Protocol of the Session on February 20, 2008

(Zurufe von der CDU)

Das war keine Frage von mir. Ich würde gern das Recht haben, eine zweite Frage zu stellen.

(Zurufe von der CDU)

Dann handhaben wir das an dieser Stelle im Sinne aller Beteiligten mit etwas Großzügigkeit. Herr Minister, wenn Sie darauf antworten wollen, …

(Ralf Jäger [SPD]: Ich habe meine zweite Frage doch noch gar nicht stellen können! – Minister Dr. Ingo Wolf: Er will doch eine neue Frage stellen!)

Dann, Herr Kollege Jäger, tun Sie das bitte!

(Ralf Jäger [SPD]: Danke, wenn Sie mir das Wort dazu geben! Wunderbar!)

Sie haben es schon die ganze Zeit.

Das habe ich gar nicht bemerkt, danke.

(Zurufe von der CDU)

Ich fasse aus meiner Sicht den Sachverhalt zusammen: Innerhalb des Justizministeriums …

Wenn Sie …

… wird gegen einen Mitarbeiter des Innenministeriums ermittelt. Herr Minister und Frau Ministerin, haben Sie irgendeine Absicht, in den nächsten Tagen dazu beizutragen, dass beide Ministerien so zusammenarbeiten, dass der Verdacht der Strafvereitelung in irgendeiner Weise zeitnah aufgeklärt werden kann?

Herr Minister.

Die gute Zusammenarbeit der beiden Ressorts steht außer Frage.

(Lautes Lachen von der SPD)

Wenn Sie sich aufgrund einer missverständlichen Mitteilung in der Presse zu neuen Fragen animiert fühlen, ist das Ihr gutes Recht. Es gilt nach wie vor, dass diese Fragen im Parlamentarischen Kontrollgremium zu klären sind.

Vielen Dank. – Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Dr. Rudolph noch einmal das Wort.

Ich habe eine Frage an den Herrn Innenminister: Kooperieren Sie eigentlich mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld deshalb nicht, weil Sie die Rechtsauffassung vertreten, dass auch unter dem Aspekt der versuchten Strafvereitelung eine Ermächtigung vorliegen müsste?

Herr Minister.

Trotz noch so geschickter rabulistischer Verdrehungen der Fragestellung bleibt es bei meiner Antwort, dass in beiden Fällen – sowohl bei der Frage der Aussagegenehmigung als auch bei der Frage der Ermächtigung – die gleichen Kriterien gelten und dass alle diese Fragen im Parlamentarischen Kontrollgremium gestellt werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Nachfragen liegen mir zur Mündlichen Anfrage 175 nicht vor. Ich bedanke mich sowohl bei Frau Ministerin Müller-Piepenkötter als auch bei Herrn Minister Dr. Wolf.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 176

der Frau Kollegin Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Kurzfristig mehr Geld für arme Kinder?

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates hat die Beschlussfassung über eine Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII auf die Sitzung im April vertagt, weil die B-Seite der Länder noch Beratungsbedarf hatte. Damit verzögert sich die dringend notwendige Gesetzesinitiative des Bundesrates um weitere wertvolle Monate, sodass der notwendige Lebensunterhalt für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit dem Besuch von Schulen sowie bedarfsgerechte Leistungen in besonderen Einzelfällen, wie zum Beispiel bei der Ausübung des Umgangsrechtes eines geschiedenen Elternteils weiterhin nicht gewährleistet sind.

Was unternimmt die Landesregierung, um kurzfristig die Transferleistungen für Kinder aus sozial schwachen Familien zu erhöhen und andere CDU-geführte Bundesländer dahin gehend zu beeinflussen, die Entscheidung darüber nicht zu vertagen?

Ich bitte Herrn Minister Laumann um die Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlich sehr gerne schnell wieder zurückgekommen, um die Frage selber beantworten zu können, weil sie mir sehr wichtig ist.

Mit dem Sozialbericht NRW haben wir sehr deutlich gemacht, dass es hier ein großes Problem gibt. Wir haben eine Expertenrunde eingesetzt, deren Ergebnisse dem Landtag zugeleitet worden sind. Daraus haben wir eine Bundesratsinitiative entwickelt, mit der wir das Problem des Schulmaterials regeln wollen. Darüber hinaus haben wir eine generelle Überprüfungsklausel aufgenommen. Wir denken, dass wir damit einen erheblichen Beitrag dazu leisten können, die Situation der Kinder im Bereich des SGB II zu verbessern.

Niedersachsen ist unserer Bundesratsinitiative beigesprungen. Im Bundesrat gab es aber bereits einen Antrag des Saarlandes, in dem es nur um das Essen ging. Es gibt auch einen Antrag von Rheinland-Pfalz, der in vielen Punkten mit dem vergleichbar ist, was wir am Ende wollen. Zudem gab es noch Anträge von Bremen und Berlin.

Wenn wir so in den Ausschuss gegangen wären und über die Anträge abgestimmt hätten, wäre die Gefahr sehr groß gewesen, dass wir unsere An

träge gegenseitig abgelehnt hätten und am Ende dabei nichts herumgekommen wäre. Aus diesem Grund haben wir am Rande einer Bundesratssitzung verabredet zu klären, inwiefern wir zu einem gemeinsamen Antrag kommen können. Dafür war es notwendig, Frau Steffens, den Antrag von der Tagesordnung des Sozialausschusses zu streichen, weil wir dafür einfach etwas Zeit brauchen.

Zunächst einmal versuchen wir, eine abgestimmte Meinung der sogenannten B-Seite zu erzielen, wie die andere Seite versucht, eine abgestimmte Meinung der A-Seite zu erreichen. Am Ende wird man sich vernünftig miteinander unterhalten müssen, damit wir zu einem positiven Beschluss des Bundesrates kommen.

Es geht also nicht so sehr darum, über den Antrag unbedingt in der nächsten Ausschusssitzung abzustimmen, sondern darum, ihn dann in die Ausschusssitzungen einzuleiten, wenn er in unserem Sinne eine Mehrheit im Bundesrat findet, sodass sich der Bundestag dann mit diesem Vorgang beschäftigen muss. Ich denke, das ist unser gemeinsames Ziel.

Allerdings strebe ich an, dass rasch entschieden wird, denn durch eine weitere Vertagung wird es nicht besser. Nach der Landtagswahl am Sonntag ist vielleicht auch das eine oder andere etwas einfacher zu besprechen als in Wahlkampfzeiten. Manchmal braucht es auch praktische Politik, um Anträgen im Bundesrat die nötige Mehrheit zu verschaffen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Steffens hat sich zu einer Nachfrage gemeldet.

Nach meinem Kenntnisstand aus dem Bundesrat ist bei dem angeschobenen Prozess überhaupt nicht klar, wann er enden wird. Auch Sie haben gerade gesagt, dass versucht wird, zwischen den A- und den B-Ländern eine Einigung hinzubekommen. Gleichzeitig hört man vonseiten des Bundesministeriums, dass es vor der nächsten EVS keine Regelsatzerhöhung geben soll. Unter Berücksichtigung der Auswertung käme die Erhöhung dann 2011 oder 2012. Deswegen lautet meine Frage: Was machen Sie denn kurzfristig?

In dieser Situation müssen wir für die Argumentation auch ein Druckmittel haben. Auf unseren Wunsch hin haben Sie die Expertenkommission in NRW eingesetzt, die als Ergebnis vorgelegt hat, dass wir einen eigenständigen Regelsatz brauchen. Allerdings haben sich die Experten nicht mit der Höhe beschäftigt. Haben Sie vor, eine Kom

mission einzurichten, die über die Bedarfe reden soll? Was tun Sie, damit Nordrhein-Westfalen wirklich aktiv wird, um in dieser Auseinandersetzung etwas verändern zu können?

Herr Minister, bitte.

Diese Landesregierung und auch ich persönlich wollen nicht einfach nur zu einer stumpfen Erhöhung der Regelsätze kommen. Unsere Initiative macht im Grunde drei Punkte aus:

Erstens. Wir wollen höhere Leistungen für den Schulbereich, für Gemeinschaftsverpflegung, aber auch für Schulmaterial. Man muss individuell sehen, dass es auch für diesen Zweck zur Verfügung steht.

Zweitens. Generell wollen wir eine Öffnungsklausel für Einmalleistungen, weil nicht allen Lebensumständen durch Pauschalen zu begegnen ist.

Drittens. Wir brauchen eine Untersuchung, ob die Ableitung der Regelsätze mit 80 % und 60 % für Kinder bedarfsgerecht ist.

Deswegen glaube ich, dass wir mit der Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen die drei entscheidenden Punkte angesprochen haben. Unser Ziel in den Gesprächen mit den anderen Bundesländern ist, dass diese drei Punkte eine Mehrheit im Bundesrat finden. Man weiß nie, wie man durch den Bundesrat kommt; das kann auch ich heute noch nicht ganz abschätzen. Zu überlegen ist, ob man unter Umständen im Alleingang bestimmte Untersuchungen durchführt. Ich setze aber eher auf einen gemeinsamen Auftrag des Bundesrates.

Frau Kollegin Beer, bitte.

Herr Minister Laumann, meine Kollegin hatte schon darauf hingewiesen, dass der zeitliche Ablauf nicht wirklich kalkulierbar ist. Gerade bei den Schulmaterialien muss man aber festhalten, dass es sich dabei um ein Landesthema handelt. Das Problem der Lernmittelfreiheit ist in Nordrhein-Westfalen noch immer nicht gelöst. Welche Aktivitäten der Landesregierung stellen Sie sich vor, wenn die notwendigen Maßnahmen auf Bundesebene nicht greifen?

Herr Minister.

Mit dem Fonds für das Mittagessen ist die Landesregierung an einem ganz entscheidenden Punkt aktiv geworden.