Protocol of the Session on March 16, 2017

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Nein, das ist eine Auswahlmöglichkeit!)

Das hat sich mir nicht erschlossen. Sie haben im Ausschuss die Chance, uns Ihre Punkte noch einmal darzulegen.

Ich muss sagen, dass ich mich über das Verfahren gewundert habe. Herr Kollege Herrmann, Sie haben im Innenausschuss bisher immer darauf bestanden, dass wir zu jedem Thema, das Sie eingebracht haben, mindestens eine Anhörung durchführen. Sie haben uns völlig unabhängig davon, ob es inhaltlich geboten oder gar im Sinne der Betroffenen war, mit Verfahrensfragen zum Teil wirklich malträtiert. Warum Sie kurz vor Toresschluss noch mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen, von dem Sie wissen, dass er kein ordentlich parlamentarisches Verfahren mehr bekommen kann, wird Ihr Geheimnis bleiben.

Ab damit in den Ausschuss, und dort diskutieren wir weiter. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wedel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenstand des zu beratenden Gesetzentwurfs der Piraten sind drei punktuelle Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, deren Zielrichtung für die FDP-Fraktion grundsätzlich nachvollziehbar erscheint. Allerdings lässt der Gesetzentwurf

eine gründliche Auseinandersetzung mit den dabei zu berücksichtigenden Rechtsfragen vermissen.

Da wäre zum Ersten die Frage nach der Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf juristische Personen. Zutreffend ist, dass die Beschränkung der Antragsberechtigung auf natürliche Personen in § 4 Abs. 1 IFG NRW im Vergleich von Bund und Ländern besonders restriktiv ist. Da könnten wir Freien Demokraten uns durchaus eine Weiterentwicklung vorstellen.

Weshalb dann allerdings die Formulierung „jede natürliche und juristische Person“ favorisiert wird, die ansonsten nur Schleswig-Holstein verwendet, erscheint wenig nachvollziehbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie Bürgerinitiativen die Anspruchsberechtigung doch ausdrücklich zuerkennen wollen, diese aber in der Regel gerade keine juristischen Personen, sondern nur teilrechtsfähig sind.

(Beifall von Matthi Bolte [GRÜNE])

Der von Ihnen beschriebene Zweck würde mit der Änderung also gar nicht erreicht.

Im Übrigen: Weshalb soll nicht die schlanke Formulierung des IFG Bund „jeder“ übernommen werden? Auch dazu verhält sich der Gesetzentwurf einschließlich seiner Begründung nicht.

Die Frage nach der Anspruchsberechtigung nimmt beispielsweise im Kommentar von Schoch zum IFG Bund – 2. Auflage 2016 – ganze 15 Seiten in Anspruch. Ich habe die Ahnung, dass es mir von manchem Kollegen positiv angerechnet werden könnte, wenn ich an dieser Stelle auf eine Vertiefung verzichte.

(Heiterkeit und Beifall von der FDP, der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vor einer Gesetzesänderung müsste aber natürlich eine vertiefte Beratung erfolgen. Dafür kommen Sie mit dem Gesetzentwurf zwei Monate vor der Landtagswahl aber schlicht zu spät. Hinsichtlich der beiden weiteren von Ihnen beantragten Änderungen erscheint mir jedenfalls die Kongruenz zwischen Änderungsbefehl und Begründung zweifelhaft.

Meine Damen und Herren, die von den Piraten in dem Gesetzentwurf in Bezug genommene Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 2. Dezember 2016 stellt aber eigentlich einen ganz anderen Gegenstand in den Vordergrund, wie bereits aus dem Titel der Entschließung „Nicht bei OpenData stehen bleiben: Jetzt auch Transparenzgesetze in Bund und Ländern schaffen!“ deutlich wird. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern werden aufgefordert, Transparenzgesetze zu schaffen, welche den individuellen, antragsgebundenen Informationszugangsanspruch mit der

Verpflichtung öffentlicher Stellen verbinden, bestimmte Informationen aktiv auf Informationsplattformen im Internet zu veröffentlichen.

Wir Freien Demokraten haben uns bereits frühzeitig dafür ausgesprochen, aus der Holschuld der Bürger eine Bringschuld der Verwaltung zu machen, haben aber die Fallstricke – beispielsweise das Konnexitätsprinzip im Falle der Einbeziehung der Kommunen – von vornherein auf dem Schirm gehabt. Wie Anfang des Monats in der Presse zu lesen war, wird es mit Rot-Grün aber kein Transparenzgesetz geben, obwohl dies im Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode vereinbart worden ist.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Ja, leider!)

Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

„Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“

Auch kann von einer Ausweitung der Veröffentlichungspflichten nicht die Rede sein, da es den Ressorts im Rahmen des Projekts Open.NRW freisteht, sich am Portal zu beteiligen und zu entscheiden, welche Daten publik gemacht werden. Rot-Grün ist also – an den eigenen Ansprüchen gemessen – kläglich gescheitert.

(Beifall von Frank Herrmann [PIRATEN])

Wir Freien Demokraten erneuern den bereits im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs der Piraten für ein Transparenzgesetz unterbreiteten Vorschlag, zunächst mit einem kurzen, prägnanten und rechtsklaren Katalog an Veröffentlichungspflichten zu beginnen und Erfahrungswerte zu sammeln, die eine spätere Fortentwicklung und Ausweitung auf weitere Tatbestände ermöglicht. Open Data darf nicht an Maximalforderungen scheitern.

Der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles haben meine Vorredner schon festgestellt. Ich will mich auf drei Punkte aus dem Gesetzentwurf, Herr Herrmann, beschränken.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, das in erster Linie unseren Bürgerinnen und Bürgern nut

zen soll. Es geht darum, zwischen Mensch und Verwaltung Vertrauen und Transparenz herzustellen. Deshalb ist es kein Versehen, sondern eine eindeutige Absicht, dass natürliche und nicht juristische Personen dort begünstigt werden.

Beim zweiten Punkt, was Ihren Gesetzentwurf angeht, werden bereits jetzt Daten im IFG elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes ist in Planung. Danach werden die Länder Open-Data-Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich erfassen und, soweit noch nicht geschehen, angepasst.

Beim dritten Punkt, Herr Herrmann, haben wir in der Tat Bedenken. Wir sehen dies kritisch. Es ist gerade wichtig für die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, dass Bescheide schriftlich-förmlich zugestellt werden,

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Es soll eine Wahlmöglichkeit sein, steht deutlich drin!)

um fristwahrend möglicherweise gegen eine solche Entscheidung vorgehen zu gehen.

Ansonsten verweise auch ich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Damit schieße ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt, wie Sie jetzt schon mehrfach gehört haben, die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/14379 – Neudruck – an den Innenausschuss. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Nein. Sich enthalten? – Auch nicht. Damit haben wir die Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

6 Studiengebühren bleiben abgeschafft – Stu

dierende und ihre Familien haben klare Aussagen verdient

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/14392

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14501

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/14508

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Bell das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in diesem Land erwarten von Politik in zentralen Politikfeldern klare Aussagen. Eines der zentralen Politikfelder in diesem Land ist die Hochschulpolitik, weil von ihr unter anderem nicht nur die Beschäftigten an den Hochschulen, sondern auch 770.000 Studierende und ihre Familien unmittelbar betroffen sind.

Deswegen war es ein guter Tag, als Rot-Grün am 24.02.2011 die Zusage, die im Wahlkampf 2010 gemacht worden ist, die Studiengebühren in diesem Land abzuschaffen, eingehalten hat und diese Studiengebühren letztlich abgeschafft worden sind.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Nun sind wir vor Landtagswahlen. Natürlich haben die Menschen erneut einen Anspruch darauf, zu wissen: Wofür stehen die Parteien und die Fraktionen in diesem Hohen Haus, wenn es um ein solches zentrales Politikfeld geht?

Bei der FDP ist die Frage völlig klar und entschieden. Sie waren und Sie sind Befürworter von Studiengebühren. Das wird auch durch den entsprechenden Entschließungsantrag deutlich. Das ist klar. Das ist kein Geheimnis. Das ist aus meiner Sicht ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Haus. Herzlichen Glückwunsch!