Protocol of the Session on November 30, 2012

Wir wollen aber auch, dass in unserem Rechtsstaat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Danach haben die Sicherungsverwahrten einen Anspruch auf einen freiheitsgerichteten und therapiegerichteten Vollzug. Das gebietet auch das christliche Menschenbild, von dem wir Christdemokraten uns in unserem Handeln leiten lassen. Dies

wollen wir auch beim Vollzug der Sicherungsverwahrung umgesetzt wissen.

(Beifall von der CDU)

Sie sehen: Die Sicherungsverwahrung steht in einem Spannungsfeld: einerseits die Sicherheit unserer Bürger vor Gewalttätern, andererseits die menschenwürdige Unterbringung der Sicherungsverwahrten.

Es steht außer Zweifel, dass wir einen Gesetzentwurf benötigen, der diesem Spannungsfeld Rechnung trägt, und zwar bald. Die Zeit drängt – wir haben es schon gehört –: Am 31. Mai 2013 laufen die derzeitigen Regelungen aus.

Der Minister hat hier den Zeitdruck erwähnt. Er meint, die Bundesregierung hätte ein Jahr lang nichts getan. Das ist falsch. Sie haben das auch schon in Ihrer Rede im Bundestag erwähnt, Herr Minister. Ich zitiere gerne die Kollegin Voßhoff aus dem Bundestag, die erwähnt hat, auf welch hohem Niveau und mit welchem Detailreichtum hierüber mit den Ländern verhandelt worden ist. Ich wünsche mir, Herr Minister, dass Sie mit dem Bau in Werl rechtzeitig fertig werden, um zeitig an den Start gehen zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr sehr detaillierte Vorgaben gemacht, wie der Gesetzgeber den Vollzug der Sicherungsverwahrung regeln soll. Bayern hat einen entsprechenden Entwurf schon lange auf den Weg gebracht. Der gefällt mir ganz gut. Ich bin froh, dass der nordrhein-westfälische Entwurf diesem weitgehend entspricht. Weitgehend! Es gibt einige Punkte, da besteht für uns Klärungsbedarf.

Zum Beispiel bei § 21 Abs. 3: Die rot-grüne Landesregierung will, dass mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche ermöglicht werden. Ich halte das für nicht unproblematisch. Das primäre Vollzugsziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren. Wenn eine Person seit 20, 30 Jahren keinen Kontakt mehr mit der Außenwelt hatte, halte ich es für erforderlich, dass Besuchskontakte therapeutisch vor- und nachbereitet werden. Die Bayern sprechen daher auch von behandlerisch begleiteten Besuchen. Dazu würde ich gerne Experten anhören.

Interessant finde ich auch die Vorschrift in § 69 des bayerischen Entwurfs, der einen Aufwendungsersatzanspruch für Fälle der vorsätzlichen Selbstschädigung oder Schädigung Dritter vorsieht. Das haben Sie in Ihren Entwurf nicht aufgenommen, Herr Minister. Ich frage mich, warum. Es gäbe hier die Möglichkeit, durch eine weitere Anspruchsgrundlage auch auf das pfändungsfreie Hausgeld zuzugreifen. Das halte ich gerade bei der vorsätzlichen Verletzung anderer Untergebrachter für angemessen.

Der bayerische Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass vor vollzugsöffnenden Maßnahmen auch die

Gutachten, die im Erkenntnisverfahren, im Strafverfahren und bei der Urteilsfindung erstellt worden sind, berücksichtigt werden. Dieser Hinweis fehlt im Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich weiß nicht, ob es ein Ausschluss sein soll. Auch dazu würde ich gerne Sachverständige hören, um zu klären, ob das für erforderlich gehalten wird, um die Entwicklung während der Inhaftierung in der Sicherungsverwahrung abschätzen zu können.

Für viel wichtiger halte ich allerdings noch die Antwort auf die Frage, unter welchen Umständen vollzugsöffnende Maßnahmen überhaupt gewährt werden sollen. Mit der Formulierung „soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen“ wiederholen Sie nur die Regelungen im Strafgesetzbuch. Ich halte es für wichtig, zu sagen, wer darüber entscheiden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat einige Vorschläge dazu gemacht, zum Beispiel die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums bestehend aus vollzugserfahrenen Fachleuten. Leider verliert Ihr Gesetzentwurf darüber kein Wort.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

Wir sollten auch darüber im Ausschuss noch reden.

Der Entwurf ist eine gute Grundlage, allerdings gibt es noch einige offene Fragen, auf die ich eingegangen bin. Wir müssen jetzt schnell handeln, um bis zum 31. Mai, dem vom Bundesverfassungsgericht gestatteten Zeitraum, ein Gesetz verabschieden zu können.

Die CDU-Fraktion ist sich der Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land bewusst. Wir werden deshalb das Gesetz im federführenden Rechtsausschuss und auch in den weiteren involvierten Ausschüssen ausführlich beraten und kritisch würdigen. Wir werden ihm sicher keinen Stein in den Weg legen, …

Herr Kollege, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

… damit die Bürger in Nordrhein-Westfalen effektiv geschützt sind.

Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Hanses das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund und den Ländern aufgegeben, die Sicherungsverwahrung komplett neu

aufzustellen. Insbesondere ist das Abstandsgebot in der Sicherungsverwahrung zum regulären Strafvollzug gesetzlich festzuschreiben und mit Leben zu füllen.

NRW kommt dieser Aufgabe mit diesem Gesetzentwurf nach. Der Entwurf stellt einen freiheitsorientierten und therapieausgerichteten Vollzug in den Vordergrund. Das Ziel ist die Minderung der Gefährlichkeit der Betroffenen und eine erfolgreiche Resozialisierung und damit die frühzeitige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung.

Im Detail ein paar Beispiele, die ich anders bewerte als der Kollege Kamieth.

Erstmals ist in § 11 ein Behandlungsanspruch verankert. Umfassende Behandlungsangebote, Motivationsarbeit und Dokumentationspflicht sind ebenfalls vorgesehen.

Ergänzend gibt es die vollzugsöffnenden Maßnahmen, die von Ihnen beschrieben wurden. Dazu beschreibt der Entwurf detailliert ein stufenweises Erprobungssystem.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf vier Ausführungen pro Jahr. Der Gesetzentwurf schreibt einen ausreichenden Raum zum Wohnen und Schlafen zur alleinigen Nutzung vor. Selbstverpflegung ist möglich. Daran wird die Einhaltung des Abstandsgebotes auch räumlich deutlich.

Außenkontakte werden gefördert, selbstverständlich, Besuchszeiten auf zehn Stunden im Monat erhöht. Der Anspruch auf das Führen von Telefongesprächen und die Nutzung moderner Telekommunikationsmittel, sofern zulässig – selbstverständlich nach gründlicher Prüfung –, und der Empfang und das Versenden von Paketen sind ebenfalls vorgesehen.

Ja, Herr Kollege Kamieth, jede Haft und jede Sicherungsverwahrung haben ein Ende. Und morgen sind dies wieder unsere Nachbarn.

Um die Kosten für die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung, für die Unterbringung, für die Personalausstattung und für die Gesundheitsfürsorge zu decken, haben wir vorgestern im Haushalt bereits 88 zusätzliche Stellen eingeplant, sodass das verfassungsgemäß umgesetzt werden kann.

Dieser Gesetzentwurf bietet eine verfassungsgemäße Grundlage für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung, die immer im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Schutz auf der einen Seite und Freiheit und Resozialisierung auf der anderen Seite steht. Für uns Grüne ist eine qualifizierte Täterarbeit – ich bleibe hier bei der männlichen Form – die beste Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr Opfer dieser Personen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Gesetzgeber in Bund und Ländern wurde durch das Bundesverfassungsgericht nicht weniger aufgetragen, als ein neues Gesamtkonzept für die Sicherungsverwahrung zu entwickeln. Dem sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jüngst mit Beschluss des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung nachgekommen und haben damit den verfassungsgerichtlichen Vorgaben Rechnung getragen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr der Vollzug der Sicherungsverwahrung geregelt werden. Meine Damen und Herren, bei der Sicherungsverwahrung geht es um ein breit diskutiertes, wichtiges, sensibles und diffiziles Thema. Hier spielen Sorgen und Ängste der Menschen mit, sind Opferinteressen berührt. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Bevölkerung und gerade den Opfern schwer zu vermitteln ist, warum auch ein brutaler Mehrfachmörder oder Vergewaltiger sich auf verfassungsmäßige Rechte berufen kann. Dies ist Aufgabe des ganzen Parlamentes, insbesondere der Rechtspolitiker.

(Beifall von der FDP)

Besonders inakzeptabel ist es deshalb, wenn ein zuständiger Minister bei einem solchen Thema blanken Populismus vor Rechtsstaatlichkeit stellt. Herr Minister Kutschaty, Ihr Auftritt im Bundestag, bei dem Sie im Kern eine bundesrechtlich normierte nachträgliche Therapieunterbringung gefordert haben, war wirklich bemerkenswert. Die Bundestagsfraktion der Grünen war darüber „erstaunt und entsetzt“ und hat Ihnen vorgeworfen, verfassungswidrige Gesetze vom Bund zu fordern, statt selbst auf Landesebene tätig zu werden. Die CDU bewertete Ihren Auftritt schlicht als „unseriös“. Ich kann das für die FDP nur unterstreichen.

(Beifall von der FDP)

Dass gerade der Justizminister dieses Bundeslandes damit von sich reden macht, er habe gewarnt, der Schutz vor Gewalt- und Sexualstraftätern sei wichtiger als vermeintliche rechtsstaatliche Bedenken, ist unerhört. Ebenso erschreckend ist, dass sich die Grünen im Land bei dem Thema weggeduckt haben

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Mitnichten!)

und Minister Kutschaty bei der Abstimmung im Bundesrat haben gewähren lassen, die er aber dann doch noch verloren hat.

Noch bemerkenswerter, Herr Minister, ist indessen, dass Ihnen Nordrhein-Westfalens führender Vollzugsexperte in dieser Frage offen widerspricht, auf

dessen Rat Sie sich noch im letzten Jahr bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gestützt haben, was das Thema Sicherungsverwahrung betrifft.

Michael Skirl, seit 13 Jahren Leiter der JVA Werl, die demnächst für alle Sicherungsverwahrten in NRW zuständig sein wird, schließt sich in seinem vor Kurzem erschienenen Buch der Auffassung an, die Anordnung einer nachträglichen Therapieunterbringung verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die entsprechenden Passagen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ließen daran bei unbefangener oder – besser – unpolitischer Betrachtungsweise nur wenig Raum für Zweifel.

Skirl lehnt eine nachträgliche Therapieunterbringung aber vor allem deshalb ab, weil sie wegen der Beobachtungs- und Dokumentationspflichten während der Strafhaft die Resozialisierung einer großen Anzahl von Gefangenen gefährde. Wer sich den Therapeuten offenbare, schaufele sich sein eigenes Grab, formuliert er drastisch. Skirl spricht von Stigmatisierung und Bespitzelung von mehr als der Hälfte aller 878 Insassen in Werl im Jahr 2009. Bundesweit sind es bis zu 10.000 Gefangene. Dem stünden im gesamten Bundesgebiet bis heute 13 und in NRW zwei tatsächlich zu nachträglicher Sicherungsverwahrung Verurteilte gegenüber. Dieses krasse Missverhältnis zwischen riesigem Verwaltungsaufwand und angeblich erzieltem Schutz der Bevölkerung sei Ausdruck für eine ineffiziente, rein symbolische Justizpolitik.

Meine Damen und Herren, eines wird klar: Wer nachträgliche Therapieunterbringung will, riskiert einen Therapieboykott sehr vieler Gefangener, um maximal eine Handvoll drin behalten zu können. Der Rest geht dann untherapiert nach draußen. – Liebe Frau Kollegin Hanses, das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein.

Meine Damen und Herren, die Reform der Sicherungsverwahrung ist Ausdruck einer Gesetzgebung, die Sicherheit unter rechtsstaatlichem Vorzeichen garantiert. Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied gerade erst das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Bei der normativen Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung auf Landesebene gilt es, das Abstandsgebot zu wahren und die Behandlung in den Vordergrund zu rücken.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)