Protocol of the Session on October 25, 2007

Im Übrigen haben Sie mir nicht genau zugehört. Ich habe nämlich nicht gesagt, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts respektieren, denn das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich habe gesagt: Der Respekt vor dem Gericht gebiert, bis zum Urteil keine parlamentarischen Debatten mehr zu führen und so zu tun, als ob wir es besser wüssten. Wir werden die Antworten des Souveräns, in diesem Fall: des Gerichtes, bekommen, und dann machen wir weiter. Es wäre schön, wenn wir bei diesen existenziellen Fragen, z. B. wie wir unser Land schützen, versuchen würden, uns zumindest in der Sache anzunähern und gemeinsam eine Lösung zu finden und hier nicht wieder rumzupalavern.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis

90/Die Grünen hat sich Frau Düker noch einmal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Herr Kollege Biesenbach, bei diesem etwas hilflosen Versuch von Ihnen, dieses Gesetz und das Desaster, das in Karlsruhe passiert ist, schönzureden, muss ich Ihnen einfach sagen, dass Sie die Dinge hier falsch darstellen.

(Beifall von GRÜNEN und Frank Sichau [SPD])

Schon in der Anhörung haben Sie nicht zugehört und wahrscheinlich auf den Ohren gesessen. Es geht nicht nur darum, welche Gefahrenprognose, welche Schwellen, welche Gefährlichkeit für einen Zugriff gegeben sein müssen. Es geht vielmehr um die Frage, inwieweit der Schutz der Privatheit, der uneingeschränkt gilt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lauschangriff eindeutig festgestellt hat – der Mensch hat ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden – , inwieweit dieser Kernbereichsschutz durch dieses Gesetz, das Sie verabschiedet haben, gefährdet ist. Da geht es nicht um die Höhe der Gefahr, sondern es geht darum, ob in dem Gesetz entsprechende Schutzvorschriften enthalten sind oder nicht.

Die Mehrheit der Sachverständigen hat gesagt: Die Schutzvorschriften, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beim Lauschangriff nachgebessert werden mussten, gelten hier nicht. Dabei geht es erst einmal nicht darum, wer Ihnen auf die privaten Liebesbriefe guckt, ob das die Polizei ist oder der Verfassungsschutz, sondern es geht darum, dass der Staat dieses Recht schlicht und einfach nicht hat und diese Schutzvorschriften in dem Gesetz fehlen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es geht nicht um die Gefahrenprognose.

Das will ich Ihnen hier noch einmal sehr deutlich sagen: Natürlich muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Aber es geht uns auch gar nicht darum, mit diesem Antrag eine Vorverurteilung vorzunehmen. Wir sagen nur, dass dieses Gesetz aufgrund der massiven Bedenken, die im Raum stehen, bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt werden soll, dass es eine Aussetzungsverfügung geben soll, damit es, bis der Spruch kommt, erst einmal nicht angewendet wird. Das ist unser Anliegen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das Mindeste ist, dies heute nach dem Desaster, das Sie in Karlsruhe verursacht haben, heute zu verabschieden.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Es hieß: Es war doch alles klar. Wir haben in der Anhörung immer nur gesagt: Es geht um Internet- und Kommunikationsdaten. – Sie waren in der Anhörung. Warum haben Sie den Sachverständigen denn nicht mit einem Wort widersprochen, die ja genau diesen Bereich, wie es um den Kernbereichsschutz bei Festplatten bestellt ist, beleuchtet haben? Lesen Sie doch das Anhörungsprotokoll. Um diese Fragen kreiste eine der zentralen Debatten. Sie haben hier gesessen und haben dem nicht widersprochen.

(Ralf Jäger [SPD]: Denn sie wissen, was sie tun!)

Sie haben nicht gesagt: Moment mal! Der Gesetzgeber hat dies gar nicht beabsichtigt. – Es kam kein einziger Widerspruch von Ihnen. Auch in der zweiten Lesung wurde dies nicht klargestellt.

Frau Düker, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Letzte Aussage. – Es gab ja nicht nur einen Bevollmächtigten der Landesregierung, sondern auch einen Bevollmächtigten vom Landtag, Herrn Kyrill-Alexander Schwarz. Lesen Sie einmal seine Stellungnahme. Er bezieht sich doch auf den Kernbereichsschutz bei Festplatten, er nimmt doch dazu Stellung. Wenn das nicht im Gesetz stünde, hätte er auch nicht dazu Stellung nehmen müssen. Diesen Widerspruch haben weder Sie, Herr Wolf, noch Sie, Herr Biesenbach, und schon gar nicht Herr Engel heute aufklären können. Ich finde, das ist für den Gesetzgeber mehr als peinlich.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Wolf. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass Herr Kuschke die Verfassungswidrigkeitstradition der früheren Landesregierung zugegeben hat. Das kann ich nur bestätigen. Die Fälle sind eindeutig. Die Dinge waren dort in der Tat vorher geradezu zu fühlen.

(Lachen von der SPD)

Hier – da will ich Frau Düker durchaus Recht geben – befinden wir uns in einem schwierigen Abwägungsbereich. Wir haben hier heute nichts mehr von G 10 und Art. 13 gehört. Ich weiß nicht, ob diese Argumentation mittlerweile aufgegeben worden ist. Es handelt sich eben um eine schwierige Materie. Es ist ohne Vorlage. Wir waren die Ersten, die gesagt haben – Sie haben das nicht getan –: Wir brauchen ein Gesetz. Und ein Gesetz steht irgendwann zur Überprüfung. Wir werden uns das Ergebnis anschauen.

In der Anhörung haben sich übrigens nicht alle Sachverständigen einheitlich geäußert. Aufgrund der Tatsache, dass wir vom Text des Gesetzes über seine Begründung immer wieder gesagt haben, wir wollen auf die Internetkommunikation, ist klar gewesen, was wir wollten.

Wir werden das, was das Gericht am Ende urteilt, natürlich sehr sorgfältig prüfen und dann auf die Frage der Umsetzung eingehen. Sie wollen letztendlich Kapital schlagen aus etwas, wozu Sie nicht einmal ansatzweise in der Lage waren, Ihre auf anderer Ebene vorgenommenen Handlungen, gesetzlich zu untermauern.

Ich bitte Sie in jedem Fall, das zu akzeptieren, was wir sagen: Prüfung jawohl, gegebenenfalls Anpassung – aber nicht in dieser Hektik, die Sie hier ausrufen. Wir werden die Dinge in jedem Fall sorgsam richten. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Beratung zu Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5227 an den Hauptausschuss – federführend –, den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

3 Landesinitiative „Alleenradwege auf stillgelegten Bahntrassen“

Antrag

der Fraktion der CDU

und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/5215 – Neudruck

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5270

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Schemmer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über 600 km stillgelegte Bahntrassen und darüber, was wir damit Sinnvolles machen wollen.

Inzwischen ist auch dem Letzten klar geworden, dass eine Reaktivierung dieser Strecken im Allgemeinen ausgeschlossen ist. Sie sind schlicht und ergreifend nicht wirtschaftlich zu betreiben. Das haben die Regionalräte und die Zweckverbände erkannt, nur die alte Landesregierung hat daraus in der Vergangenheit keine Konsequenzen gezogen.

Wir sind der Meinung, dass etwa die Hälfte dieser Strecken in besonderer Weise geeignet ist, zukünftig als Radwege genutzt zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn diese Bahnstrecken parallel zu Bundesstraßen, Landesstraßen und kommunalen Straßen verlaufen. Wir brauchen diese zusätzlichen Radwege nicht nur für touristische Zwecke, sondern auch für sportliche Ambitionen der Bürger und als Zubringer zum nächsten Ort oder zum ÖPNV.

Alleenradwege an stillgelegten Bahntrassen zu erhalten und auszubauen, bedeutet natürlich, das Landschaftsbild zu erhalten und den Schotter, der im Unterbau vorhanden ist, sinnvoll zu nutzen, um preisgünstigen Radwegebau zu betreiben.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Wir sind nun einmal in einer Zeit, in der wir zwar die Neuverschuldung von 6 Milliarden auf 2 Milliarden € dritteln, darauf angewiesen, nach wie vor zu sparen und nach kostengünstigen Lösungen zu suchen. Eine kostengünstige Lösung war ja der innovative Radwegebau mit bürgerschaftlichem Engagement. Hier sehen wir bis dato tolle Ergebnisse.

Als ich 1995 in den Landtag kam, starteten die Grünen als Tiger und stellten 20 Millionen DM gleich 10 Millionen € für den Radwegebau an Landesstraßen in den Haushalt ein. Das hat sich schnell auf ein Normalmaß reduziert, oder, anders gesagt: Lediglich 34 % sind übriggeblieben. Das heißt, 66 % der Zusagen sind nicht eingehalten worden. Darüber hinaus wurde durch die alte Koalition viel kommunal Vorfinanziertes gebaut,

was jeden künftigen Haushalt bereits mit 2 Millionen €/Jahr belastet.

Ohne unsere neuen Ansätze wäre der Radwegebau praktisch zum Erliegen gekommen. Deswegen sind wir auf einem guten Weg.

Die Vorteile von Radwegen auf stillgelegten Bahntrassen sind Folgende:

Ich sprach bereits davon, dass der Unterbau vorhanden ist.

Wir haben eine Einbindung in die Landschaft mit viel Begleitgrün und wollen das durch das Hundert-Alleen-Programm ergänzen.