In diesen Gesundheitskonferenzen kann vor Ort sorgfältig im Miteinander die Schaffung von Netzwerken sichergestellt werden, damit Präventions
arbeit systematisch läuft und gegenseitige Transparenz der Aktivitäten im Gesundheitswesen entsteht.
Herr Groth, dort sind die Sportverbände mit am Tisch. Da haben Sie eben ganz bewusst die Unwahrheit gesagt. Sie sitzen im Sportausschuss, Sie müssen wissen, dass die Sportverbände in den östlichen Gesundheitskonferenzen mit am Tisch sitzen können.
Hier können Kinderärzte und Hausärzte genauso mitarbeiten wie Hebammen, Sozialarbeiter, Krankenkassen und Sportvereine. Es gibt in Nordrhein-Westfalen viele gute Beispiele dieses örtlich-fachlichen Austauschs: Köln, Unna, Recklinghausen, Bielefeld, Essen, Neuss. Ich könnte noch weitere aufzählen.
Die Schaffung von Netzwerken zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe sorgt für die wichtige Transparenz in sozialen Brennpunkten, die oft gesundheitliche Risikoorte für Kinder sind. Nach unserer Überzeugung muss Prävention und Gesundheitsförderung möglichst früh ansetzen. In jungen Jahren wird das Fundament für ein gesundes Leben gelegt. Die Rahmenbedingungen zu verbessern, hat viel mit den Angeboten in Tageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen und Vereinen zu tun. Gerade bei Kindern aus Risikofamilien haben diese Anbieter und Unterstützer eine wichtige Gesundheitsfunktion. Kindergarten, Familienzentren, Schulen und Vereine sind die besten Orte, ein Bewusstsein für Kindergesundheit zu erzeugen.
Daran müssen wir arbeiten. Kindergärten und Schulen müssen mehr als bisher gesundheitsfördernde Einrichtungen werden. Auf diesem Weg befinden wir uns, und zwar von der ersten Stunde an. Eine meiner ersten Tätigkeiten war, mit mehreren Leuten aus dem Ministerium über dieses Thema zu sprechen. Das wird ressortübergreifend angegangen. Wir arbeiten still; wir geben keine großen Erklärungen nach draußen. Es wird still und gut gearbeitet; das muss man deutlich sagen.
Wir haben in jüngster Zeit – auch gestern – verstärkt auf die Notwendigkeit des Risikoschutzes von Kindern aus benachteiligten Familien hingewiesen. Vergessen wir jedoch nicht, große Gesundheitsrisiken gibt es auch für Wohlstandskinder. Achten wir darauf: Frühe Benachteiligungen wirken sich oft dauerhaft auf die Gesundheit im späteren Erwachsenenleben aus. Gesundheit stellt sich nicht von alleine ein, sie muss aktiv gefördert werden. Gesundheitsförderung ist also eine Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Lebensperspektiven unserer nordrhein-westfälischen Kinder.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund haben in der letzten Sportausschusssitzung, Herr Groth, das „Handlungsprogramm 2015 – Sport und Gesundheit“ vorgestellt. Dort werden neun Eckpunkte aufgestellt. Unter Punkt 8 „Vernetzung herstellen“ heißt es:
„Die Zusammenarbeit des Sports mit den Akteuren des Gesundheitssektors ist erklärter politischer Wille. Dadurch soll die Wirksamkeit von Programmen und Initiativen auf kommunaler Ebene erhöht werden.“
„Der organisierte Sport muss eine Rolle unter den kommunalen Kräften übernehmen. Er, aber auch Kommunalpolitik, Gesundheits- und Sozial- sowie Bildungswesen sind gefordert, das gemeinsame Handeln zu intensivieren. Die große Chance einer gemeinsamen Strategie von Sportorganisation, Gesundheitswesen und Politik besteht in der synergetischen Zusammenführung der gesundheitsfördernden Bemühungen in Nordrhein-Westfalen.“
Sagen Sie das mal dem Landessportbund! Der Landessportbund ist ein sehr kompetenter Partner. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kern. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt noch der Abgeordnete Garbrecht um das Wort gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die beiden FDP-Redner möchte ich nicht eingehen; ihr Beitrag qualifiziert oder disqualifiziert sie selbst. Das will ich nicht verstärken.
Die Frage der gemeinsamen Resolution wurde hier mehrfach angesprochen. Lassen Sie uns zielgerichtet wirklich das in Handeln umsetzen, was wir hier im Parlament einvernehmlich festgelegt haben. Dazu stehen die SPD und – so glaube
Wenn diese Aktuelle Stunde dazu gedient hat, ist sie sicherlich noch im Nachhinein zu begrüßen, Herr Kollege Henke.
Ich begrüße den Meinungsumschwung – insbesondere bei der CDU –, der dazu geführt hat, den Stellenwert der kommunalen Gesundheitskonferenzen nun endlich realistisch einzuschätzen. Das disqualifiziert diejenigen, die sagen, wir haben in der Vergangenheit in dieser Frage nichts gemacht. Ich bin Herrn Kollegen Kern ausgesprochen dankbar, dass er auf die kommunale Gesundheitskonferenz in Bielefeld verwiesen hat, die sich schon vor sechs Jahren mit der Entwicklung von Projekten zu Bewegung und Ernährung in Schulen beschäftigt hat.
Leider ist die Schulministerin nicht anwesend. Wir können in diesen Bereichen natürlich alle möglichen Maßnahmen durchführen. Die Schulministerin hat erklärt, der Schulpsychologische Dienst würde nicht gestrichen. Ich möchte Ihnen die „Neue Westfälische“ aus Bielefeld vom heutigen Tage zur Kenntnis geben. Danach wird an den Förderschulen die Stelle einer Schulpsychologin gestrichen. Sie ist im Übrigen entstanden, weil Lehrer an den Schulen jeweils 0,2 Stellenanteile abgegeben haben.
Wir können nicht auf der einen Seite über die Einbeziehung vieler Programme in Netzwerke reden und auf der anderen Seite die eigentliche Versorgung gerade im Bereich von Förderschulen vernachlässigen. Der Minister, der für das Programm Teilhabe eigentlich zuständig ist, müsste bei diesem Punkt sensibel sein, wenn eine solch wichtige Stelle bei Förderschulen gestrichen wird. Ich hoffe, ich kann die Aussage von Ministerin Sommer so werten, dass diese Stelle in Bielefeld nicht gestrichen wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Aktuelle Stunde.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordneten Frau Meurer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 10. Mai des vergangenen Jahres im Ausschuss über die Masernerkrankungen in NRW berichtet und einen Flyer auf deutsch, russisch und türkisch herausgegeben hat, ruht der See still.
Auch nachdem vollmundige Presseerklärungen Mitte April dieses Jahres die Gazetten füllten, gab es kein wirklich spürbares Regierungshandeln. Die WHO hatte auf das Problem des mangelnden Impfschutzes insbesondere bei Masern und die noch immer nicht erreichte Ausrottung aufmerksam gemacht, die eigentlich in diesem Jahr erreicht werden sollte.
Masern können tödlich verlaufen. Erst vor wenigen Wochen sind zwei Kinder an dieser Virusinfektion verstorben. Masern können aber auch bleibende Schäden verursachen. Inzwischen überlegen Australien und die USA, die Masernschutzimpfung zu einer Pflichtimpfung für Reisende aus Europa zu machen.
Ende April hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Günter Garbrecht, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet: Bisher gab es noch keine Reaktion.
Dies ist für uns Grund genug, den vorliegenden Antrag zu stellen. Wir wissen da die Experten vom Robert-Koch-Institut und vom Bundesgesundheitsministerium an unserer Seite.
Wir fordern, dass sowohl bei den Aufnahmen in den Kitas als auch bei den U-Untersuchungen im Kindesalter und bei den Schuleingangsuntersuchungen nachdrücklich auf die Wichtigkeit des Impfschutzes hingewiesen wird. Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Wir wollen keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtimpfung. Eltern sollen nach wie vor nach ausführlicher Unterrichtung selbst entscheiden, wie sie ihre Kinder vor gesundheitlichen Risiken schützen, die durch Impfungen minimiert werden können. Sie sollen das verantwortlich für sich und für andere tun. Nicht nur das eigene Kind ist gefährdet; es steckt auch andere an.
Handeln Eltern so? Eltern mit Kindern, die aus Krisengebieten zu uns gekommen sind, wissen, was ausreichender Impfschutz bedeutet. Sie haben Kinder in ihren Heimatländern an den unterschiedlichsten Krankheiten sterben sehen.
Keinen ausreichenden Schutz haben die Kinder, deren Eltern geimpft sind und dadurch selbst keine Kinderkrankheiten durchlebten. Deshalb nochmals: stärkere Aufklärung, Kontrollen des Impfausweises in der Kita, bei den U-Untersuchungen und bei der Schuleingangsuntersuchung.
Auch muss besonders auf die Bedeutung der zweiten Impfungen zum Schutz gegen Masern, aber auch gegen Mumps und Röteln hingewiesen werden, die alle im Schulalter erfolgen. Eine einmalige Impfung bietet nicht den notwendigen Schutz. Die zweite Impfung findet im Schulalter statt. Im Jahr 2005 lag die Beteiligung bundesweit durchschnittlich nur noch bei 76,6 %. Aktuelle Zahlen aus Mettmann verdeutlichen, dass sich bis heute – zwei Jahre nach der Erhebung – nichts geändert hat. Diese Zahlen wurden nicht nur in Mettmann erhoben. Auch bei uns im Kreis Heinsberg werden diese Zahlen erhoben, wenn die Kinder zur Kita angemeldet werden. Diese belegen das Gleiche.
In NRW sind 74,7 % der Kinder geimpft. Der Wert liegt also unter dem Bundesdurchschnitt. In Duisburg lag der Wert im vergangenen Jahr sogar nur bei 54 %.
Wenn es medizinisch möglich ist, fordern wir bei der zweiten Impfung eine frühere Komplettierung. Alte Weisheiten wie: Kinder müssen die Kinderkrankheiten durchleben, sind unverantwortlich.
Wir beziehen uns in unserem Antrag in erster Linie auf die Masern mit ihrem zum Teil tödlichen Verlauf. Aber auch alle anderen notwendigen Schutzimpfungen wie Polio – dreimal –, Tetanus – dreimal –, Röteln – zweimal –, Mumps – zweimal –, Diphtherie – dreimal – und Keuchhusten – viermal – dürfen nicht aus dem Blick verloren werden, gerade wegen vermehrter Reisetätigkeit, aber auch wegen der Zuwanderung aus anderen Ländern.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schutzimpfungen zählen zu den wirkungsvollsten und kostengünstigsten präventiven Maßnahmen der modernen Medizin. Sie schützen den Einzelnen sowohl vor Erkrankungen durch den Erreger des Wundstarrkrampfes, also des Tetanus, der über Wunden in den Körper gelangen kann, als auch vor Erkrankungen, die von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Impfungen schützen aber nicht nur individuell, sondern sie führen auch zu einem kollektiven Schutz der Bevölkerung. Wenn nämlich der Anteil geimpfter Personen hoch genug ist, findet der Erreger nicht mehr genügend empfängliche Personen. Die Krankheit kann sich nicht ausbreiten. Davon profitieren insbesondere auch ganz junge Säuglinge, bei denen eine Impfung noch nicht empfohlen ist, oder solche Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht durchgeführt werden kann. Nur bei hohen Impfquoten kann es gelingen, Krankheitserreger regional zu beseitigen und schließlich weltweit auszurotten.
Wer den Impfschutz durchlöchert, der riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern wer den Impfschutz durchlöchert, der betreibt Sabotage am Gesundheitsschutz seiner Nachbarn, seiner Gemeinde und Mitbürger. Das ist nicht trivial. Wie gesagt: Der Nutzen für den Gesundheitsschutz der Allgemeinbevölkerung setzt erst dann ein, wenn hohe Impfquoten erzielt werden. Der Prozentsatz an Personen, die in einer Bevölkerung geimpft sein müssen, damit eine genügende Sicherheit des kollektiven Schutzes entsteht, ist für die unterschiedlichen Infektionskrankheiten unterschiedlich hoch. Für Diphtherie beispielsweise liegt der erforderliche Anteil Geimpfter bei mindestens 80 %, für Mumps bei ca. 90 % und für Masern bei 92 bis 95 %.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Allerdings hat eine Mehrheit des Deutschen Ärztetages 2006 in Magdeburg eine solche Forderung für die Masern erhoben, weil die Anzahl der Masernfälle so sehr zugenommen hatte, wie dies im Anstieg von bundesweit 122 Fällen im Jahr 2004 auf 2.307 Erkrankungen im Jahr 2006 zum Ausdruck kommt. Die „Impfpflicht“ ist ja auch vom Staatssekretär des MAGS auf dem Impfkongress, der im April hier in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat, thematisiert worden.
Nachdem repräsentative Informationen zum Impfstatus bislang nur im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen der Bundesländer erhoben wurden, stehen mit dem bundesweiten Kinder-