Ich kann mir das durchaus vorstellen, weil die Politik des sozialpolitischen Unfugs keine Grenzen kennt,
jedenfalls in einem bestimmten parteipolitischen Spektrum. Damit muss man eben rechnen. Aber wir wollen einmal sehen, was noch kommt. Frau Schröder als Familienpolitikerin ist ja für ihre Kreativität in diesen Zusammenhängen bekannt.
Dieser Sozialbericht ist zu wertvoll, als dass er nur hier an dieser Stelle diskutiert werden sollte. Ich bitte Sie eindringlich, in den Ausschüssen – alle Ausschüsse des Landtags sind hier gefordert, weil Armut ein nicht ressortbezogenes Phänomen und auch kein Phänomen für einzelne Ausschüsse ist – sehr ernsthaft darüber zu diskutieren, wie wir dieser Armut, einer Krebsgeschwulst in unserer Gesellschaft, gemeinsam begegnen können.
Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Zusammenhang auch manche politischen Gräben überwinden können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wäre auch gar nicht möglich, weil alle, die hier gesprochen haben, die Redezeiten überschritten haben, außer der Landesregierung. Die hatte etwas mehr Zeit, 15 Minuten zur Einbringung und 20 Minuten zur Reaktion. Dies ist nicht voll ausgeschöpft worden. Alle anderen haben zum Teil deutlich überzogen. Das ist völlig in Ordnung; das Thema war es wert. Ich bedanke mich bei allen für die Aussprache.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Geehrte Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Dieser Satz von Montesquieu dürfte uns ja allen bekannt sein. Genauso wie wir ihn uns wahrscheinlich unterschiedlich stark, aber vermutlich alle mehr oder weniger zu eigen gemacht haben, wir Liberale wahrscheinlich in der Regel etwas mehr als andere, genauso fällt es uns – da nehme ich die FDP auch nicht generell aus – im täglichen Politikalltag gelegentlich schwer, ihn immer zu beherzigen. Bei der derzeitigen Diskussion über das Ladenöffnungsgesetz wird dies wieder sehr deutlich. Ich möchte das gerne an drei Punkten festmachen.
Erstens. Die Lebensgewohnheiten vieler Menschen und Familien haben sich verändert. Das von Schwarz-Gelb verabschiedete Ladenöffnungsgesetz trägt dieser Lebenswirklichkeit in vollem Umfang Rechnung.
Ich zitiere hierzu Herrn Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus der Anhörung vom 18. Januar 2012:
„Wie viel Prozent haben die neuen Ladenöffnungszeiten genutzt? – Das sind mit 45 % bemerkenswert viele. Wenn Sie das in absolute
8 Millionen Menschen die veränderten Ladenöffnungszeiten für sich genutzt. Das ist … ein sehr beachtlicher Anteil der Bevölkerung.“
Auch die sonstigen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. 84 % der Kommunen nutzen die Möglichkeit der längeren Öffnungszeiten; an Sonn- und Feiertagen sind es sogar 92 %. Besonders in der vor uns liegenden Adventszeit erfahren die verkaufsoffenen Sonntage einen beachtlichen Zuspruch. Die Wirkung für die Städte insgesamt, für die Zentren und für die Stadtteile ist durchweg positiv.
Zumindest haben auch Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, inzwischen aufgehört, zu behaupten, dass es gar keine Nachfrage nach erweiterten Öffnungszeiten gibt. Auch das haben wir ja mal diskutiert. Sie haben eingesehen, dass kein Ladenbesitzer seinen Laden überhaupt öffnen würde, wenn sich dort nicht auch Kunden einfinden würden. Denn es handelt sich ja nicht um einen Ladenöffnungszwang.
Insofern nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass es hier in der Tat gar keinen Handlungsbedarf gibt.
Zweitens. Durch die geplante Regelung sollen die Öffnungsmöglichkeiten an Sonntagen nicht nur reduziert werden, es soll außerdem notwendig sein, zukünftig wieder einen Anlass zu benennen. Ganz abgesehen von dem zusätzlichen Bürokratieaufwand, der damit potenziell einhergeht: Wenn alle Geschäfte in einem Stadtgebiet am selben Tag verkaufsoffene Sonntage durchführen müssen – das wird schließlich die Folge sein –, dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Stadtteile nicht nur zum ohnehin oftmals übermächtigen Stadtzentrum in Konkurrenz treten müssen, sondern sie müssen es auch untereinander tun. Auch dieser Effekt kann nicht ernsthaft von Ihnen gewollt sein.
In besonderer Weise – und das möchte ich deshalb als dritten Punkt hervorheben – wird diese Regelung die Adventssonntage betreffen. Das wird für die Menschen und für die Gewerbetreibenden in den Stadtteilen besonders nachteilig zu spüren sein. Denn wenn zukünftig wieder nur ein einziger Adventssonntag in einem Stadtgebiet für den Verkauf freigegeben wird, dann werden die 1-a-Lagen überproportional profitieren und die anderen Geschäfte in den Stadteilen insbesondere in den mittleren und großen Städten negative Auswirkungen zu spüren bekommen.
Und das gilt nicht nur für die Geschäfte. In der Adventszeit gilt das auch für die Weihnachtsmärkte, die Atmosphäre und die Menschen in diesen Stadtteilen und damit für die Stadtteile insgesamt. Das dürfen Sie nicht vergessen. Da helfen auch keine
Übergangsregelungen, die Sie schaffen. Die zögern das Problem höchstens hinaus. Ich sage noch einmal: Auch das kann doch nicht der Wunsch dieser Landesregierung sein.
Es hat sich bewährt. Es berücksichtigt und würdigt die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen. Es bildet die Lebenswirklichkeit der Menschen in NRW ab. Die Menschen haben mit den Füßen abgestimmt. Sie haben auf diesem Weg Ja zu der bestehenden Regelung gesagt.
Zweitens. Durch die von der rot-grünen Landesregierung geplante stärkere Reglementierung werden auch bürokratische Hürden errichtet und wird in jedem Fall ein Mehraufwand ausgelöst, der nicht gerechtfertigt, der schon gar nicht nötig ist und der die Ladenbesitzer unter dem Strich belasten wird.
Drittens. Insbesondere die Einschränkung für Sonntagsöffnungen in der Adventszeit ist eine überflüssige Bevormundung, die vor allem die Läden in den kleineren Stadtteilen unnötig reglementiert und ihnen schadet, genauso wie den betroffenen Stadtteilen selbst dadurch geschadet wird.
Eine Änderung dieses Gesetzes ist also nicht nur nicht notwendig, sie ist eine Belastung. Deswegen ist es erforderlich, diese Änderung nicht durchzuführen. Und zu nichts anderem fordern wir Sie auf! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte schon fast was vermisst. Ich bin vor zweieinhalb Jahren hier ins Parlament gekommen, und meine erste Rede habe ich zu einem Antrag zum Ladenöffnungsgesetz gehalten, der hieß: „Bewährte Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen erhalten“.
Seitdem haben wir in schöner Regelmäßigkeit von Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, Anträge gleichen Wortlauts bekommen. Leider – das muss ich deutlich sagen – werden die nicht besser. Leider ist auch die Ausgangssituation,
aus drei Gründen ändern: Erstens ist das bestehende Gesetz ein schlechtes Gesetz, zweitens hat es handwerkliche Mängel und drittens gibt es in diesem Gesetz überhaupt keine vernünftige Interessenabwägung.
Herr Bombis, dass Sie jetzt hier zur Frage der Sonntagsöffnung reden, aber noch nicht mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Einzelhandelsgesetz bewerten,