Hinzu kommt - das darf man in dem Zusammenhang auch nicht verschweigen, wir betreten ja auch mit der Einrichtung einer solchen Enquetekommission kein Neuland -: In unserem Land sind bereits viele technologische Entwicklungen zur Steigerung von Energieeffizienz mit weltweiter Bedeutung vorhanden. Sie wurden oftmals auch durch die bisherigen Landesregierungen angestoßen und gefördert.
Und wir sind in Nordrhein-Westfalen damit befasst, durch neue Entwicklungen die Effizienz sowohl bei der Erzeugung als auch bei der Nutzung von Energie weiter zu steigern. Das ist das eine. Das andere - auch das hat Herr Weisbrich gerade mit angestoßen, ich mache da dem Antragsteller gar keinen Vorwurf -: Selbstverständlich können in einem solchen Antrag nicht abschließend alle Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang mit diesem Thema ergeben, schon benannt werden.
Es wird sich auch im Verlauf der Arbeit der Kommission zeigen, dass es da noch Fragestellungen geben wird, die hinzukommen. Dabei wird es sicherlich auch möglich sein, dass wir das gemeinsam berücksichtigen. Deshalb verzichte ich jetzt auf ergänzende Hinweise, die ansonsten notwendig wären.
Allerdings sollte uns eines klar sein: dass bei diesem Thema mit der europäischen, der weltweiten Dimension die NRW-Perspektive, der Blick auf Nordrhein-Westfalen allein zu kleinräumig ist. Auch das werden wir in der Arbeit der Enquetekommission zu beachten und zu berücksichtigen haben.
In diesem Sinne begrüßen wir die Einrichtung dieser Kommission und werden kräftig mithelfen, dass es da auch zu guten Arbeitsergebnissen kommen wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir seitens der FDPLandtagsfraktion begrüßen den Antrag und stimmen der Einrichtung der Enquetekommission zu, auch wenn uns ähnlich wie den Kollegen der Union die Formulierung des Titels der Enquetekommission so nicht gefällt, weil er ideologisch ist.
Für uns wäre es lieber gewesen, wir hätten eine Bezeichnung wie „Sicherung der Energieversorgung im 21. Jahrhundert“ gewählt. Denn, meine Damen und Herren, dies sollte meiner Meinung nach der Kernpunkt dieser Enquetekommission sein. Hier liegt nun wirklich eine gewaltige Herausforderung vor uns.
Ich möchte aus einem Artikel des Hamburger Weltwirtschaftsarchivs zitieren, in dem es unter der Überschrift „Langfristige Entwicklungen auf dem Markt für Energierohstoffe“ heißt - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:
„Der weltweite Energieverbrauch wird trotz im Trend weitergehender Energiesparbemühungen bis 2030 um 75 % zunehmen, und zwar vor allem durch den wirtschaftlichen Aufholprozess der Entwicklungs- und Schwellenländer.“
„Die fossilen Brennstoffe Erdöl, Kohle und Erdgas, die heute den Verbrauch dominieren, werden auch im Jahr 2030 den weit überwiegenden Teil des Energieverbrauchs ausmachen, doch wird Erdgas seinen Anteil auf Kosten von Öl und Kohle ausweiten.“
„Die sonstigen Energien, also Energie aus nachwachsenden Rohstoffen, aus Wasserkraft, Kernkraft und Sonnenenergie, werden ihren Anteil von 12 auf 17 % erhöhen.“
Ich denke, dass all diese Entwicklungen für Nordrhein-Westfalen wichtig sind und es von daher richtig und wichtig ist, dass wir uns darauf einstellen und uns frühzeitig damit beschäftigen. Insofern haben wir, Herr Kollege Priggen, große Übereinstimmung mit einer Vielzahl der Punkte, die Sie in Ihrer Fragestellung angesprochen haben.
Gerade der Bereich der Energieeinsparung und der Energieeffizienz ist ein wichtiger Teil, den wir in der Enquetekommission ausführlich behandeln sollten. Uns wäre sehr daran gelegen, auch die alternativen Energiequellen aufzuführen. Ich denke, das wird die Enquetekommission nicht davon abhalten, auch diesen Punkt entsprechend zu behandeln.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss und möchte festhalten, dass mit der Einrichtung der Enquetekommission seitens Bündnis 90/Die Grünen ein Versprechen aus ihrem Wahlprogramm obsolet ist. Dort hatten sie sich dafür eingesetzt, dass eine Enquetekommission „Medienethik“ eingerichtet wird. Die wird es dann wohl so nicht geben.
- Frau Löhrmann, wir sind nun wirklich nicht diejenigen, die dafür zuständig sind, dass Sie Ihre Wahlversprechen halten.
Wir halten an dieser Stelle fest: Die Grünen sind auch in der Opposition leider nicht in der Lage, ihre Wahlversprechen zu halten. - Vielen Dank.
„Gleichzeitig gibt es einen intensiven und breit angelegten Diskussionsprozess um die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen vor dem Hintergrund des bedrohlichen Klimawandels."
Auf das Kyoto-Protokoll wird hingewiesen. – Weiter heißt es: Die Energieversorgung steht somit zu Beginn des 21. Jahrhunderts vor gewaltigen Herausforderungen.
Schließlich: Für ein Land, das als modernes Industrieland stark im Export engagiert ist, bei Energielieferungen aber stark von Importen abhängig ist, ist diese Problematik von besonderer Bedeutung.
Den drei Feststellungen stimmt die Landesregierung ausdrücklich zu. Die Rohstoffvorkommen in Deutschland sind begrenzt. Die Nettoimporte betrugen im Jahr 2004 für Steinkohle 60,7 %, für Mineralöl 96,1 % und für Naturgas 83,2 %. Diese Abhängigkeit von Importen führt zu Risiken, insbesondere was Rohstoffpreise angeht, wahrscheinlich auch die generelle Begrenztheit der Vorkommen.
Der Antrag konzentriert sich nun auf die Situation von Gas und Erdöl. Der Antrag weist in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Mit der Begrenzung auf die Primärenergieträger Gas und Öl wird nicht der gesamte zu untersuchende Bereich erfasst und schon gar nicht die Problematik im Land Nordrhein-Westfalen.
Heute kann gesagt werden, dass weitere Abhängigkeiten bei der Einfuhr wichtiger Primärenergie wie der Kohle, der Kernenergie und der Verfügbarkeit wie zum Beispiel der Biomasse bestehen. Wichtige Fragestellungen bleiben offen. Ich hoffe und wünsche, dass die Enquetekommission das ganze Feld in den Blick nimmt, da man nur dann zu zukunftsfähigen Antworten kommen kann. Die derzeit bestehenden Ressourcen der wichtigen Energieträger sind im Grundsatz bekannt, die Reichweiten je nach Schätzung der Rahmenbedingungen unterschiedlich.
Grundsätzlich stimmen wir dem Antrag nach Einrichtung einer Enquetekommission zu. Wir begrüßen sie, weil - wie wir hoffen - sie zu einer Versachlichung der Diskussion beiträgt. Herr Priggen, die Fragestellung müsste in der Arbeit der Kommission ausgeweitet werden.
Die energiepolitischen Ziele lassen sich bei der Stromerzeugung, der Bereitstellung von Wärme sowie im mobilen Bereich durch einen ausgewogenen und diversifizierten Energiemix zuverlässig erreichen.
Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen nutzen wir zum Beispiel zur Stromerzeugung die heimische Braunkohle, die heimische Steinkohle sowie in zunehmenden Maße Importkohle und Erdgas. Bei der Einsatzmöglichkeit der Wärmepumpe bleiben wir weit hinter den Möglichkeiten, die für die Schweiz typisch sind, zurück.
Wir werden im Zuge der Enquetekommission als Landesregierung gerne helfen, die Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ergeben, soweit wir können zu unterstützen und bei der Aufarbeitung der Sachverhalte zu helfen.
Ich weise jetzt schon darauf hin: Bei sehr vielen Fragen, die Sie, Herr Priggen, ansprechen, brauchen Sie Unternehmensdaten, brauchen Sie Einblick in privatwirtschaftliche Verträge. Ich schätze, dass wir im Zuge der Arbeit der Kommission bei den Fragestellungen auf teils sehr sensible Daten stoßen werden. Ich hoffe, wir finden einen Weg, die Interessen der jeweils Betroffenen gegen unseren Wissensdurst angemessen zu schützen.
Meine Damen und Herren, viele Fragestellungen richten sich zudem an die Bundesregierung. Internationale Verträge, zumal gesamtwirtschaftliche rechtliche Rahmenbedingungen, für Rohstoffversorgung und Energiewirtschaft sind Bundesgesetze. Bitte, helfen Sie mit, die gewonnenen Erkenntnisse dieser Enquetekommission in diese Debatte auf Bundesebene einzubringen.
Die antragstellende Fraktion hat um direkte Abstimmung gebeten. Ich weise darauf hin, dass § 57 der Geschäftsordnung des Landtages eine Verpflichtung enthält, nämlich dann eine Enquetekommission einzusetzen, wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies so beschließt. Das sind 63 Abgeordnete.
Wer der Einsetzung einer solchen Enquetekommission und damit diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist es einstimmig von allen vier Fraktionen so beschlossen. Damit ist die Enquetekommission eingesetzt und der Antrag Drucksache 14/285 - 2. Neudruck - angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Stotko das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juni hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen, die Hamburgische Gesetzesinitiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes weiter zu beraten. In dieser Initiative unter der Bundesratsdrucksache 34/05 ist beabsichtigt, § 109 Sozialgerichtsgesetz zu ändern. Diese Initiative der Länder Niedersachsen und Hamburg zielt darauf ab, die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einzuschränken.
Worum geht es in § 109 SGG? - Es geht um die Möglichkeit, im Rahmen eines Gerichtsprozesses einen Gutachter zu beauftragen, der das Vertrauen des Betroffenen genießt. Das Interessante daran ist, dass der Betroffene mit Hilfe dieses Gutachtens den Versuch machen kann, seinem Klagebegehren Rechnung zu tragen.
Wer sind die Betroffenen in diesem Verfahren? - Wir sprechen nicht von Menschen, die es leicht haben, die ihre Rechte leicht durchsetzen können, die über ein geeignetes Einkommen, Vermögen verfügen oder die sogar über eine geeignete Bildung verfügen, sondern wir sprechen über die Menschen, die ohnehin am Rande der Gesellschaft leben, die Schwierigkeiten haben. Es sind die Behinderten, die Hinterbliebenen, die Versorgungsberechtigten, nämlich diejenigen, die in sozialgerichtlichen Verfahren einen letzten Versuch unternehmen, ihre Rechte durchzusetzen.
Dabei geht es - das wissen vielleicht manche gar nicht - um Hinterbliebenenrenten, um Erwerbsunfähigkeitsrenten, um Beihilfen, um Behandlungsmedizin oder um Betriebsunfallrenten. Dieses Recht wünschen die Betreffenden durchzusetzen, und es ist ein Recht, das ihnen im Verwaltungsverfahren nicht gewährt wurde, in einem Verfahren, in dem die Behörde den Gutachter ausgesucht hat, und der jeweils Betroffene keine Möglichkeit hatte, darauf einzuwirken, welcher Gutachter bestimmt wird.
Später im Gerichtsprozess geht es den Betroffenen genauso. Der Richter sucht den Gutachter aus, ohne den Betroffenen zu fragen. Im Übrigen bedient er sich einer Liste, derer sich im Verwaltungsverfahren bereits die Behörde bedient hat, um einen Sachverständigen auszusuchen.
Man braucht sich nicht zu wundern, dass man, wenn ein Betroffener sich einen Gutachter aussuchen kann, über einen Akt der Waffen- oder Chancengleichheit spricht.