Protocol of the Session on September 14, 2005

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres Kollegen Dr. Horstmann?

Aber gerne.

Dann wollen wir mal. Bitte schön.

Herr Ministerialrat a. D. Ellerbrock, würden Sie mir bitte einmal erläutern, welche Rechtsfolgen der Windenergieerlass hat, ganz konkret: wer das rechtliche Risiko der Verweigerung einer Genehmigung zum Bau einer Anlage unterhalb eines Abstandes von 1.500 m zur Wohnbebauung trägt?

Herr Minister a. D., ich werde gerne als ehemals Ihrem Haus in der Personalführung Unterstehender dazu dergestalt Stellung nehmen, dass derjenige die rechtlichen

Folgen zu tragen hat, der diese Genehmigung versagt. Zufrieden? - Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Wir können das aber auch weitermachen.

Der nächste Punkt ist, meine Damen und Herren, dass dieser Windenergieerlass …

(Heiterkeit von FDP und CDU)

- Das ist eine sachlich korrekte Antwort. Dieser Windenergieerlass ist de facto die Aufforderung an die Gemeinden, unter sachgerechter Abwägung ihre Windkraftkonzentrationszonen zu überprüfen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Damit hat man dann eine Möglichkeit, Bauanträge zeitlich, sachgerecht und nach Recht und Gesetz richtig zu behandeln, nämlich indem ich die Entscheidung darüber verschiebe.

Dieser Windenergieerlass nimmt etwas auf, was die SPD, Herr Minister a. D. Horstmann, schon vor zehn Jahren in besonderem Maße betont hat. Da ging es um die Bergehalden unter anderem im Ruhrgebiet. Diese Bergehalden sollten nicht mehr Halden, sondern sollten gestattete Landschaftsbauwerke sein. Mit Millionenbeträgen sind diese Halden mit Zusatzkosten - das haben wir alle letztendlich über Subventionen mit Steuern mit bezahlt - als Landschaftsbauwerke gestaltet worden. Rot-Grün kommt mit einem Erlass und sagt, das sei Schnee von gestern und interessiere nicht. Man baue darauf große Monsteranlagen für die Windenergienutzung.

Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass der Begriff „Halde“ und der Begriff „regionaler Grünzug“ hier mit als Tabufläche aufgenommen worden sind.

Herr Abgeordneter gestatten Sie noch einmal eine Zwischenfrage des Abgeordneten Horstmann?

Bitte schön, Herr Horstmann.

Sehr geehrter Herr Kollege Ellerbrock, da ich nun einmal selbst Chef einer kommunalen Baugenehmigungsbehörde gewesen bin, aber vieles andere, was Sie mir andichten wollen, nicht gewesen bin, …

Nein, da sind Sie gescheitert!

… weiß ich sehr genau, was es für eine kommunale Behörde bedeutet, wenn eine Landesregierung sie mit einer so unklaren Erlasslage versieht. Das volle Risiko hat die Baugenehmigungsbehörde zu tragen.

(Zurufe von der CDU: Frage!)

Müssen Sie deshalb nicht einräumen, dass in Wahrheit die Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen die Verantwortung übernehmen sollen für die Durchsetzung einer politischen Forderung, die ursprünglich die der FDP gewesen ist, weil Sie sich nicht in der Lage gesehen haben, auf Landesebene das zu erfüllen, was Sie den Wählerinnen und Wählern zugesagt haben?

Nein, das sehe ich völlig anders, Herr ehemaliger Chef einer Baugenehmigungsbehörde. Es ist richtig: Sie waren das andere nicht, weil Sie da jeweils vor der Wahl abberufen worden und schon im Vorfeld gescheitert sind. Das ist völlig richtig.

Wir sagen aber als Koalition eindeutig: Wir geben einen verfahrensleitenden Interpretationshinweis für die nachgeordneten Behörden, damit sie nach Recht und Gesetz und nicht ideologiebehaftet entscheiden können. Wir setzen Vertrauen in das Handeln unserer Behörden nach Recht und Gesetz, anders als Sie, der Sie als Chef Ihres ehemaligen Ministeriums den eigenen Mitarbeitern unterstellen, Sie hätten einen Verhinderungserlass herausgegeben, obwohl Sie wissen, dass dies rechtlich überhaupt nicht zulässig wäre. Das ist so einfach nicht richtig.

(Beifall von FDP und CDU)

Herr Abgeordneter Ellerbrock, es tut mir herzlich Leid, aber ich habe noch eine Bitte um eine Zwischenfrage, und zwar von Herrn Abgeordneten Schemmer.

Bitte schön.

Herr Ellerbrock, sind Sie mit mir der Meinung, dass Baugenehmigungsbehörden, die bisher mit Baugenehmigungen nicht überfordert waren, nunmehr mit dem Windenergieerlass vermutlich auch nicht überfordert sein werden?

Ich teile Ihr Vertrauen in die Baugenehmigungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalens vollends.

(Heiterkeit von Helmut Stahl [CDU])

Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich? - Dieser verfahrensleitende Hinweis, der Windenergieerlass, und diese Änderung des Landschaftsgesetzes, worüber wir uns hier unterhalten, sollen aufräumen mit einer Überforderung und ideologiebefrachteten Besetzung des Begriffes Windkraft. Dass Ihnen das weh tut, kann ich verstehen. Die Mehrheiten sind anders. Wir sind dafür gewählt worden. Deswegen sollten Sie das akzeptieren und zu einer sachgerechten Beurteilung kommen.

Wenn Sie den Kollegen Wittke ob seiner prononcierten Darstellung angreifen, sage ich: Gut, dann machen Sie das. Wir können das aber gut wechseln, und ich kann auch in den Zitatenschatz greifen, Herr Minister a. D., weil ich bei Ihnen eine Menge finden werde, was ich gern darstellen werde. Ich habe mit dem Kollegen Wittke in der deutlichen Aussprache, obwohl wir unterschiedlich sozialisiert sind - wir haben aber das Gleiche gelernt -, überhaupt keine Probleme und sehe der Zusammenarbeit mit Freude entgegen. - Ich danke Ihnen allen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. - Jetzt hat sich noch Herr Priggen gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schemmer, Sie haben mich dazu animiert, zwei Anmerkungen zu Ihnen zu machen.

Sie haben eben ein Musterexempel an Berechnung dargestellt und aus Ihren Zahlen „herausakrobatisiert“, die Kosten betrügen 120 € pro Person und Jahr.

Ich bringe Ihnen morgen eine Rechnung der Stadtwerke Aachen mit, aus der klar zu ersehen ist - das ist einzeln ausgewiesen; denn es gibt ja die Verpflichtung, für jede einzelne Art darzustellen, was tatsächlich gezahlt werden muss -, dass 0,51 Cent pro Kilowattstunde dafür aufgewendet werden. Das ergibt für unseren Fünf-PersonenHaushalt im Jahr einen Betrag von 19,40 €. So können Sie nicht auf 120 € pro Person und Jahr kommen. Ich bin sehr daran interessiert, dass Sie Ihre Stromrechnung auch mitbringen. Wir setzen uns dann beide hin und legen die Rechnungen einmal nebeneinander. Haben Sie aber nachher auch die Größe zu sagen, dass Sie sich in der Zahl völlig vergaloppiert haben.

Herr Priggen, jetzt gibt es noch einmal eine Wortmeldung von Herrn Schemmer. Sind Sie dazu bereit?

Natürlich.

Dann mal los.

Herr Priggen, sind Sie in der Lage zuzugestehen, dass neben dem Betrag, der auf der Stromrechnung steht, all die Kosten, die über das Erneuerbare-EnergienGesetz bei der kompletten Warenproduktion erzeugt und über die Preise auf die einzelnen Bürger umgelegt werden, in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einmal Aufschlüsselungen darüber liefern würden, welche Kosten das denn sein sollen. Die Vorschrift sieht ja vor, dass die Stromunternehmen den erzeugten Strom abnehmen müssen. Dieser muss einzeln in der Rechnung jedes Verbrauchers ausgewiesen werden. Also kann jeder von uns in seiner Stromrechnung sehen, was sein kommunaler Versorger tatsächlich dafür bezahlt. Was noch an zusätzlichen Kosten irgendwo stecken soll und wie Sie darüber für unseren fünfköpfigen Haushalt von 19,40 € Kosten mit 120 € mal 5 auf 700 oder 800 € Kosten kommen - das bezahlen wir überhaupt nicht für Strom -, würde ich gern einmal belegt haben. Dann können wir darüber in eine Diskussion eintreten. Nachvollziehbar ist mir das nicht.

Sie haben eben - das können wir ja im Protokoll lesen - gesagt, das, was für erneuerbare Energien gezahlt wird, solle dieser Betrag sein. Wir tragen das aus. Ich glaube aber, dass die Zahlen, die Sie in den Raum gestellt haben, völlig haltlos sind.

Wenn der Kollege noch einmal eine Frage stellen möchte, antworte ich gern.

Wenn er sich noch einmal hereindrückt, tun wir auch was für ihn. - Bitte schön.

Herr Priggen, sind Sie bereit zuzugestehen, dass sich die 20 €, von denen Sie gesprochen haben, und die rund 120 €, von denen ich gesprochen habe, jeweils auf einen fünfköpfigen Haushalt pro Jahr beziehen?

Herr Schemmer, ich kann meine Rechnung - die habe ich ja in Vorbereitung auf die Diskussion mit Dr. Papke extra

herausgesucht - nachvollziehen. Diese Rechnung ist von meinen Stadtwerken. Ihre Zahl 120 € pro Person und Jahr ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich bin aber lernfähig und lernbereit. Bringen Sie also Ihre Rechnung mit, und wir setzen uns zusammen. Wir können uns ja vernünftig unterhalten. Wenn ich dabei etwas lernen kann, so bin ich gern dazu bereit. Wir sollten uns das aber dann auch ansehen.

Die Stadtwerke Aachen stellen mir ja keine grüne Gefälligkeitsrechnung aus. Das ist eine offizielle Rechnung, wie sie jeder bekommt. Das kann auch jeder von Ihnen nachvollziehen. Tragen wir das aus. Ich wollte nur Ihrer Behauptung entgegentreten, weil die Zahlen so nicht haltbar sind.

Auch mit meinem zweiten Punkt knüpfe ich an Ihre Ausführungen an. - Sie beklagen eine hohe Subventionierung. Sie sagen gleichzeitig als CDU, Sie wollten 12,5 % regenerativen Strom. Windkraft ist die günstigste Form aller regenerativen Stromsorten. Wasserkraft, Biomasse, Photovoltaik sind teurer.

Wenn Sie das eine nicht mehr wollen, müssen Sie das andere machen oder etwas Neues erfinden, und das kostet deutlich mehr Geld. Insofern möchte ich von Ihnen wissen, wo Sie es machen wollen und was das kosten soll. Sonst passt das eine, was Sie hier äußern, mit dem anderen nicht zusammen. Zum einen sagen Sie nämlich, Sie sind für erneuerbare Energien und Sie wollen eine Quote von 12,5 %. Zum anderen wollen Sie den anderen Bereich kaputtmachen, und es soll billiger werden. Das passt vorne und hinten nicht zusammen. Genau das werfen wir Ihnen vor.