10 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen im Entwurf der Landesregierung zum Ausführungsgesetz zum SGB II sollen zu einer besseren Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Die wesentlichen Elemente des Gesetzentwurfes sind Regelungen erstens zur Verteilung der Wohngeldersparnisse des Landes, zweitens zum Personalvertretungsgesetz für die Arbeitsgemeinschaften und drittens zum Aufgabencharakter der kommunalen Leistungen.
Lassen Sie mich vorweg feststellen: Die Landesregierung hat mit diesem Gesetzesentwurf ihre Hausaufgaben gemacht, um die Ausführungen des Sozialgesetzbuches II zu optimieren.
Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu den aktuellen Rahmenbedingungen! Erfreulicherweise geht die Arbeitslosigkeit in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen, deutlich zurück. Die Zahl der Arbeitslosen lag im April 2007 mit 892.177 um 16,1 % niedriger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote beträgt aktuell 10 %. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in NordrheinWestfalen gesunken – im April im Vergleich zum Vorjahr um 18,7 % –, aber die Zahl ist immer noch hoch. Sie liegt nach Daten der Bundesagentur für Arbeit bei mindestens 429.100 Personen – ohne die zugelassenen zehn Optionskommunen.
Nun zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfes! Es ist mir nach wie vor ein äußerst wichtiges Anliegen, dass die bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bundesgesetzlich vorgesehenen finanziellen Entlastungen der Kommunen auch verwirklicht werden. Dieses Ziel wird mit der jetzt vorgesehenen gesetzlichen Regelung erreicht. Wir schaffen damit für jeden Kreis und für jede kreisfreie Stadt eine tatsächliche Entlastung. Der bisherige gesetzliche Verteilungsmaßstab kann so nicht stehen bleiben, da er bei 23 von 54 kommunalen Trägern nicht zu einer Entlastung führt. Dies wurde bei der kommunalen Datenerhebung Ende 2006 deutlich.
Der nun vorgesehene Verteilungsmaßstab sorgt in einer ersten Stufe dafür, dass die noch belasteten Kommunen aus der Wohngeldersparnis des Landes einen Ausgleich bekommen und auf null gestellt werden. Der dann noch verbleibende Betrag wird entsprechend ihrem Anteil an den Leis
tungen für Unterkunft und Heizung auf die Kommunen aufgeteilt. Dies ist eine solidarische Lösung und sorgt dafür, dass keinem Kreis und keiner kreisfreien Stadt Belastungen durch die Umsetzung des SGB II entstehen.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch einen Festbetrag für die Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben ab dem Jahre 2008 mit einer Anpassung anhand der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II einführen, um eine transparente Berechnungsweise für die folgenden Jahre sicherzustellen.
Das neue Gesetz wird auch das Problem der Personalvertretung von Arbeitsgemeinschaften lösen. Hier wollen wir Rechtssicherheit bei der Schaffung von Personalvertretungen erreichen.
Um die Ausführungen des SGB II in NordrheinWestfalen effektiver zu gestalten, wollen wir den Aufgabencharakter für die kommunale Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende in eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung umwandeln.
In der Zusammenarbeit zwischen Land, Kreisen und kreisfreien Städten wollen wir neue Akzente setzen. Ich weiß, dass diese Frage zu leidenschaftlichen Diskussionen in diesem Hause und in der Öffentlichkeit führen wird.
Eines möchte ich aber vorweg klarstellen: Es geht mir bei der Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägern und allen Beteiligten weiterhin um einen konstruktiven Dialog und nicht um eine Gängelung der örtlich Verantwortlichen durch eine Weisungsflut aus Düsseldorf. Die zentralistische Steuerung der Bundesagentur für Arbeit werde ich dabei nicht kopieren. Mein Anliegen ist es, durch ein hohes Maß an Koordination und Abstimmung mit den Regionaldirektionen NRW und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interessen der kommunalen Träger und des Landes Nordrhein-Westfalen besser vertreten zu können.
Zudem besteht ein überörtliches öffentliches Interesse daran, die Regelungen des SGB II landeseinheitlich auszulegen und gleichmäßig zu handhaben. Es gibt inzwischen eindeutige Belege dafür, dass die Umsetzung des SGB II in NordrheinWestfalen mit erheblichen Reibungen einhergeht und zu einem starken zahlenmäßigen Anstieg von Klageverfahren, Petitionen und Eingaben geführt hat. So berichtet der Präsident des Landessozialgerichtes, dass 2006 die Anzahl der Klagen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II um 77 % auf 16.300 gestiegen ist. Auffällig dabei ist, dass die kommunalen Leistungen eine wesentli
che Rolle spielen. Mehr als jede dritte Klage hat Erfolg. Auch die sehr lange Bearbeitungsdauer der Widersprüche ist zum Teil erschreckend. Hier muss dringend etwas getan werden.
Nach den in Kürze zu erwartenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen wir uns über die Verantwortung, insbesondere über die Steuerung der Arbeitsgemeinschaften verständigen. Auch deshalb ist aus meiner Sicht sozusagen als Gegengewicht zum Einfluss des Bundes eine stärkere Rolle des Landes wünschenswert.
Ich bin davon überzeugt, dass wir über die vorgeschlagenen neuen Regelungen das Sozialgesetzbuch II in Nordrhein-Westfalen erfolgreicher umsetzen können. Sie liegen im Interesse der betroffenen Menschen, der Arbeitsuchenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden. Nicht zuletzt erfüllt dieser Gesetzentwurf die Forderung der kommunalen Träger, die von uns eine zeitnahe und gerechte gesetzliche Regelung zur Finanzierung der SGB-II-Aufwendungen erwarten.
Dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landtag insgesamt möchte ich für die Bereitschaft danken, den Gesetzentwurf zügig zu beraten. So ist sichergestellt, dass die neuen Regelungen pünktlich Ende Juni in Kraft treten können. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich Ihnen zwei Zustimmungen der SPD-Fraktion mitteilen. Die erste ist wohl selbstverständlich: Wir stimmen der Überweisung in den federführenden Ausschuss natürlich zu. Die zweite Zustimmung haben wir im Prinzip auch schon erteilt – der Herr Minister hat es erwähnt –: Wir werden im Einvernehmen aller Fraktionen mit einer zügigen Beratung im Rahmen einer Anhörung dafür sorgen, dass die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause möglich ist.
Dieses Entgegenkommen, diese Bereitschaft des Ausschusses haben wir auch ein bisschen an die Erwartung geknüpft, dass die Landesregierung insbesondere alle Beteiligten umfassend informiert und einbezieht. Da sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch ein wenig Nachjustierungsbedarf.
Nach unseren Informationen ist den kommunalen Spitzenverbänden der Gesetzentwurf, der uns heute zur Beratung vorliegt, erst vorgestern zugestellt worden.
Das wäre unschädlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Gesetzentwurf in nur unwesentlichen Punkten vom Referentenentwurf, der den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorgelegen hat, abweichen würde. Das ist allerdings in einer ganz entscheidenden Frage nicht der Fall, nämlich bei der Regelung der Kostenbeteiligung von Städten und Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Sie haben eine mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund einvernehmlich vorgeschlagene Regelung im Prinzip ins Gegenteil verkehrt. Sie können sich vorstellen, dass eine solche geänderte Regelung nicht unsere Zustimmung findet und wir dieses in der Anhörung ausführlich behandeln werden.
Genauso kritisch werden wir hinterfragen, was bei der Wohngeldersparnis verteilt wird und nach welchem Berechnungsmodus die Wohngeldersparnis des Landes festgestellt wird. Hierzu findet sich kein Berechnungsmaßstab. Eine Antwort ist die Landesregierung im Übrigen auch im letzten Gesetzgebungsgang schuldig geblieben.
Wir werden in diesem Zusammenhang – das will ich dem Hause schon ankündigen – auch den Vorwegabzug beim Solidarbeitrag Ost thematisieren.
Die Landesregierung könnte den Beratungsgang beschleunigen, wenn sie die übersandte Liste mit Zahlungsströmen um eine Spalte mit den tatsächlichen Zahlungen 2006 ergänzen würde. Das ist wohl einfach zu machen.
Die Regelung zur Bildung von Personalvertretungen bei den Argen unterstützen wir nachdrücklich; sie war längst überfällig. Bundesarbeitsminister Müntefering hatte die Länder schon vor längerer Zeit gebeten, hierzu eine Lösung zu finden. Andere Länder wie Niedersachsen und Hamburg waren da ein wenig schneller als NordrheinWestfalen. Wir werden in der Anhörung prüfen, ob bereits die optimale Lösung gefunden wurde.
Die Ausgestaltung der kommunalen Aufgabe im Rahmen der Umsetzung des SGB II von einer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe in eine Pflichtaufgabe nach Weisung ist ein weiterer kritischer Punkt.
Mit Weisungen – der Herr Minister hat eben darauf hingewiesen – haben die Kommunen ein gerüttelt Maß eigener Erfahrungen sammeln dürfen, nicht gerade die positivsten. Von daher ist dies ebenfalls ein kritischer Punkt.
Andererseits haben die Menschen im Lande natürlich ein Recht darauf, dass den Aufgaben, die die Kommunen bei der Umsetzung des SGB II zugewiesen bekommen haben, zum Beispiel im Rahmen der Sucht- und Schuldnerberatung, der psychosozialen Hilfen und der Kinderbetreuung, in gleicher Art und Weise nachgekommen wird, sodass die Menschen in Minden-Lübbecke den gleichen Anspruch wie die Menschen in Duisburg, in Düsseldorf oder in Steinfurt realisieren können. Das ist gegeneinander abzuwägen.
Wenn das Land daraus eine Pflichtaufgabe machen will, halte ich es mit dem Grundsatz: Wer mitbestimmen und Weisungen erteilen will, muss auch ein bisschen Mitgift mitbringen.
Ich spreche das unter Verweis auf die Beratung zur Streichung der weiteren Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstellen an. Wer die Mitgift streicht, wird von den Kommunen schlechterdings keine überschwängliche Zustimmung zu diesem Punkt erwarten können.
Nach unserer Vorstellung wären Beratung und Zielvereinbarung ein probates Mittel. Die Möglichkeiten dazu hätte das Land im Prinzip auch jetzt schon gehabt, hat das vielleicht nicht in genügender Weise vorangetrieben. Wir werden also darüber zu sprechen haben, wie eine Pflichtaufgabe nach Weisung konkret auszugestalten ist. In diesem Sinne eine fruchtbare Diskussion im Ausschuss! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Solange Hartz IV, also das SGB II, existiert, so lange wird Klage geführt, dass es Schwierigkeiten bei der Anwendung gäbe, dass es unterschiedliche Anwendungen gäbe, dass die Erstattung der Kosten oder die Entlastung für die Kom
munen nicht gleichmäßig, nicht nachhaltig und vor allen Dingen dadurch nicht gerecht wäre. Dies gilt es zu lösen. Das sind Nachwehen, die bereinigt werden müssen.
Die scheinbar neuen Arbeitsgemeinschaften, die gebildet wurden, stellen sich als Zusammenschluss unterschiedlicher Behördenteile mit unterschiedlichem Personalrecht, ja: mit unterschiedlichen Betriebsvereinbarungen dar. Das sind Schwierigkeiten, die zu lösen dringend nötig sind.
Der Landesgesetzgeber, der ein hohes Interesse an der Vergleichbarkeit der Gesetzesanwendung hat und haben muss, muss hier regulieren können, muss hier eingreifen können. Das erfordert sicherlich eine etwas stärkere Durchschaubarkeit der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben, die Herstellung der Transparenz für alle und die Vergleichbarkeit der bei ihnen ankommenden Gelder.
Riesige Divergenzen verschiedener Projekte, die von den Argen gemacht werden, große Anwendungsunterschiede bei den verschiedensten Gesetzen – auch dem SGB II – zwischen Kommunen und Agenturen für Arbeit erfordern eine größere Durchschaubarkeit und damit ein besseres Hinschauen auch des Landes. Die Anwendungen der Gesetze müssen hinsichtlich der Problemlösungsfälle passgenauer sein und dabei vergleichbar bleiben. Ziel allen Tuns muss allerdings der Mensch sein. Dem gilt es die Anwendungen anzupassen und nicht umgekehrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anwendung des Gesetzes muss mit der Umsetzung der Landesaktivitäten in der Arbeitsmarktpolitik koordinierbar sein. Die Beschäftigten fordern das. Die Beschäftigten in den Argen kommen zum Teil aus den Kommunen, zum Teil aus der Bundesanstalt, sind zum Teil zusätzlich eingestellt worden. Deswegen brauchen wir dringend eine einheitliche Personalvertretungsregelung. Übrigens ist das unstrittig und auch mit der Meinung des DGB im Einklang. Ziel einer zugeordneten Personalvertretung ist also eine einheitliche Regelung für beide Gruppen. Wenn wir diesen Weg einschlagen sollten, sollten wir das Gesetz näher an die Beteiligten bringen können.
Dabei bleibt uns noch eine Menge an Diskussionsstoff für die Ausschussarbeit. Der Verteilungsschlüssel der Entlastung wird sicherlich zu Diskussionen führen. Machen wir uns nichts weis! Jeder meint, er müsse etwas mehr haben, auch wenn er bisher über die Maßen mehr bekommen hat. Aber manche werden ja nie satt.
Die Reduzierung der Weisung auf das Mindestmaß hat der Minister selbst schon angekündigt. Er hat also nicht vor, in jede Sache einzugreifen – will aber dennoch Vergleichbarkeit herstellen. Das ist, glaube ich, das Allerwichtigste.