Protocol of the Session on March 12, 2008

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

18 Gefahren wegen Anscheinswaffen vermindern: Einfärben gesetzlich vorschreiben

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5777

In Verbindung mit:

Für ein schärferes Waffenrecht

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5779

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Drucksache 14/6279

Die beiden antragstellenden Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag Drucksache 13/5779 zurückzieht und die SPD-Fraktion ihren Antrag Drucksache 13/5777 für erledigt erklärt. Damit brauchen wir jetzt keine Debatte zu führen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6123

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Drucksache 14/6299

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Peter Kaiser das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen, denn wir haben lange über das Verbraucherinformationsgesetz diskutiert. Wir haben mitbekommen, was auf Bundesebene passiert ist. Es ist vom Bundespräsidenten abgelehnt worden. Ich glaube, dass wir jetzt mit der Unterbringung unter den § 40 des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts eine gute Lösung gefunden haben. Das wird den Verbraucherschutz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen. Im Grunde genommen ist dazu alles gesagt.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir haben es so oft diskutiert. Ich bin froh, wenn das Gesetz jetzt am 1. Mai umgesetzt wird, damit der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Wiegand das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch für uns ist das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes als Kompromiss der Berliner Koalitionäre ein wichtiger Meilenstein auf dem Wege hin zu mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für uns als SPD-Fraktion sind folgende Aspekte von Bedeutung: Wir werden die Wirkung und Umsetzung des Landesgesetzes im Auge behalten. Dabei ist uns die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit ein zentrales Anliegen. Mehr Transparenz für die Nachfrageseite ist auch ein Wettbewerbsvorteil für unsere Wirtschaft, denn deren Stärke liegt in der Qualitätsproduktion.

Daher hätten wir uns insgesamt mehr Inhalte hinsichtlich der Informationsmöglichkeiten, Pflichten und Sanktionsmöglichkeiten vom Verbraucherinformationsgesetz gewünscht. Diesen Weg wollte die CDU auf Bundesebene leider nicht mitgehen.

An uns werden heute die Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen sicher nicht scheitern, auch wenn uns weitergehende Regelungen lieber gewesen wä

ren. Die SPD unterstützt deshalb die Umsetzung auf Landesebene zeitgleich zum Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes, das für den 1. Mai 2009 vorgesehen ist. Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wiegand. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Ellerbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entgegen den verfahrensleitenden Vorstellungen meines Fraktionsvorsitzenden möchte ich keine ausführliche Grundsatzrede halten. Ich möchte nur darauf hinweisen:

Erstens. Wir haben in Nordrhein-Westfalen den Aufschlag zu einem Gesetz gemacht, weil es in Berlin hakte.

Zweitens. Berlin hat reagiert und ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen.

Drittens. Dessen Ausführungen werden wir hier übernehmen. Das ist der Gesetzentwurf. Damit sind wir zufrieden. Nordrhein-Westfalen mit dieser Landesregierung war vorne, und das begrüßen wir. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich schließe mich der Kürze an, aber dem Inhalt auf keinen Fall. Dieses Gesetz ist überhaupt nicht ambitioniert, sondern übernimmt die Regelungen des Bundes. Die Regelungen des Bundes sind unzureichend. Wir haben mit unserem eigenen Gesetzentwurf sowohl im Landtag als auch im Bundestag deutlich gemacht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land mehr und Besseres verdient hätten. Dem kommen Sie leider nicht nach. Deshalb können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Das ist schade für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber ich bin mir sicher, wir werden uns in dieser Frage wiedersehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Uhlenberg das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute einen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen wesentlichen Schritt zur Verbesserung ihrer Informationsrechte mit diesem Gesetzentwurf unternehmen. Das neue Verbraucherinformationsgesetz des Bundes, das ja im November 2007 verkündet wurde und bekanntlich am 1. Mai 2008 in Kraft tritt, wird mit dem nun zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf in Landesrecht umgesetzt.

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in seiner Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit für die Annahme des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes ausgesprochen. Ich begrüße es sehr, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion diesen Schritt mitgegangen sind.

Die Kommunalbehörden, die in erster Linie für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, werden durch das neue Gesetz zu informationspflichtigen Stellen erklärt. Leider lässt das Bundesrecht den Ländern keinen Spielraum für Abweichungen im materiellen Informationsrecht zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Insofern ist der Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Gesetz sei unzureichend, fehl am Platze.

Was uns die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern jedoch zugesteht, ist die Gebührenhoheit. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sind lediglich Informationen über Rechtsverstöße kostenlos zu haben. Insofern ist es mir wichtig, festzuhalten, dass die Herausgabe von Verbraucherinformationen in NordrheinWestfalen verbraucherfreundlich gestaltet ist. Daher enthält der Gesetzentwurf eine Regelung, die besagt, dass einfache Informationen, Informationen über Rechtsverstöße sowie Ablehnungsbescheide gebührenfrei zu erteilen sind.

Diese Gebührenbefreiungen orientieren sich an vergleichbaren Landesregelungen im Bereich der Umweltinformation sowie dem allgemeinen Informationsanspruch nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Nordrhein-Westfalen nicht teurer sind als Auskünfte auf Basis anderer

Rechtsgrundlagen des Landes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.