Das Interesse der Frauen ist nach wie vor ungebrochen. Die Servicetelefone der zentralen Stellen sind ständig belagert. Kurz gesagt: Das Mammographie-Screening ist ein voller Erfolg. Es zeigt auch, wie viel Wert die Frauen auf ihre Gesundheit legen und wie wichtig ihnen Vorsorge ist.
Davon soll aber niemand ausgeschlossen werden. Ich denke, darüber sind wir uns auch alle einig. Jede berechtigte Frau soll die Möglichkeit haben, am Mammographie-Screening teilzunehmen. Eine Behinderung, gleich welcher Ausprägung, darf keinesfalls ein Grund sein, von einem Vorsorgeprogramm ausgeschlossen zu sein. Wir sind uns sicherlich einig: Das darf schlicht und ergreifend nicht sein.
Gleichwohl gibt es schon eine ganze Reihe von Maßnahmen und Hilfen für die betroffenen Frauen. Zum Beispiel ist die kostenlose Unterstützung durch Gebärdendolmetscher, aber auch die Übernahme von Fahrtkosten, wie Sie wissen, längst bundesgesetzlich geregelt.
Das Referenzzentrum Mammographie in Münster hat eine Umfrage gemacht. Abgefragt wurde die rollstuhlgerechte Einrichtung der MammographieScreening-Einheiten. Das Ergebnis ist auch in diesem Punkt ganz erfreulich.
Von 66 Einheiten sind 61 Einheiten für Rollstuhlfahrer barrierefrei erreichbar. 54 Einrichtungen verfügen über behindertengerechte Toiletten. Bei 64 von 66 Einheiten lässt sich das Mammographiegerät in der Höhe so einstellen, dass die Klientin im Rollstuhl untersucht werden kann. Lediglich in den beiden Mammobilen, die in den wenigen Regionen zum Einsatz kommen, in denen es keine Screening-Einheiten gibt, können Rollstuhlfahrerinnen aufgrund des allgemeinen Platzmangels im Bus und wegen der Stufen derzeit nicht betreut werden.
Einerseits beruhigt mich dieses Ergebnis ein wenig, andererseits gibt es natürlich weiteren Handlungsbedarf. Dieser kann aber nur gemeinsam mit allen Beteiligten ermittelt werden.
Deswegen werden wir uns mit den Interessenvertretungen der von Behinderungen betroffene Frauen an einen Tisch setzen und sehen müssen, was wir Sinnvolles tun können. Denn hier ist die praktische Arbeit sehr viel wichtiger. Wissen und Erfahrung über die Bedürfnisse von Frauen und Schwierigkeiten für die Frauen mit einer Behinde
Ob wir bei den Anschreiben etwas machen können, weiß ich nicht. Ich stelle es mir deswegen schwierig vor, weil die Stellen, die anschreiben, nicht wissen, ob ein Mensch behindert ist oder nicht. Es gibt in unserem Land auch noch einen Datenschutz. Wenn ich behindert wäre, würde ich nicht wollen, dass an jeder Stelle, in jedem Formular, in jeder Adressenkartei darüber Vermerke sind. Das geht doch nicht.
Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, den wir auch voraussetzen müssen. Wir haben bei den Einheiten geschultes ärztliches und medizinisches Personal. Das machen ja nicht irgendwelche Hilfskräfte. Wir müssen davon ausgehen, dass ärztlich und medizinisch ausgebildetes Personal auch ein wenig Gespür und Sozialkompetenz dafür hat, wie man in einer bestimmten Situation mit einer selten vorkommenden Behinderung umgeht. Das erwarten wir auch in jeder anderen Arztpraxis.
Ich will es aber jetzt nicht darauf schieben. Ich habe klar gesagt: Wir setzen uns mit den Betroffenen zusammen. Wenn man bei besonderen Ausprägungen von Behinderungen etwas tun kann, dann wollen wir das gerne tun. Da gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Wir müssen aber auch realistisch bleiben, was geht oder nicht. Wir unterhalten uns hier über eine Vorsorgemaßnahme, die ganze Altersgruppen von Frauen in diesem Land vollständig erreichen muss. Sie ist insofern auch eine richtige Volksvorsorge mit riesigen Zahlen.
Wir hoffen, dass wir auch die Einzelfälle so lösen, dass wir sagen können: Sie haben sich jede Mühe gegeben. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit, wenn ein so großes öffentliches Angebot für spezielle kleine Gruppen nicht so geeignet ist, dass man dann vielleicht auch Informationen über Arztpraxen herausgibt, in denen Geräte zur Verfügung stehen und in denen man auf diese Frauen besser eingestellt sein kann als in großen öffentlichen Einrichtungen. Alles in allem glaube ich aber, dass wir große Gruppen der betroffenen Frauenjahrgänge erreichen.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir, nachdem man die jetzigen Jahrgänge erfasst hat, die wir angeschrieben haben – man muss mit dieser Gruppe anfangen –, möglichst rasch auch se
hen sollten, dass wir die Jahrgänge tiefer nach unten ziehen. Bei unserem gemeinsamen Besuch des Ausschusses beim Krebsregister in Münster haben wir erfahren, dass die Erkrankung leider vielfach auch Frauen betrifft, die jünger sind als die Jahrgänge, die angeschrieben werden. Wir müssen jetzt diese Gruppe untersuchen, aber sobald Kapazitäten da sind, anstreben, im Alter herunterzugehen.
Man muss sich die Überlebensraten bei Brustkrebs nach fünf und nach zehn Jahren im Krebsregister in Münster anschauen. Dann weiß jeder, dass wir nach wie vor über eine äußerst gefährliche Krankheit sprechen, die auch für die Frauen in unserem Land ein Stück weit eine Geißel ist. Was man dort mit Vorsorge machen kann, wollen wir tun, uns zwar für alle. – Danke schön.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/6949 an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag wurde so einstimmig überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich der Auswertung der Antwort der Landesregierung zum LKWVerkehr in Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen Situation gibt es aus unserer Sicht nur eines zu konstatieren: Es entsteht die ernsthafte Frage, ob der Minister vor dem stark wachsenden Problemdruck LKW-Verkehr auf den
Jedenfalls entlarvt sich diese Antwort zumindest als oberflächlich und deshalb auch als konzeptionslos. Ich werde versuchen, Ihnen das an wenigen Beispielen zu erläutern.
Auf Seite 40 wird die Frage nach den Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Luftbelastungen beantwortet. Hierbei wird unter anderem von der Landesregierung geantwortet, dass hierzu die Verbesserung der City-Logistik gehören soll. Man schaut dann nach, was dafür getan wird oder welche Erkenntnisse es dazu gibt. Auf Seite 71, auf der die Frage nach den Erkenntnissen zur City-Logistik und den Prozessen beantwortet wird, erfährt dann der erstaunte Leser offiziell durch die Landesregierung, dass das Modellvorhaben Stadt-Logistik in der Praxis nicht die seinerzeit erwartete Resonanz gefunden hat. Weiter führt die Landesregierung aus, dass die Pilotprojekte inzwischen weitgehend eingestellt worden sind.
Herr Verkehrsminister, meine Damen und Herren von der Landesregierung, was ist denn das Ziel der Landesregierung bei dem Thema StadtLogistik? Auf der einen Seite sollen die Luftbelastungen dadurch reduziert werden; und auf der anderen Seite werden die Projekte eingestellt.
Meine Damen und Herren, auch ein zweites Beispiel zeigt die Fachkompetenz, nämlich die Antwort auf die Frage, wie sich das zunehmende Abstellen von LKW im öffentlichen Straßenraum auswirkt. Auf Seite 44 wird der hohe Problemdruck beschrieben; der besondere Problemdruck in den Innenstädten wird allerdings negiert. Eine Anfrage an die kommunalen Spitzenverbände hat nicht stattgefunden, obwohl sie sich mit dem Thema immer wieder beschäftigt haben.
Viel entscheidender ist allerdings, dass mit dem Finger wieder einmal nur in Richtung Bundesverkehrsminister gezeigt und darauf hingewiesen wird, dass in Bezug auf den Ausbau der Parkplätze an der falschen Stelle investiert werde. Man mag darüber streiten. Aber geradezu tollkühn wird es, wenn man in der Antwort der Landesregierung auf die Frage nach dem Gigaliner feststellt, dass der Gigaliner zwar auf der einen Seite vorgeschlagen wird, um angeblich die Probleme im Straßenraum zu beseitigen; auf der andere Seite aber genau der Gigaliner, der große Probleme beim Parken verursachen würde, dort gar nicht als Problem genannt wird.
deln, dann ist das Problem beim Parken offensichtlich weg, wenn man dieser Landesregierung folgt. Mit der Praxis hat das nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, ein politisches Armutszeugnis – das ist allerdings weniger humorvoll zu nehmen als das bisher Gesagte – ist das Thema externe Kosten des LKW-Verkehrs, wenn man die Antwort der Landesregierung liest. Man findet dazu faktisch nichts. Das ist besonders spannend vor dem Hintergrund, dass der Landesverkehrsminister noch vor wenigen Wochen – wir werden darauf in einem weiteren Tagesordnungspunkt kommen – eine drastische Erhöhung der Maut gefordert und das unter anderem damit begründet hat, dass es natürlich Kosten des LKW-Verkehrs gebe.
Es ist richtig, eine drastische Erhöhung der Maut ist notwendig. Aber auf den Seiten 48 und 49 der Antwort auf die Anfrage kann man eindrucksvoll nachvollziehen, dass die Landesregierung zu den externen Kosten des LKW-Verkehrs – die sind erheblich, wie viele von uns wissen – nichts sagt. Sie schreibt Folgendes:
Angaben können nicht gemacht werden, da eine gesonderte Erfassung und Ermittlung der Unfall- und Sicherheitskosten nicht vorliegt.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erfassung der durch den LKW-Verkehr erzeugten Kosten. Die Landesregierung führt keine entsprechende Statistik.
Eine Untersuchung der externen Kosten im Zusammenhang mit mautverdrängten Verkehren hat es nicht gegeben, insofern gibt es hierzu keine Aussagen.“
All das sind sogenannte Antworten auf die Frage nach externen Kosten. Es gibt noch nicht einmal einen müden Hinweis auf die Wegekostenrichtlinie der EU, über die in der EU seit Langem debattiert wird und über die man im Zusammenhang mit der Mauterhöhung selbstverständlich auch auf Bundesebene diskutiert. Am 8. Juni – in den Eckpunkten schon vorher – wurde auf der EU-Ebene darüber diskutiert. In der Wegekostenrichtlinie der EU wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass es externe Kosten gibt.
Meine Damen und Herren, es ist zwar nicht die übliche Rolle der Opposition, aber in diesem Zusammenhang offensichtlich wieder einmal not
Die externen Kosten des Schienengüterverkehrs liegen bei 17,90 € je 1.000 tkm. Bei den schweren LKW liegen die externen Kosten auf der Straße bei 71,20 € je 1.000 tkm. Übrigens möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen: Bei der Luftfracht liegen sie immerhin bei 271,30 € pro 1.000 tkm. Die Binnenschifffahrt ist – das wundert einen nicht, wenn man sich damit auskennt – an der Stelle besonders günstig: 22,50 € je 1.000 tkm.
Wir werden in der Debatte über die Maut gleich noch einmal darauf zurückkommen. Aber es gibt etwas, womit wir uns beschäftigen müssen und wobei wir es uns nicht so einfach machen können wie Teile der verladenden Wirtschaft oder der Bundeswirtschaftsminister. Das ist die Frage: Welche Kosten muss der Verkehr – in diesem Fall der LKW-Verkehr – tatsächlich übernehmen, damit er a) die Wegekosten und b) auch die externen Kosten deckt, die aufgrund von Unfällen und Umweltverschmutzung ganz erheblich sind?