Protocol of the Session on February 21, 2008

Fakt ist – das will ich noch mal klarstellen –, auch wenn Sie noch hundertmal etwas anderes behaupten, die Versammlung des Bündnisses für den Sport hat es bewiesen: Alle Festredner, auch die, die offensichtlich nicht der CDU zuzurechnen sind, haben das Bündnis für den Sport gelobt. Aber da Sie nicht da waren, sondern irgendwo

Propagandareden vorbereiten mussten, haben Sie das nicht mitbekommen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das macht der Ministerpräsident mit den Propagandare- den!)

Ich rede jetzt für die CDU und nicht für jemand anderen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wenn Sie reklamieren, dass wir keine Sportfraktion haben, dann sind Sie der Haupttotengräber bei einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit im Sportausschuss.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, es sind fast alle Redezeiten ausgeschöpft und keine weiteren Meldungen für Fragen sichtbar.

Also kommen wir zur Abstimmung. Der Sportausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6174, den Antrag Drucksache 14/5225 abzulehnen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. – Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer enthält sich? – Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zu:

12 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6123

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Eckhard Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf soll das neue Verbraucherinformationsgesetz des Bundes, das im November 2007 verkündet wurde und am 1. Mai 2008 in Kraft tritt, in Landesrecht umsetzen.

Die Kommunalbehörden, die in erster Linie für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, werden durch das neue Gesetz zu informationspflichtigen

Stellen erklärt. Eine entsprechende Verpflichtung durch Bundesrecht ist nach der Föderalismusreform nicht mehr erlaubt. Daher wurde auch der erste Anlauf zu einem Verbraucherinformationsgesetz von Bundespräsident Köhler Ende 2006 gestoppt.

Nachdem nun das Verbraucherinformationsgesetz mit maßgeblicher Unterstützung aus NordrheinWestfalen Ende 2007 endlich verabschiedet wurde, was unseren zwischenzeitlich eingebrachten Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen entbehrlich machte, ist es nun unsere Aufgabe, das neue Recht für die Kommunalbehörden in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Wir haben uns entschieden, diese Umsetzung in Form einer Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts vorzunehmen.

Bei der Pflicht zur Verbraucherinformation handelt es sich um eine neue, bereichsspezifische Aufgabe der Kommunen. Sie stellt jedoch nach einer von meinem Hause durchgeführten Kostenfolgenabschätzung keine wesentliche Belastung im Sinne des Konnexitätsgesetzes dar.

Zudem bin ich in Anbetracht der guten Erfahrungen mit dem seit 2002 geltenden Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen sehr zuversichtlich, dass die Behörden die neue Verpflichtung ohne Weiteres bewältigen können. Beide Gesetze haben im Grunde dieselbe Systematik.

Leider lässt das Bundesrecht den Ländern keinen Spielraum für Abweichungen im materiellen Informationsrecht zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Was uns die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern jedoch zugesteht, ist die Gebührenhoheit. Insofern ist es mir wichtig, dass die Herausgabe von Verbraucherinformationen unter dem Gesichtspunkt der Gebührenerhebung verbraucherfreundlich gestaltet ist. Daher enthält der Gesetzentwurf eine Regelung, die besagt, dass Informationen über Rechtsverstöße sowie einfache Informationen gebührenfrei zu erteilen sind. Auch für Ablehnungsbescheide wird keine Gebühr erhoben.

Diese Gebührenbefreiungen orientieren sich an vergleichbaren Landesregelungen zu Umweltinformationen sowie an dem allgemeinen Informationsanspruch gemäß Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf diese Weise ist sichergestellt, dass Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Nordrhein-Westfalen nicht teurer sind als Auskünfte auf der Basis anderer Rechtsgrundlagen.

Im Rahmen einer Evaluierung Ende 2011 werden wir ein halbes Jahr nach der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes überprüfen, inwieweit sich die neuen Vorschriften bewährt haben. – Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, eine weitere Debatte ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 14/6123 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt:

13 Interkulturelle Öffnung der Schule voranbringen – Mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund in die Schulen

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/2408

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Schule und Weiterbildung

Drucksache 14/6175

Ich gebe den Hinweis, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Debatte und gebe Frau Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist zwar der letzte Tagesordnungspunkt für heute, aber die Integration ist ein wichtiges Thema.

In dem Aktionsplan Integration der Landesregierung heißt es unter Punkt 8, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen will, mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund einzustellen, und alles dafür tun will, dass dies auch passiert. Dazu sage ich nur – Herr Laschet ist nicht da, a

ber sein Papier ist sehr geduldig –: Bei den Taten ist leider Fehlanzeige.

Schaut man, wie sich die Situation zurzeit darstellt, stellt man fest – das muss ich Ihnen leider sagen, Frau Sommer –, dass die Polizei und damit das Innenministerium sehr viel weiter ist als das Schulministerium.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich habe mir die Mühe gemacht, im Internet die Seite des Innenministeriums und die Seite des Schulministeriums aus dem Blickwinkel einer Migrantin zu betrachten, die Lehrerin bzw. Polizistin werden will.

Was finde ich bei der Polizei? Ich klicke auf das Internetangebot zur Polizei NRW. Direkt mit dem zweiten Klick bin ich bei den Informationen zum Polizeiberuf. Und was steht da direkt zum Thema Ausbildung? Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber, Migrantinnen und Migranten ein ausführlicher Werbetext dafür, wie man auch als Nichtdeutscher Beamter werden kann! Es wird deutlich gemacht, dass die Polizei dies möchte. Die gesamte Botschaft ist: Wir wollen euch. – Darüber hinaus gibt es sogar eine auf Türkisch abgefasste Werbung für den Polizeiberuf, etliche Faltblätter, Informationen. Die Botschaft „Wir wollen Migrantinnen und Migranten in der Polizei“ wird durch die Polizei, wird durch den Innenminister, den ich selten lobe, sehr deutlich transportiert.

Das umgekehrte Beispiel finde ich, wenn ich auf die Seite des Schulministeriums schaue. Wie setzt Herr Laschet das Ziel um, verstärkt Migrantinnen und Migranten für den Beruf des Lehrers zu gewinnen? Wie wirbt er dafür? Auf der Seite des Schulministeriums – klar, eingestellt wird nicht durch das Land, sondern es wird auch durch die Kommunen ausgesucht – stößt man bei der Information zum Lehrerberuf auf LEO. Man wird dann an die Bezirksregierungen weiterverwiesen, die nach den Einstellungsregelungen die Einstellungsbehörden sind. Aber weder auf Ihrer Internetseite, Frau Ministerin, noch auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf – die ich exemplarisch angeklickt habe – findet sich ein Wort dazu, dass es im Interesse des Landes ist, dass sich Migrantinnen und Migranten verstärkt für den Schuldienst entscheiden.

Nach wie vor gibt es an unseren Schulen weniger als 1 % Lehrerinnen und Lehrer ohne deutschen Pass, also mit Migrationshintergrund. Es herrscht hier ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen Worten und Taten. Es sollte nicht nur mit warmen Worten Ihres Integrationsministers, sondern auch vom Land aus mit Taten dafür geworben werden,

dass wir Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Schulen bekommen, denn sie sind, genau wie bei der Polizei, wichtige Kulturmittler sowie wichtige Brückenbauerinnen und Brückenbauer in die Communities hinein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie spiegeln auch unsere Einwanderungsgesellschaft wider. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 25 % Menschen mit Migrationshintergrund. Bundesweit sind es 20 %. Das spiegelt sich aber an unseren Schulen nicht wider. Das spiegelt sich auch noch lange nicht in der Polizei wider. Aber genau das ist unser Ziel.

Das sagen wir mit unserem Antrag „Interkulturelle Öffnung der Schule voranbringen – mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund in die Schulen“. Dafür können auch Sie mehr tun. Den lapidaren Verweis im Fachausschuss „Na ja, die Schulen suchen aus, das sollen die mal machen, wir haben damit überhaupt nichts zu tun“, finde ich ein bisschen dünn, finde ich ein bisschen wenig.