Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde an diesem Tage und beim letzten Punkt nehmen wir hier Stellung.
Wie bereits erwähnt, ist die Landesregierung nun gezwungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 bzw. die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Ein Großteil der Zeit, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gegeben hat, ist durch die teils unstrukturierte Arbeit auf Bundesebene etwas verzögert worden, was allerdings nicht heißt, dass es auf Landesebene etwa genauso lange dauern muss oder nicht vielleicht auch schon im Vorfeld in irgendeiner Form hätte angegangen werden können. Aber das möchte ich hier gar nicht als Kritikpunkt anführen.
Vielmehr müssen wir uns einfach bei diesem sehr wichtigen Thema der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen vor Augen führen, wie wichtig es ist, hier nach Möglichkeit nicht unter Zeitdruck zu geraten und ein Gesetz zu verabschieden, welches dann letztendlich vielleicht als mit der heißen Nadel gestrickt anzusehen ist. Dafür ist das Thema einfach zu bedeutend.
Man darf allerdings auch nicht glauben, dass es Sinn macht, hier ein Gesetz zu präsentieren, bei dem man – auch das ist klar – irgendwen oder irgendetwas feiert. Auch darauf müssen wir in den weiteren Beratungen ein ganz wesentliches Augenmerk haben.
Kommen wir zum eigentlichen Kerngehalt dessen, was wir in Nordrhein-Westfalen regeln wollen. Unser Strafrechtssystem ist geprägt durch die Zweispurigkeit. Neben den schuldbezogenen Sanktionen gibt es die Maßregeln der Besserung und Sicherung, zu denen auch die Sicherungsverwahrung gehört. Das bedeutet, dass wir einerseits durch freiheitsentziehende Maßnahmen die Bevölkerung bei fortbestehender Gefährlichkeit von Tätern schützen und wir andererseits Behandlung und Therapie für die Täter ermöglichen müssen, um die Gefährlichkeit irgendwann dauerhaft zu reduzieren.
Wir können und wollen daher nicht nach dem Motto des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder vorgehen, der da sagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums –: „Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: Wegschließen – und zwar für immer.“ – Davon sind wir Gott sei Dank weit entfernt. Das wollen wir nicht.
Kommen wir nun zur Umsetzung! Sehen wir uns den Gesetzentwurf einmal genauer an, was wir sicherlich in den Ausschüssen noch tun müssen! Es gibt doch noch einiges an Lücken und Regelungsbedarf zu sehen; Kollegen haben es teilweise schon angesprochen. Wir werden nacharbeiten müssen.
Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen – gerne. Wir haben noch ein bisschen Zeit, Frau Kollegin Hanses.
Die Frage ist doch, ob Werl ausreicht. Wir haben derzeit 106 Sicherungsverwahrte in NordrheinWestfalen. Werl weist 148 Plätze aus. Es ist also sehr absehbar, wann Werl nicht mehr ausreicht. Ob wir dann noch mit dem Abstandsgebot des Bundesverfassungsgerichts klarkommen, wage ich zu bezweifeln. Das heißt, es müssten bereits jetzt Maßnahmen ergriffen und vielleicht auch im Gesetz vorbeugend berücksichtigt werden. Das ist aber eine Frage der Umsetzung.
Um noch mal ganz nebenbei auf die Kollegin Hanses einzugehen: Der Hinweis darauf, dass wir von Tätern und nicht von Täterinnen sprechen müssen, ist so eine Sache. Wir müssen berücksichtigen, dass wir immerhin eine Sicherungsverwahrte haben, die normalerweise in Nordrhein-Westfalen unterzubringen wäre. Sie befindet sich nunmehr in Frankfurt am Main.
Wir könnten noch im Detail auf einzelne Aspekte des Gesetzes eingehen. Dazu reicht meine Zeit wahrscheinlich nicht. Denn viele der 113 Normen bedürfen sicherlich noch einer genaueren Betrachtung.
Ich sehe allerdings in § 12 des Gesetzes mit Sorge, dass sozialpädagogische Maßnahmen – ein Kernbereich der Sicherungsverwahrung – in der Einrichtung durchgeführt werden sollen. Um dem Gedanken der Sicherungsverwahrung insgesamt und dem Schutz der Bevölkerung vor Sicherungsverwahrten Rechnung zu tragen, muss aus der Soll-Vorschrift eine Muss-Vorschrift werden. Das nur als Hinweis.
Ich könnte noch weitere Bestimmungen aufzählen, um darzulegen, was man noch alles besser machen könnte oder vielleicht noch fehlt. Das wollen wir nicht tun. Das tun wir in den Ausschüssen.
In der derzeitigen Form würden wir dem Gesetz nicht zustimmen. Aber der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Das Schlusswort – vermutlich – hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hanses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Unfug, den Herr Wedel Ihnen erzählt hat, kann ich Sie nicht so ins Wochenende lassen.
Über die Frage, wie man die Lücke, die Ihre Bundesjustizministerin geschaffen hat – sie wurde schon mehrfach angesprochen –, füllt, kann man trefflich streiten. Das haben wir Grünen auch getan.
Aber das Problem, Herr Wedel, ist, dass Ihre Bundesjustizministerin diese Lücke gelassen hat. Geben Sie doch einmal eine ehrliche Antwort darauf: Was soll mit den Menschen passieren, bei denen in der Haft Psychopathien auftreten, sodass sie nicht so einfach vor die Tür einer JVA gelassen werden können? Darauf haben Sie keine Antwort.
Das ist eine Unverschämtheit. Ihre Bundesregierung hat über ein Jahr verstreichen lassen, bis Eckpunkte vorlagen. Das ist die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten.
Das, was die FDP da im Bund und in den Ländern gemacht hat, ist völlig unverantwortlich: sich an einem so ernsthaften Thema zu zerlegen, zu zanken und zu streiten, über ein Jahr zu zaudern und es dann über schmutzige Deals zu regeln.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1435 an den Rechtsausschuss – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Kommunalpolitik, den Innenausschuss, den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung beschlossen.