Bemängelt wird in dem vorliegenden Antrag auch, dass die mobilen Mammographiegeräte, die sogenannten Mammamobile, für Untersuchungen im Rollstuhl nicht geeignet sind. Das ist aus technischen und baurechtlichen Gründen in der Tat kaum möglich. Dafür wird aber von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten ein Shuttleservice zur nächstgelegenen behindertengerechten Screeningeinheit angeboten.
Auch Ihre Forderung nach Unterstützung durch Gebärdendolmetscher läuft eigentlich ins Leere. Dies ist im SGB IX bereits zugestanden, und seit dem Jahr 2002 gibt es eine Einigung der Spitzenverbände der Krankenkassen bezüglich Übernahme der Kosten. Nach Auswertung der Recherche des NetzwerkBüros und des Referenzzentrums Mammographie Münster und nach meinen Gesprächen mit den kassenärztlichen Vereinigungen ergibt sich, dass die räumlichen und die organisatorischen Strukturen und Ressourcen im Rahmen des Mammographie-Screenings eine Teilnahme von Frauen mit Behinderung in ganz Nordrhein-Westfalen ermöglichen und gewährleisten.
Frau Monheim, nachdem Sie freundlicherweise zu Beginn Ihres Beitrages dargestellt haben, dass Sie das Grundanliegen vollständig teilen und sich dem Ziel auch verpflichtet fühlen, die Zugangshemmnisse zu beseitigen, möchte ich Ihnen umgekehrt anbieten – am Schluss komme ich auch zu meiner Frage –, dass wir daraus gerne einen gemeinsamen Antrag aller vier im Landtag vertretenen Fraktionen machen können, um die vorhandenen Probleme, über deren Quantität und deren Darstellung wir im Moment vielleicht noch auseinander sind, lösen zu können. Deshalb meine Frage: Können Sie sich vorstellen, mit Ihrer Fraktion einem solchen Vor
Ich brauche nicht die Aussage zurückzuziehen, dass wir das Anliegen dieses Antrags teilen. Was ich nicht teile, ist, dass dieser Antrag einen sehr negativen Grundton hat. Wir müssen genau von dieser Stelle aus und von der Politik her werben, um auch die Frauen mit Behinderung zu erreichen, damit sie dieses Angebot der Screeningmöglichkeit für sich in Anspruch nehmen. Deswegen möchte ich in den anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen auf dieses Ziel hinarbeiten.
Ich möchte Ihnen auch gerne meinen Eindruck mitteilen, was die sehr schwierige Situation einer Untersuchung, vor allem im gynäkologischen Bereich, angeht. Meine Erkenntnis ist, dass sich die programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen in den Screeningeinheiten sehr bemühen, Frauen mit Behinderung durch individuelle Hilfestellung und persönliche Zuwendung eine möglichst schonende und angstfreie Untersuchungssituation zu ermöglichen. Selbstverständlich können Frauen in einer solchen Situation immer auch Personen ihres Vertrauens mitnehmen.
Deswegen noch einmal: Lassen Sie uns werben und lassen Sie uns die Situation nicht so negativ darstellen. Denn alle Screeningeinheiten sind auch für Frauen mit Behinderung zugänglich. Mir liegt besonders am Herzen, dass wir diese Botschaft aussenden.
Bleibt für mich noch die Aufforderung des SPDAntrags, das Ministerium möge kurzfristig das Gespräch mit den Organisationsverantwortlichen zu suchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verschweigen dabei – was Ihnen ja bekannt ist –, dass das Ministerium bereits im März dieses Jahres das Referenzzentrum Mammographie in Münster mit einer Umfrage betraut hat, um objektive Daten zur Situation des Mammographie-Screenings für Frauen, die im Rollstuhl sitzen, zu erfassen. Genau diese Umfrage hat das von mir hier dargestellte sehr positive Bild in Bezug auf Barrierefreiheit ergeben.
Über alle anderen Punkte, die Sie angesprochen haben – zum Beispiel Informationsmaterial in leicht verständlicher Sprache –, sollten wir uns weiter und eingehend in den Fachausschüssen unterhalten. Wir als CDU stimmen der Überweisung dieses Antrags zu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Monheim. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Pieper-von Heiden das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD ist ein gutes Beispiel für die Redensart: Gut gemeint ist nicht gleich schon gut gemacht. – Ich denke, wir sind uns alle einig, dass mammographische Untersuchungen von großer Wichtigkeit sind und Leben retten können – und das selbstverständlich unabhängig davon, ob es sich hierbei um Frauen mit oder ohne psychische oder physische Behinderungen handelt.
Ich kann auch das Anliegen und die Sorge der SPD-Fraktion, die aus diesem Antrag spricht, teilen. Dennoch sollte man nicht übersehen, dass viele der Punkte, die Sie aufzählen, bereits verwirklicht sind.
Zudem sollte man sich aber gerade bei einem derart sensiblen Thema einer Sache bewusst sein: Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten. Das gilt auch und gerade im Gesundheitssystem. Damit meine ich jetzt nicht die Frage Landes/Bundesebene, sondern damit meine ich die fachliche Zuständigkeit. Deshalb möchte ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass dieser Antrag – wie so manch anderer Antrag auch – wieder einmal federführend im Ausschuss für Frauenpolitik gelandet ist. Ich finde es unpassend, wenn man aus rein frauenpolitischem Aktionismus heraus eine Thematik, die ernst ist und die nun wirklich originäre Gesundheitspolitik ist, dem Frauenbereich zuordnet.
Auch inhaltlich ist der Antrag nicht in allen Punkten stimmig. Was die SPD offenbar nicht wusste, ist, dass es auch Männer gibt, die zur Mammographie gehen müssen, auch Männer mit Behinderungen. Es sind bei uns ungefähr 500 im Jahr, 500 Männer, die brustkrebsgefährdet sind. Dass Sie das einfach ausblenden, finde ich bedauerlich. Das zeigt, dass dieser Antrag diesem sehr ernsten Gegenstand nicht gerecht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich hat dieser Antrag zwei Ebenen: zum einen den rein gesundheitlichen Aspekt, auf den ich später eingehen möchte, sowie zum anderen die Frage, ob es dieser Gesellschaft gelingt, Menschen mit Behinderungen ein möglichst freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, damit sie an den Fortschritten der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Es geht also darum, zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen Behandlungen nicht erhalten, weil sie diese aus physischen oder psychischen Gründen nicht eigenständig
Ich denke, dass wir dort in den vergangenen Jahren große Schritte vorangekommen sind. Aber selbstverständlich haben wir noch nicht alles erreicht, was wünschenswert wäre. Das Beispiel des Mammographie-Screenings scheint mir jedoch sehr ungeeignet, um in diesem Zusammenhang als Aktionsfeld zu dienen.
Ich möchte nun einige der Forderungen der SPD exemplarisch aufgreifen. Um die gleichberechtigte Partizipation zu erreichen, ist es wichtig, dass mit den Verbandsvertretern zusammengearbeitet wird. Vonseiten des Landes besteht regelmäßig Kontakt zu den Selbstvertretungsorganisationen der Gehörlosen und den Vertretern der Menschen mit Behinderungen; denn eine solche Problematik sollte vor allem im Austausch mit den Betroffenen besprochen werden.
Ohne Zweifel ist die Barrierefreiheit für viele Menschen mit Behinderungen, aber nicht nur für diese von hoher Bedeutung. Das gilt nicht nur für Arztpraxen oder Kliniken, sondern auch für Apotheken oder öffentliche Verkehrsmittel. Dort sind wir jedoch bereits große Schritte vorangekommen. Auch sind die Mammographie-Screenings erwiesenermaßen mehrheitlich für gehbehinderte Menschen zu erreichen. Auf dem Feld der Barrierefreiheit können wir somit inzwischen gute Erfolge vorweisen. Aber selbstverständlich muss hierbei auf vielen infrastrukturellen und gesellschaftspolitischen Feldern weiterhin konsequent gearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, zu den von Ihnen angesprochenen Problemen gehörloser Menschen möchte ich darauf verweisen, dass es hier bereits umfassende Unterstützung gibt. Dies war übrigens eine frühe Forderung der FDP-Fraktion. In diesem Zusammenhang will ich den Internetauftritt „ein-teil-von-mir.de“ erwähnen, dessen Ausgestaltung ich sehr positiv finde. Dort lässt sich der Ablauf eines Mammographie-Screenings in Fotos vorab und nachvollziehbar betrachten. Derartige technische Möglichkeiten zu nutzen sollte lobend erwähnt werden.
Wenn die SPD sich die Mühe gemacht hätte, einen Blick auf die Internetseite des Gehörlosenbundes zu werfen, dann hätte sie dort folgenden Passus gefunden – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die Kosten werden von dem für die Sozialleistung zuständigen Kostenträger getragen.“
Ähnliches kann bei den Betreuungsregelungen oder zu Ihren Forderungen im Bereich der Fahrtkosten gesagt werden, wo das Land NRW oftmals keine Zuständigkeit besitzt oder bereits Regelungen bestehen.
Ich denke, dass wir uns alle der Wichtigkeit der Thematik bewusst sind. Jedoch scheint mir dieser Antrag der SPD mit heißer Nadel gestrickt und zudem leider nur begrenzt von inhaltlichen Kenntnissen geprägt zu sein, siehe Brustkrebs bei Männern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Steffens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper-von Heiden, ich fand Ihr Argument, dass das Mammographie-Screening nicht im Ausschuss für Frauenpolitik diskutiert werden sollte, weil auch Männer zur Mammographie gehen müssen, ziemlich hanebüchen.
Ich weiß, dass Sie im Ausschuss für Frauenpolitik grundsätzlich ungerne diskutieren, lieber schnell fertig sind und nichts auf der Tagesordnung haben wollen. Aber die Federführung eines Ausschusses bedeutet: Dieser Ausschuss hat es in der Hand, den Sachverstand aus den anderen Ausschüssen einzubeziehen.
In der SPD-Fraktion und meiner Fraktion gibt es Deckungsgleichheit von Abgeordneten im Ausschuss für Frauenpolitik und im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das heißt, wir haben kein Problem mit dem Sachverstand. Vielleicht können Sie sich mit Ihren Kollegen zusammensetzen und finden dann etwas, was Ihnen weiterhilft, was Sie weiter in die Thematik einführt. Wir haben das Problem nicht.
Ich sage auch: Wir haben beim MammographieScreening ohnehin nicht das Männerproblem, sondern die Männer werden zur Mammographie überwiesen. Ich wüsste nicht, dass sie beim Screening angeschrieben werden. Sie können gerne im Ausschuss einen Antrag stellen, dass Männer jetzt flächendeckend zum Screening eingeladen werden. Das wäre ein Neuheitswert Ihrer Debatte. Ansonsten haben Sie sich da ziemlich verrannt, weil Sie inhaltlich wenig zu dem Thema beizutragen hatten.
Ich möchte auf die Kollegin Monheim eingehen, weil sie sich an der Stelle mit der Sache inhaltlich sehr auseinandergesetzt hat. Aber ich glaube, auch in Ihrer Argumentation ist ein Denkfehler, und zwar einer, der vielen Menschen oft passiert, nämlich, dass man, wenn man an Behinderung denkt, immer an Körperbehinderte denkt.
In diesem Antrag hat die SPD etwas aufgegriffen, was ganz wichtig ist und wo wir in NordrheinWestfalen beim Screening, aber auch in anderen Bereichen ein massives Problem haben, nämlich das Problem gerade der Menschen mit geistiger Behinderung oder der Menschen mit psychischer Erkrankung. Da haben wir Zugangsprobleme, die ganz andere sind.
Es fängt doch schon damit an, dass die Einladung zum Screening nicht verstanden wird. Sie können sich ja einmal mit den betroffenen Verbänden zusammensetzen. Das Verständnis „Worum geht es?“ und „Betrifft mich das?“ ist zum Teil nicht vorhanden, oder aber die Einladung ist für manche schon so erschreckend und beängstigend, dass die Auseinandersetzung, ob man dahin geht oder nicht, nicht stattfindet. Deswegen brauchen wir schon eine andere Ansprache.
Barrierefreiheit heißt nicht Bordsteinkante oder Schwelle, sondern Barrierefreiheit heißt hier Barrierefreiheit der Sprache und der Verständigung. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir überlegen: Wie kann man den Menschen aus dieser Zielgruppe die Möglichkeit geben, dass sie genau wie jede andere Frau selbstbestimmt entscheiden können, ob sie an diesem MammographieScreening teilnehmen wollen oder nicht? Sie sollten über die Informationen verfügen, dass sie – vielleicht gemeinsam mit anderen – eine Entscheidung treffen können. Denn wir wollen doch, dass Menschen selbstbestimmt entscheiden können. Das müssen wir ihnen an die Hand geben.
Ich glaube, einige Punke haben wir mittlerweile schon, einige sind in weiten Teilen vorhanden. Trotzdem haben wir nicht die Barrierefreiheit für
diese Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und der psychisch kranken Menschen. Ich denke auch gerade an das Problem der Traumatisierung in anderen Bereichen, wo man einfach eine andere Ansprache braucht.
Wie wir uns damit beschäftigen und was wir den Menschen anbieten, ist nicht das, was wir heute entscheiden müssen. Ich finde es gut, dass die SPD diesen Antrag eingereicht hat, dass wir den Diskurs dazu führen können. Ich finde es wichtig, dass wir dann auch einen Weg finden, wenn wir alle gemeinsam sagen: Ja, das ist eine Zielgruppe; auch für die Frauen wollen wir etwas tun. Es ist mir egal, ob wir es im Ausschuss machen oder ob etwas vom Ministerium kommt. Die Ansprache vom Netzwerk „Frauen und Mädchen mit Behinderung“ hat wahrscheinlich viele von uns erreicht. Die SPD hat es jetzt aufgegriffen. Wir hätten es sonst nach der Sommerpause aufgegriffen. Ich finde gut, dass es jetzt auf der Tagesordnung ist. So können wir auch schon die Sommerpause dafür nutzen; vielleicht fällt dem Ministerium etwas ein.
Jedoch zu sagen „Alles ist gut, wir haben schon alles!“ oder „Die armen Männer kommen nicht vor!“ finde ich ein bisschen zynisch und einfach schade. Aber ich glaube nicht, dass es Ihre Absicht ist. Ich glaube schon, dass Sie – Frau Monheim, dafür kennen wir Sie – mit Sicherheit das Interesse haben, dass wir dieser Zielgruppe der Mädchen und Frauen in dem Bereich die Aufklärung geben – den Frauen beim Screening, den Mädchen insoweit, als man sehr früh in Schulen usw. über diese Bereiche aufklärt – und dass man eine flächendeckende Ansprache hat. Ich glaube, dass das auch in Ihrem Interesse ist, und hoffe, dass wir einen gemeinsamen Weg finden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir uns alle darüber einig sind, dass der Aufbau des flächendeckenden MammographieScreenings in Deutschland in einer Rekordzeit geschafft worden ist und auch in NordrheinWestfalen die Flächendeckung nahezu erreicht ist. Die sogenannten zentralen Stellen melden erfreulicherweise eine hohe Teilnahmerate. Also, so schlecht kann das Anschreibeverfahren nun auch nicht sein.
Das Interesse der Frauen ist nach wie vor ungebrochen. Die Servicetelefone der zentralen Stellen sind ständig belagert. Kurz gesagt: Das Mammographie-Screening ist ein voller Erfolg. Es zeigt auch, wie viel Wert die Frauen auf ihre Gesundheit legen und wie wichtig ihnen Vorsorge ist.