Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Das kann ja nur dazu führen, dass wir da intensiver und präziser werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unterschriften im Rahmen von Volksbegehren können in zweierlei Verfahren gesammelt werden – das wurde schon gesagt –, eben durch die Listenauslegung bei den Gemeinden und durch freie Unterschriftensammlungen in der Öffentlichkeit.
Der Gesetzentwurf betrifft in der Tat nur die Listenauslegung bei den Gemeinden und trifft als einzige Regelung dort eine Verlängerung des Auslegungszeitraums für die Eintragungslisten bei den Volksbegehren nach Art. 68 der Landesverfassung.
Bisher ist die verbindliche Auslegung bei den Kommunen im Zeitraum zwischen der fünften und 22. Woche nach öffentlicher Bekanntmachung des zugrunde liegenden und mit Gründen versehenen Gesetzentwurfs vorgesehen.
Diese Frist wollen die Piraten mit ihrem Entwurf ändern und an die in § 18a Absatz 1 Satz 1 VIVBVEG vorgesehene Höchstfrist von 12 Monaten ab Bekanntmachung anpassen, indem die kommunalen Auslegungsbeschränkungen entfallen.
Zur Begründung geben die Piraten an, die meisten Unterschriften würden ohnehin – das ist ja auch gerade von dem Kollegen vorgetragen worden – erst in der Spätphase des Volksbegehrens geleistet.
Aus unserer Sicht ist die vorgeschlagene Änderung und Angleichung nicht zwingend notwendig. Die freie Unterschriftensammlung gewährleistet bereits einen hinreichend langen Sammlungszeitraum für Unterschriften und ist in der Regel auch weitaus öffentlichkeitswirksamer als eine Auslage beim Bürgeramt oder Rathaus zum Beispiel. Zudem entsteht für die Gemeinden durch ein längeres Vorhalten der Listen zusätzlicher, wenngleich sicherlich noch überschaubarer Aufwand.
Die Verlängerung des Auslegungszeitraums würde zwar bewirken, dass eine feste örtliche Anlaufstelle für eintragungswillige Unterstützer eines Volksbegehrens zu jedem Zeitpunkt im Verfahren besteht, das widerspricht jedoch dem gesetzlichen Leitgedanken der grundsätzlichen Verantwortlichkeit des Initiators des Volksbegehrens für dessen Durchführung etwa durch § 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes, der für die Fälle einer freien Unterschriftensammlung die Übersendung der bei den Gemeinden abgeschlossenen Listen an die Verantwortlichen des Volksbegehrens und eben nicht an den Wahlleiter oder die Wahlleiterin vorsieht.
Eine Auslage bei den Gemeinden für die gesamte Dauer des Verfahrens würde aus unserer Sicht die Verantwortlichkeit zurückdrängen, da die Initiatoren des Begehrens auf die freie Unterschriftensammlung auch komplett verzichten und auch im Falle eines hohen Interesses der Bevölkerung an dem Gegenstand des Volksbegehrens an die Gemeinden verweisen könnten. Letztlich läge dann die Durchführungslast nicht mehr beim Initiator, sondern faktisch bei den Kommunen, obgleich diese das Begehren oftmals gerade nicht initiiert haben.
Vor diesem Hintergrund haben wir erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit des Gesetzentwurfs. Zudem erweist sich der Entwurf auch als unvollständig, da eine Übersendung der abgeschlossenen gemeindlichen Listen an andere Personen als an den Wahlleiter bei identischer Verfahrensdauer von gemeindlichen und freien Unterschriftensammlungen keinen Sinn mehr ergibt. Insofern müssten also auch noch andere Regelungen aufgehoben werden.
Das können wir gerne und werden wir sicherlich auch im Fachausschuss noch einmal diskutieren. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Landesregierung sind wir sehr daran interessiert, aktiv Bürgerinnen und Bürger dieses Landes an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Deshalb haben wir Ende 2011 den Zeitraum für die Auslegung der Listen von acht auf 18 Wochen verlängert.
Aktuell erleben wir das erste Volksbegehren seit dem Jahre 1978. Es lautet: G9 jetzt! Ich glaube, wir erwarten alle mit Spannung das Ergebnis. Das gesamte Verfahren aber ist für uns wichtig, weil wir daraus Rückschlüsse ziehen können, was gut war und was weniger gut war.
Aktuell zeigt sich bereits, dass die Regelungen des Zeitraums für die amtliche Listenauslegung einen großen sachlichen und personellen Verwaltungsaufwand bedeuten. Neben der Auslegungszeit von 18 Wochen müssen die Kommunen Weiteres leisten: die Bekanntmachung, die Aufstellung, die Pflege und den Abschluss eines Wählerverzeichnisses, die Versendung von Eintragungsscheinen und das oftmals gleich von mehreren Stellen.
Das Zeitfenster von 18 Wochen für die amtliche Auslegung ist vom 2. Februar diesen Jahres bis zum 7. Juni diesen Jahres vorgesehen. Das Volksbegehren endet damit am 5. Januar des nächsten Jahres.
Die Piraten schlagen vor, die freie Unterschriftensammlung bis zum Ende fortzuführen. Das würde die Auslegung noch einmal um 30 Wochen verlängern.
Es bedarf hier tatsächlich einer Abwägung: Was ist der Nutzen? Wie groß ist der Aufwand vor allem mit Blick auf unsere Kommunen? Dieser Frage sollten wir uns stellen, wenn das Volksbegehren abgeschlossen ist. Das ist meine persönliche Meinung. Wenn wir daraus Rückschlüsse ziehen können, dann ist eine Evaluation geboten vor allem mit dem Ziel, das Verfahren möglichst zu vereinfachen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Marsching zu Wort gemeldet. Er weiß sicherlich um die Begrenzung der ihm noch zur Verfügung stehenden Redezeit. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich beeile mich und mache es ganz, ganz kurz. Ich plädiere in Richtung der CDU: Herr Jostmeier, am Anfang hatte ich ein bisschen die Befürchtung, dass Sie ausdrücken, dass Sie an demselben Symptom leiden wie die FDP und dass Sie Angst haben vor den Bürgerinnen und Bürgern. Am Ende haben Sie das ein bisschen relativiert. Ich hoffe, dass wir da zusammenkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDPFraktion, haben Sie keine Angst vor den Bürgern! Die beißen nicht! Die wollen einfach nur ihre demokratischen Rechte wahrnehmen.
Nach dem, was Sie gerade gesagt haben: Wenn die Auslegung tatsächlich so ein großes Problem wäre statt der gesetzliche Regelfall – denn so steht es nun mal im Gesetz –, dann könnte man diese Auslegung auch abschaffen, und genau das will das Gesetz ja nicht.
Wir haben das erste Volksbegehren seit 35 Jahren. Ich meine, wir sollten jetzt ganz genau hingucken und nicht erst, wenn das Volksbegehren abgeschlossen ist. Wir können jetzt lernen. Lassen Sie uns da drangehen! – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Marsching. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/14006 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
westfälischer Unternehmen verhindern – Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren stoppen
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die erste der beiden antragstellenden Fraktionen, nämlich die der CDU, Herrn Kollegen Wüst das Wort. Bitte schön.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir fest vorgenommen, dieses Thema als Anlass einer Philippika über die wirtschaftsfeindliche Politik der Landesregierung zu nehmen. Ich hatte mir vorgenommen, einen groben Keil zwischen die Koalitionspartner zu treiben und den Umweltminister wüst zu beschimpfen.
Ich will das nicht tun, möchte aber schon die Gelegenheit nutzen – deswegen haben wir den Antrag auch gestellt –, das Augenmerk auf dieses Thema zu lenken, das wir heute alle vielleicht mit etwas anderen Augen sehen. Der Innenminister war eben noch anwesend. Ich glaube, dass wir nicht gut daran tun, in Zeiten zunehmender Terrorgefahr Pläne von Industrieanlagen ins Internet zu stellen – und das nicht in irgendeiner Dimension, sondern im Maßstab 1:100.
Wer einmal ein Haus gebaut hat, weiß, dass ein anständiger Polier mit dem Maßstab schon ein Haus gebaut bekommt. Ich habe einmal einen Plan mitgebracht.
Ich habe ihn gestern aus dem Internet heruntergeladen. Hier an dieser Stelle ist im Maßstab 1:100 genau die Position chemischer Tanks markiert. Ich bin nicht sicher, ob das klug ist. Ich bin nicht sicher, ob es nicht in Wahrheit sogar blauäugig ist, das zu tun.
Der Erlass stammt aus März 2015. Wir sind alle der Überzeugung, dass wir heute ohne Transparenz keine Akzeptanz für Industrie schaffen können. Damit bin ich total einverstanden. Wir sind auch einverstanden, dass man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Pläne im Rathaus offenzulegen, damit man sie sich in Dormagen anschauen kann, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das ist völlig in Ordnung, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu streiten.
Aber muss man wirklich alles bis hin zum Standort chemischer Tanks veröffentlichen? Ist es das, was die Nachbarn und die Belegenheitskommunen benötigen, um Akzeptanz aufzubauen? Reicht es nicht, zu beschreiben, was in der Firma passiert, welche chemischen Stoffe in welcher Menge bei welchen Prozessen verwendet werden? Darüber müssen wir noch einmal nachdenken.
Stellen Sie sich vor, man nehme diesen Plan mit der genauen Verortung der Tanks – schon weiß jeder Terrorist dieser Welt, wie er mit einer Drohne und ein paar Kilo Sprengstoff größtmöglichen Schaden anrichten kann. Und dann sagen wir hier: Daran haben wir irgendwie nicht gedacht, denn als wir den Erlass gemacht haben, hat an Terrorgefahr in dieser Dimension noch niemand gedacht. – Es ist richtig, hierüber noch einmal zu diskutieren und daran zu arbeiten.
Es ist ohnehin fraglich, ob man als Landesregierung mit einem Erlass entgegen den Vorgaben des Bundes-Imissionsschutzgesetzes agieren muss. Das ganze Fass will ich gar nicht aufmachen.
Aber man wird darüber reden müssen, ob den Anforderungen an Akzeptanz nicht auch mit etwas weniger Details, mit nicht ganz so viel Maßstabstreue und etwas weniger technischen Details Genüge getan wird. Darüber wird man reden müssen. Wenn man eine Bank baut, will man ja auch nicht die Details des Tresors ins Internet stellen. Und was für die Bank der Tresor ist, sind eben für die chemischen Betriebe die technischen Details ihrer Produktionsabläufe.
Viele Firmen – jeder von uns besucht regelmäßig Firmen – verbieten Fotos. Auf Fotos würde man nie so viele Details erkennen können, wie auf den Plänen, die nach Ihrer Verordnung im Internet abzurufen sind. Darüber lohnt es sich zu diskutieren.
Ich darf die Sozialdemokraten mal in Anspruch nehmen: Ihre Kolleginnen und Kollegen haben letzte Woche im Bundeskabinett den neuen Regeln für die Drohnen, der Kennzeichnungspflicht von Drohnen und auch einem Überflugverbot von Drohnen über Industrieanlagen zugestimmt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, man wolle Industriespionage verhindern. Auch das mag ein Argument sein, das vielleicht nicht jeden hier, aber vielleicht doch den ein oder anderen, der dafür offen ist, überzeugt, das mit auf den Weg zu nehmen.