Protocol of the Session on September 20, 2007

Wir haben immer gesagt: Bei der Eingliederung der ehemaligen Sonderbehörden in die allgemeine Verwaltung handelt es sich nur um eine Zwischenstation. Sobald die Aufgabenüberprüfung abgeschlossen ist, wird es zu weiteren Schritten, also zur Privatisierung, Abschaffung beziehungsweise zur vollständigen Auflösung oder Kommunalisierung kommen.

Das Ergebnis – wir haben es vom Innenminister gehört – liegt jetzt vor. Für die zügige Bearbeitung möchte ich mich bei ihm und der Landesregierung bedanken.

Wir reden nicht nur, sondern wir handeln auch. Das Tempo ist für die Menschen in unserem Land spürbar. Mit dieser Organisationsveränderung schaffen wir ein schlankes und ortsnahes Verwaltungsangebot mit einer Dienstleistung aus einer Hand. Das ist ein wichtiger Standortfaktor.

Der Gesetzentwurf sieht eine Kommunalisierung der Aufgaben des Umweltrechts vor. So werden in Zukunft die 54 Kreise und kreisfreien Städte zu ca. 70 % der Sachverhalte für das Umweltrecht zuständig sein, sofern nichts anderes geregelt ist. Das sind die restlichen 30 %. Das ist das Zaunprinzip. Herr Remmel, das Konnexitätsprinzip wird beachtet. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss und übergebe an meinen Kollegen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön. – Herr Ellerbrock, Sie haben noch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Äußerungen von Herrn Kollegen Kuschke haben mich dazu veranlasst, noch einmal ans Rednerpult zu kommen.

Herr Kollege Kuschke, damit keine Mär entsteht: Ich stehe zu den Bezirksregierungen und achte ihre Kompetenz. Deswegen ist es richtig, dass Bezirksregierungen in komplizierten Verfahren entscheiden. Standardverfahren sind Sache der Kommunen. Das können die leisten. Es wäre nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für Kommunen selber schlecht, wenn die großen Verfahren bei den Kommunen erledigt würden. Sachlich können sie das nicht. Sie müssten Gutachter einstellen. Auf einen Gutachter folgt ein Gegengutachter. Das Land müsste Obergutachter spielen. Das Ganze könnte gebührentechnisch nicht aufwandsgerecht abgerechnet werden, sodass die Kommunen ein Minus machten. Daran kann uns doch gar nicht gelegen sein.

Die Bremse ist ja auch gewesen, dass die Kommunen ausschließlich die Standardverfahren bekommen. Alles, was kompliziert ist, bekommt derjenige, der das seit Jahren sachgerecht, schnell und rechtssicher bewältigt. Das ist ein Punkt, an dem wir uns sicherlich einig sind. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege, Herr Innenminister Dr. Wolf, hat bereits zu dem Gesetzentwurf und dem vorgesehenen Verfahren berichtet. Da insbesondere der Umwelt- und der Verbraucherschutz betroffen sind, möchte ich noch etwas näher auf die diese Bereiche betreffenden fachlichen Aspekte eingehen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Wille der Landesregierung umgesetzt, den Vollzug des Umweltrechts zu kommunalisieren. Erreicht wird dies durch die Festlegung einer Grundzuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, die überall dort zuständig sind, wo nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Das betrifft die medienübergreifende Zulassung und Ü

berwachung im Wasser-, Abfall- und Immissionsschutz.

Das weitere Ziel, bei besonders umweltrelevanten Vorhaben eine Zuständigkeit staatlicher Behörden vorzusehen, wird durch eine abschließende Auflistung von Vorhaben erfüllt. Für die Genehmigung und Überwachung dieser Vorhaben sind die Bezirksregierungen zuständig.

Bei der Frage, welche Vorhaben im Sinne des zugrunde liegenden Kabinettbeschlusses besonders relevant sind, haben wir uns an der europäischen Richtlinie für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung orientiert. Diese erhebt den Anspruch, für Industrievorhaben von großem Gewicht umweltrechtliche Anforderungen zu stellen, und bildet insoweit für das Umweltrecht eine bindende Vorgabe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer in diesem Zusammenhang von einer Privatisierung spricht, liegt völlig falsch, denn staatliche Genehmigungsverfahren können nicht privatisiert werden.

Neu eingeführt wird das Zaunprinzip. Das stellt den entscheidenden Punkt und auch die Verbesserung in diesem Gesetzentwurf gegenüber der bisherigen Praxis dar. Vereinfacht ausgedrückt besagt es, dass kommunale Anlagen, die sich in einem Verbund mit einer staatlichen Anlage befinden, auch der staatlichen Zuständigkeit zugewiesen werden. Es wird ein virtueller Zaun um derart verbundene Anlagen gezogen, innerhalb dessen die Bezirksregierungen zuständig sind.

Herr Kollege Kuschke, es ist immer so, dass es zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, die einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, Debatten darüber gibt: Wer ist für was zuständig? Ich kann hier nur sagen, dass man sich bei 34 Zuständigkeiten einvernehmlich – einschließlich der Stadt Köln – geeinigt hat. Vier Punkte sind umstritten. Aber ich glaube, wenn man das in Relation setzt, stellt man fest, dass das ein sehr befriedigendes Ergebnis ist.

Dieses Zaunprinzip ist auch, aber nicht für die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen von herausragender Bedeutung, denn zwischen einzelnen Anlagen sind häufig komplexe Stoffströme anzutreffen, die bei einer Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden kaum zufriedenstellend beurteilt werden können. Von daher bedeutet das mehr Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen, nicht weniger.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Das glauben Sie doch nicht!)

Für alle Beteiligten auf kommunaler und staatlicher Ebene, nicht zuletzt auch für die Betreiber von Anlagen, führen die neuen Zuständigkeiten zu einem Umstellungsaufwand. Das ist klar. Ist die Umstellung aber einmal vollzogen, werden die Bestimmung der Zuständigkeit und der Vollzug des Umweltrechts wesentlich vereinfacht, weil nur noch eine Umweltbehörde zuständig ist.

Ich glaube, hier steht Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Entwicklung in der Bundesrepublik. Es wird auch hervorragend aufgestellt sein, wenn die Bundesregierung ihre Absicht verwirklicht, ein medienübergreifendes Umweltgesetzbuch zu schaffen.

Aber auch im Verbraucherschutz kommen wir zu deutlichen Verbesserungen, weil wir den von den kommunalen und den staatlichen Untersuchungsämtern gemeinsam mit den Kommunen eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Die Kollegen Ortgies und Ellerbrock sind auf diesen Punkt eben eingegangen.

Damit setzen wir unsere erfolgreiche Arbeit konsequent und zielgerichtet fort. Mithilfe des vorgelegten Gesetzentwurfs werden wir eine Verbesserung und damit eine optimale Aufgabenwahrnehmung in der Untersuchung erreichen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, durch Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs kommen auf die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich – das ist uns voll bewusst – erhebliche Veränderungen zu. Deshalb ist es mir wichtig, zum Schluss noch einmal zu betonen, dass bei dem Prozess der Kommunalisierung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst sozialverträgliche Regelungen getroffen werden.

Dabei werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Betriebsbedingte Kündigungen sind in dem gesamten Prozess ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen. Sie sehen, wir befinden uns mit diesem Gesetzentwurf auf dem erfolgreichen Weg einer aktiven Umweltpolitik in NordrheinWestfalen unter veränderten Bedingungen in der Verwaltung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Uhlenberg. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zum Schluss der Debatte.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4973 an den

Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu:

12 Gammelfleisch verhindern: Schlachtabfälle einfärben und Informantenschutz stärken

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5011

Es ist vereinbart worden, dass zu Tagesordnungspunkt 12 keine Debatte stattfindet.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5011 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll anschließend im Plenum erfolgen. Wer diesen Überweisungsbeschluss mittragen kann, den bitte ich um das Handzeichen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu:

13 Moratorium zur Schließung der Studienkollegs

Antrag

des Abg. Rüdiger Sagel – fraktionslos

Drucksache 14/4983

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5067

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5077

Ich eröffne die Debatte und erteile dem Abgeordneten Sagel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal einen Versuch unternehmen, um die Schließung der Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen zu verhindern, und den Regierungsfraktionen Zeit einräumen, um ihre Entscheidung, die Studienkollegs zu schlie

ßen, zu überdenken. Deswegen schlage ich vor, ein einjähriges Moratorium einzurichten.