Die Einführung von Studiengebühren hat an den Hochschulen in NRW einen erheblichen administrativen und organisatorischen Aufwand verursacht und das Klima zwischen Studierenden, Lehrenden und Verwaltung nachhaltig beeinträchtigt. Darüber hinaus mehren sich die Anzeichen dafür, dass die von CDU und FDP geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingen nicht geeignet sind, um sicherzustellen, dass die eingenommenen Studiengebühren tatsächlich ausschließlich und „zweckgebunden in die Lehre und die Verbesserung der Studienbedingungen“ fließen, wie es der Vortext des Gesetzentwurfes zum sogenannten „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ verspricht. Stattdessen gibt es Meldungen darüber, dass Hochschulen die Einnahmen aus den Studiengebühren dafür verwenden, Haushaltslöcher zu stopfen oder für die Finanzierung von Neubauten und Renovierungen zu verwenden, an einigen Stellen sogar für Kunstrasen-Plätze und Fitnessstudios. Die Gebühren dienen damit dem Erhalt des Status quo, anstatt zu den versprochenen Verbesserungen zu führen.
Hält die Landesregierung angesichts der aktuellen Entwicklung die Einführung von Studiengebühren weiterhin für richtig?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Seidl knüpft an eine Diskussion an, die wir bereits zu Beginn des vergangenen Wintersemesters geführt haben. Auch damals gab es den Versuch der Opposition, das nordrhein-westfälische Studienbeitragsmodell zu desavouieren, seine Chancen kleinzureden und die Hochschulen als Rechtsbrecher zu diskreditieren. Damals lösten sich die Vorwürfe in Luft auf. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das heißt im Klartext: Nach wie vor entbehren alle Berichte über die angeblich missbräuchliche Verwendung von Studienbeiträgen jeder sachlichen Grundlage.
Dass Gelder zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite, Imagebroschüren, Werbekampagnen oder zur Begleichung von Energiekosten verwen
Betrachten wir das in der Mündlichen Anfrage erwähnte Beispiel vom angeblich geplanten Kunstrasenplatz an der Universität Dortmund. Hier sind die Vorwürfe gleich in doppelter Hinsicht unbegründet.
Erstens. Die Universität Dortmund wird für ihre Sportstudenten keinen Kunstrasenplatz aus Studienbeiträgen finanzieren. Das hat die Universität öffentlich und auch Ihnen bekanntermaßen erklärt.
Zweitens. Selbst wenn sie es täte, wäre ein solches Vorhaben nicht rechtswidrig, da es doch offenkundig dazu dienen würde, die Studienbedingungen für die Sportstudierenden zu verbessern.
Allen genannten Beispielen der Opposition ist eines gemein: Wie das Ungeheuer von Loch Ness geistern sie durch die Nachrichten, nur real gesehen hat sie noch niemand.
Fakt ist: Keiner der behaupteten Fälle hat sich bislang als stichhaltig erwiesen. In keinem einzigen Fall sind bisher Studierende auf uns zugekommen, um uns auf eine falsche Verwendung von Studienbeiträgen aufmerksam zu machen, auch nicht diejenigen, die in einigen Medienberichten als sogenannte Kronzeugen für eine gesetzeswidrige Verwendung der Gelder angeführt werden.
Wir werden trotzdem weiterhin jedem einzelnen Hinweis nachgehen, so abstrus er auch sein mag. Wir tun dies allerdings auf der Basis begründeten Vertrauens in die Gestaltungskraft der Hochschulen. Anders nämlich als in der Mündlichen Anfrage unterstellt, zeigen die vielfältigen positiven Ansätze und Maßnahmen bei der Verwendung der Studienbeitragsmittel, dass wir allen Grund haben, in den Sachverstand der Akteure vor Ort zu vertrauen, in ein vernünftiges Miteinander und in die Bereitschaft zur Transparenz.
Wir sehen Folgendes: Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verbessern auf breiter Front die Betreuung der Studierenden, beispielsweise durch Beschäftigung von Tutoren, Mentoren, Lehrbeauftragten, wissenschaftlichen Hilfskräften und Lektoren.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten von Serviceeinrichtungen beispielsweise durch die Verlängerung von Öffnungszeiten und die Erweiterung der Ausstattung der Bibliotheken, aber auch durch die Ausweitung der Studienberatung. Die Hochschu
len in Nordrhein-Westfalen bringen die Medien- und IT-Ausstattung in Hörsälen und an studentischen Arbeitsplätzen auf den aktuellen Stand der Technik.
Diese Erfolge zu ignorieren und zugleich mit erfundenen Negativbeispielen Stimmung gegen die Hochschulen zu machen, ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Wir sollten stattdessen gemeinsam die Hochschulen auf ihrem Weg der Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium unterstützen und ermutigen. Die Landesregierung tut das. Die Koalitionsfraktionen im Parlament tun das; dafür bedanke ich mich herzlich. Auch die Opposition bleibt weiter herzlich zu dieser konstruktiven Begleitung unserer Hochschulen eingeladen. – Herzlichen Dank.
Herr Minister Pinkwart, aus der Präambel zu der Broschüre zu den Studienbeiträgen, die Sie herausgegeben haben, möchte ich Sie gerne zitieren. Sie sagen:
„Wir wollen mit unserem Modell erreichen, dass die Qualität der Ausbildung an den Hochschulen besser wird. Deshalb sind die Hochschulen verpflichtet, die Einnahmen ausschließlich zur Optimierung von Lehre und Studienbedingungen einzusetzen.“
Vor dem Hintergrund möchte ich Sie gerne fragen: Ist es nach Ansicht der Landesregierung mit dem HFGG vereinbar, wenn Hochschulen Einnahmen aus Studiengebühren für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen verwenden? Gibt es hierfür irgendwelche Vorgaben?
Da Sie den Gesetzestext kennen, wissen Sie, in welchem Rahmen die Hochschulen Vorgaben erhalten bzw. nicht. Die Zielsetzung haben Sie noch einmal zutreffend zitiert. Das ist die Zielsetzung, die wir verfolgen, und auf der Grundlage werden wir als Rechtsaufsicht tätig, soweit wir auf mögliche Verstöße gegen dieses Gesetz hingewiesen werden.
Herr Minister, ich möchte noch einmal nachfragen. Die Kollegin hat gefragt, ob es aus Ihrer Sicht in Ordnung ist, wenn das Geld für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ausgegeben wird. Ich möchte auf die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen rekurrieren. Darauf hätte ich gerne eine Antwort. Denn von meinem Verständnis her sind Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht Aufgaben, die über Hochschulfinanzierungsgebühren oder Studentenbeiträge, sondern eigentlich aus laufenden Etats gezahlt werden. Insofern meine Frage: Ist es richtig, wenn das Geld für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt wird?
Wenn Sie von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sprechen, dann bringen Sie zwei unterschiedliche Sachverhalte ins Spiel. Die Instandhaltung ist nicht Gegenstand der Studienbeitragsfinanzierung; dafür haben die Hochschulen einen Globalhaushalt.
Eine in einem gewissen begrenzten Umfang getätigte Verwendung der Gelder für Baumaßnahmen – das wissen Sie – kann auch zu einer Optimierung der Studienbedingungen beitragen. In diesem Umfang ist es zulässig. Das habe ich Ihrer Fraktion auch auf mündliche, schriftliche und sonstige Anfragen bei wiederholter Gelegenheit mitgeteilt.
Ich möchte noch einmal nachfragen, ob Ihrer Meinung nach auch Teilfinanzierungen von Baumaßnahmen aus Studiengebühren eine Verbesserung der Lehre im Sinne des HFGG darstellen, vor allen Dingen dann, wenn die Studierenden konkret jetzt keine Verbesserung erfahren, sondern die von ihnen teilfinanzierten Maßnahmen gegebenenfalls erst nach Abschluss ihres Studiums zum Tragen kommt. Schließlich bedürfen bestimmte Baumaßnahmen eines längeren Prozesses.
Sie konstruieren jetzt Sachverhalte und erwarten eine Einschätzung dazu. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie diese konkreten Beispiele schriftlich einreichen würden. Dann könnten wir Ihnen dazu eine verbindliche Rechtsauskunft geben.
Herr Minister, aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Landesregierung sukzessive aus der Finanzierung des Hochschulbaus zurückzieht. Wie plant die Landesregierung, die zunehmende Ersetzung von Landesmitteln durch Studiengebühren zu stoppen?
Herr Becker, ich hätte von Ihnen gerne eine Fundierung Ihrer Hypothese, die Sie hier in den Raum gestellt haben, wir zögen uns aus dem Hochschulbau zurück. Ich glaube, der Finanzminister würde das mit einiger Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, wenn das der Fall wäre.
Wenn ich mir die Verhandlungen zur Mietliste dieses Jahres vor Augen führe – und ich möchte das mit Dank an den Finanzminister ausdrücken –, stellt sich mir eine völlig andere Situation dar. Die Hochschulen sind sowohl im Bereich Medizin als auch in anderen Bereichen in erheblichem Umfang – auch über das, was wir kofinanzierend zu Bundesmitteln leisten müssen, hinaus – zum Zuge gekommen.
Es gibt verschiedene Pressemeldungen, Herr Minister, dass an Hochschulen – insbesondere betrifft das die Hochschule in Bochum, von der ich komme – vor der Einführung der Studiengebühren die Mittel für Computerpools gestrichen worden sind, dass diese Computerpools jetzt aber über die Studiengebühren finanziert werden sollen. Auch sollen Stellen, die seit anderthalb Jahren frei sind, jetzt besetzt und durch Studiengebühren finanziert werden. Es sollen also nun Dinge, die in der Vergangenheit aus dem Haushalt allgemeiner Art finanziert worden sind, durch Studiengebühren finanziert werden.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen meine Frage stellen, Herr Minister: Wie stellt die Landesregierung eigentlich sicher, dass die Mittel tatsächlich der Verbesserung von Studium und Lehre dienen? Nach einigen Presseberichten sollen diese Studiengebühren zumindest an vielen Universitäten nur zur Erhaltung des Status quo verwendet werden.
Lieber Herr Groth, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das sehr konkret werden ließen. Ich bin sehr gerne bereit, dem nachzugehen. Ich habe solcherlei Hinweise nicht erhalten.
Im Gegenteil: Wir haben in der jüngsten Ausschusssitzung, die Sie geleitet haben, von der Opposition gehört – ich glaube, es kam von Vertretern der SPD –, dass die Planstellen angeblich nur zu 93,5 % genutzt worden seien. Der Finanzminister war so freundlich, den Hochschulen im Globalhaushalt einen Personalstellenanteil von 96,8 % auszufinanzieren. Das heißt, die Hochschulen – das haben wir im Ausschuss auch dargelegt – verfügen über hinreichende Mittel, um die notwendigen Stellen aus dem Globalhaushalt zu finanzieren, sodass von daher schon die Logik fehlt, die uns Hinweise darauf geben könnte, dass zutreffend wäre, worauf Sie hier hinweisen.
Die Maßnahmen, die uns bekannt geworden sind – ich habe einige vorgetragen, und wir könnten die Liste beliebig ausweiten –, sind in Gänze Maßnahmen, die zur Verbesserung der Bedingungen beitragen. Im Übrigen sind diese Maßnahmen – mit Blick auf Bochum und andere Hochschulen – mit den Studierenden gemeinsam erarbeitet und von ihnen sozusagen genehmigt worden sind. Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass die Studierenden die Aufgaben, die von der Hochschule ansonsten zu erledigen wären, mithilfe der Studienbeiträge finanzieren wollten. Insofern kann ich das nicht nachvollziehen. Aber Sie können uns das hereinreichen. Wir gehen, wie gesagt, jedem Vorgang gerne nach, um auch hier für eine zweckgerichtete Mittelverwendung Sorge zu tragen.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Ausgangsfrage von Frau Seidl hat ja zwei Aspekte: nicht nur die Aus
gabenseite, sondern auch die Einnahmenseite. Ich möchte gerne auf die Einnahmenseite eingehen und Sie fragen, ob Ihnen der Widerspruch zwischen der Landesverfassung, in der die Familienförderung verankert ist – ich denke da an Art. 5 Abs. 1 Satz 3 –, und der Einführung von Studiengebühren, die kinderreiche Familien besonders hart treffen, inzwischen nicht auch aufgegangen ist und ob Sie gedenken, den abzustellen.
Frau Gebhard, wir haben das sozialverträglichste Studienbeitragsmodell, das es in Deutschland gibt. Dieses Studienbeitragsmodell hat zum Gegenstand, dass jeder Studierende unabhängig von seiner Herkunft, unabhängig vom Familienstatus, unabhängig vom Einkommen, ohne dass er Sicherheiten beizubringen hätte, ohne Bonitätsprüfung ein Darlehen bei der staatlichen NRW.BANK aufnehmen kann.