Kern? – Mit dem Wasserentnahmeentgelt, umgangssprachlich auch Wassercent genannt, werden, wie die Ministerin gerade ausgeführt hat, Maßnahmen gefördert, die dem Gewässerschutz und der Wasserqualität zugute kommen – und das ist auch gut so.
Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Es ist Lebensraum, Teil unserer Landschaft, dient zur Energiegewinnung, zur Reinigung und wird auch in wirtschaftlichen und industriellen Prozessen genutzt. Dass die verschiedenen Nutzungsarten auch verschiedene Auswirkungen auf unser Wasser bzw. unsere Gewässer haben, ist klar. Einleitungen von verunreinigten Abwässern, begradigte Flussläufe, aber auch die Nutzung des Wassers für andere
Um die Auswirkungen der Eingriffe des Menschen zu heilen, wurde mit der Wasserrahmenrichtlinie auf EU-Ebene das Ziel vereinbart, einen guten Zustand des Oberflächen- und des Grundwassers zu erreichen. Viele verschiedene Aktivitäten, darunter beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen oder der Rückbau von Klärbauwerken, leisten einen wichtigen Beitrag, um diese Ziele auch tatsächlich zu erfüllen.
Wir stehen in der Verantwortung gegenüber allen Beteiligten, nicht zuletzt auch den Kreisen und Kommunen, die vor Ort die verschiedenen Maßnahmen umsetzen. Wir müssen daher auch sicherstellen, dass diese Maßnahmen auskömmlich finanziert werden. Denn ohne eine seriöse Finanzierung können wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Daher ist es folgerichtig, dass diejenigen, die als Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Nutzung des Wassers ziehen, sich auch an den entstandenen und weiterhin entstehenden Kosten beteiligen. Insofern ist das Wasserentnahmeentgelt die logische Konsequenz.
Wir gehen mit einem Gesamtfinanzbedarf von 2,1 Milliarden € allein für die Renaturierung unserer Gewässer bis zum Jahre 2027 aus. Festgestellt wurde dieser Bedarf von der CDU-geführten Vorgängerregierung. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, damals aber versäumt haben, war, eine auskömmliche Finanzierung auf Dauer sicherzustellen.
Die Kollegen von der CDU wussten damals sehr genau, dass die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie nur durch das Wasserentnahmeentgelt solide zu finanzieren sind. Aber die Steuersenkungspartei FDP zwang Sie gegen jede Haushaltslogik zu dieser verantwortungslosen Politik. Denn es ist schließlich nicht so, als hätten wir das Geld im Überfluss und könnten es durch einfache Umschichtungen herbeizaubern.
Vergessen wir nicht: Wir haben große Verpflichtungen bei den Investitionen in Bildung, in Infrastruktur, im sozialen Bereich oder im Verbraucherschutz. Daher ist es klar: Wenn wir bis zum Jahr 2020, wie angekündigt, die Schuldenbremse einhalten wollen, können wir nicht einfach auf Einnahmequellen verzichten – schlimm genug, dass auf Bundesebene die finanzpolitische Irrfahrt durch Mövenpickerei und ähnliche krude Ideen betrieben wird.
Wir haben jetzt die Aufgabe, die Finanzierung der 2,1 Milliarden € zu gewährleisten. Daher sind wir auf das Wasserentnahmeentgelt angewiesen.
Wir wissen aber auch, dass wir gleichzeitig eine Verantwortung gegenüber Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land haben. Daher ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir dialogorientiert in die weiteren Beratungen gehen werden.
Als SPD-Landtagsfraktion wollen wir natürlich eine offene Diskussion mit allen Beteiligten über den vorliegenden Gesetzentwurf führen. Wie wir alle wissen, gibt es schon Vorschläge von Gewerkschaften, Naturschutzverbänden und Unternehmerverbänden. Hier kommen viele Expertenmeinungen zusammen, die auf fundiertem Fachwissen beruhen. Damit werden wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auch intensiv auseinandersetzen. Ich freue mich daher jetzt schon auf die Diskussion im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vorletzten Legislaturperiode hat dieser Landtag auf Initiative von CDU und FDP eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts durch Abschmelzung bis 2018 beschlossen.
Im vergangenen Jahr hat die von SPD und Grünen getragene Minderheitsregierung mit der Unterstützung der Linken diese Sondersteuer gegen besseres Wissen wieder eingeführt. Seinerzeit haben Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, alle geäußerten Bedenken vom Tisch gewischt.
Heute, ein Jahr später, kommen Sie mit dem Gesetzentwurf und wollen diese Abgabe um weitere 10 % erhöhen. Nach einer ganzen Reihe von industrie- und wirtschaftsfeindlichen Gesetzen wie dem Tariftreuegesetz oder dem Klimaschutzgesetz legen Sie damit erneut die Axt an den Industriestandort Nordrhein-Westfalen – diesmal mit der Abgabenschraube.