Na ja, mancher trägt so manches Gewand. Der hat immerhin geschrieben, dass er Ihre Novelle ausdrücklich begrüßt und alle Änderungen richtig findet.
Dafür haben Sie sich ja sozusagen hier vor uns allen – ich konnte das im Protokoll nachlesen, weil ich es erst gar nicht glauben wollte – auch bedankt.
Ich fand diesen Dank weniger erfreulich, weil er mich in meinem Urteil bestätigt hat, was zunächst einmal nur ein Vorurteil war, aber inzwischen ein Urteil geworden ist: Ganz offensichtlich haben Sie den einen im Land, den Verlegern, die diesen Funk natürlich möglichst für ihre Werbezeiten nutzen wollen und Bürgerfunk als störend empfinden, gedient. Den vielen anderen, die der Kollege Eumann schon zu Recht aufgeführt hat, tun Sie hingegen keinen Gefallen, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern, die im Ehrenamt, also engagiert nach der Arbeit, wenn die Familie es sozusagen erlaubt, diesen Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen erarbeiten.
Erarbeiten unter anderem übrigens auch schon in Schulprojekten. Das ist also nichts Neues, was Sie da erfinden. Indem Sie das aber in Ihrem
neuen Gesetzentwurf, den Sie heute in zweiter Lesung beschließen möchten und vermutlich werden, nur noch auf Schulfunk, sozusagen Schulradio, beschränken, beschränken Sie es …
Herr Witzel, lesen Sie das in Ihrem Gesetzentwurf noch einmal genau nach. … im Grunde auf eine Gruppe, der wir das sehr gönnen und wünschen, aber wir hätten es gerne qualifiziert für diese und für die anderen offengehalten. In diese Richtung wäre ein Entwurf von uns gegangen. Ihr Entwurf geht an dieser Realität über weite Strecken vorbei.
Sie brauchen sich nicht zu melden, denn ich weiß, was Sie mich fragen wollen; ich kann Ihnen die Antwort auch so geben. Es ist mir klar, dass Sie der Meinung sind, dass Sie in Ihrem Gesetz genügend Lücken für diejenigen lassen, die bisher Bürgerfunk gemacht haben. Aber diese Einschätzung Ihrerseits geht eben an den Kritikpunkten vorbei, die wir seit Wochen und Monaten aus der engagierten Szene, die sich zu Recht gegen Ihren Entwurf wehrt, hören. Die sagen ganz klar: Der Wegfall der Produktionshilfen bedeutet für uns eine Entziehung der materiellen Grundlagen.
Wir können so nicht weiterarbeiten. Wir können die Mieten für die Radiowerkstätten nicht mehr bezahlen. Wir sind eben, wenn wir nicht über eine gewisse gesicherte Finanzierungsgrundlage verfügen, nicht in der Lage, unser ehrenamtliches Engagement in diesem von uns gestalteten Rahmen weiter fortzuführen.
Das ist die Realität. Das war Thema der Anhörung. Daran sind Sie aus unserer Sicht völlig vorbeigelaufen.
Herr Keymis, darf ich Sie unterbrechen? – Der Kollege Witzel möchte immer noch eine Zwischenfrage an Sie richten.
Das ist sehr nett, Herr Keymis, dass Sie meine Frage zulassen. Ich werde mich an anderer Stelle entsprechend revanchieren.
Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen der Unterschied geläufig ist zwischen Vorrang und Beschränkung, zwischen Vorrang für Schulprojekte und Beschränkung, was den Gesamtmarkt angeht.
Ich bin Ihnen für diese Unterscheidung sehr dankbar. Die ist mir natürlich geläufig. Das Problem ist: Sie räumen dem einen Vorrang ein, wie Sie das nennen, und ich werte es als eine Beschränkung dessen, was bereits stattfindet.
Vor dem Hintergrund kann man natürlich mit beiden Begriffen operieren, aber sie helfen uns so nicht weiter.
Ich will Ihnen ein anderes rabulistisches Beispiel geben. Rabulistik heißt: Spiel mit Worten, ohne dass man wirklich der Wahrheit näherkommt.
Sie sprechen von der Umstellung der Fördersystematik. Wir und all die, die das kritisch durchleuchtet haben, sagen: Es ist de facto die Abschaffung der Fördersystematik.
Das ist genau der Unterschied. Auch da können Sie natürlich mit den Begriffen spielen. Aber nach Ihrem Gesetzentwurf bedeutet das für die Leute, die – ich betone das noch einmal – diese Arbeit ehrenamtlich leisten, zukünftig in der Realität, dass sie de facto keinen Bürgerfunk mehr so produzieren können, wie sie das bisher getan haben.
Nun komme ich zu Ihrem Hinweis auf die eine Stunde, den Sie immer wieder einbringen und mit dem Sie uns unterstellen, wir hätten einen ähnlichen Vorschlag vor Jahren auch schon einmal in der Diskussion gehabt. Unser rot-grünes Gesetz, das im Land noch gilt – mit Ihrem Beschluss heute wird sich das dann demnächst ändern –, meint: 50 bis 120 Minuten Sendezeit pro Tag. Das ist die Realität, die wir beschlossen haben.
Sie haben jetzt beschlossen: Maximal eine Stunde. Wenn man davon dann noch Nachrichten, Verkehrsinfos oder Ähnliches abzieht, was sozusagen im Rahmen des Lokalfunks mit gesendet wird, dann bleibt in der Regel sogar nur eine Sen
Das ist die Realität, die Sie den Menschen, die Bürgerfunk in unserem Land ehrenamtlich machen, demnächst per Gesetz aufs Auge drücken. Das ist die Realität, mit der man natürlich die Vielfalt einschränkt, die Meinungsvielfalt, die Angebotsvielfalt, die Möglichkeiten, die Sie vorher noch gefordert haben, bis hin zum Hörspielfeature. Daran erkennt man, dass Sie gar nicht wissen, wie viel Arbeit das ist, so etwas zu produzieren. Aber das macht nichts. Das ist nicht entscheidend. Aber es macht jedenfalls deutlich, dass Ihnen nicht klar ist, was diese Beschränkung real für diejenigen, die das bisher ehrenamtlich organisieren, bedeutet.
Vor dem Hintergrund kann ich nur sagen: Wir hätten gerne das, was wir in unserem Entschließungsantrag noch einmal deutlich formuliert haben. Wir hätten gerne mehr Qualifizierung in diesem Bereich. Dazu gab es hochinteressante und langwierig anberaumte Prozesse. Da gab es wichtige Hinweise aus der von Ihnen offenbar nicht ganz redlich zitierten Volpers-Studie. Der Kollege Eumann hat darauf hingewiesen.
Ich meine, dass es viel besser gewesen wäre, dieses Gesetz im Dialog und in der konstruktiven Situation, die Ihnen auch von den Bürgerfunkern in den verschiedenen Gesprächen immer wieder angeboten worden ist, zu entwickeln, als es einzig und allein im Interesse derer, die ein rein kommerzielles Interesse an diesen Angeboten haben, zu novellieren.
Letzteres haben Sie getan. Das ist schade für Nordrhein-Westfalen. Es ist eben an dieser Stelle gar keine Koalition der Erneuerung. Deshalb benutzt der Herr Kollege Brinkmeier dieses Wort auch nicht. Er weiß, warum. Er spürt es in sich. Es ist gut, dass er es immerhin noch in sich spürt.
Wir hatten vorgeschlagen, dass besondere Schülermedienkompetenzprojekte besonders gefördert werden – ich finde, das ist der richtige Weg –, aber dass man das Netzwerk, das entstanden ist – Kollege Eumann hat das hinreichend beschrieben –, bewahrt und nicht dem Verfall anheimgibt, der uns in der Anhörung von 22 der 26 Expertinnen und Experten dezidiert in das Protokoll geschrieben wurde.
Vor dem Hintergrund komme ich zum Schluss. Es ist bitter, dass Sie heute diesen Beschluss fassen. Es ist keine Erneuerung, es ist eine echte Verschlechterung. Eigentlich wollten Sie sich ja so nicht titulieren lassen. Bei medienpolitischen Themen müssen wir leider feststellen: Es ist seit
zwei Jahren aus dieser Regierung nicht eine einzige wirklich interessante, nach vorne gerichtete Initiative zu erkennen gewesen.
Kollege Minister Breuer sagt schon: Ist es auch bald! Viele im Saal hören zu und wissen, dass solche großen Worte in der Politik meistens relativ klein enden. Weltspitze ist nicht zu merken, Medienpolitik ist im Land nicht zu merken. Das ist die Realität. Dass der gefühlte Verlust des Medienlandes NRW in seiner Bedeutung zu einem realen Verlust werden könnte, das ist die enorme Gefahr. Dazu leisten Sie leider mit diesem Gesetzentwurf einen ziemlich miesen und damit leider sehr schlechten Beitrag. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächste Rednerin hat Kollegin Nell-Paul für die Fraktion der SPD das Wort.
Sie zieht zurück. – Dann hat Herr Minister Breuer für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben Sie, lieber Herr Eumann, in den ganz großen Zettelkasten gegriffen. Phrasenkasten wäre das bessere Wort. Egal, zu welchem Thema, Sie haben immer solche Begrifflichkeiten in der Opposition. Egal, ob es um Rundfunk geht, egal, ob es um Kindergärten geht, egal, ob es um Haushalt geht, egal, ob es um irgendwelche anderen Politikthemen geht – Sie haben immer dieselben Begriffe: Sterbeglöckchen, Handstreich, schäbige Art und Weise, Politikverdruss, Engagement mit den Füßen treten, Koalition der Unbarmherzigkeit. Meine Güte! Haben Sie es nicht mal eine Nummer kleiner? Können Sie sich mit diesem Problem nicht einmal sachlich auseinandersetzen? Müssen Sie immer in diesen Phrasen- und Zettelkasten greifen?
Herr Eumann, dann lassen Sie uns ernsthaft über die Sache reden und diskutieren. Keiner der heute hier Anwesenden wird ernsthaft bestreiten, dass sich die Medienwelt seit der Einführung des Bürgerfunks dramatisch verändert hat.
Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der heute zur Abstimmung vorliegt, soll der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage gestellt werden, welche dieser gewandelten Medienlandschaft Rechnung trägt. Auch in dieser Medienwelt, Herr Eumann, kann es nicht alles so bleiben, wie es ist, nur weil man sich daran gewöhnt hat weil man sich eingerichtet hat. Nein, es ist falsch. Wir müssen mitgehen, meine Damen und Herren. Das macht dieser Gesetzentwurf deutlich.