Protocol of the Session on May 4, 2007

Die Reduzierung der Weisung auf das Mindestmaß hat der Minister selbst schon angekündigt. Er hat also nicht vor, in jede Sache einzugreifen – will aber dennoch Vergleichbarkeit herstellen. Das ist, glaube ich, das Allerwichtigste.

Wichtig erscheinen mir eine gute, vergleichbare Anwendung und eine gerechte Verteilung zu sein. Aber die Argen leiden nicht an einem Zuwenig an Vorschriften, sondern eher – wenn man sie hört – an einem Zuviel.

(Beifall von Günter Garbrecht [SPD] und Barbara Steffens [GRÜNE])

Deshalb müssen wir sehr vorsichtig sein und so, wie Herr Laumann es eben angekündigt hat, mit dieser Weisung umgehen. – Schönen Dank fürs Zuhören.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Post. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Steffens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will auf drei Punkte eingehen, auf zwei nur ganz kurz: den Berechnungsschlüssel und die Weiterleitung der Finanzen.

Wir brauchten und brauchen eine Änderung – keine Frage. Sie haben einen Vorschlag vorgelegt. Ich denke, wir werden anhand der Berechnungen, die jetzt durchzuführen und auszuwerten sind, sehen müssen, ob das der richtige Weg ist. Grundsätzlich ist klar: Wir brauchen eine andere Verteilung. Dass am Ende nicht alle damit zufrieden sein werden, ist auch keine Frage; das ist immer so. Aber ob das jetzt die höhere Gerechtigkeit und das bessere System ist, werden wir im Laufe der Anhörung herausfinden müssen. Das kann man anhand dessen, was uns bisher vorliegt, noch nicht klar sagen.

Kurz zur Personalvertretung: Natürlich ist es richtig, dass man da eine Veränderung braucht. Aber dass die Änderung der Personalvertretungsregelung so, wie sie in dem Gesetz vorgesehen ist, reicht, um die Probleme zu lösen, wage ich zu bezweifeln.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Zu dünn!)

Auch damit werden wir uns in der Anhörung beschäftigen müssen.

Auf einen Punkt, der im Gesetzentwurf steht, möchte ich etwas intensiver eingehen, nämlich auf die Umkehr zur Pflichtaufgabe nach Weisung.

Das ist kein neuer Punkt, sondern das ist ein Punkt, den wir auch schon mit Ihrem Vorgänger intensiv diskutiert haben. Allerdings ist Ihr Vorgänger bis zur Einbringung im Landtag noch zu der Erkenntnis gekommen, dass die Pflichtaufgabe nach Weisung der falsche Weg ist.

(Minister Karl-Josef Laumann: Na!)

Dieser Weisheit haben Sie nicht Folge geleistet.

(Minister Karl-Josef Laumann: Sie haben den gezwungen!)

Ich denke, wir werden die Diskussion darüber intensiv führen müssen. Ich möchte Sie aber schon einmal auf ein paar Widersprüche intern bei Ihnen hinweisen. Zum einen: In Ihrem Koalitionsvertrag steht ausdrücklich, dass Sie genau prüfen wollen, welche gesetzlichen Aufgaben, die noch Pflichtaufgaben nach Weisung sind, als Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen zu gestalten sind. Ihr Koalitionsvertrag will also genau das Gegenteil von dem, was Sie jetzt vorschlagen, nämlich die Kommunalisierung.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das wird Herr Dr. Romberg gleich erklären!)

Zweitens. Sie müssen sich außerdem einmal in Erinnerung rufen, wie Sie eigentlich hier angetreten sind. Sie sind angetreten als derjenige, der im Bund bei den Koalitionsverhandlungen flächendeckend Optionskommunen wollte nach dem Motto: Freie Hand für alle Kommunen, Selbstbestimmung in den Kommunen, die Kommunen können es am besten richten. Jetzt stellen Sie plötzlich fest, dass Sie zu wenige Fäden selber in der Hand haben, und meinen, dass Sie über die Pflichtaufgabe nach Weisung selber wieder in die Kommunen hineinregieren können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das halte ich für einen fatalen Schritt in die falsche Richtung.

Denn das betrifft die Suchtberatung, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Beratung, zum Teil Kinderbetreuungskonzepte und die Unterstützung pflegender Angehöriger. Das sind Bereiche, in denen es kommunale Konzepte gibt und in denen es auch einen großen Sinn macht, dies in der kommunalen Gestaltung zu lassen. Sie haben als Aufsichtsbehörde sowieso schon Möglichkeiten zu intervenieren.

Hier kann die Pflichtaufgabe nach Weisung auch dahingehend zu Problemen führen, dass Kommunen, die heute über Standard Leistungen ermöglichen, dieses in dem Moment, wo die Standards

von Ihnen auf Landesebene festgelegt werden, natürlich nicht mehr dürfen, wenn sie im Haushaltssicherungskonzept sind, weil es freiwillige Leistungen sind.

Sehr problematisch ist auch, dass die Kommunen in die Zange zwischen auf der einen Seite der Weisung der Bundesregierung, den Durchführungsvorgaben der BA mit dem Softwaresystem und den anderen Sachen, und auf der anderen Seite der Landesregierung geraten. Dann haben wir keine Vereinfachung der Zuständigkeiten, sondern wir haben eine Vervielfachung der Zuständigkeiten und der Weisungsinstanzen. Das macht überhaupt keinen Sinn.

Auch die Abgrenzung ist ein Problem. Wer darf denn überhaupt angewiesen werden? Das ist ja nicht der Teil der BA. Das ist auch in der ARGE ein großer Teil nicht. Das heißt, es ist nur ein minimaler Teil.

Wenn ich mir Ihre Begründungen angucke, warum Sie das denn jetzt machen müssen, nämlich weil die ARGE ein neues Rechtskonstrukt ist, dann kann ich nur sagen: Das Gleiche gilt auch im Bereich der Pflichtaufgabe nach Weisung.

Ich erinnere auch an andere Argumentationen aus Ihrem Haus. Im Moment läuft ja diese Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern zu diesem Rollenpapier. Der Bund will ja eigentlich noch einmal stärker eingreifen. Dazu gibt es eine schöne Stellungnahme der Länder. In dieser Stellungnahme der Länder steht – ich möchte einen kleinen Absatz daraus zitieren –: Bei der Schaffung des SGB II bestand die Grundüberzeugung, dass die vielfältigen Probleme erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger insbesondere dann erfolgreich bewältigt werden können, wenn hierfür passgenaue Lösungen im jeweiligen regionalen Kontext gefunden würden. So stellt auch der Ombudsrat … in seinem Schlussbericht fest, dass es wichtig ist, dass die Entscheidungen und die Kompetenzen vor Ort liegen.

Da kann ich nur sagen: Einerseits sagen Sie auf Bundesebene, der Bund darf nicht mehr entscheiden, weil vor Ort die Kompetenzen liegen müssen. Andererseits schreien Sie hier und wollen die Kompetenzen an sich ziehen.

Herr Laumann, ich finde nur eine einzige Begründung dafür, warum das aus Ihrer Sicht einen Sinn macht, nämlich dass Sie dann bei den Kosten sagen: zusätzlicher Personalbedarf. Wenn Sie nicht anders begründen können, warum Sie Ihre Stellen im Ministerium brauchen, dann finde ich das bedauerlich.

Dieser Pflichtaufgabe nach Weisung sehen wir nur skeptisch und nur kritisch entgegen.

(Beifall von den GRÜNEN – Minister Karl- Josef Laumann: Das habe ich erwartet!)

Danke schön, Frau Steffens. – Für die FDP spricht Herr Kollege Dr. Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe schon, viele sind gedanklich bereits im sonnigen Wochenende und die anderen beim erfolgreichen Parteitag. Deshalb nur kurz: Mein Dank gilt der Landesregierung für den guten Gesetzentwurf für mehr finanzielle Gerechtigkeit in der kommunalen Landschaft. Der ländliche Bereich ist im Moment zu kurz gekommen. Zahlreiche kleine Gemeinden und Städte sind durch Hartz wirklich immens belastet worden. Zahlreiche andere Städte, die ohnehin schon auf gesunden Beinen stehen, profitieren dagegen mit Millionen Euro von Hartz.

(Frank Sichau [SPD]: Welche?)

Das ist zum Beispiel die Stadt Münster. Das wird jetzt durch den Gesetzentwurf auf solide Beine gestellt. Dass man nie völlige Gerechtigkeit in der Mittelverteilung zwischen den Kommunen erreicht, ist klar.

Ich bedanke mich bei der Opposition dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt so zügig beraten, damit er noch vor der Sommerpause verabschiedet ist und das Geld gerechter verteilt werden

kann. – Ich bedanke mich außerdem für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Romberg. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Also können wir diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4208 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Dann ist die Überweisung des Gesetzentwurfs einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Ende der Sitzung.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Feierabend und ein schönes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.