Protocol of the Session on February 21, 2008

„Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes …“

Die Fragen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden, sind aber hoch komplex. Es geht nicht um Gesetzestechnik, sondern es geht um Grundfragen des menschlichen Lebens:

Wann beginnt das menschliche Leben?

Steht dem Embryo schon vom ersten Tag an Menschenwürde zu, oder muss er sie erst im Laufe seines Lebens erwerben?

Macht es einen Unterschied, ob der Embryo auf natürlichem Weg oder im Reagenzglas entsteht?

Wie soll man mit Stammzelllinien umgehen, die ohne unser Zutun, aber auch ohne dass wir es hätten verhindern können, im Ausland aus menschlichen Embryonen hergestellt worden sind?

Haben Embryonen ein Recht auf Leben?

In welchem Verhältnis stehen der Schutzanspruch des Embryos und die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Forschungsfreiheit?

Welche Konsequenzen sind aus der Verantwortung für die geborenen Menschen und deren Würde zu ziehen?

Gibt es nicht eine Verpflichtung, Krankheiten auch dann zu bekämpfen, Forschungswege auch dann zu beschreiten und Heilungschancen auch dann zu nutzen, wenn dazu menschliche Embryonen sterben müssen?

Hat ein kranker Mensch, um dessen Hoffnung auf künftige Heilung es geht, nicht einen höheren Stellenwert als die befruchtete Eizelle in den Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin?

Was folgt aus den Wertungswidersprüchen, die sich auf den verschiedenen Feldern des Lebensschutzes im heutigen Recht finden lassen?

Ich kann mir sehr gut die Sicht unseres FDPBundestagskollegen Dr. Konrad Schily zu Eigen machen, der davon gesprochen hat,

„dass die Technik und Wissenschaft, vor denen wir alle bewundernd stehen, uns immer mehr Ehrfurcht vor der – lassen Sie es mich ruhig so sagen – Weisheit der vor uns ausgebreiteten Schöpfung empfinden lassen. Diese abendländische Entwicklung“

so Dr. Konrad Schily –

„hat Kant in dem Satz zusammengefasst, dass der Mensch nie Mittel nur, sondern immer auch Zweck sein muss. Darin gründet sich die Menschenwürde; sie ist unantastbar.“

Ich teile die Sicht des FDP-Kollegen HansMichael Goldmann, der im Bundestag ausgeführt hat:

„Es geht hier nicht darum, über die Bibel zu reden, sondern es geht darum zu fragen, was die Grundbausteine unserer Gesellschaft sind, welchen Stellenwert wir dem Leben geben und wie das Leben in unserem Grundgesetz definiert ist. Es existiert von Anfang an.“

Ich stimme dem grünen Bundestagskollegen Fritz Kuhn zu, wenn er ausführt:

„Es gibt in der Ethik seit langem, seit David Hume, einen Grundsatz, der lautet: Du darfst keinen naturalistischen Fehlschluss begehen. – Es ist unzulässig, in ethischen Diskussionen aus dem Sein auf das Sollen zu schließen. ‚Weil es faktisch Ungerechtigkeit gibt, dürfen wir Ungerechtigkeit akzeptieren’, das wäre ein Beispiel für einen naturalistischen Fehlschluss.“

Ich komme zu einem ähnlichen Ergebnis wie die SPD-Kollegin im Bundestag Dr. Hertha DäublerGmelin, die dafür geworben hat, sich gegen eine Verschiebung des Stichtags zu entscheiden, und dann sagte:

„Es kann manchmal ärgerlich sein, wenn jemandem vorgeworfen wird, das Festhalten an dem, was wir haben, sei durch Denkverbote oder durch Bequemlichkeit diktiert.

Das ist es nicht. Das ist ganz klar das Ergebnis einer Abwägung zwischen einer Relativierung in Grundsatzfragen, die wir nicht wollen, und der Möglichkeit, positive Ansätze für Heilen und Helfen tatsächlich zu nutzen. Diese Möglichkeiten liegen aber in der Forschung an adulten Stammzellen und nicht in der Nutzung menschlicher Embryonen.“

So weit Hertha Däubler-Gmelin.

(Beifall von CDU und GRÜNEN)

Ich stimme auch dem zu, was unser Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, am vergangenen Sonntag in der Sendung „Westpol“ erklärt hat:

„Wenn Menschen der Meinung sind, dass ungeborenes Leben kein menschliches Leben ist, kann man darüber anders verfügen. Ich“

so Karl-Josef Laumann –

„bin der Meinung, dass das menschliche Leben bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle anfängt und seinen Lauf nimmt. Ab da ist es da. Von daher steht ab diesem Zeitpunkt eine verbrauchende embryonale Forschung schlicht und ergreifend nicht zur Verfügung. Wenn Sie es jetzt so zuspitzen wollen, hat das Lebensrecht des einzelnen Menschen – auch des ungeborenen Lebens – Vorrang vor der Frage von Forschung.“

So weit Karl-Josef Laumann.

(Beifall von CDU und GRÜNEN)

Sie werden also verstehen, dass ich persönlich – viele Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion sehen das wahrscheinlich ähnlich – keine Schwierigkeiten hätte, unsere Sicht mit einer Zustimmung zu dem im heute diskutierten Antrag der Grünen vorgelegten Text in Einklang zu bringen. Ich persönlich könnte mir den vorliegenden Text zu Eigen machen, wenn es das Verfahren, in dem dieser Text behandelt werden soll, nicht gäbe und wenn es nicht auch eine Pflicht dazu gäbe, uns angesichts des Standes der Verfahrensdebatte in Berlin mit der Frage auseinanderzusetzen, wem wir eigentlich einen Gefallen tun, wenn wir als Landtag versuchen, das Verfahren in Berlin gewissermaßen noch zu überholen.

(Beifall von der CDU)

Sie wissen: In der Debatte des Deutschen Bundestages gibt es eine Meinungsbildung, dass am 3. März eine Ausschussanhörung stattfinden soll, um dann eventuell noch vor Ostern zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen. Ich halte einen solchen Zeitplan für extrem ehrgeizig. Ich wäre nicht bereit, ihn in einer vergleichbaren Situation im Landtag mitzutragen.

(Beifall von der CDU)

Die heutige Äußerung des Bundestagspräsidenten dazu stimmt mich zwar wieder etwas zufriedener als vorher, aber dort muss jetzt auch noch einmal im Ältestenrat beraten werden, und keiner weiß, wie die Diskussion um die Zeitplanung in Berlin zu Ende geht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich alle, sich genau zu überlegen, was für ein Signal wir hinsichtlich der Frage setzen würden, ob sich der Deutsche Bundestag genügend Zeit nimmt, wenn wir jetzt gewissermaßen ein Verfahren einleiten würden mit dem Ziel, eine Entscheidung ans Ende zu stellen, die möglichst noch vor dem Bundestag zu einem Ergebnis kommt. Heute hier geht gar nicht. Allein im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, nachdem heute hier diese Plenardebatte stattfindet, als abschließende Entscheidung ist es auch nicht möglich. Das heißt, wir müssen den Antrag wahrscheinlich, damit der Geschäftsordnung Rechnung getragen ist, in den Ausschuss oder in Ausschüsse überweisen. Parallel dazu sollten wir uns aber – das ist mein Appell an alle Fraktionen – im Ältestenrat überlegen, wie wir mit der Situation umgehen.

(Beifall von CDU, SPD und GRÜNEN)

Ich halte es für entscheidend, eine hoch qualifizierte Debatte zu führen, in der jeder, der im Landtag sitzt, zu Wort kommen und seine Mei

nung darlegen kann, und uns dabei nicht unter einen Abstimmungsdruck zu setzen; denn die Entscheidung, die letztlich zu treffen ist, müssen die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages in Verantwortung vor ihrem persönlichen Gewissen fällen. Deswegen hilft es ihnen wahrscheinlich nicht, wenn mit unterschiedlichen Mehrheiten gewählte Landtage quer durch die Republik dazu eine Meinung durch Beschluss festsetzen. Das ist jedenfalls meine Sichtweise. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall von CDU, SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Eumann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein Thema – da kann ich mich nahtlos den Ausführungen meines Kollegen Henke anschließen –, das der intensiven gesellschaftlichen Debatte bedarf. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass sich auch Landtage – auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen – mit dieser ethischen Frage auseinandersetzen und wir Teil der Willensbildung in der Gesellschaft sind, obgleich völlig zu Recht darauf hingewiesen worden ist, dass die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag den schweren Abwägungsprozess zu treffen haben und dort ihrer Verantwortung vor ihrem eigenen Gewissen gerecht werden müssen.

Es ist eine schwierige ethische Abwägung, ob überhaupt und, wenn ja, unter welchen Konditionen an embryonalen Stammzellen geforscht werden kann. Ich glaube, wir sind uns alle einig – es ist gut, dass es in dieser Frage keinen politischen Streit gibt –, dass wir diese Abwägung außerhalb unserer üblichen politischen Debatten und auch außerhalb unserer Geschäftsordnung vornehmen. Herr Henke, das, was Sie vorgeschlagen haben, ist auch ein zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern gangbarer Weg. Wir müssen in der Tat überlegen, ob wir eine so umfassende Diskussion führen können. Es bietet sich dann an, die vier im Bundestag zur Beratung anstehenden Gruppenanträge auch hier zur Grundlage unserer Entscheidung zu machen; denn ich glaube, dass genau diese vier Positionen die wesentlichen unterschiedlichen Ansichten in dieser Frage widerspiegeln.

Egal, auf welches Verfahren wir uns im Ältestenrat – da gehört es hin – einigen, ist für die SPD

Fraktion entscheidend, meine Damen und Herren, dass wir keine geschlossene Abstimmung in dieser Frage – zu welchem Zeitpunkt auch immer – vornehmen werden.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Okay!)

Der Abwägungsprozess ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Gewissensfrage. Jedes Mitglied unserer Fraktion ist in diesen Themen ausschließlich seinem Gewissen gegenüber verantwortlich. Deswegen setzen wir – ich sage es noch einmal –, unabhängig davon, wie und wo wir zu unserer Meinungsbildung kommen, auf die freie Gewissensentscheidung eines jeden Mitglieds unserer Fraktion. Ich gehe davon aus, dass das in vielen Fraktionen ähnlich gehandhabt werden wird.

Gleichwohl wird es uns am Ende gelingen müssen, in diesem Abwägungsprozess einen Konsens herzustellen und allen die Gewissheit zu geben, dass es ein wirklich schwieriger Abwägungsprozess ist und wir uns redlich bemühen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, und wir haben – das ist der SPD-Fraktion in der Diskussion ganz besonders wichtig – Respekt vor jeder individuellen Entscheidung; denn jede und jeder von uns hat aus welchen Motiven oder Überzeugungen auch immer seine eigene persönliche Einschätzung. Der Kollege Henke hat auf Aussagen von Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fraktionen aus dem Deutschen Bundestag hingewiesen; ich könnte ähnliche hinzufügen. Ich glaube aber, in Ihrem Beitrag ist sehr deutlich geworden, Herr Henke, worum es geht.

Wir diskutieren verantwortungsvoll und müssen zugleich anerkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Argumente am Ende eben nicht hinreichen. Nicht alle Argumente werden alle überzeugen können. In diesem Falle ist dies, wie ich finde, insgesamt ein sehr verantwortungsvoller Umgang.

Wir sind eine Wertegemeinschaft. Zu den fundamentalen Rechten gehört der Schutz der Menschenwürde und die Unversehrtheit des Lebens. Auch das Recht auf Forschungsfreiheit genießt Verfassungsrang. Im Deutschen Bundestag ist in den Jahren 2001 und 2002 eine fraktionsübergreifende Mehrheit für ein Gesetz zustande gekommen, das in ebenfalls sehr verantwortungsvoller Weise versucht, Brücken zwischen Positionen zu schlagen.