Nach Einschätzung eines Gutachters des TÜV Nord, der bestellt worden ist, erfüllt die Pipeline die Sicherheitsanforderung auf allerhöchstem Niveau. Zur Panikmache, wie sie vor Ort betrieben wird, besteht überhaupt kein Anlass.
Horrorszenarien mit Todesstreifen und Todeszonen, durch die Leute in Urängste versetzt werden, gehören nicht zur Argumentation der FDP. Das ist für die Betroffenen im weitesten Sinne unmenschlich.
Da Sie gerade von der Anlage gesprochen haben: Ist Ihnen bekannt, dass es eben nicht nur um die Nähe zur Autobahn geht, sondern dass diese Leitung auch mitten durch Wohngebiete verläuft und teilweise den Menschen sogar durch den Garten gegraben wird? Ist Ihnen das bewusst?
Herr Kollege Remmel, das ist mir durchaus bewusst. Ich gebe durchaus zu, dass die durch das raumordnungsrechtliche Verfahren festgestellte und bestätigte Trassenführung auch bei mir Fragen aufkommen lässt. Ich bin froh, dass die Bezirksregierung versucht, mit den Unternehmen zusammen in einigen Bereichen Fragen zu stellen.
Diese Trassenführung durch Wohngebiete ist seit Jahren bekannt. Die Kommunen sind um ihre Stellungnahmen gebeten worden. Die Kommunen haben keine Stellung genommen oder diese Trasse akzeptiert. Und jetzt auf einmal soll diese Trasse des Teufels sein? – Nein, dahinter stecken Leute, die mit der Angst der Menschen Politik machen. Das finde ich verwerflich. Nichts anderes ist das.
Was das Verfahren angeht, gebe ich dem Kollegen Kuschke Recht. Wir haben Spielregeln, nämlich das Gesetz, nach denen das abläuft. Der Leitungsbau wird genehmigt. Die Betriebsgenehmigung wird später erteilt. In diesem Verfahren sind wir jetzt, dass wir die Betriebsgenehmigung noch gar nicht haben und die von Ihnen geforderten Sicherheitsaspekte geprüft, bewertet und entschieden werden. Die Betriebsgenehmigung – da bin ich sicher – wird erst erteilt, wenn das verantwortbar ist. Da – auch das muss deutlich gesagt werden – würde ich mich freuen – ich halte das für eine Selbstverständlichkeit –, wenn das Unternehmen vor Ort Aufklärung betreibt.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wer hier, mit welchen Mitteln und Methoden auch immer, vorhandene Ängste schürt, statt sachgerecht aufzuklären, wer mit der Angst der Men
schen Politik macht, der handelt aus meiner Sicht verantwortungslos. Dieses muss einmal so deutlich gesagt werden. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Jetzt spricht für die Landesregierung und in Vertretung von Minister Uhlenberg Herr Minister Laumann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für Herrn Umweltminister Eckhard Uhlenberg betonen, dass die Landesregierung die Sorgen der Bevölkerung über die Kohlenmonoxid-Leitung sehr ernst nimmt und sich immer wieder mit ihnen intensiv auseinandersetzt.
Im Rahmen des 2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens zur Findung einer optimalen Trassenführung – noch eingeleitet von der rotgrünen Landesregierung und unter Beteiligung der Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange – ist eine Vorzugstrasse gefunden worden, die den landesplanerischen Vorgaben entspricht.
Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens von August 2005 bis Februar 2007 sind die betroffenen Bürger und Kommunen immer wieder über die CO-Pipeline informiert und am Verfahren beteiligt worden.
Gerade wegen der Befürchtungen der Bevölkerung hat die Landesregierung dafür Sorge getragen, dass diese Pipeline nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern sie weit übererfüllt: Sie übertrifft im Bereich Sicherheit die europäischen Standards deutlich.
Die Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen dient dazu, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kohlenmonoxid-Versorgung zu erhöhen, um dadurch die wirtschaftliche Struktur der Chemie-Industrie und der mittelständischen kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Das öffentliche Interesse besteht aber auch in einer konkreten Verbesserung der Umweltbilanz. Von einem rein wirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens für den Betreiber kann daher keine Rede sein.
Der Landtag hatte einstimmig, also auch mit Unterstützung der Opposition, das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsan
lage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen beschlossen. Dieses Gesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen, ausgefertigt und verkündet worden.
Dem Gesetz stehen auch keine neuen Sicherheitsrisiken entgegen. Die bei dem Vorhaben zu berücksichtigenden Sicherheitsaspekte sind nicht Gegenstand des Gesetzes.
Die Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung hat den erforderlichen Stand der Technik einzuhalten und wird ihn sogar übererfüllen, um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden und die Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb zu schützen.
Die Pipeline ist auf 100 bar ausgelegt, wird für 40 bar genehmigt und tatsächlich nur bei 13,5 bar betrieben.
Zudem sind der Bezirksregierung vor Inbetriebnahme der Rohrleitungsanlage Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zur Genehmigung vorzulegen.
Diese Pläne sind in Abstimmung mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden sowie den örtlich zuständigen Feuerwehren zu erstellen, die für die jeweils örtlich zuständigen Feuerwehren abgestimmte Einsatzkonzepte enthalten müssen.
Ferner ist den Feuerwehren eine weitergehende regelmäßige Schulung für die anlagenspezifische Gefahrenabwehr anzubieten.
Durch diese Auflagen ist sichergestellt, dass die zuständigen Katastrophenschutzbehörden und Feuerwehren bei den zu erstellenden Details der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nochmals umfänglich beteiligt werden und sich entsprechend darauf einstellen können. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schließe die Beratung. Die Redezeiten sind auch ausgeschöpft. Bis auf die Lan
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages in der Drucksache 14/4475 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – und an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diesen Verfahrensvorschlag? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir ans Ende unserer heutigen und damit letzten Sitzung vor der Sommerpause gekommen.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass es eine vereinbarte Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration gibt. Der Ausschuss hat bereits heute Vormittag getagt und tagt genau zehn Minuten nach Ende dieser Sitzung wieder, und zwar im Raum E1D05.
Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Sommerpause. Genießen Sie die Zeit der Sommerpause, denn das zweite Halbjahr wird sehr arbeitsreich, sodass Sie Ihre Kraft brauchen werden.