Protocol of the Session on June 14, 2007

Darum müssen auch schnellstmöglich die Unterlagen zur Betriebsgenehmigung vorgelegt und geprüft werden.

Herr Kollege Kress, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Remmel.

Natürlich, bitte.

Bitte schön.

Ich möchte Ihre Grundaussage gern klarkriegen: Sie unterstellen dem Landrat und den Bürgermeistern, die alle der CDU angehören, unzulässige und übertriebene Panikmache durch die Reaktionen vor Ort.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ja!)

Das ist Ihre Grundaussage. Habe ich Sie so richtig verstanden?

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ja!)

Herr Remmel, Sie interpretieren das, wie es Ihnen passt. Das ist so nicht richtig. Man muss eine umfassende Güterabwägung

vornehmen. Das habe ich auch in den vorherigen Diskussionen gesagt. Das war im Übrigen auch die Antwort des Ministers, als auf Ihre Kleine Anfrage eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums abgegeben wurde.

Eben haben Sie noch gesagt, Sie hätten überhaupt nicht inhaltlich an der Diskussion teilgenommen. Sie haben diese Diskussion sehr wohl geführt; das gehört auch zur Wahrheit. Wenn man sagt, dass wir eine umfangreiche Diskussion geführt haben – die vorhandenen kritischen Punkte schiebe ich nicht weg; wir haben sie inhaltlich ausdiskutiert –, ist das richtig.

Nicht richtig ist, wenn man sagt, wir stellten ein Katastrophenszenario auf, ohne darauf einzugehen, Herr Remmel, dass die Sicherheitsbestimmungen in unserem Lande so sind, dass nach der heutigen Kenntnis nichts passieren kann. Darum sage ich auch: Die Betriebsgenehmigung, über die wir noch gar nicht sprechen, muss mehr als nur kritisch geprüft werden. Dabei gebe ich Ihnen absolut recht. Das wird durch die Fachleute auch geschehen.

Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss noch aus einem Beitrag meines Kollegen Clauser, der schon erwähnt wurde, zitieren. Ich bin der Ansicht, dass alle Fragen jederzeit vor Ort plausibel beantwortet werden müssen. Der Kollege Clauser hat gefordert, dass wir eine qualifizierte Schulung und Einbindung der örtlichen Feuerwehren brauchen; das ist richtig so. Er hat die Frage nach der Struktur der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gestellt und auch nach der Markierung der Rohrummantelungen gefragt.

Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir diese und weitere Fragen im Fachausschuss diskutieren werden, und hoffe wirklich, Herr Remmel, dass wir wie bisher bei diesen Fragen die Sachebene im Plenum und im Fachausschuss nicht verlassen werden.

Die CDU-Fraktion stimmt heute der Überweisung – natürlich nicht dem Antrag – in den Fachausschuss zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kress. – Für die SPD-Fraktion erhält das Wort der Herr Abgeordnete Kuschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit vier Anmerkungen machen.

Erstens. Ich will in aller Deutlichkeit auch in Richtung des Kollegen Remmel sagen: Es gibt keinerlei Anzeichen für Zweifel daran, dass das vorliegende Verfahren in Trägerschaft der Bezirksregierung Düsseldorf bisher nicht nach Recht und Gesetz erfolgt ist.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Ich denke auch, dass es eine Reihe von Gründen gibt, die nahelegen, dass es sich um ein öffentliches Interesse handeln könnte, wenn man sich die Bedeutung für den Chemiestandort und für die mittelständischen Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie anschaut.

Aber – das soll meine zweite Anmerkung sein – umso mehr – ich schaue jetzt in Richtung des Ministers, der heute die Wirtschaftsministerin und den Umweltminister vertritt, die dazu eigentlich hätten Stellung nehmen müssen – muss es im Interesse der Landesregierung sein, die Ängste und Bedenken ernst zu nehmen.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ja, sehr!)

Dann kann auch nicht abgewartet werden, bis der Ausschuss nach den Sommerferien tagt, Herr Kollege. Darin stimme ich dem Kollegen Kress nicht zu. Unsere Erwartungshaltung ist – vielleicht wäre das in der Tat einmal möglich; ich habe das an dieser Stelle schon einmal moniert –: Wenn wir im Plenum ein Gespräch führen – so empfinde ich immer die Debatten –, wäre ich sehr dankbar dafür, wenn wir uns auch zuhören würden. Die Landesregierung sollte in den kommenden Tagen damit beginnen, in drei entscheidenden Bereichen zu informieren und Bedenken aufzugreifen, weil das nicht Aufgabe der Bezirksregierung ist und sie als Trägerin des Verfahrens das auch nicht tun kann, denn dabei ist das Unternehmen gefordert, aber auch die Landesregierung.

Ich finde, dass der Kollege Remmel mit der Tendenz seiner Kleinen Anfrage dort schon richtig lag. Die Landesregierung muss in drei Bereichen nachlegen, in denen es Fragen aus der Bevölkerung gibt:

Der eine Bereich ist die Trassenführung. Das wurde vorhin schon angesprochen; ich kann es jetzt nicht vertiefen. Ursprünglich hatten wir es mit einer Trasse zu tun, auf der unterschiedliche Pipelines geführt werden sollten. Ich glaube zwar, dass das keine verfahrenserheblichen Auswirkungen hat, aber von den Menschen werden dazu Fragen gestellt.

Der zweite Bereich ist die Enteignungsregelung. Auch dabei wird nachgefragt, ob sie sich jetzt auf

etwas anderes beziehen muss. Ich glaube, dass man diese Frage beantworten kann.

Die dritte Frage richtet sich in der Tat auf die Katastrophenschutzpläne und auf die entsprechenden Alarm- und Einsatzpläne. Das Verfahren sieht leider formal gesehen eine bestimmte Abfolge vor: Bisher war erst das Genehmigungsverfahren vorgesehen; dann kommen die Katastrophenschutz- und Alarmpläne. Aber das kann man den Menschen doch nicht klarmachen. Sie wollen möglichst parallel zu dem, was dort passiert, wissen, wie in einer Situation verfahren wird, die möglicherweise schwierig sein könnte, auch wenn sie nach dem bisherigen Stand des Verfahrens ausgeschlossen wird.

Dritter Punkt. Ich finde es gut, dass die Bezirksregierung Düsseldorf – wenn ich das richtig sehe – heute umfangreiche Informationen ins Internet gestellt und dort noch einmal dargelegt hat, was eigentlich zwischen dem Planfeststellungsbeschluss, den wir haben, und der Inbetriebnahme noch aussteht. Das will ich gar nicht alles auflisten; aber es gibt einige Punkt, wie etwa die Erfüllung von Anforderungen aus TÜV-Gutachten, Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung usw. Das alles sind Dinge, bei denen ich den Menschen sagen muss: Das passiert noch. Das wird erarbeitet. Wir erwarten Ergebnisse, die wir natürlich entsprechend präsentieren werden.

Lassen Sie mich zu meiner vierten und letzten Anmerkung kommen. Wir glauben, dass die sich möglicherweise abzeichnenden Klagen auch damit zu tun haben, dass es in den Punkten, die ich genannt habe, schlichtweg Unsicherheiten und ein Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gibt.

Ich will aber auch in aller Deutlichkeit sagen, Herr Kollege Remmel, dass all das nicht dazu führen darf, der Forderung aus dem ersten Punkt Ihres Beschlussvorschlages nach einem Baustopp und der Aufhebung der sofortigen Vollziehung zuzustimmen. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, und das wissen Sie auch:

Damit greift der Landtag zum einen in die Kompetenzen der Exekutive ein.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Er würde sogar noch einen Schritt weitergehen, denn er würde von der Exekutive verlangen, dass sie in die Belange der Judikative eingreift. Das kann auch an dieser Stelle bei allen Bedenken und Ängsten, die es gibt, und bei allem Informationsbedürfnis nicht der Fall sein. Auch im Interes

se der Bürgerinnen und Bürger selbst und anderer Verfahren müssen wir uns schlichtweg an die Spielregeln halten, die wir uns selbst auferlegt haben

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

und von denen wir wollen, dass sie auch in Zukunft eingehalten werden.

Ich äußere aber noch einmal meine herzliche Bitte an das Unternehmen und an die Landesregierung: Herr Kollege Laumann, versuchen Sie im Gespräch mit Frau Thoben und Herrn Uhlenberg, übrigens auch mit dem Innenminister, klarzumachen, dass wir in den Bereichen, die ich genannt habe, mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen, sie informieren und ihre Bedenken und Ängste ernst nehmen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Kuschke. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Ellerbrock.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wichtige infrastrukturelle Maßnahmen – vom Straßenbau bis zu Industrieprojekten – sind das Lebenselixier NordrheinWestfalens als Industriestandort, und das soll auch so bleiben.

(Beifall von der FDP)

Selbstverständlich ist es notwendig, dass solche Projekte nach Sicherheitsaspekten genehmigt werden. Dafür gibt es gewisse Verfahrens- und Spielregeln, auf die Herr Kollege Kuschke hingewiesen hat. Bei solchen Projekten haben natürlich die Sicherheitsinteressen der Betroffenen Vorrang. Darüber sind wir uns einig. Nicht vergessen dürfen wir in diesem Zusammenhang aber auch die Bedeutung, die solche infrastrukturellen Projekte für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze dieses Landes haben.

Meine Damen und Herren, im Jahr 2004 hat es ein Raumordnungsverfahren zur Trassenbestimmung gegeben; das haben Sie auch nicht infrage gestellt, Herr Kollege Kuschke. Dieses Verfahren ist sogar für mehrere Leitungen durchgeführt worden. Trassenbindungen und landesplanerische Vorstellungen sind verwirklicht worden. Diese Trasse hat das raumordnungsrechtliche Verfahren durchlaufen, ohne dass die Bürgermeister und Landräte, die sich heute in der Presse so darstellen, auch nur im Ansatz Einspruch erhoben haben. Diese Trasse ist mit breitem Konsens gebilligt worden.

(Beifall von FDP und CDU)

Anschließend hat es ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren gegeben. Viele Bürger sind informiert worden. Ein Beteiligungsverfahren ist durchgeführt worden. Man hat im Ergebnis eine Genehmigung erteilt, die mit den höchsten heute vorstellbaren und realisierbaren Sicherheitsstandards verbunden ist. Wir müssen uns das einfach einmal vorstellen: Die Mindestabdeckung ist von 1 m auf 1,4 m erhöht worden. Man kann sagen, das ist eine Kleinigkeit. Es wird ein oberflächennahes hoch sensibles Trassenwarnband zur Früherkennung verlegt. Das ist technischer Kleinkram, der keinen interessiert. Die Rohrleitung wird zusätzlich durch ein hoch widerstandsfähiges Geotextil vor Beschädigungen geschützt. Das ist auch technischer Kleinkram. Aber jetzt kommt’s: Die Pipeline selbst ist für 100 bar Druck ausgelegt. Genehmigt wird sie für 40 bar. Betrieben wird sie mit weniger als 14 bar. Das sind die höchsten Sicherheitsforderungen, die ich für solche Pipelines überhaupt kenne.

(Beifall von der FDP)

Es gibt auch ein bislang einmaliges Leckagewarnsystem.

Herr Remmel, in Ihrer Argumentation kommt immer wieder durch, dass Sie bei solchen Sachen eine unrealistische hundertprozentige Sicherheit verlangen, die es nicht gibt. Es geht um den Begriff „verantwortbar“. Heute sehe ich, dass eine Bürgerinitiative, für die sich teilweise auch Politiker stark machen, eine Trasse als Todeszone bezeichnet, die parallel zur Autobahn läuft. Ich frage mich, wo denn die Gefährdungspotenziale liegen. Menschen werden in Urängste versetzt. Damit komme ich zu einem Punkt, zu dem auch die Kollegen Kress und Kuschke etwas gesagt haben: Hier ist es geboten, dass das Unternehmen, der Leitungsbetreiber, wesentlich mehr und besser informiert. Man kann nur zu jeder Bürgerinitiative hingehen.

Nach Einschätzung eines Gutachters des TÜV Nord, der bestellt worden ist, erfüllt die Pipeline die Sicherheitsanforderung auf allerhöchstem Niveau. Zur Panikmache, wie sie vor Ort betrieben wird, besteht überhaupt kein Anlass.