Protocol of the Session on February 21, 2008

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Dem Original, Frau Düker, und nicht der Kopie. – Ich wiederhole: Mit der FDP als der Bürgerrechtspartei wird es eine technische Überwachung der Bürger durch den Staat nie umfassend und anlassunabhängig geben können, sondern nur in eng begrenzten und begründeten Ausnahmefällen nach engen und klaren gesetzlichen Vorgaben.

(Beifall von der FDP)

Insofern gibt es in dieser Frage Konsens.

Eine Videoüberwachung nach § 15 a Polizeigesetz wurde bislang nur von den vier Polizeibehörden Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach durchgeführt. Das beweist übrigens, dass unsere Zurückhaltung richtig ist. Die Evaluierung auf der Grundlage der Stellungnahmen aus den Polizeibehörden hat uns bestätigt, dass eine Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten im Rahmen eines Gesamtkonzepts in ausgewählten Einzelfällen allein ein ergänzendes Mittel für Prävention und Repression sein kann. Das haben die Vorredner auch betont.

Ich komme zum Schluss. Der zurückhaltende Einsatz durch die Polizeibehörden – wohlgemerkt: von 47 Polizeibehörden nur vier – und die Einbindung in ein Gesamtkonzept rechtfertigen es, die Geltungsdauer von § 15 a Polizeigesetz – das machen wir heute – zu verlängern. In NRW ist eine Videoüberwachung deshalb weiterhin nur zur Verhütung von Straftaten an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten zulässig.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Das sind Orte – ich bin gleich fertig, letzter Satz – in einer Kreispolizeibehörde, an denen erstens bereits wiederholt Straftaten begangen wurden,

deren Beschaffenheit zweitens die Straftatenbegehung begünstigt, an denen drittens Tatsachen die weitere Begehung von Straftaten befürchten lassen,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

an denen viertens die Überwachung für die Bürger erkennbar ist und – fünfter und letzter Punkt – der Behördenleiter

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

sich für eine solche Maßnahme entscheidet, sie dokumentiert und alljährlich überprüft,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

um sie gegebenenfalls zu verlängern. Wir sind für die Befristung und Verlängerung. Wir freuen uns auf die Beratung im Fachausschuss. – Vielen Dank.

Ein Glas Wasser?

(Beifall von der FDP – Heiterkeit)

Herr Kollege, ich finde, man sollte es nicht übertreiben. Aber danke für die Frage nach meinem Wohlbefinden. Mir geht es gut. Ich kann noch einmal den Hinweis geben: Mein Husten hat meist damit zu tun, dass da vorne ein rotes Lämpchen leuchtet, das das Ende der Redezeit anzeigt. – In diesem Sinne hat Kollegin Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch die volle Redezeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Verlängerung eines Gesetzes, das wir 2003 mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet haben. Wenn ich mir das Gesetz ansehe, wurden von Rot-Grün 2003 in diesem Landtag noch gute Gesetze gemacht,

(Beifall von den GRÜNEN)

gegen den Widerstand der FDP.

Herr Engel, ich zitiere aus Ihrer Rede im Plenum zu der damaligen Entscheidung „Videoüberwachung § 15 a“: Freiheitsrechte sterben scheibchenweise. Sie fürchteten mit diesem Gesetz den Einstieg in eine flächendeckende Videoüberwachung wie in Großbritannien und haben damals dieses Gesetz – ebenso wie Kollege Orth – mit sehr viel Verve abgelehnt. All diese Dinge sind nicht eingetreten, Herr Engel.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen sage ich: Es war ein gutes Gesetz.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Herr Kruse, Sie wollten die flächendeckende Videoüberwachung: alles und überall. Seien Sie also mal ganz still!

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Orth prangerte etwa den Platzverweis als besonders schlimmes Mittel der Polizei an.

Worin liegt die Qualität dieses Gesetzes? Die Qualität dieses Gesetzes liegt darin, dass wir nach der Beratung und der Anhörung im Ausschuss eben nicht den Regierungsentwurf, der uns damals vorgelegt worden war, durchgewunken haben, wie es jetzt Schwarz-Gelb üblicherweise mit Regierungsentwürfen tut. Wir haben uns vielmehr innerhalb der Koalitionsfraktionen Gedanken gemacht, wie man die damals geäußerten Bedenken aufgreifen kann.

Da die These im Raum stand, dass die Videoüberwachung kein wirksames Mittel ist, um die Kriminalität zu bekämpfen, haben wir ein Gesetz auf Wiedervorlage gemacht. Wir haben damals bewusst gesagt – das habe ich auch in meiner Rede ausgeführt –: Wir möchten die Wirksamkeit des Gesetzes nach fünf Jahren anhand einer Evaluierung ehrlich überprüfen. – Zu der Zeit hatte das kein anderes Bundesland in sein Gesetz geschrieben. Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument, und wird es genutzt?

Im Übrigen haben wir ins Gesetz geschrieben, dass eine Evaluierung der Instrumente Platzverweis und Rasterfahndung bereits nach vier Jahren erfolgen soll. Herr Orth hat das Instrument Platzverweis damals sehr stark problematisiert.

Herr Wolf – damaliger FDP-Fraktionsvorsitzender, jetzt Innenminister –, Sie hätten wenigstens das, was in der Evaluierungsklausel steht, umsetzen können. Aber noch nicht einmal das haben Sie gemacht. Sie haben das, was im Gesetz steht, nicht ausgeführt. Nur am Rande: Es gibt nach wie vor – und damit anders, als wir es damals ins Gesetz geschrieben haben – keine Evaluierung zu den Themen Rasterfahndung und Platzverweis.

Welche Schlüsse kann man denn aus der Evaluierung des Instruments Videoüberwachung ziehen? – Die erste Antwort ist aus meiner Sicht: Herr Engel, wie Sie erwähnt haben, ist dieses Instrument nur an vier kleinen Plätzen in unserem Land – bei einem Land mit 18 Millionen Einwohnern und riesigen Ballungszentren – genutzt worden.

Das heißt, die Polizeipräsidenten selbst erklären – das haben Sie uns in vielen Gesprächen gesagt –:

Ich brauche das gar nicht. – Herr Steffenhagen aus Köln sagt: Für meine Domplatte brauche ich keine Überwachung mit Videokameras. Der Polizist auf der Straße ist viel mehr wert als eine Videokamera.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieses Instrument wird in Nordrhein-Westfalen von den Sicherheitsbehörden schlicht nicht benutzt, denn die Sicherheitsbehörden selbst sagen, sie benötigten es nicht, es gebe wirksamere und auch kostengünstigere Mittel als eine Videoüberwachung. – Das ist die erste Antwort, die uns die Evaluierung gibt.

Zweite Antwort: Wenn wir uns die Zahlen, die uns jetzt vorgelegt werden, genau anschauen, stellen wir fest, dass sie eben nicht belegen, dass sich die Kriminalität in den videoüberwachten Bereichen nachhaltig verringert hat. Nein, das belegen sie nicht. In Bielefeld heißt es sogar – wenn ich mir das als Erstes anschaue; das wird im Bericht des Innenministers auch so dargestellt; ich zitiere aus der Vorlage –:

„Anhand dieser Statistiken aus Bielefeld kann daher keine abschließende Aussage zu der Straftatenentwicklung im videoüberwachten Teil des Ravensberger Parks getroffen werden.“

(Beifall von den GRÜNEN)

Ja, warum machen wir denn eine Auswertung der Videoüberwachung, wenn sie überhaupt keine Aussagekraft hat? Es wird auch keine Differenzierung zwischen den videoüberwachten und den nicht überwachten Bereichen in Bielefeld vorgenommen. Wie können wir dann wirklich Schlüsse daraus ziehen?

Im Gegenteil! Für Bielefeld wird eine Zahl genannt, die sehr bedenklich stimmt. Bei der Zahl der Betäubungsmitteldelikte ist eine Steigerung festzustellen – im Jahr 2001 waren es neun Delikte, im Jahr 2007 72 Delikte. Es erfolgt weiter der Hinweis, dass dies nicht im videoüberwachten Bereich stattfand, sondern direkt daneben.

Herr Engel, es drängt sich doch der Eindruck auf, dass genau das, was Sie ausgeschlossen haben, passiert ist, nämlich eine Verdrängung der Kriminalität in die nicht überwachten Bereiche. Angesichts der Zahlen liegt diese Vermutung, gerade was Bielefeld angeht, sehr nahe.

Ich will noch eine zweite Zahl nennen, und zwar für Mönchengladbach und Düsseldorf. Sie betrifft die Sachbeschädigungen. In beiden überwachten Bereichen steigt die Zahl der Sachbeschädigungen. Da die Sachbeschädigung in der Regel kein Kontrolldelikt, sondern ein Anzeigedelikt ist, kann

man klar die These vertreten, dass die Videoüberwachung bei diesen Delikten überhaupt keine abschreckende Wirkung entfaltet hat.

Es ist kein Kontroll-, sondern ein Anzeigedelikt, und die Leute haben sich vom Vorhandensein einer Videokamera nicht davon abhalten lassen, Sachbeschädigungen zu begehen. Wir haben eben keine Senkung, sondern eine Steigerung der Kriminalitätszahlen zu verzeichnen.

für Düsseldorf gilt: Die Zahl der Sachbeschädigungen ist im gesamtstädtischen Bereich zurückgegangen, im videoüberwachten Teil dagegen angestiegen. So kann man die Zahlen lesen.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich könnte das noch weiter ausführen. Ich sage ganz klar: Die Ergebnisse dieser Evaluierung überzeugen mich nicht davon, dass wir unbedingt eine Fortsetzung brauchen. Die Zahlen geben es nicht her.

Herr Engel, genau deswegen treten Sie vor Ort gegen die Videoüberwachung ein.

(Die Rednerin hält eine Zeitung hoch.)

Ich darf Ihnen das hier einmal zeigen: „FDP geschlossen gegen Videoüberwachung“.