Protocol of the Session on February 21, 2008

Ich darf Ihnen das hier einmal zeigen: „FDP geschlossen gegen Videoüberwachung“.

Frau Kollegin.

Genau wegen dieser Zahlen sagt Ihr Kollege Herr Orth in der „Rheinischen Post“ vom 30. Oktober 2007:

„Wir sind gegen eine Verlängerung des Landesgesetzes und werden dem Entwurf nicht zustimmen. „

Frau Kollegin Düker.

Auf die Geschlossenheit der FDP-Fraktion in diesem Saal bei der Abstimmung warte ich. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich weise darauf hin, dass man die Großzügigkeit des amtierenden Präsidenten auch nicht überstrapazieren soll.

Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Wolf zu Wort gemeldet. Hiermit erteile ich ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich

möchte nur Frau Düker noch einige Worte mit auf den Weg geben. Wenn die Gesetzentwürfe so gut vorbereitet sind, dass sie hinterher von den Koalitionsfraktionen mitgetragen werden, ist das eher ein Adelsprädikat. Wenn Sie das früher nicht hinbekommen haben, ist das etwas anderes.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Ich darf noch feststellen, dass Sie im Ursprungsentwurf keine Befristung hatten, und Sie hatten auch noch eine Speicherfrist von einem Monat vorgesehen, die erst ganz zum Schluss auf zwei Wochen abgesenkt worden ist. Wir haben das von vornherein so gemacht.

Was die Evaluierung betrifft, so ist sie für die Videoüberwachung im Gesetz gar nicht vorgeschrieben. Wir haben sie dennoch durchgeführt. Deshalb gehen Sie davon aus, dass wir, wenn wir eine Evaluation vornehmen, obwohl sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, die gesetzlich festgelegten Evaluierungen erst recht vornehmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6096 an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich, die Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit der Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen.

(Zuruf)

Nein, Herr Kollege Sagel ist nicht anwesend.

Wir kommen jetzt zu:

5 Potentiale der Stammzellforschung weiter verantwortungsvoll nutzen – Keine Änderung des Stichtags im Stammzellgesetz

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6159

Ich weise darauf hin, dass es entgegen dem, was in der Tagesordnung steht, nach der Beratung keine direkte Abstimmung gibt. Die Fraktionen werden eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss empfehlen.

Für die antragstellende Fraktion hat Frau Dr. Seidl das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag über die höchstumstrittene Verschiebung des Stichtages zur Forschung an embryonalen Stammzellen debattiert – bislang ohne Ergebnis. Denn die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Sie reichen vom völligen Importstopp für embryonale Stammzelllinien über die Beibehaltung der jetzigen Regelung bis hin zur Aufhebung des Stichtages.

Was ich allerdings beachtenswert finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass der Bundestag ein für unsere Gesellschaft wichtiges Thema auch über die Fraktionsgrenzen hinweg debattieren und auf die Tagesordnung setzen kann. Ich finde das vorbildlich und denke, eine solche Diskussion würde auch uns gut anstehen.

Wie Sie wissen, wurde bereits 2002 sowohl in Berlin als auch in Düsseldorf in einer hochkarätigen Auseinandersetzung um die zurzeit bestehende Regelung gerungen, und ich erinnere daran, dass der damalige ernsthafte Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit als Sternstunde des Parlamentarismus gewürdigt wurde. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung war die derzeit geltende Regelung, dass nämlich in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Es ist ein Kompromiss, der die Argumente von Befürwortern wie Gegnern einer Forschung an embryonalen Stammzellen berücksichtigt. Und es ist Ausdruck der hohen Verantwortung, mit der die Debatte sowohl in Berlin als auch in Düsseldorf geführt wurde.

Wenn Sie gleich sagen werden, Herr Lindner, eigentlich sei der Bundestag für diese Debatte formal zuständig, dann ducken Sie sich meiner Meinung nach vor der Verantwortung hier in Nordrhein-Westfalen weg.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie Sie wissen, steht das Stammzellgesetz unter der doppelten Devise, die Menschenwürde zu achten und die Freiheit der Forschung zu gewährleisten. Es verhindert den weiteren Verbrauch von embryonalen Stammzellen und schafft verbindliche Regelungen für den Umgang mit bereits etablierten Stammzelllinien. Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Mit dieser Stichtagsregelung sollte vermieden werden, dass von Deutschland aus Signale für die Tötung weiterer Embryonen ausgehen.

Mit unserer Forschungslandschaft in NordrheinWestfalen und in Deutschland belegen wir international einen Spitzenplatz in der therapieorientierten Forschung mit adulten Stammzellen. Adulte Stammzellen werden seit vielen Jahren in Forschung und Therapie erfolgreich eingesetzt, beispielsweise bei Herzinfarkt, Leukämie oder Leberkrebs. Dabei sind es vor allem auch immer wieder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nordrhein-Westfalen, die hier an bahnbrechenden Entwicklungen beteiligt sind.

Im Gegensatz dazu haben sich anfänglich vorhandene Hoffnungen in die embryonale Stammzellforschung bisher nicht ansatzweise bewahrheitet. Auch nach neun Jahren weltweiter Forschung mit Millionenbeträgen gibt es keinen Beleg dafür, dass embryonale Stammzelllinien therapeutisch einsetzbar sind.

Aber auch eine neue wissenschaftliche Entwicklung fordert uns heraus, darüber nachzudenken, ob es wirklich geboten ist, die im Jahr 2002 im Stammzellgesetz getroffene Stichtagsregelung zu verändern. Denn mit der Reprogrammierung von Hautzellen ist es kürzlich Wissenschaftlern gelungen, Zelllinien zu schaffen, die nicht nur dieselben Eigenschaften haben wie humane embryonale Stammzellen, sondern hinsichtlich eines möglichen therapeutischen Einsatzes sogar viele Vorteile gegenüber den humanen embryonalen Stammzellen bieten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit und der Notwendigkeit einer Änderung des bislang noch funktionierenden Stammzellgesetzes umso dringlicher.

Warum sollte man durch eine Streichung des Stichtages oder eine nachlaufende Stichtagsregelung eine Verschlechterung des Embryonenschutzes in Deutschland in Kauf nehmen? – Schließlich geht es nicht nur um die Freiheit von Forschung und Lehre. Es geht auch um die zentrale Frage, wie künftig mit Embryonen in vitro umgegangen werden darf. Und diese Fragestellung wirft grundsätzliche ethische Fragen auf, deren Beantwortung aus unserer Sicht weitreichende Auswirkungen auf das Menschenbild und auf das Zusammenleben von Menschen in unserer Gesellschaft hat.

Vor diesem Hintergrund darf sich auch der Landtag Nordrhein-Westfalen bei dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen Fragestellung nicht einfach verstecken. Da ich vermute, dass die Meinungsbildung hier im Parlament quer zu den Fraktionen verläuft, schlage ich vor, den vorliegenden Antrag nicht abzustimmen, sondern ihn als Anre

gung für eine offene Debatte zu nutzen. Diese soll dann in den Ausschüssen und gegebenenfalls im Rahmen einer weiteren Plenarsitzung fortgeführt werden. Ich würde es begrüßen, wenn wir heute so verfahren und damit auch zeigen könnten, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen seine öffentliche Verantwortung für die Stammzellforschung ernst nimmt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Als nächster Redner hat der Kollege Henke für die Fraktion der CDU das Wort.

Da hier zwischenzeitlich eine Nachfrage zum Verfahren aufgekommen ist, möchte ich Folgendes anmerken: Zunächst gab es im Ältestenrat die Verabredung, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt und diesem Antrag eine direkte Abstimmung geben soll. Dann hat das sitzungsleitende Präsidium die Information bekommen – so hat es auch Frau Kollegin Dr. Seidl gerade angekündigt –, dass auf eine direkte Abstimmung verzichtet werden soll. Das ist unser aktueller Informationsstand. Für den Fall, dass dies aus irgendeinem Grund nicht richtig sein sollte, bitte ich die Fraktionen, untereinander abzuklären, wie gleich verfahren werden soll.

Herr Kollege Henke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Es ist ein bisschen bedauerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das weitere Verfahren jetzt nicht klar vor Augen zu haben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. – Eine Möglichkeit wäre die direkte Abstimmung. Wenn wir so verfahren würden, dann müssten wir den Antrag ablehnen, weil es nicht akzeptabel ist, ihn in direkter Abstimmung nach nur 55 Minuten Diskussion zu entscheiden.

Jetzt hören wir, dass es keine direkte Abstimmung geben soll. Wenn es keine direkte Abstimmung geben soll, dann wird man sich eine Meinung darüber bilden müssen, ob der Antrag überwiesen wird. Wenn er überwiesen wird, dann bedeutet das nach der Geschäftsordnung des Parlaments, dass über ihn im Ausschuss entschieden wird. Das finde ich ganz unakzeptabel. Denn wir können eine abschließende Entscheidung über einen solchen Antrag nicht in einem Ausschuss treffen. Ich glaube, das muss jedem angesichts der Thematik und deren Gehalt klar sein. Jeder Abgeordnete hat losgelöst von der Frage, wer aus welcher Fraktion im Ausschuss für Innovation, Wissen

schaft, Forschung und Technologie vertreten ist, ein persönliches Mitentscheidungsrecht, und insofern muss ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden.

Das heißt: Wenn der Antrag gänzlich gegenstandslos ist und wenn darüber nicht abgestimmt werden soll, sondern wenn wir eine breiter angelegte, größere Debatte haben sollen, müssten die Fraktionen das miteinander vereinbaren.

Ich finde, es müsste dann gelten, dass alle davon Abstand nehmen, mit einem Antrag in diese Diskussion zu kommen. Denn auch das Berliner Diskussionsprozedere zeigt, dass im Bundestag nicht über Gesetzesinitiativen oder -anträge von Fraktionen, wohl aber über Anträge diskutiert wird, die quer durch das Haus Unterstützung von Mitgliedern der einen wie der anderen Fraktion gefunden haben, sodass eine Diskussionsgrundlage deutlich wird, die mit den Fraktionszugehörigkeiten nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht. Das ist das Berliner Vorgehen. Wer die Berliner Debatte im Fernsehen verfolgt hat, hat übrigens auch gemerkt, dass die Fraktionszugehörigkeit der Rednerinnen und Redner auf den Bildschirmen gar nicht angezeigt worden ist.

Ich bitte darum, das zu klären. Jeder in diesem Haus kennt meine persönliche Sichtweise, von der ich glaube, dass sie auch eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion teilen. Sie kommt auch ein Stück weit in Beschlüssen, etwa im CDU-Grundsatzprogramm, zum Ausdruck. Dort heißt es:

„Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes …“