Jürgen Berghahn
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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf den Tribünen! Die K+S Kali GmbH im hessischen Kassel gewinnt aus sechs Bergwerken in Deutschland Rohsalze, die unter anderem für die Düngemittelproduktion verwendet werden. Das Unternehmen ist weltweit einer der führenden Anbieter für Magnesium- und Kaliprodukte und verfügt über eine mehr als hundertjährige Firmenerfahrung.
Bei dem Abbau und der Weiterverarbeitung der Salze fallen Abfallstoffe an, die auf Halden verbracht oder auch unterirdisch verpresst werden. Diese Abfallprodukte und deren Entsorgungsart sind im Laufe der Jahrzehnte zu einem Umweltproblem geworden, da sich durch Auswaschung und Ausspülung die Salze lösen und diese Salzlauge wiederum das Grundwasser und die Flüsse wie die Werra und die Weser belasten.
2006 hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil wir die Ziele zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, nämlich einen guten chemischen
und ökologischen Zustand der Wasserqualität, deutlich verfehlen. In der Weserministerkonferenz im März 2016, also in diesem Jahr, wurde von den Ministern der Anrainerländer ein detaillierter Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser beschlossen, der auch der EU vorgelegt werden muss.
In einem hierzu gehörenden Maßnahmenprogramm wurden Maßnahmen für die Reduzierung der Salzabwässer beschlossen, um einen guten ökologischen Zustand von Werra und Weser zu erreichen, so zum Beispiel die Anwendung von technischen Verfahren zur Reduzierung der Abwassermengen, das Einstapeln eines Teils der verfestigten Abwässer unter Tage sowie das Abdecken der bis zu 200 m hohen Hallen, um ein Auswaschen durch Regen zu verhindern.
Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren befassen wir uns nun schon mit der Problematik der Salzwasserbelastung in der Weser durch die K+S Kali GmbH. Mit dem Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft haben wir einen nachhaltigen Plan zur Reduzierung der Salzeinträge in die Weser vorliegen. Allerdings ist es hierzu nötig, den „Masterplan Salzreduzierung“ zügig und stringent umzusetzen. Nur so kann der gute ökologische Zustand der Weser bis zum Ende des Jahres 2027 erreicht werden.
Aber genau hier scheint das Unternehmen K+S einen anderen Weg einschlagen zu wollen. Denn noch vor Abschluss des Bewirtschaftungsplans im März hat das Unternehmen die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Pipeline zur Oberweser beim zuständigen Regierungspräsidium in Kassel beantragt. Andere Teile des Masterplans werden von dem Unternehmen schlichtweg abgelehnt, oder es wird sogar mit einer Klage dagegen gedroht. Das scheint eine Art Rosinenpickerei zu sein. Jedes Unternehmen, auch jede Bürgerin und jeder Bürger in unserem Land, ist verpflichtet, seinen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ich glaube, wir sind uns sicher einig, dass hier das Verursacherprinzip gilt und somit auch K+S als Produzent der Mineralsalze verpflichtet ist, alles zu tun, um seine Produktionsrückstände und die Salzlaugen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Natürlich ist jedes technische Verfahren, das geeignet ist, die Salzlaugenmenge zu reduzieren, zu begrüßen und vorrangig umzusetzen. Hierzu gehören zum Beispiel das Kainit-Kristallisations-FlotationsVerfahren oder das K-UTEC-Verfahren sowie weitere technische Verfahren. Diese Verfahren sorgen dafür, dass möglichst wenige Reststoffe anfallen und somit Grundwasser und Flüsse weniger belastet werden. Zudem können weitere wertvolle Rohstoffe daraus gewonnen werden.
Wer die Arbeitsplätze in dieser Branche erhalten will, muss in verfügbare neue Techniken und damit auch in die Zukunft investieren, auch wenn man dadurch das Jahresergebnis des Unternehmens und somit die Ausschüttung für die Gesellschafter vielleicht reduziert. So geht man verantwortungsvoll mit den Arbeitsplätzen und der Umwelt um.
Der vereinbarte Zielwert für den Pegel Boffzen von 300 mg Chlorid ist absolut einzuhalten. Somit ist auch jede andere Form einer Oberweserpipeline, die diesen Wert infrage stellt, abzulehnen.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Piraten, es freut mich, dass Sie unserem Antrag beigetreten sind und ihn unterstützen. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, bitte machen auch Sie das.
Es wäre ein starkes Signal aus dem NRW-Landtag in Richtung Hessen und in Richtung von K+S für den Schutz der Wasserqualität der Weser und für die Grundwasserkörper. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern fällig und ist bei der Zollverwaltung zu erklären. Gegebenenfalls wird dann eine Steuer festgesetzt, die bei der Zollverwaltung zu zahlen ist. Diese festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer kann dann wiederum bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden und wird dann mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet oder auch erstattet.
Dies ist ein recht kompliziertes Verfahren, wie Sie mir sicher recht geben. Allerdings wird das dann auch wieder bei der Finanzverwaltung erstattet.
In unseren Nachbarländern – zumindest in einigen – gibt es diese Trennung zwischen Finanz- und Zollverwaltung nicht. Dieser Sachverhalt wird von der Logistikbranche als Nachteil angesehen und auch als Standortvorteil für das benachbarte Ausland genannt.
Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, Ihr Antrag, in dem Sie auf diese Einfuhrumsatzsteuerproblematik hinweisen, geht in die richtige Richtung; dies wird auch von der Landesregierung so gesehen.
Bereits Ende 2014 hat unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans Herrn Bundesfinanzminister Schäuble angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob es eventuelle Verfahrenserleichterungen geben kann. Anfang 2015 wurde eine Bund-Länder-Gruppe eingesetzt – natürlich unter Beteiligung des Landes NRW –, die prüft, welche Möglichkeiten bestehen, das bisherige Verfahren im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes
zu verändern. Ein entsprechender Bericht dieser Arbeitsgruppe aus Zoll- und Finanzverwaltung der Länder wird für dieses Jahr erwartet.
Sie sehen: Ihr Antrag ist sachlich begründet, kommt allerdings etwas zu spät. Denn Minister Walter-Borjans setzt sich bereits dafür ein, dass die Veränderungen der Einfuhrumsatzsteuer geprüft werden und zum Wohle unseres Wirtschaftsstandortes genutzt werden.
Wir werden Ihren Antrag natürlich gerne weiter beraten und auch auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe warten. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne. Seit über 100 Jahren wird in Hessen und Thüringen Kalisalz zur Düngemittelproduktion abgebaut. Mit dem Abbau dieser Kalisalze ist der Name K+S als Aktienunternehmen verbunden. Über 14.400 Mitarbeiter weltweit und etwa 5.000 davon in Hessen und Thüringen erwirtschafteten 2013 über 4 Milliarden € Umsatz mit einem Ergebnis vor Steuern von 656 Millionen €.
Beeindruckende Zahlen, die, nimmt man die Umweltbilanz mit dem Umgang der Abbaureste hinzu, sich schnell relativieren. So rühmt sich das Unternehmen in dem Vier-Phasen-Plan, dass es mit der hessischen Landesregierung in einem Vertrag abschließen will – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin –, den Naturraum Werra und Weser weiter zu entlasten.
Was die tatsächliche Entlastung der Weser anbelangt, ist es schon eine Dreistigkeit von K+S, hier von einer Entlastung zu sprechen. Steht doch in dem gleichen Vier-Phasen-Plan, dass man sich der Produktionsabfälle, sprich der Salzlaugen, durch eine Pipeline in die Weser entledigen will. Und zwar soll die Einleiterstelle dieser Pipeline kurz vor der NRW-Grenze liegen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man entsorgt den Müll, indem man ihn dem Nachbarn über den Zaun schmeißt!
Bereits im Jahr 2006 hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet. Da werden die Ziele – nämlich ein guter chemisch-ökologischer Zustand der Wasserqualität in Werra und Weser – wegen der Salzeinleitung durch K+S deutlich verfehlt.
Mit dem vorgenannten Vier-Phasen-Plan werden wir die Ziele auch in Zukunft nicht erreichen können. Es ist also damit zu rechnen, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland eine empfindliche Vertragsstrafe ausgesprochen wird, sodass die Zeche dieser hessischen Umweltpolitik vermutlich der deutsche Steuerzahler zahlen wird.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns sicher einig, dass hier das Verursacherprinzip gilt und somit K+S als Produzent der Düngemittel verpflichtet ist, wirk
lich alles zu tun, um seine Produktionsrückstände und die Salzlauge ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Unternehmen K+S muss sich generell fragen lassen, ob es mit seinem Vorgehen den heute gültigen Standards von Unternehmensverantwortung gerecht wird. Die kürzlich gestartete Klagewelle zeigt zudem, dass der Dialog nicht zu den Stärken des Unternehmens gehört. Sicher sind wir uns auch einig, dass wir die vorgeschlagene Oberweserpipeline vehement ablehnen.
Alles andere wäre eine Katastrophe für die Wasserqualität und die Lebewesen in der Weser.
Was ist also zu tun? – Im März nächsten Jahres werden sich die zuständigen Umweltminister auf einen neuen Bewirtschaftungsplan verständigen müssen, mit dem eine gute Wasserqualität für Werra und Weser erreicht werden soll, und der bei Akzeptanz durch die EU das Vertragsverletzungsverfahren und die damit verbundene Geldstrafe abwenden kann.
Die Anhörung hier im Landtag hat gezeigt, dass eine ganzheitliche Betrachtung wichtig ist und dass man ein ganzes Bündel von Maßnahmen umsetzen muss, um den guten ökologischen Zustand von Werra und Weser erreichen zu können. Hierzu gehört nach unserer Meinung ein Haldenmanagement, was den Namen auch verdient. Ohne jede Verzögerung müssen die Abraumhalden komplett abgedeckt werden, damit keine weiteren Ausspülungen durch den Regen erfolgen können.
Ein Bündel technischer und chemischer Maßnahmen muss dazu führen, dass aus der Salzlauge die bisher ungenutzten Rohstoffe herausgewonnen und wirtschaftlich genutzt werden können. Daran sollte auch K+S ein großes Interesse haben, geht es doch schließlich um den Erhalt der Arbeitsplätze.
Die verbleibenden Reststoffe sind durch geeignete Klärverfahren zu reinigen und dann einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass K+S und das Land Hessen von diesem Maßnahmenpaket nicht begeistert sein werden. Aus diesem Grund ist es auch notwendig, die bisher gefassten Beschlüsse zu der Nordseepipeline aufrechtzuerhalten. Es macht einen großen Unterschied, ob man ein Salzgewässer wie die Nordsee mit Salzlauge belastet oder diese in einen Süßwasserfluss wie die Weser einleitet.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Gutachten und Untersuchung zusammenzutragen und eventuell neue Gutachten zu beauftragen, die untersuchen, welche Auswirkungen die Salzlaugeeinleitung und deren Bestandteile auf unser Grundwasser so
wie die Trinkwasser- und Mineralwasserbrunnen entlang der Weser und die Weser selbst haben.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Regionalrat Detmold in seiner Sitzung vom Montag dieser Woche folgenden Beschluss gefasst hat – mit Erlaubnis der Präsidentin lese ich diesen einmal vor – …
Okay. – Der Regionalrat unterstützt ausdrücklich den Beschluss in Drucksache 16/7546. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Regionalrat springt unserem Beschluss bei, und es wäre an der Zeit, dass die CDU und die Piraten hier im Landtag dies auch tun. Es wäre ein starkes Signal in die Region. – Vielen Dank.
Sie sagten eben, Sie seien in zahlreichen Gesprächen mit den Menschen in der Region zu der Entscheidung gekommen, dass die Nordseepipeline dort nicht gewünscht und nicht umsetzbar sei. Jetzt habe ich doch eine Frage an Sie: Meinen Sie, dass der Regionalrat in Detmold mit all den Parteien, die darin vertreten sind, so weit weg von den Menschen ist, dass er nicht erkannt hat, was er machen muss?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Die K + S Aktiengesellschaft mit Sitz in Nordhessen ist der größte Salzproduzent und gehört zu den größten Anbietern von Düngemitteln auf der Welt.
Bei dem Abbau des Kalisalzes fallen Laugenabwässer an, die zum Teil unterirdisch verpresst, aber auch zum Teil durch Einleitung in die Flüsse Werra und Weser in die Nordsee entsorgt werden. Ebenfalls auf diese Weise entsorgt werden die Haldenabwässer der Abraumhalden.
Die Laugenabwässer, die über Werra und Weser entsorgt werden, weisen eine hohe Kaliumkonzentration auf und beinhalten natürlich andere Reststoffe, was zu einer erheblichen Gewässerbeeinträchtigung führt. Unter anderem werden hierbei Schwefel- und Quecksilberanteile vermutet. Offizielle Angaben hierzu fehlen allerdings, und das macht eine Entsorgung über Weser und Werra natürlich umso problematischer.
Die Empfehlung eines 2006 eingesetzten runden Tisches ist der Bau einer Pipeline von Hessen zur
Nordsee, um die Flüsse von der Salzfracht zu entlasten. Dies wird auch im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien in NRW ausdrücklich unterstützt und eine weitere Einleitung in die Weser somit abgelehnt.
Auf der Werra-Weser-Anrainerkonferenz am 23.06. dieses Jahres wurden drei Varianten zur Entsorgung der Abwässer diskutiert. Erstens. Die Entsorgung über eine Pipeline zur Nordsee. Zweitens. Die Entsorgung über eine Pipeline zur Weser. Drittens. Das Eindampfen der Abwässer durch ein technisches Verfahren, was dem Antrag der CDU entsprechen würde.
Eine Salzpipeline zur Nordsee stößt nicht überall auf Zustimmung, zum Beispiel in den Landkreisen an der Nordsee, da sich die Einleiterstelle in der Nähe der Urlaubsorte Hooksiel und Horumersiel und damit in der Nähe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer befindet. Somit verdient der vorliegende Antrag der CDU, dass wir ihn ernsthaft prüfen und diskutieren.
Dies gilt umso mehr, da zeitlicher Druck für eine nachhaltige Lösung besteht. Denn die Genehmigung zum Verpressen der Lauge im Boden läuft 2015 aus. Die Entsorgung der Abwässer über die Werra und damit über die Weser läuft 2020 aus. Als ob das nicht schon genug wäre, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wodurch eine Einleitung der restlichen Abwässer in Höhe von etwa 7 Millionen m3 ab dem Jahr 2015 unmöglich wird.
Der Antrag der CDU ist allerdings nicht neu. Die Salzlaugenaufbereitung ist bereits in der Vergangenheit diskutiert worden und laut einer Sachverständigenanhörung in Kassel als nicht machbar eingestuft worden. Hierbei standen der enorme Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer weiteren Prüfung entgegen.
Aus meiner Sicht steht K + S aber auch eindeutig in der Pflicht, Verantwortung für eine umweltverträgliche Entsorgung ihrer Abwässer zu sorgen. Denn die Aktiengesellschaft verdient bereits über viele Jahrzehnte hinweg gutes Geld; Geld, das jetzt auch für die Erhaltung der Wasserqualität der Weser und des Grundwassers entlang der Weser eingesetzt werden muss.
Das Bundesumweltministerium hat angesichts des Vertragsverletzungsverfahrens ein Gutachten zur Bewertung einer technischen Aufbereitung beauftragt, das sicherlich auf die eine oder andere Art den Weg zu einer akzeptablen Lösung aufzeigen könnte. Auch in dieser Hinsicht steht K + S in der Pflicht, Lösungsbereitschaft zu zeigen.
Wir stimmen somit einer Überweisung des CDUAntrages zur weiteren Beratung in den Ausschuss
zu und schlagen die Einbeziehung des Gutachtens des Bundesumweltamtes vor.
Eines möchte ich zum Schluss noch anmerken: Ich war etwas irritiert, als ich den Antrag der CDU las. Denn noch in der Sitzung des Umweltausschusses vom 19. März 2014 – das ist noch gar nicht lange her – hat sich der CDU-Kollege Ortgies für den Bau der Salzpipeline zur Nordsee ausgesprochen, was in der jetzigen Überschrift des Antrages als nicht sinnhaft dargestellt wird. Das ist ein Widerspruch in sich. Ich denke, wir können das sicher im Ausschuss klären. – Vielen Dank.