Protocol of the Session on December 5, 2007

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber Sie haben aus dieser Sache nicht gelernt, sondern Sie haben das Tempo noch einmal verschärft, um noch mehr über die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinwegzugehen.

(Zurufe von Barbara Steffens [GRÜNE] und Parl. Staatssekretär Manfred Palmen)

Letzte Bemerkung an dieser Stelle: Wir werden uns wiedersehen! Das Umweltgesetzbuch, über

das zurzeit auf der Bundesebene beraten wird, wird auch eine neue, eine andere Aufgabenverteilung vorsehen; da bin ich mir ziemlich sicher. Sie werden das Gesetz, das Sie heute hoffentlich nicht verabschieden und auch in der dritten Lesung nicht verabschieden – jedenfalls würden wir so votieren –, erneut hier beraten müssen. Dann wird es endgültig, so wie es richtig ist, versenkt. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Herr Remmel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Uhlenberg.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem uns heute als Entwurf vorliegenden Gesetz werden ab 1. Januar 2008 wesentliche Zuständigkeiten im Umweltrecht auf die Kommunen verlagert. Damit setzen wir konsequent den Koalitionsvertrag um. Angetrieben werden wir dabei von folgenden Zielen, die wir mit dem heute zu beschließenden Gesetz erreichen werden: Transparenz und Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln, Verschlankung staatlicher Verwaltung und, meine Damen und Herren, Kundennähe.

Grundlegende Voraussetzung, um diese Ziele zu erreichen, ist jedoch eine solide und gute Vorbereitung. Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir entgegen den gerade gemachten Ausführungen ca. neun Monate, bevor wir Ihnen diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal vorgelegt haben, begonnen. Noch während der parlamentarischen Beratung des Ersten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen haben Expertengremien im Umweltbereich jede einzelne Aufgabe geprüft und neu zugeordnet. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, ist eine weitgehende Kommunalisierung der Aufgaben des Umweltrechts.

Ein wesentliches Element ist die Festlegung einer Grundzuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, die überall dort zuständig sein werden, wo nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.

Für die Genehmigung und Überwachung bei besonders umweltrelevanten Vorhaben sind die Bezirksregierungen zuständig. Diese Vorhaben sind in einem aufwendigen Abstimmungsprozess zwischen dem Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und meinem Haus ermittelt

worden, wobei hierbei weitgehend, aber nicht umfassend Einvernehmen herrschte.

Unstreitig im Abstimmungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden war das neu eingeführte Zaunprinzip. Es besagt, das Anlagen, die einem Verbund stehen, auch der staatlichen Zuständigkeit zugewiesen werden. Hiermit wird ein virtueller Zaun um derart verbundene Anlagen gezogen, innerhalb dessen die Bezirksregierungen zuständig sind. Als Faustregel gilt: Eine staatliche Anlage am Standort führt zu einer staatlichen Zuständigkeit am jeweiligen Standort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der zukünftigen Zuständigkeitsregelung werden von den insgesamt 13.000 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen in Nordrhein-Westfalen 9.600 Anlagen, das heißt 70 %, in die kommunale Zuständigkeit überführt. Circa 3.400 Anlagen, das sind 30 %, verbleiben in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen.

Die Landesregierung geht mit ihrem Gesetzentwurf den richtigen Weg. Wir sind optimistisch, dass unsere verwaltungsstarken Kommunen diese Aufgaben bestens bewältigen. Weil wir den Kommunen mit dem Gesetz auch das notwendige Fachpersonal zur Verfügung stellen, wird es einen nahtlosen Übergang geben. Auch während der internen Umstrukturierung muss und wird die Umweltverwaltung nach außen hin reibungslos funktionieren. Deshalb haben wir frühzeitig die Umsetzung der Personalmaßnahmen vorbereitet, wofür uns die Opposition fälschlicherweise – wir haben das gerade wieder gehört – wider besseres Wissen sogar eine Missachtung des Parlaments vorgeworfen hat.

Wir nehmen Gesetzentwürfe, die wir vorlegen, ernst und haben selbstverständlich die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen vorbereitet. Das hat uns die Möglichkeit gegeben, auf Einzelfälle einzugehen und Alternativlösungen zu finden. Nur ein solches Verfahren ist sozialverträglich und entspricht auch unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten. Wir wollen aus der gesetzlichen Personalverlagerung keinen Verschiebebahnhof machen. Die Interessensbekundungsverfahren sind abgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf einen Arbeitsplatzwechsel bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorbereitet und können sich darauf einstellen.

Danken, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich den Bezirksregierungen, die mit enormem Arbeitseinsatz zwischen Kommunen und Bediensteten vermittelt und weitgehend ein

vernehmliche, amtsangemessene und sozialverträgliche Lösungen für den Personalübergang vorbereitet haben.

Auch im Hinblick auf das Thema, das gerade noch einmal angesprochen worden ist, nämlich die Ermittlung des finanziellen Ausgleichs, Stichwort: Konnexitätsprinzip, haben sich die Vorbereitungen für den Personalübergang als wichtig erwiesen. Wir müssen die Personalkosten jetzt nicht mehr schätzen, sondern wir wissen exakt, welchen Aufwand das Personal verursachen wird, das für die Kommunalisierung vorgesehen ist.

Auf diese Kenntnis stützt sich auch der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Er sieht eine beachtliche Anhebung dieser Pauschalen vor und berücksichtigt damit das Ergebnis des geplanten tatsächlichen Personalübergangs aufgrund der vorbereiteten Zuordnungspläne. Die Anpassung der Einzelpauschalen führt dann folgerichtig auch zu einer Erhöhung der ebenfalls im Gesetzentwurf dargestellten Gesamtkostenbeiträge.

Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal den Gesamtzusammenhang herstellen. Wir haben zum 1. Januar 2007 die Sonderbehörden aufgelöst und in die Bezirksregierungen eingegliedert. Anschließend haben wir die Aufgaben der Bezirksregierungen auf den Kernbestand staatlicher Zuständigkeiten reduziert, zum Beispiel durch die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts, um die es ja heute geht.

Ab dem 1. Januar 2008 werden wir, wie vor zweieinhalb Jahren versprochen, einen übersichtlichen Behördenaufbau und gestraffte Bezirksregierungen haben. Die Aufgaben werden, soweit das möglich ist, nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und nahe bei den Betrieben wahrgenommen, nämlich bei den Kommunen.

Aber auch im Verbraucherschutz kommen wir zu deutlichen Verbesserungen, weil wir mit der Zusammenarbeit der kommunalen und der staatlichen Untersuchungsämter den gemeinsam mit den Kommunen eingeschlagenen Weg weitergehen. Das Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes schafft die Voraussetzungen zur Bildung von integrierten Untersuchungsanstalten in Nordrhein-Westfalen.

Damit wird die bisher kleinteilige Struktur von 20 Untersuchungsämtern beendet. Mit dieser Neuorganisation wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die integrierten Ämter so ausgerüstet werden können, dass sie jeweils optimal ausgestattet und auf dem neuesten Stand der Technik

sind. In bestimmten Untersuchungsbereichen sollen Schwerpunktbildungen erfolgen.

Meine Damen und Herren, Qualität statt Quantität ist das Ziel. Ich möchte sagen: Um diesen Weg ist in Nordrhein-Westfalen seit 15 Jahren gerungen worden. Seitdem der damalige Regierungspräsident von Münster, Herr Schleberger, ein Gutachten vorgelegt hat, ist nichts mehr passiert. Wir haben dieses wichtige Thema auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen konsequent aufgegriffen.

Es ist geplant, das seit dem 1. Januar 2005 geführte Pilotprojekt Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe zum 1. Januar 2008 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Das ermöglicht das Gesetz, das heute verabschiedet wird. Auch das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld sowie die kommunalen Untersuchungsämter Wesel, Essen und Wuppertal haben sich zum Jahr 2007 zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper zusammengeschlossen. Weitere Kooperationsmodelle gibt es in anderen Regierungsbezirken.

Wir gehen damit unseren Weg zielgerichtet weiter. Mithilfe des vorgelegten Gesetzes werden wir eine Verbesserung und damit eine optimale Aufgabenwahrnehmung bei den Untersuchungen erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hier auf den Weg gebracht wird, ist ein wesentlicher Teil einer aktiven Verbraucherschutzpolitik dieser Landesregierung.

(Beifall von der CDU)

Was nützt uns eine Vielzahl von Untersuchungsämtern in Nordrhein-Westfalen, die nicht mehr auf dem neuesten technologischen Stand sind? Durch diese Änderung, meine Damen und Herren, sind die Untersuchungsämter besser ausgestattet. Das dient den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen.

Lassen Sie mich noch einen anderen Punkt ansprechen. Die Landesregierung wird das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung insgesamt verstärken. Dafür ist es notwendig, die zusätzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung von sachkundigem Personal zu schaffen. Nach dem Gesetz, das Gegenstand der heutigen Sitzung ist, soll nun die Ausbildung zum amtlichen Kontrollassistenten bis Ende des Jahres geregelt werden.

Den Kommunen werden dabei keine neuen Aufgaben übertragen. Ihnen wird lediglich die Option einer personellen Unterstützung durch das Land

zur Bewältigung ihrer Aufgaben eingeräumt. Das Gesetz stellt aber sicher, dass die Kommunen, die dies wollen, weiter wie bisher im Rahmen der Möglichkeiten des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zusammenarbeiten können.

Wir erwarten darüber hinaus auch von den Kommunen ein deutliches Engagement bei der personellen Ausstattung der Lebensmittelüberwachung.

Insgesamt ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein guter Gesetzentwurf, der hier zur Abstimmung steht und der in vielen Bereichen zu Verbesserungen führen wird. Für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs danke ich allen Beteiligten. Dabei schließe ich die kommunale Ebene ausdrücklich ein. Es ist hier eine hervorragende Arbeit geleistet worden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Es spricht jetzt Herr Ortgies für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es Ihnen zu so später Stunde ersparen, die Argumente, die wir im Ausschuss und in der ersten Lesung vorgetragen haben, noch einmal zu nennen. Aber ich habe einige Bemerkungen zum Verhalten der SPD. Sie haben sich schon im mitberatenden Ausschuss mit großem Getöse verzogen, haben den Ausschuss verlassen, während Sie im federführenden Ausschuss weiterdiskutiert haben. Bitte erklären Sie mir mal, was das soll.

Das Verfahren war kurzfristig, aber ordnungsgemäß. Ich darf Ihnen noch einmal sagen: Wir haben die Sachen früher sozusagen als Tischvorlage auf den Tisch geknallt bekommen und hatten innerhalb von zehn Minuten darüber zu beraten. Und da regen Sie sich auf, dass Sie es zwei bis drei Tage vorher bekommen haben. Sie sollten da vielleicht mal etwas abrüsten.

Es geht Ihnen hier nicht um eine sachgerechte Aufklärung. Es geht Ihnen schlichtweg darum, das ganze Verfahren und die überfällige Verwaltungsstrukturreform ins nächste Jahr zu verschieben. Sie verunsichern die Menschen, die Beschäftigten weiter.

Herr Kollege, mir liegt eine Zwischenfrage von Herrn Jäger vor. Möchten Sie antworten?

Danke, nein.

(Ralf Jäger [SPD]: Aber Sie haben doch eine Frage gestellt!)

Ich möchte Ihnen zum Schluss mal vorlesen, was der Landrat meines Kreises im November dieses Jahres öffentlich gesagt hat:

„Der Kreis Minden-Lübbecke freut sich auf die Verstärkung. Für die notwendige Fachkompetenz ist gesorgt. Das ist ein Schritt zu mehr Bürgernähe.“

Raten Sie einmal, von welcher Partei dieser Mann ist. Er ist im Mai als SPD-Landrat gewählt worden. Das sagen Ihre Leute zu dieser Reform. Wir trauen den Beschäftigten das zu, was Sie ihnen nicht zutrauen. Wir sagen: Die schaffen das. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Ortgies. – Jetzt hat Herr Ellerbrock das Wort.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Würfel sind gefallen. Es herrscht Klarheit – zumindest für diejenigen, die bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses dabei waren. Die Kollegen von der SPD müssen mit einem Erkenntnisdefizit leben. Das ist deren Problem, nicht unser Problem.

Zweitens zum Verfahren: Herr Körfges, Änderungsanträge werden im federführenden Ausschuss behandelt. Die Änderungsanträge, die Sie im Umweltausschuss behandeln wollten, standen gar nicht auf der Tagesordnung. Die Änderungsanträge sollten außerhalb der Tagesordnung abweichend vom üblichen Verfahren diskutiert werden. Dem haben wir nicht zugestimmt. Das ist ein völlig normales, übliches Verfahren.