Gerne verweise ich auf die Ausführungen des Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz, der sich vehement für die schnelle Einführung des Kompetenzzentrums einsetzt und fordert – ich zitiere ihn inhaltlich –:
Wir müssen technisch endlich auf die Höhe der Zeit kommen und auf diesem für uns alle wichtigen Sektor besser werden. Es ist doch nicht hinzunehmen, dass wir im Bereich der Entwicklung der Telekommunikationsüberwachungstechnik an verschiedenen Stellen nebeneinander forschen und arbeiten und andere Entwicklungskapazitäten nicht bündeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns, die CDU-Fraktion, steht fest, dass an dem Prinzip der organisatorischen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten unumstößlich festgehalten wird. Wir wollen, dass die inhaltliche Auswertung erfasster Daten durch die jeweiligen Spezialisten ausschließlich in den einzelnen Fachbehörden erfolgt. Das unterstreichen wir mit unserem Entschließungsantrag noch einmal.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, weil er sachlich gerechtfertigt ist, die Position der Koalition widerspiegelt und nicht wie der sehr provozierende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Misstrauen sät. Diesen Antrag werden wir ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kress. – Als nächster Redner hat die für Fraktion der SPD der Kollege Dr. Rudolph das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwar sind wir jetzt schon in der Vorberichtserstattungszeit des vor uns liegenden Fußballspiels. Gleichwohl ist das Thema, das wir heute behandeln, wichtig. –
Nachdem ich jetzt die Ausführungen von Frau Düker und Herrn Kress gehört habe, würde ich uns raten, zwei Dinge zu tun.
Zweitens. Weil mir manchmal nicht ganz klar wurde, worüber Sie beide eigentlich reden, schlage ich Folgendes vor: Wir behandeln dieses Thema einmal emotionsfrei und sehr sachlich im Innenausschuss – vielleicht mit einem Vertreter des Bundes oder einer Bundesbehörde, der uns einmal sachkundig Auskunft darüber gibt, was eigentlich geplant ist. Nachdem wir uns das angehört haben, kann man sich ja, wenn es berechtigten Anlass dazu gibt, darüber aufregen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich alle denken, dass ich ein sehr kritisches Verhältnis zu Bundesinnenminister Schäuble pflege. Mir würde aber nicht im Traum einfallen, ihm vorzuwerfen, er wolle in Deutschland eine geheime Staatspolizei aufbauen.
Wenn der Innenminister des Landes NordrheinWestfalen behauptet, Herr Schäuble und vielleicht auch Herr Wiefelspütz seien diejenigen, die mit dem Kompetenzzentrum und dem Dienstleistungszentrum jetzt versuchen wollten, eine geheime Staatspolizei in Deutschland aufzubauen, so weise ich das ganz entschieden zurück. Herr Minister, das war nicht nur weit übers Ziel hinausgeschossen; das war ein historischer Vergleich, der äußerst blamabel ist und äußerst blamabel bleibt.
Das zeigt aber natürlich auch, wie Sie in der Sicherheitspolitik vorgehen. Dort, wo es möglicherweise nichts kostet – vielleicht Ansehen, aber sonst nichts –, sind Sie lautstark. Geht es hingegen um die Wahrung föderaler Interessen und den Gestaltungsauftrag von föderaler Politik und Landespolitik, sind Sie schwach.
Herr Kress, Sie können natürlich so tun, als sei der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen genau das, was jetzt alles glattbügelt. Nach der
Äußerung des Ministers im „Kölner StadtAnzeiger“, die ich gerade erwähnt habe, und dem Entschließungsantrag, den Sie heute aufbieten, hinter dem der Minister wahrscheinlich auch steht, ist das natürlich schon bemerkenswertes, wenngleich richtiges Rückrudern.
Um es etwas freundlicher zu sagen: Es erinnert gewissermaßen an die Piraten in den berühmten Asterix-Comics, die immer dann, wenn sie Asterix und Obelix sehen, auf einmal ganz schnell zurückrudern, aber trotzdem Schiffbruch erleiden. Genau das ist dem Minister und der Landesregierung in diesem Fall wieder einmal ganz eindeutig passiert.
Ansonsten, Herr Kress: Wenn man den Entschließungsantrag liest, stellt man fest: Er ist so eine Art gedruckter Kaufhausmusik, die Bürgerinnen und Bürger und das Parlament ein bisschen einschläfern soll. Aber auch da gibt es Dissonanzen. Wenn Sie auf einmal konzedieren, es gebe Zentralisierungsbestrebungen, dann sollten Sie einmal nachweisen, wo denn diese Zentralisierungsbestrebungen, die da offensichtlich als Kritik gemeint sind, nun wirklich zu finden sind. Das spricht im Übrigen auch dafür, dass sich der Innenausschuss einmal mit dem Thema unter Zuhilfenahme von Experten aus dem Bund beschäftigen sollte; das werden wir jedenfalls vorschlagen.
Wir lehnen den Entschließungsantrag aus den besagten Gründen ab. Wir sind sehr gespannt darauf, wie sich der Minister verhält. Ich würde ihm raten, das Wort von der geheimen Staatspolizei vor der nordrhein-westfälischen und deutschen Öffentlichkeit zurückzunehmen.
Ich würde den Grünen empfehlen, derartige Aussagen nicht zum Anlass für einen linken Alarmismus zu nehmen, der in der Sache nichts bringt. Ich rate den grünen Kollegen auch, die Äußerungen des Innenministers nicht unbedingt als Anlass und bare Münze für eine gute Politik zu nehmen und sich hinter jemanden zu stellen, der offensichtlich an politischem Ansehen und an Gestaltungskraft in diesem Land sehr stark eingebüßt hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als FDP haben wir bereits zur beabsichtigten Maßnahme Stellung bezogen und unsere rechtlichen und politischen
Bedenken zum Ausdruck gebracht. Wie im Entschließungsantrag der Regierungskoalition dargestellt, plant Bundesinnenminister Schäuble eine Vereinheitlichung und Bündelung der Fachkompetenz der Sicherheitsbehörden und der Technik im Bereich der Telekommunikationsüberwachung.
Auf Bundesebene soll ein Kompetenzzentrum eingerichtet werden, in dem Richtlinien für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung erarbeitet werden. Des Weiteren soll beim Bundesverwaltungsamt in Köln ein Servicezentrum entstehen, das die Sicherheitsbehörden bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen technisch unterstützt. Nicht mehr und nicht weniger!
Auch wenn es sich bei dem hier thematisierten Zentralisierungsvorhaben in erster Linie um ein Projekt des Bundesinnenministeriums handelt und es auch um dessen Befugnisse geht, sehen wir als FDP-Fraktion das Vorhaben kritisch, weil die unterschiedlichen Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten hier gebündelt würden. Das geht nicht und auch nur ausnahmsweise auf der oberen Netzwerkebene in einer bewertenden Verknüpfung, wie wir das im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum – abgekürzt: GTAZ – in Berlin erfolgreich praktizieren. Durch diese Aufgabenbündelung besteht die begründete Gefahr – ich sagte das schon –, dass verfassungsimmanente Grenzen überschritten werden und das strikte Trennungsgebot verletzt wird.
Die Kompetenzen des polizeilichen und nachrichtendienstlichen Bereichs dürfen jedoch nicht durch eine solche Maßnahme verwischt werden. Dass eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes möglich ist, darauf habe ich hingewiesen. Das funktioniert in Berlin wirklich hervorragend.
Im Rahmen dieses Projektes hat der Bund gemeinsam mit den Ländern dafür gesorgt, dass die Vorgaben des Trennungsgebotes gesetzlich festgelegt und auch im Wirkbetrieb umgesetzt worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren: An dem Prinzip der organisatorischen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten muss deshalb strikt festgehalten werden. Das Trennungsgebot ist von wesentlicher Bedeutung für unseren Rechtsstaat. Ich gehe deshalb davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen von dem Angebot, in die technische Realisierung des Projektes eingebunden zu werden, keinen Gebrauch machen wird. Dazu wird sicherlich unser Innenminister Dr. Wolf noch genaue Ausführungen machen.
Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werben dagegen für die Annahme unseres Entschließungsantrages. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich das nachholen, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag nur verkürzt dargestellt hat. Zur Darstellung des Sachverhaltes begnügen Sie sich in Ihrem Antrag hauptsächlich mit Informationen aus der Presse. Darüber hinaus stellen Sie den Antrag zur direkten Abstimmung. Das zeigt, dass Sie weder an einer umfassenden Information noch an einer ernsthaften Sachdebatte interessiert sein können.
Um hier einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte zu leisten, stelle ich für Sie gerne noch einmal klar, was eigentlich in Rede steht: Der Bundesinnenminister beabsichtigt, das Fachwissen sowie die Technik im Bereich der Telekommunikationsüberwachung zu bündeln. Das aktuelle Konzept wurde auf der letzten IMK vom 17. und 18. April 2008 in Bad Saarow vorgestellt.
Bei dem Zentralisierungsvorhaben handelt es sich primär um ein Projekt des Bundesinnenministeriums, das auch in erster Linie auf die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden seines Ressorts abgestimmt ist. Darüber hinaus hat der Bundesinnenminister die Länder dazu eingeladen, auf eigenen Wunsch an dem Projekt teilzunehmen.
Um Sie auch hier zu informieren: Das Land Nordrhein-Westfalen wird von dem Angebot, in die technische Realisierung des Projektes eingebunden zu werden, keinen Gebrauch machen. Hierfür besteht in Nordrhein-Westfalen derzeit kein Bedarf. Die Sicherheitsbehörden unseres Landes verfügen bereits über technisch hoch anspruchsvolle Anlagen, die den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation angepasst sind.
Meine Damen und Herren, meine Äußerungen in diesem Zusammenhang zielen ausdrücklich darauf ab, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu wahren. Die Formulierungen, die Sie in der Presse gefunden haben, waren nicht abgestimmt. Insofern, Herr Rudolph, gibt es da auch nichts zurückzurudern. Ich habe auch Herrn Schäuble darüber in Kenntnis gesetzt. Und ich kann jegliche Unterstützungsadressen der
Für mich ist ein wesentlicher Punkt, dass wir im Zusammenhang mit der Antiterrordatei genau diesen beständigen Hinweis auf die Einhaltung des Trennungsgebotes gemacht haben. Deshalb wird auch die Antiterrordatei heute nur indexbasiert geführt. Aufgrund meines Rechtsstaatsverständnisses werde ich auch weiterhin daran festhalten, immer wieder an dieses verfassungsrechtliche Gebot zu erinnern und mich gegen eine Aushöhlung auszusprechen. Diese Zielrichtungen haben auch die Fraktionen der CDU und der FDP in ihrem Entschließungsantrag treffend dargestellt.
Nun zurück zu Ihrem Antrag: Mit dem Beschlussvorschlag möchten Sie eine Positionierung des Landtags zu dem Vorhaben des Bundesinnenministers herbeiführen. Was mich dabei allerdings wundert, ist, dass sich in dem Antrag einmal wieder keine einzige Formulierung zu Ihrem eigenen Standpunkt in dieser Sache finden lässt. Der Antrag aber, nur auf Presseartikel gestützt, führt zu einer inhaltlich verkürzten Darstellung der Position der Landesregierung in dieser Sache.
Der Entschließungsantrag der Regierungskoalition bringt dagegen mein Anliegen auf den Punkt und wird daher ausdrücklich begrüßt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Herr Innenminister, ich muss sagen, wir sind sehr enttäuscht darüber, dass Sie hier unsere Unterstützung nicht annehmen möchten. Nachdem wir hier immer kontrovers diskutieren, bieten wir nun einmal Unterstützung an.