Dabei wäre es nach Auffassung der FDP-Fraktion zu eindimensional gedacht, wenn sich ein solches Konzept nur in Einstellungszahlen erschöpfen würde. Dies kann wirklich nur ein allererster Schritt sein. Wichtig ist dabei – das hat Kollege Lohn mit Recht erwähnt – nicht nur die Erhöhung auf 1.100 Einstellungsermächtigungen, sondern auch der Wegfall von 841 kw-Stellen. Das ist die frohe Botschaft.
Nur das Gesamtkonzept, an dem das Innenministerium nach meiner Information arbeitet – das wird möglicherweise noch etwas dauern; wir wollen das wissenschaftlich untermauert haben –, kann das vermeiden, was wir heute gar nicht aufhalten können: weg von den großen Präsidien, hin zu den kleineren Behörden.
Das Problem ist also viel komplexer. Ich danke Ihnen, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben, und freue mich auf die Debatte im Innenausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Altersstrukturproblem ist im Kern nichts Neues. Die Demografie beeinflusst alle Politikbereiche unserer Gesellschaft. Von daher nimmt es immer wieder wunder, wenn Frau Düker plötzlich erkennt,
Eines möchte ich gleich zu Anfang sehr deutlich sagen: Höheres Lebensalter bedeutet nicht automatisch Leistungsschwäche, und es ist inakzeptabel, über 50-Jährige automatisch zum alten Eisen zu stempeln. Das dürfte auch ein Großteil dieses Hauses betreffen. Deswegen neige ich dazu, das sehr differenziert anzugehen.
Wir haben allerdings – das ist unbestritten – Besonderheiten in körperlich besonders belastenden Bereichen der Polizei: Wach- und Wechseldienst, K-Wache. Hier haben wir ein hohes Problembewusstsein bei der Landesregierung.
Herr Dr. Rudolph hat sehr angemessen vorgetragen. Aber es ist schon erstaunlich – da bitte ich, sich das noch mal genüsslich auf der Zunge zergehen zu lassen –, Frau Düker fordert wie immer, siehe Katastrophenschutz, Gesamtkonzepte. Nie ist irgendetwas von Ihrer Regierung vorgelegt worden, und von uns erwarten Sie sozusagen aus dem Stand, alle Probleme der Vergangenheit sofort zu lösen. Hier ruft der Brandstifter nach der Feuerwehr. Das ist die klare Botschaft.
1977 gab es aus guten Gründen mehr Einstellungen. Wir wissen, was vor 30 Jahren gewesen ist. Ich erinnere nur an die Entführung und Ermordung von Schleyer und anderen. Es ist doch klar, dass daraus irgendwann Pensionswellen resultieren. Nur all das ist in der SPD-Zeit und zum Schluss auch in der Zeit der Grünen gewesen, sodass Sie natürlich nicht sagen können, Sie hätten nichts gesehen, es sei nicht vorhersehbar gewesen. Stattdessen sollen wir plötzlich mit dem Regierungswechsel im Jahr 2005 das ganze Problem verursacht haben. Das glaubt Ihnen keiner, auch die Menschen auf der Tribüne nicht.
Wir gehen ran, und wir brauchen keine Anleitung. Es ist sehr deutlich geworden, dass das Problem längst aufgegriffen worden ist. Es ist doch nicht mit einer papierenen Darstellung getan, sondern ein solches Problem muss sukzessive abgearbeitet werden. Ich darf nur an das dezentrale Schichtmanagement, an das Poolsystem statt fester Dienstgruppen, an die Verbesserung der Dienstbedingungen im Bereich der Ausrüstung, an die Gesundheitsförderung – von Herrn Lohn schon genannt – erinnern. All das sind Punkte, die selbstverständlich gegen Schwierigkeiten der Diensterbringung im Alter ankämpfen helfen.
von 500 auf 1.100, also mehr als eine Verdoppelung, jährlich und gleichbleibend, sieht, erkennt, dass wir nachhaltig und altersstrukturgerecht einsteigen. Wir werden im Jahr 2010 mehr Polizisten, mehr Stellen als im Jahr 2005 haben. Das ist ein Beitrag zur Sicherheit.
Es ist für uns ein wichtiger Punkt – das will ich sehr deutlich sagen –, dass wir jetzt auf die große Arbeitsplatznachfrage junger Menschen rekurrieren. Ich glaube, wir haben gute Chancen, Menschen zu gewinnen. Herr Rudolph, ich will durchaus zugestehen, dass man bei der Frage der Rekrutierung die eine oder andere Stellschraube benutzen kann. Darüber sind wir schon im Gespräch; dazu biete ich auch Gespräche an. Es ist völlig klar, bei der Werbung, aber auch bei der Frage, wen genau wir auf welchem Wege zu uns holen wollen, kann man an neue Wege denken.
Ein ganz besonderer Punkt ist für mich aber auch – Frau Düker, das muss Ihnen doch ins Herz stoßen – die Streichung der kw-Vermerke. Das, was Sie angerichtet haben, bringen wir wieder in Ordnung. Das heißt, wir werden beispielsweise im Jahr 2008 so gut wie überhaupt keine Pensionierung haben. Darüber hinaus werden wir die Vorteile haben, dass diese Stellen erhalten bleiben. Wichtig zu sagen ist auch: Es wird niemand in Uniform – kein Polizeivollzugsbeamter – ins PEM kommen. Das ist eine Kumulierung guter Botschaften.
Ich will Herrn Rudolph, weil er am sachlichsten damit umgegangen ist, noch sagen: Wir wollen auch bei der Kriminalitätssachbearbeitung eine Verjüngung erreichen. Deswegen haben wir schon begonnen – dieses Jahr im Versetzungsverfahren –, 75 % des Nachersatzes in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung mit Berufsanfängern und Berufsanfängerinnen im Anschluss an die Erstverwendung im Wachdienst und in Bereitschaftspolizeihundertschaften in die Behörden zu setzen. Wir können zusätzlich darüber reden, Beamte mit besonderen Vorkenntnissen bereits vor ihrer Verwendung an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen zu lassen. Damit ermöglichen wir im K-Bereich frühzeitig eine „Karriere“. Dabei streben wir an, dass die Kolleginnen und Kollegen multifunktional einsetzbar sind, sich also in allen Bereichen bewähren. Dieses ist vom BDK auch sehr positiv zur Kenntnis genommen worden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir nehmen unsere Aufgabe wahr, und wir werden selbstverständlich im Ausschuss mit Ihnen über die Fragen
diskutieren. Wir sind aber sicher, dass die Landesregierung auch ohne Hilfestellung auf gutem Weg ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir stimmen über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates ab, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4481 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
3 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land NordrheinWestfalen
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/4499
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Hartz-Gesetze machen uns inzwischen seit fast drei Jahren zu schaffen. Die Beschlussfassung erfolgte damals in den letzten Tagen vor Weihnachten unter Zeitdruck. Offensichtlich haben die Gesetze dabei einige Macken und Fehler mitgenommen. Dieses Gesetzesgebäude bedarf dauernd der Renovierung. Solange dies nicht auf Bundesebene nachhaltig geschieht, müssen wir die Nutzbarkeit dieses Gesetzes durch Substanzerhaltungsmaßnahmen und Verbesserungen der Nutzungsmöglichkeiten erhalten.
Die damalige Vision, es werde alles sofort besser, war ein Wintermärchen. Das Projekt wurde anders. Selbst Herr Hartz kannte seine Projektion nicht immer wieder.
So sind wir auch heute wieder gehalten, durch Änderungen des Ausführungsgesetzes die Anwendbarkeit zu verbessern. Dazu ist es nötig, die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen besser zu strukturieren. Dabei muss die derzeitige divergierende Anwendung in eine konvergierende und für Sachbearbeiter schlüssige Anwendung verwandelt werden.
Die realen Notwendigkeiten und örtlichen Strukturen, aber auch die damals versprochene gleichmäßige Entlastung müssen Gradmesser einer gerechten Kostenerstattung und einer gleich gelagerten Wohngeldentlastung sein. Daneben müssen die in den Argen beschäftigten Beamten und Angestellten endlich eine Personalvertretung auf einer klaren gesetzlichen Grundlage bekommen.
Ich komme gleich dazu, Frau Steffens. Regen Sie sich nicht auf! Sie bekommen genau das zu hören, was Sie erwarten.
Die Überprüfungsmodalitäten müssen den bundesgesetzlichen Bedingungen angepasst werden. Nun will ich gern im Folgenden auf einzelne Punkte eingehen.
Lassen Sie mich zunächst etwas zu den Personalvertretungen sagen, damit Sie nicht so lange warten müssen, Frau Steffens. Schon bei der Einbringung wurde deutlich, dass der Landtag eine klare Regelung für die Personalvertretung in den Argen wünscht. Das gilt übrigens auch für
den Minister. Dem hat die Landesregierung mit dem eingebrachten Gesetz genügt. Dies geschah auch, um für eine noch ausstehende Entscheidung des Gerichts offen zu bleiben.
Nach der Diskussion im Ausschuss und aufgrund der leider noch immer nicht schlüssigen rechtlichen Wertung über die Verleihung der Dienststelleneigenschaft für die Argen – und damit der Personalvertretungen für diese Einrichtungen mit einer eigenen Dienststelleneigenschaft – ist leider noch eine weiter gehende rechtliche Klarstellung nötig.
Zwar hat uns der parlamentarische Gutachterdienst eine deutliche und für mich als Nichtjuristen einleuchtende Hilfestellung gegeben und einen guten Vorschlag unterbreitet. Das ist klar. Die Einlassung des BMA war aber nicht so klar. Sie musste – wahrscheinlich auch wegen der Kurzfristigkeit – eine Reihe von Fragen offen lassen. Das muss man einfach zugestehen. Die für die Personalräte zuständige Abteilung hat sich dazu nicht geäußert. Bisher ist mir das wenigstens nicht zur Kenntnis gekommen.
Ich komme zu den Pflichtaufgaben nach Weisung. Natürlich hat sich eine Reihe von Vertretern der Kommunen gegen die Übertragung als Pflichtaufgabe nach Weisung gewandt.
Dahinter verbirgt sich auch die Sorge, dass es neben den bestehenden und manchmal wirklich verwirrenden Mengen an bundesgesetzlicher Ordnung weiteren Verordnungswust, weitere Erlasse und Festlegungen geben könnte. Das ist nur zu verständlich. Aber genau darum geht es.
Die großen Probleme der Arbeitsgemeinschaften liegen nicht in zu wenigen Begrenzungen und Verordnungen, sondern in zu vielen. Die Probleme der Arbeitsgemeinschaften und vor allen Dingen der Sachbearbeiter sind mangelnde Transparenz und unterschiedliche Durchführungen. Selbst die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht erbrachten eine unterschiedliche Umsetzung sowie Probleme in der Organisation und bei den Kooperationen.
Die Zahl der Klagen, Widersprüche, Petitionen und Beschwerden, die Defizite an psychosozialen Hilfen und die Probleme beim Einsatz der Eingliederungsmittel sind häufig aufgezählt worden. Das muss ich nicht wiederholen.