Protocol of the Session on December 19, 2007

(Rudolf Henke [CDU]: Wer macht das denn?)

Sehen Sie sich bitte den Rückzug des Katholischen Büros an! Dort heißt es abschließend: Obwohl es einem normalen Patienten nicht ganz leicht fallen dürfte, die gesetzliche Begründung seiner in Universitätskliniken bestehenden Schutzrechte über das KHG NRW und über das KHG des Bundes ausfindig zu machen … Das heißt: Wir fühlen uns eigentlich darin bestärkt, diesen Änderungsantrag aufrechtzuerhalten.

Frau Kollegin.

Herr Kollege Henke, gehen Sie doch noch einmal in sich. Vielleicht hat dieser Rückzug vielmehr etwas mit dem Stress zu tun, den Sie zurzeit in anderer Funktion den katholischen Kliniken machen; vielleicht ist darin die Ursache für den Briefwechsel zu sehen – und nicht in den Inhalten. Darum halten wir unseren Änderungsantrag aufrecht.

Darüber hinaus möchte ich Herrn Präsidenten mit Verlaub bitten, die beiden Punkte aus dem Änderungsantrag der Grünen getrennt abzustimmen; das käme unserem Abstimmungsverhalten entgegen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Über den Änderungsantrag der Grünen wird selbstverständlich abgestimmt.

(Zurufe von der SPD: Getrennt! – Heike Gebhard [SPD]: Das sind zwei Punkte!)

Aha. Das sind zwei Punkte. Über jeden Punkt soll einzeln abgestimmt werden. Damit ist das auch bei mir angekommen.

So, Herr Lindner, machen Sie sich auf den Weg zum Rednerpult. Jetzt hat das Wort der Herr Abgeordnete Lindner von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben durch die dritte Lesung keine zusätzliche Erkenntnis gewonnen, welche Änderungsnotwendigkeiten an diesem Gesetz angeblich bestehen sollten.

Die Koalition hat gegenüber der ersten Lesung Veränderungen vorgenommen. Wir haben da

durch gezeigt, dass wir bereit sind, Argumente aufzunehmen. Ich nenne nur die Mitgliedschaft der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren im Vorstand. Das war erforderlich; das war ein Anliegen aus der Praxis. Das haben wir uns zu eigen gemacht. Weitere Veränderungen haben wir vorgenommen, wo sie uns sinnvoll erschienen. Ich nenne die Klinikumskonferenz.

Darüber hinaus haben Sie noch Änderungsbedarf angemeldet, der aus unserer Sicht nicht nur nicht erforderlich ist, sondern der möglicherweise sogar kontraproduktiv sein kann. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen:

Sie haben gefordert, dass eine Formulierung verändert wird; sie wollten nicht mehr, dass das Universitätsklinikum „dient“, obwohl das die Formulierung aus der bisherigen Rechtsgrundlage war. Wir wissen, dass der Begriff des Dienens in der Vergangenheit an vielen Orten einer umfänglichen Interpretation unterzogen worden ist. Was war mit diesem Begriff eigentlich gemeint? – Auch Sie wissen aus den Gremien der Universitätsklinika, wie darum gerungen worden ist, was „Dienst“ und „Dienen“ heißt.

Würde der Landesgesetzgeber diese Formulierung jetzt ändern, würde dieser Prozess der Interpretation beziehungsweise der Gesetzesexegese wieder in Gang gesetzt werden, obwohl er materiell keine Auswirkungen auf die Arbeit in den Universitätsklinika hat. Das wollten Sie; Sie wollten Selbstbeschäftigung anstoßen. Das wollen wir nicht. Wir bleiben deshalb bei der Formulierung, die wir von der Vorgängerregierung übernommen haben. Wir haben keine bessere gefunden. Wir wollten uns nicht dafür hergeben, eine Veränderung vorzunehmen, die nur zu vielen Verrenkungen in der Praxis führt.

Zum anderen haben Sie sich ein Anliegen des Katholischen Büros zu eigen gemacht – der Kollege Henke hat das schon sehr detailliert beschrieben –, die Patientenschutzrechte in das Hochschulmedizingesetz aufzunehmen. Herr Henke hat dargelegt und auch für Sie nachvollziehbar belegen können, dass es einer solchen Korrektur nicht bedarf, denn in Bezug auf andere Rechtsquellen beziehungsweise durch die Verankerung in anderen Gesetzen sind die Patientenschutzrechte selbstverständlich auch in der Hochschulmedizin gesichert.

Wenn gesagt wird, es sei einem Patienten nicht zuzumuten, in drei Gesetze zu schauen, wie sich seine Schutzrechte darstellen, muss ich Ihnen aber doch sagen, dass nach unserer Erfahrung kein Patient in der Lebenswirklichkeit in den Gesetzestext schaut. Der Patient begibt sich zu Be

ratungsstellen und nutzt vielleicht aufbereitete Informationen in Broschüren oder im Internet, aber ganz gewiss wird es niemanden geben, der sich zunächst das Gesetzblatt bestellt, um dann ins Gesetz und in seine Begründung zu schauen, wie seine Patientenschutzrechte aussehen. Dieser Einwand muss uns nicht veranlassen, dieses Gesetz zu verändern.

Dieser dritten Lesung hätte es nicht bedurft. Es handelt sich um ein gutes Gesetz. Wir haben es durch wenige Korrekturen noch besser gemacht. Wir sind jetzt froh und stolz, dass unsere Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen eine neue, zeitgemäße Rechtsgrundlage erhält, die die Forschung stärkt und die Klinika als Maximalversorger in unserer Krankenhauslandschaft positioniert und ihre wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit sichert. Das war unsere Position; das Gesetz leistet das. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lindner. – Für Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Frau Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese dritte Lesung zum Hochschulmedizingesetz dazu nutzen, um noch einmal auf die staatliche Verantwortung einzugehen. Mit Blick auf die ursprünglichen Privatisierungspläne kann ich nur sagen: gesprungen wie ein Tiger, gelandet als Bettvorleger! Denn der große Wurf für ein Hochschulmedizingesetz ist diese Vorlage nun wahrlich nicht.

Die Vorstände und Mitarbeiterinnen der Uniklinika können aufatmen, denn diese Privatisierungspläne sind nun Gott sei Dank vom Tisch. Herr Minister Pinkwart, Sie sind noch rechtzeitig gebremst worden. Alles was für die Eigenständigkeit und für die Freiheit notwendig war, hatten wir unter RotGrün schließlich schon in der letzten Legislaturperiode mit der Verselbstständigung der Universitätsklinika auf den Weg gebracht.

Dennoch gehen uns – das haben wir bereits in erster und in zweiter Lesung festgestellt – Ihre Vorschläge zu weit. Zu nennen sind hierzu insbesondere die Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates und die Stärkung des Vorstandes zulasten des Aufsichtsrates. Beides folgt den Linien der Stärkung des externen Einflusses und des Rückzuges aus der staatlichen Verantwortung.

Deshalb haben wir heute noch einmal die entsprechenden Änderungsanträge gestellt. Wir

mahnen vor allem Änderungen an der Fehlkonstruktion des Aufsichtsrates sowie an der Machtverschiebung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand an. Als Kompromiss schlagen wir vor, dass der Vorstand künftig für die betrieblichen Ziele, der Aufsichtsrat aber weiterhin für die strategischen Ziele der Klinika verantwortlich sein soll. Das wäre im Sinne einer modernen Unternehmensführung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wegfall staatlicher Verantwortung in den Aufsichtsräten lässt nichts Gutes erwarten, vor allem wenn man sieht, dass dabei gleichzeitig der externe Einfluss extrem gestärkt wird.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Hier bleiben Sie, Herr Lindner und Herr Henke, tatsächlich Ihrer Linie treu, die sich schon bei den vorangegangenen Hochschulgesetzen abgezeichnet hat: weniger staatliche Verantwortung, mehr Wirtschaftsorientierung, weniger demokratisch legitimierte Mitbestimmung, mehr Einfluss für demokratisch nichtlegitimierte Lobbyisten von außen.

(Unruhe)

Es bleibt festzustellen: Dieses Hochschulmedizingesetz bringt keine Innovation, keine qualitative Verbesserung, und zwar weder für die Lehrenden noch für die Studierenden oder gar für die Patientinnen oder Patienten.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, appellieren wir an Sie: Folgen Sie unserem Änderungsantrag. Ansonsten werden Sie sich dem Vorwurf nicht entziehen können, dass durch die im Gesetz faktisch organisatorische

(Anhaltende Unruhe – Glocke)

Privatisierung der Aufgabenwahrnehmung mittelfristig die materielle Privatisierung der Universitätsklinika vorbereitet werden soll. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Jetzt hat Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Seidl, gerne greife ich nach den Wortbeiträgen von Ihnen und von Frau Gebhard Ihr nettes Bild auf. Denn es trifft heute eben nicht – so meinten Sie es darstellen zu können –

auf die Regierung, sondern ganz offensichtlich auf die Opposition selbst zu.

Wir hörten von Frau Gebhard erneut eine Wortklauberei zum Begriff „Dienen“. Sowohl mit dieser Diskussion zu diesem Begriff – diesen benutzte vor uns bereits die Vorgängerregierung bei § 31 – wie auch mit der Falschmeldung, mit der Sie in die letzte Sitzung gekommen sind, um eine dritte Lesung möglich zu machen, versuchen Sie in Wahrheit nur zu überdecken, dass Sie gegen diese Verbesserung für die Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen substanziell nichts beizubringen haben. Das ist doch Ihr Punkt.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie suchen jetzt, weil Sie monatelang durchs Land gegangen sind, sich an die Beschäftigten und Patienten gewandt und diese vor einer Privatisierungswelle gewarnt haben. Diese wurde allerdings von niemandem beantragt. Es gibt keine Vorlage der Landesregierung bzw. keinen Gesetzentwurf, in dem nur ansatzweise etwas Derartiges gestanden hätte. Sie hingegen sind herumgefahren und haben eine riesige Kampagne veranstaltet. Nun wissen Sie nicht, wie Sie den Menschen draußen erklären können, warum Sie die Kampagne gemacht haben.

(Beifall von der CDU)

Sie sind als Tiger gestartet und landen hier als Bettvorleger mit sehr schwachen Argumenten gegen diesen Gesetzentwurf.

Wenn Sie noch einmal alles – damit meine ich vor allem das, was Sie im Vorfeld an schlechten Meldungen verbreitet haben – reflektieren würden, dann müssten Sie diesem Gesetzentwurf heute in aller Fairness zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5844 ab. Hier ist getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2 beantragt worden.

Wir stimmen über Punkt 1 ab. Wer dem zustimmen will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. – Enthält sich

jemand? – Damit ist der Punkt 1 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt 2. Wer dafür ist, den bitte ich ums Handzeichen. – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist dafür. Wer ist dagegen? – SPD, CDU und FDP. – Damit ist Punkt 2 mit großer Mehrheit abgelehnt.