Entschuldigung; er ist Oberbürgermeister. – Herr Kollege Baranowski wird sich in Gelsenkirchen also schon an Recht und Gesetz halten.
Die CDU-Fraktion hält den vorliegenden Antrag der Piraten deshalb für überflüssig. Ich teile die Einschätzung meines Vorredners, des Kollegen Dahm.
Der Überweisungsempfehlung an den Innenausschuss stimmen wir natürlich der guten Ordnung halber trotzdem zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Beisheim.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile nicht unbedingt die Einschätzung des Kollegen Kruse, dass wir uns mit dem Thema „Smart- und Safe-City“ in diesem Hohen Hause zukünftig nicht beschäftigen müssen. Ich teile aber grundsätzlich Ihre Einschätzung, dass
Grundsätzlich möchte ich die Definition, die Herr Herrmann bezogen auf die Smart-City der Zukunft gewählt hat, etwas erweitern. Man sagt heute, dass die Smart-City eine informierte, vernetzte, mobile, sichere und nachhaltige Stadt ist. Die aktuell formulierten Megatrends sollen uns dabei helfen, diese Entwicklungen, die in 20, 30 oder 40 Jahren auf uns zukommen werden, heute schon zu begleiten, um heute schon den richtigen Rahmen für morgen zu setzen.
Urbanisierung, Globalisierung, demografische Veränderung und der Klimawandel sind dabei nicht isoliert zu betrachten. Wir brauchen für diese integrierten, miteinander verbundenen Systeme eine integrierte Politik, die wir heute vorbereiten müssen.
Meines Erachtens legt Ihr Antrag an dieser Stelle eine richtige Spur. Denn zukünftig werden 70 % der Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen in Städten leben. Diese hohen Anforderungen schaffen daher auch große Chancen, durch die richtigen politischen Rahmensetzungen in Zukunft effizienter mit Energie, Material und auch Humanressourcen umzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Debatten, die ich hier zum Thema „Sicherheit“ verfolgen darf, zeigen, dass das ein wichtiges Thema in den heutigen Städten ist. Aber auch in den Smart-Citys wird das Thema „Sicherheit“ von immenser Bedeutung sein.
Während sich der Begriff der öffentlichen Sicherheit heute noch eng auf die Unversehrtheit der Bürger und der öffentlichen Infrastruktur begrenzt und sich mit Begriffen wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen verknüpft, ist davon auszugehen, dass sich der Sicherheitsbegriff in Zukunft erweitern wird. Dazu gehört vor allem die Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit der alles durchdringenden Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen.
Bereits heute wissen wir, dass eine immer vernetztere Kommunikationsinfrastruktur Risiken für essenzielle Bereiche der städtischen Infrastruktur bedeutet. Sicherlich können Informations- und Kommunikationstechnologien dabei helfen, präventiv tätig zu werden.
Deswegen formuliert das Fraunhofer-Institut bereits heute, dass der Begriff Prävention ein Schlüsselbegriff im Bereich der Smart-City-Entwicklung ist.
In den aktuellen Forschungsberichten, die man nachlesen kann, stehen die Schnittstellen und Kontrollinstanzen der Kommunikationsinfrastruktur daher im Fokus, um so in Krisensituationen Probleme im Datenfluss schnell behebbar zu machen. Feuerwehr und Krankenhäuser sind sicherlich in erster Linie davon betroffen.
Jenseits der Fragestellung, ob Digitalisierung wirklich ein revolutionärer Vorgang ist, wird die Diskussion natürlich immer von der Frage begleitet werden, ob eine smarte Stadt, eine digitalisierte Stadt, auch eine lebenswerte Stadt ist. Auch diese Debatte werden wir in Zukunft in unseren Parlamenten führen.
Die Begriffe Digitalisierung und Intelligenz werden heute noch miteinander verknüpft werden und zusammengeschmissen. Es ist noch nicht ganz klar, wann eine Stadt tatsächlich beginnt, smart zu werden.
Daher ist es richtig, dass die Piratenfraktion mit diesem Antrag quasi darauf hinweist, dass die Politik den Auftrag hat, die Transformationsprozesse, die durch die Digitalisierung ausgelöst werden, zu begleiten.
Im Antrag wird auf das Projekt in Gelsenkirchen Bezug genommen. Es ist klar, warum Gelsenkirchen sich hier anbietet. Gelsenkirchen hat sich auf den Weg gemacht und die Grundlagen dafür gelegt. Die Infrastruktur ist da. Die Glasfasernetze liegen bis in die Schulen. Gelsenkirchen ist ein Vorbild, was die Verfügbarkeit von freiem WLAN betrifft. Deshalb ist es aus meiner Sicht verständlich, dass die Stadtspitze entschieden hat, sich als Modell- und Testregion zur Verfügung zu stellen.
Aber das ist es auch aus meiner Sicht. Meines Erachtens geht das, was Sie formulieren, zu weit. Es geht nicht um Videobeobachtung und Beobachtung des öffentlichen Raums, sondern um die Dinge, die wir zukünftig in Richtung Smart- und Safe-City sehen werden. Deshalb sollte man das Ganze zukünftig nicht nur durch eine Technikbrille betrachten.
Insofern bin ich auch dankbar für diesen Antrag; denn es sind zu viele Fragen von Bürgerrechten, insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechte, betroffen. Daher werden diese Dinge auch noch einmal im Ausschuss diskutiert. – Bis dahin herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beisheim. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bombis das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Es ist ein einfaches Rechenbeispiel: Fast 21 Millionen Mal pro Jahr werden in Deutschland Kraftfahrzeuge an- oder umgemeldet. Auf Nordrhein-Westfalen bezogen sind das, etwas vereinfacht gerechnet, jährlich über 4 Millionen Mal, also 10.000 Mal pro Jahr und Kommune, durchschnittlich fast 40 Mal pro Kommune und Werktag.
Stellen Sie sich einmal vor, wie viel Zeit Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und auch Verwaltungen sparen könnten, wenn eine solche Um- oder Anmeldung einfach digital von zu Hause aus zu erledigen wäre, wie viel Arbeit, wie viel Papierkram und wie viele Abgasemissionen wegfielen, wenn diese Wege unterblieben. Der Effekt wäre enorm.
Deswegen ist es bedauerlich, dass, wie das Kompetenzzentrum Öffentliche IT in einer Studie festgestellt hat, in über 98 % der untersuchten Kommunen das persönliche Erscheinen zur An- oder Ummeldung eines Kfz zwingend notwendig ist.
Die Zahl von 98 % zeigt aber auch, dass es in 2 % der untersuchten Kommunen nicht notwendig ist. Insofern ist das offenbar denkbar.
Unsere Städte – das verdeutlicht dieses Beispiel – müssen also dringend smarter werden und unsere Verwaltungen digitaler.
Deshalb ist es aus meiner Sicht prinzipiell zu begrüßen – so haben Sie es in Ihrem Antrag auch formuliert –, wenn sich Städte auf den Weg in die digitale Welt machen. Wir halten es für höchste Zeit dafür.
Aber der Antrag der Piraten hat mich doch etwas überrascht; denn abgesehen von diesem begrüßenswerten Prinzip atmet er für mich in erster Linie Bedenkenträgerei. Sie haben sich früher einmal selbst als digitale Trendsetter gesehen, als progressive Kraft. Davon ist zumindest in diesem Antrag nicht mehr viel zu erkennen. Hier ist eine Kommune, die vorangeht, die Ideen hat, die etwas ausprobieren will, und Sie wollen als Erstes das Schild „Kontrolle“ heben.
Das finde ich recht bemerkenswert. Sie mausern sich langsam zum ersten Bedenkenträger des Landes. Das tun Sie – da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen – in einer Situation, in der wir doch erst einmal klarstellen müssen – das ist ja eine Selbstverständlichkeit –, dass in modernen Verwaltungen natürlich auch bei solchen Konzepten – für sichere Städte gilt das genauso – datenschutzrechtliche Grundsätze eingehalten werden.
Das ist ein Hinweis, den zu geben gerade wir als Freie Demokraten nicht müde werden. Auf die Einhaltung dieser Grundsätze geben wir ganz besonders acht.
Aber das ist eben eine Selbstverständlichkeit; denn in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland müssen sich alle an Gesetze halten. Das ist das Wesen des Rechtsstaats. Wir haben solche Gesetze, deren Einhaltung wir beachten müssen.
Dafür brauchen wir hier im Landtag keine Anträge. Wir sagen aber umgekehrt: Wir sollten unseren Kommunen, wir sollten unseren Städten Handlungsfreiheiten lassen und nicht jede neue Idee direkt wieder bürokratisieren, bremsen und kaputtregeln. Ich
Ich gebe offen zu, dass ich das konkrete Konzept in Gelsenkirchen gar nicht abschließend beurteilen kann. Ich finde es aber grundsätzlich richtig, wenn eine Stadt solche Anstrengungen unternimmt.
Wir sollten unsere Kommunen, die solche Anstrengungen unternehmen, positiv begleiten. Wir sollten sie konstruktiv begleiten und nicht schon wieder mit der Kommunalaufsicht drohen; denn das ist ein falsches Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung – wenn es überhaupt ein Verständnis ist.
Ich bin gespannt, wie die Diskussion im Ausschuss vonstattengehen wird. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Wir sagen, dass die Landesregierung jetzt schnell digital werden muss und dass sie die Kommunen in unterstützender Weise begleiten muss. Ich glaube nicht, dass dieser Antrag dazu beiträgt. Das werden wir in der Diskussion erleben. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herrmann, dieser Antrag der Piraten lässt nicht erkennen, in welche Richtung es gehen soll. Dazu ist er zu globalgalaktisch formuliert.
Grundsätzlich gilt: Neue Vorgaben für unsere Kommunen sind immer Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung. Nicht jeder Eingriff ist rechtlich unzulässig. Aber solche Eingriffe wollen wir auf das Nötigste beschränken. Vor allem müssen Eingriffe immer gut begründet sein.
Mir wird aus dem Antrag nicht ganz klar, wo da der Sinn liegen soll. Was die Piraten hier fordern, würde zudem einen erheblichen Aufwand für die Kommunalverwaltungen bedeuten. Im Übrigen – das haben meine Vorredner auch schon gesagt – gilt natürlich unser Datenschutzgesetz. Deshalb sehe ich hier keinen weiteren Regelungsbedarf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Beratung zum Tagesordnungspunkt 5.
16/12342 an den Innenausschuss. Dort soll die abschließende Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisung? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag so überwiesen.