Liebe Piratenfraktion, lieber Kollege Kern, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass das Legislativpaket „EUUS Privacy Shield“ noch nicht verabschiedet worden
ist. Der europäische Rechtsprechungsprozess läuft also noch. Diesem wollen wir nicht vorgreifen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir nicht auch versuchen, auf die zuständigen Stellen einzuwirken. Daher, sehr geehrter Herr Kollege Kern, freuen wir uns auf die gemeinsame Beratung im Ausschuss. Meine Fraktion stimmt der Überweisung selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SafeHarbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshof war sicherlich ein Meilenstein und im Sinne unser aller. Dass ein besseres Datenschutzniveau bei der Datenverarbeitung in den USA eingefordert wird, ist sicherlich auch allgemeine Meinung.
Der daraufhin erfolgte neuerliche Vorschlag der Kommission wird diesem Ziel allerdings nur bedingt gerecht. Die Auflage, dass Unternehmen Weisungen der Datenschutzbehörden aus Europa nachkommen sollen, zielt zwar in die richtige Richtung, aber – es ist auch schon angedeutet worden – das sind letztendlich Selbstverpflichtungen, also nur freiwillige Auflagen. Die Umgehungsgefahr ist nicht zu leugnen, und die EU-Organe haben – das ist sicherlich ein Manko – keine echte Kontrollmöglichkeit.
Die Zusicherung des Unterlassens anlassloser Massenauswertung der Daten durch die US-Regierung gibt lediglich das geltende US-Recht wieder. Die vielen Ausnahmen sehen auch entsprechend unbestimmte Rechtsbegriffe vor, die natürlich dehnbar sind. Natürlich ist der Rechtsschutz viel zu schwach. Nur eine Weiterleitung von Beschwerden an das USAußenministerium vorzusehen, ist erkennbar zu wenig. Auch der Ombudsmann – darüber ist gesprochen worden – ist da sicherlich nur ein bisschen weiße Salbe.
Das heißt, es muss nachgearbeitet werden. Bisher ist es ja auch nur ein Vorschlag der Kommission. Die Mitgliedsstaaten müssten sich einbringen. Dazu kann der Landtag etwas sagen, er ist aber in der Tat nicht erste Verhandlungsinstanz.
Wir vonseiten der Liberalen möchten natürlich eine strengere deutsche Position, und wir meinen, dass Nachbesserungen im Rechtsschutz in jedem Fall zwingend geboten sind. Eine Option, eine Klagemöglichkeit in den USA zu schaffen, wäre, beispielsweise einer EU-Behörde dort ein Klagerecht einzuräumen, weil eine Klageerhebung in den USA für Privatpersonen sicherlich unpraktikabel wäre.
Und noch etwas anderes könnten wir uns vorstellen. Wir sind zwar Anhänger von TTIP – das ist gar keine Frage –, aber wir haben immer schon gemeint, dass man das sehr gut miteinander verbinden könnte. Während manche TTIP gar nicht wollen,
ja, die Grünen melden sich sofort –, halte ich es für ein sehr wichtiges Abkommen. TTIP könnte man ganz gut mit unseren Wünschen zum Datenschutz koppeln, denn Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil auch des Austausches in Handelsbeziehungen. Insofern sehen wir den weiteren Beratungen mit Interesse entgegen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von den Piraten! Sie greifen im Antrag ein noch laufendes Verfahren auf europäischer Ebene auf. Die EU-Kommission soll entscheiden, ob von einem vergleichbaren Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa ausgegangen werden kann. Falls sich die Kommission dafür entscheidet, dann liegt eine gesicherte Grundlage für eine Datenübermittlung in die USA vor.
Die Entscheidung der Kommission ist notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zu Facebook das bisherige Safe-Harbor-Abkommen faktisch aufgehoben hat.
Die Landesregierung verfolgt den Prozess auf europäischer Ebene aufmerksam. Es steht für uns außer Frage, dass die Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eingehalten werden müssen.
Andererseits, meine Damen und Herren, ist uns auch bewusst, dass eine Nachfolgeregelung dringend nötig wird. Denn im Interesse einer rechtssicheren Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA als wichtigstem Bündnis- und Handelspartner braucht es eine Regelung. Dafür sind gleichwertige Datenschutzstandards notwendig.
Wir respektieren aber den laufenden Prozess auf europäischer Ebene. Wir werden ohne eigene Zuständigkeit nicht schon im Vorfeld die schwierigen Bemühungen einer europarechtskonformen Nachfolgeregelung mit voreiliger Ablehnung belasten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11413 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem seine Zustimmung nicht geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
schen Frachtflughäfen stärken – Entbürokratisierung der Einfuhrumsatzsteuer auf Bundesebene vorantreiben
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden bei diesem Antrag der FDP-Landtagsfraktion über ein wichtiges Standortthema für Nordrhein-Westfalen. Was ist der Hintergrund? Nach der nun schon fast 40 Jahre bestehenden Sechsten EU-Umsatzsteuerrichtlinie vom 17. Mai 1977 können Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer dahin gehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr entrichtet wird, sondern im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden kann.
Hiervon machen zum Beispiel die Niederlande, aber auch 16 andere Länder in der EU Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland gegenwärtig nicht gewährt werden und auch in der Vergangenheit nicht gewährt worden sind.
Mit diesem Erhebungsverfahren sind daher in Deutschland erhebliche Probleme verbunden, insbesondere die administrativen Kosten sowie die Probleme der Zwischenfinanzierung für die betroffenen Unternehmen.
Deshalb ist die Zielrichtung dieses Antrags ausdrücklich kein Steuersparmodell, sondern es geht darum, wie man Buchungsposten behandelt. Es geht um Standortfairness, um Wettbewerbsneutralität zwischen den benachbarten EU-Ländern und natürlich auch um die Ersparnis von Bürokratie, wenn sich Zahlungsströme halbieren lassen.
In Deutschland muss ein Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer in jedem Fall beim Zoll entrichten. Im Regelfall wird sie anschließend als abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt und durch die Landesfinanzverwaltungen erstattet.
Im Zusammenhang mit der Einfuhr von Drittlandwaren in das Gemeinschaftsgebiet über die deutsche Zollgrenze werden Zahlungsflüsse notwendig. Diese führen bei den betroffenen Unternehmen zu Kosten, insbesondere bei der Zwischenfinanzierung wertvoller Waren und der weiteren Administration.
Dagegen kann selbst ein deutscher Importeur die Einfuhrvorgänge für sich problemlos unbürokratischer und finanziell vorteilhafter gestalten, wenn er als deutscher Importeur die Waren aus dem Ausland nicht über einen deutschen Flughafen einführt, sondern diese Waren an ausländische Flughäfen kommen lässt, um die Vorteile der Nachbarländer im Fiskalverkehr zu nutzen. Ein Liquiditätsabfluss findet dann nicht statt.
Beispielsweise werben die niederländischen und belgischen Flughäfen derzeit ganz offensiv und erfolgreich bei Kongressen, Messen, Zielgruppenveranstaltungen, Importeuren und Spediteuren mit diesem Verfahren, das sie als ihren Standortvorteil darstellen. Der Vorteil ist aber nicht durch eigene Leistungserbringung erwirtschaftet, sondern einfach der Steuergesetzgebung geschuldet.
Etwaige höhere Transportkosten im Vergleich zum Import über deutsche Häfen und Flughäfen sind gegenüber der Zwischenfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland oft zu vernachlässigen. Angesichts der im Jahr 2012 vereinnahmten über 52 Milliarden € an Einfuhrumsatzsteuer dürften der Aufwand und die Kosten für die deutschen Unternehmen erheblich und damit der Wettbewerbsnachteil gravierend sein.
Nicht außer Acht gelassen werden dürfen auch die teilweise erheblichen Probleme der Unternehmen bei der Kreditbeschaffung unter den Vorgaben von Basel II bzw. seit 1. Januar 2014 auch Basel III mit den entsprechenden Verschärfungen.
All das, was in diesem Antrag steht, findet jeder problemlos im Internet unter dem Stichwort „Einfuhrumsatzsteuer“. Da gibt es wunderbare Grafiken und Bilder, auf denen man sich die Einfuhrprozesse anschauen kann. Damit kann man sich sehr plastisch vorstellen, wie sich die Kompliziertheit der deutschen Verfahrensweise bei der Besteuerung als Standortnachteil auswirkt.
Die Auswirkungen des bestehenden Erhebungsverfahrens sind umso signifikanter, je teurer die importierten Güter sind, je schwieriger dem Importeur die
Deshalb sagen wir: Wir wollen faire Standortbedingungen – gerade auch für die großen Frachtumschlagplätze in Nordrhein-Westfalen. Wir sind in der Grenzregion – zum Beispiel bei dem Benelux-Beispiel, das ich Ihnen eben genannt habe – von der heutigen Praxis unmittelbar negativ betroffen. Deshalb geht es um elementare Standortanliegen Nordrhein-Westfalens.
In diesem Sinne werbe ich für die Unterstützung des Antrags der FDP-Landtagsfraktion und danke anderen Fraktionen für erste Signale, im fachlichen Beratungsverfahren vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung zum Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen zu kommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern fällig und ist bei der Zollverwaltung zu erklären. Gegebenenfalls wird dann eine Steuer festgesetzt, die bei der Zollverwaltung zu zahlen ist. Diese festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer kann dann wiederum bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden und wird dann mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet oder auch erstattet.
Dies ist ein recht kompliziertes Verfahren, wie Sie mir sicher recht geben. Allerdings wird das dann auch wieder bei der Finanzverwaltung erstattet.
In unseren Nachbarländern – zumindest in einigen – gibt es diese Trennung zwischen Finanz- und Zollverwaltung nicht. Dieser Sachverhalt wird von der Logistikbranche als Nachteil angesehen und auch als Standortvorteil für das benachbarte Ausland genannt.
Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, Ihr Antrag, in dem Sie auf diese Einfuhrumsatzsteuerproblematik hinweisen, geht in die richtige Richtung; dies wird auch von der Landesregierung so gesehen.
Bereits Ende 2014 hat unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans Herrn Bundesfinanzminister Schäuble angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob es eventuelle Verfahrenserleichterungen geben kann. Anfang 2015 wurde eine Bund-Länder-Gruppe eingesetzt – natürlich unter Beteiligung des Landes NRW –, die prüft, welche Möglichkeiten bestehen, das bisherige Verfahren im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes
zu verändern. Ein entsprechender Bericht dieser Arbeitsgruppe aus Zoll- und Finanzverwaltung der Länder wird für dieses Jahr erwartet.