Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! § 22 SGB VIII geht von der Gleichwertigkeit der Förderung in Tageseinrichtungen und der Förderung durch Tagespflegepersonen aus. Das ist nicht erst seit heute so, sondern seit längerer Zeit. Umso mehr verwundert, dass die Vorgänger-Koalition und die Vorgänger-Regierung die Tagespflege nicht als gleichwertiges Förderangebot geregelt haben.
Frau Kastner, ich erinnere mich gut daran, dass, als wir hier bei unterschiedlichen Anlässen über die Tagespflege beraten haben – die Unionsfraktion hatte in der 13. Wahlperiode auch einen Änderungsantrag für das GTK vorgelegt –, die spezifische Bedeutung der Tagespflege von Sozialdemokraten und Grünen verkannt wurde. Dabei ist Tagespflege ein wichtiges ergänzendes Betreuungsangebot insbesondere für unter drei Jahre alte Kinder.
Die Tagespflege hat ein Leistungsspektrum, das in der institutionellen Kinderbetreuung nicht vorgehalten werden kann, wenn es etwa darum geht, atypische Betreuungsbedarfe, also Übernachtung, späte Abendstunden, Wochenenden, mit abzudecken. Tagespflege ist familiennäher, deshalb auch flexibler in ihrem Angebot, und Tagespflege ist in der Lage, sich auch auf wöchentlich wechselnde Bedarfe stärker und besser einzustellen, als dazu Kindertageseinrichtungen in der Lage sind.
Genau das sind Anforderungen, die Eltern von Kindern im Alter von unter drei Jahren haben. Sie brauchen nicht, wie das bislang im GTK noch vorgeschrieben ist, für ihr unter dreijähriges Kind einen Ganztagsplatz von morgens bis abends an fünf Tagen in der Woche. Und nichts anderes kann man gegenwärtig für ein kleines Kind buchen. Das muss sich im Übrigen auch in Zukunft bei einem neuen Gesetz verändern.
Sie brauchen vielfach nur einige wenige Stunden, und sie brauchen vielfach wöchentlich wechselnd, vielleicht auch zu besonderen Tageszeiten eine Unterstützung. Deshalb ist die Tagespflege ein wichtiges, ein ergänzendes Angebot, das ausgebaut werden muss.
Es gab die Besorgnis, ob die Tagespflege von ihrer Bildungsqualität ein Anregungsklima bieten kann, das mit Kindertageseinrichtungen verglichen werden kann.
Man muss allerdings erkennen, dass es hier eine fachliche Entwicklung in den letzten Jahren gegeben hat. Das DJI, das Deutsche Jugendinstitut, und andere haben Curricula vorgelegt, mit denen sie Tagespflegepersonen qualifizieren können. Ich finde, das muss auch einen Landesgesetzgeber veranlassen, seine Position zur Tagespflege zu überdenken.
Deshalb werden die Koalitionsfraktionen mit diesem Antrag die Landesregierung beauftragen, für die Tagespflege zunächst einmal einen Qualitätsstandard in Form eines Zertifikats zu definieren. Wir laden alle Tagesmütter und -väter in Nordrhein-Westfalen ein, sich mit diesem Zertifikat zu beschäftigen und, wenn sie möchten, dieses Zertifikat auch zu erwerben.
Ein Nachfolgegesetz zum GTK sollte die Tagespflege auch landesweit regeln und finanziell fördern. Bislang gibt es für Tagespflegepersonen keine Landesförderung. Vielfach haben Kommunen aus eigener Schwerpunktsetzung Gelder bereit gestellt, um für die unter Dreijährigen ein Angebot vorhalten zu können, das der Nachfrage der Eltern entspricht. Hier sollte das Land NordrheinWestfalen ebenfalls einsteigen, wenn es den Auftrag ernst nimmt, bis zum Jahr 2010 für 20 % aller unter Dreijährigen Plätze anzubieten.
Uns Freien Demokraten ist Folgendes wichtig: Wir wollen die qualitative Aufwertung der Tagespflege. Wir wollen auch das Zertifikat. Wir wollen mit diesem Zertifikat aber ausdrücklich kein Misstrauen gegenüber denjenigen verbunden wissen, die möglicherweise schon heute ohne dieses Zertifikat liebevoll und verlässlich mit Kindern umgehen und sie betreuen. Insofern ist das Qualitätszertifikat aus unserer Sicht ein Angebot. Wir sollten aber vorsichtig sein, daraus gleich eine Verpflichtung oder gar einen gesetzlichen Standard zu machen.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Wir freuen uns darauf, diesen Antrag im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren vertieft diskutieren zu können. – Vielen Dank.
len in ihrem Antrag die Tagespflege stärken und qualitativ aufwerten. Das ist schon lange ihre Position, insbesondere die der CDU, hier im Haus auch bekannt und damit eigentlich nichts wirklich Neues. Interessant ist allenfalls der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag einbringen. Dazu sage ich später noch einiges.
In Ihrem Antragstext stellen Sie die These auf, dass der Tagespflege in NRW eine immer größere Bedeutung zukomme und dass der Bedarf das Angebot bei Weitem übertreffe. – Nun ja, warum ist der Bedarf wohl so hoch? Sie haben es selber gesagt, Frau Kastner: Das hat auch etwas mit veränderten Lebensverhältnissen in den Familien zu tun. Die Bedarfe, die insbesondere in Westdeutschland für die unter Dreijährigen entstanden sind, konnten in den letzten Jahren nie wirklich gedeckt werden. Das ist in Nordrhein-Westfalen und auch in den anderen Bundesländern so. Die westlichen Bundesländer liegen bei der Deckung des Bedarfs alle ungefähr bei knapp 3 %.
Ich mache das der Landesregierung nicht zum Vorwurf; aber machen Sie das auch nicht der alten Landesregierung zum Vorwurf. Schauen Sie sich die anderen westlichen Bundesländer an: Die Quoten sind überall ungefähr gleich. Daran ändert übrigens auch das unterschiedliche Vorgehen bei der Tagespflege nur ganz wenig. Vor diesem Hintergrund kann man wohl von einem kollektiven Verschlafen aller westlichen Bundesländer sprechen. Ob zum Beispiel die von Ihnen immer wieder ins Feld geführten Maßnahmen bei der Budgetvereinbarung wirklich zur Verbesserung dieses Zustands geführt haben, lässt sich bislang an keiner Stelle nachweisen. Wir haben die Tagespflege nicht vernachlässigt, sondern auf die Anforderungen und Erwartungen der Eltern reagiert und die institutionelle Betreuung versucht auszubauen.
Der Druck im Zusammenhang mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige besteht vor allem auf die Kindertageseinrichtungen im Land. Erst im zweiten Schritt suchen die Eltern nach Alternativen, zum Beispiel nach einer Tagesmutter. Auf Ihre These bezogen bedeutet dies: Wenn es mehr Plätze in Einrichtungen gäbe, würde auch die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen sinken. Elternbefragungen in Kommunen zeigen, dass Eltern ein Angebot in Kindertageseinrichtungen erwarten. Wenn sie dies nicht erhalten können, suchen sie nach Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern.
Eltern erwarten ein qualifiziertes Angebot durch ausgebildete Personen in geeigneten Räumen bei anerkannten Trägern. Deshalb ist die Tagespflege für viele Eltern auch nur eine Notlösung. Oft ist
dies mit Blick auf viele engagierte Tagesmütter und -väter vielleicht unberechtigt. Aber die Realität ist nun einmal so: Eltern wollen immer das beste Angebot für ihr Kind.
In Ihrem Antrag stellen Sie die These auf, dass insbesondere Eltern von Säuglingen und Kleinkindern die Tagespflege als individuelle Form beanspruchen. Unsere Gegenthese: Das wird sich durch das Elterngeld dynamisch verändern. Das bisherige Erziehungsgeld führte zu der Situation, dass rund ein Drittel der Eltern überhaupt kein Erziehungsgeld bekam. Das sind die Eltern, denen schon nach dem Mutterschutz ein erheblicher Teil ihres bisherigen Einkommens fehlt, und das sind vielfach die Eltern, die noch in der Säuglingsphase einen Betreuungsplatz brauchen.
Ich habe das im eigenen Familien- und Freundeskreis erlebt. Es ist fast aussichtslos, einen Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr zu finden. Was bleibt dann also anderes, als eine Tagesmutter zu suchen, vor allem dann, wenn es keine Großeltern oder Verwandten gibt, die zur Stelle sind? Dann ist Hilfe gefragt. Die suchen viele bei der Tagespflege, allerdings meist nur als Überbrückung, bis das Kind einen Platz in einer Kita bekommt.
Das Elterngeld erhalten alle Eltern für zwölf bis 14 Monate. Zwar verzichten Eltern auch dann auf einen gewissen Teil ihres Einkommens; aber insbesondere diejenigen, die in der Vergangenheit überhaupt kein Erziehungsgeld bekommen haben, erfahren jetzt eine deutliche Besserstellung durch das Elterngeld. So glaube ich, dass der Druck im ersten Lebensjahr deutlich nachlassen wird, was aber nicht heißen soll, dass es überhaupt keine Nachfrage mehr nach Betreuung für Kleinkinder geben wird. Wir glauben, dass dieser Bedarf durchaus von Tagespflegepersonen, sogenannten Tagesmüttern und -vätern, gedeckt werden kann; aber wir halten das perspektivisch nach wie vor für die zweitbeste Lösung.
Lassen Sie mich das kurz erläutern: In der Regel findet die Betreuung durch Tagesmütter in Kleingruppen in den jeweiligen Wohnungen der Tageseltern statt. Sie nennen dies in Ihrem Antrag: „der … Familienstruktur sehr ähnlich“. Bedenken Sie dabei bitte, dass es kaum eine Familie gibt, in der zwei, drei oder mehr Kleinkinder bis zu zwei Jahren zu finden sind, wenn man von Mehrlingsgeburten absieht. Diese Situation ist Realität, da die Tagesmütter für sich auch ein akzeptables Einkommen erzielen müssen. Daher werden sie mehr als ein Kind in die Tagespflege nehmen. Eine solche Gruppe von Kindern in derselben Al
Sämtliche Untersuchungen zur Altersmischung in Gruppen belegen dies. Wenn man sich dann noch die Ergebnisse der Hirnforschung ansieht und weiß, dass in diesem frühen Lebensalter eine der wichtigsten Lernphasen stattfindet, erkennt man, dass die landläufige Meinung, ein bisschen Windelnwechseln, Füttern und Behüten reiche aus, schlicht falsch und gerade in diesem frühen Stadium eine qualitativ hochwertige Betreuung notwendig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung beginnt vom ersten Lebenstag an. Eine stufenweise Entwicklung vom Behüten über die Betreuung hin zum Lernen ist ein pädagogisches Konzept aus dem letzten Jahrhundert. Beim Personal muss das Konzept für die Zukunft heißen: Die Besten für die Kleinsten.
Deshalb wird eine noch so anspruchsvolle Kurzausbildung für Tagesmütter nicht ausreichen, diese wichtige frühe Lebensphase und Lernphase angemessen zu begleiten. Das ist auch der Grund, warum man bei einigen Programmen der Beschäftigungsförderung sehr aufmerksam hinsehen muss. Die Aufgabe erfordert eine hohe Qualifikation und kann eben nicht nur unter dem Aspekt der Arbeitsbeschaffung gesehen werden. Die Lernbedürfnisse der Kinder müssen qualifiziert begleitet und betreut werden.
Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass Tagespflege auch eine Option für Kinder sei, die nicht gruppenfähig seien. 10 bis 15 % der Kinder kommen mit einer Gruppenstruktur nicht klar oder haben erhebliche Anlaufschwierigkeiten. Dies kann so sein. Nur bleibt dann die Frage: Wie muss eine Tagespflegestelle ausgestattet sein, um für diese Kinder ein Angebot werden zu können? Es geistern ja Gerüchte durch das Land, dass der Fördersatz durch das Land für Tagespflege im zukünftigen GTK 725 € betragen soll. Dann kann sich Tagespflege nur rechnen, wenn mehrere Kinder betreut werden. Bleibt also abzuwarten, ob die Gruppenfähigkeit von Kindern wirklich von der Gruppengröße abhängt. Ich habe da erhebliche Zweifel.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun von der von Ihnen geforderten Qualifikation der Tagespflegepersonen sprechen. Sie lehnen sich in Ihrem Antrag an die curricularen Empfehlungen des DJI an. Das ist Allgemeingut. Wer will da wi
dersprechen? Das heißt, Sie fordern insgesamt 160 Unterrichtseinheiten. Sie fordern, dass Module angeboten werden, die die Lernfelder abbilden, wie: Schaffung einer beruflichen Identität, Anforderungsprofile für Tagespflegepersonen, Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Tagespflege, Kinderbetreuung in Tagespflege aus Sicht des Kindes und auch aus Sicht der Eltern. Richtig so! Aber soll dies nun verbindlich im GTK geregelt werden? Oder soll es für Nordrhein-Westfalen bei der bisher eher unverbindlichen Empfehlung des Bundes bleiben?
Was verstehen Sie unter Verankerung? Wollen Sie die örtlichen Jugendhilfeträger, also die Kommunen, gesetzlich verpflichten, Tagespflege auszubauen und entsprechende Bildungsangebote vorzuhalten? Wenn ja, warum sagen Sie das nicht offen? Die kommunale Familie wird sich sicher sehr dafür interessieren, wie weit sie in diesem Bereich in die Pflicht genommen werden soll.
Wie stellen Sie sich eine finanzielle Förderung vor? In welcher Höhe? Und wie sollen die Kommunen wie viel drauflegen? Halten Sie zum Beispiel 725 € für einen ausreichenden Betrag, der qualifizierte Tagespflege sicherstellt? Es ist doch nötig, von Anfang an deutlich zu machen, dass Tagespflege nicht zur preiswerten Ausweichmöglichkeit bei Schwierigkeiten des strukturellen Ausbaus für mehr U3-Plätze wird. Es darf doch nicht beliebig werden, wie die Tagespflege in den Kommunen gestaltet ist. Das schadet doch der Tagespflege und den Tagespflegepersonen gleichermaßen, wie es auch die Vorbehalte vieler Eltern nur noch verstärken würde.
Meine Damen und Herren, auch etwas vage erscheint mir Ihre Forderung nach Anbindung an institutionelle Betreuungsangebote. Sollen Tagesmütter und -väter an Kitas angehängt sein? Sollen sie Beschäftigte der Träger werden? Können Sie als CDU und FDP sich beispielsweise auch einer Idee annähern, in Kitas an Randzeiten und außerhalb der Betreuungszeiten das Angebot durch Tagespflege zu ergänzen? Alles ist denkbar. Auch da hätte ich mir konkretere Vorschläge von Ihnen gewünscht. Denn das sind doch die Fragen, die sich stellen, wenn man die Tagespflege in ein Gesetz für Kindertageseinrichtungen aufnehmen will.
Ich finde, Sie sind in Ihren Anforderungen an ein Handlungskonzept, das die Landesregierung entwickeln soll, erstaunlich verhalten. Wenn, wie Frau Kastner in ihrer Pressemitteilung und auch heute gesagt hat, Ihre Vorstellungen jetzt endlich umgesetzt werden können, dann hätte ich gerne einmal gewusst, wie Ihre Vorstellungen in diesen
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen einmal einige Punkte nennen, auf die wir uns im Fachausschuss durchaus verständigen können. Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass auch wir an einigen Stellen über Tagespflege nachdenken und nachgedacht haben.
Die örtlichen Jugendhilfeträger orientieren sich am Curriculum des DJI und bieten über geeignete Träger der Erwachsenen- und Familienbildung eine modularisierte Aus-, Fort- und Weiterbildung für Tagespflegepersonen an. Ich denke, das ist Konsens. Die Träger von Tageseinrichtungen erhalten die Möglichkeit, sich an Programmen zur Ausbildung von Tagespflege zu beteiligen und durch geeignete Tagespflegepersonen außerhalb der Betriebszeiten in ihren Einrichtungen Betreuungsangebote vorzuhalten. Land und Kommunen verpflichten sich, im institutionellen Bereich die Plätze für unter Dreijährige auszubauen. Ich würde da empfehlen, dass wir uns über konkrete Umsetzungsschritte unterhalten. Aber Tagespflege ist immer optional und tritt nicht an die Stelle von Regelangeboten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun zum Zeitpunkt Ihres Antrags! Wir sind ja in der Vorphase der GTK-Novelle. Da finde ich es schon ein bisschen erstaunlich, dass Sie jetzt mit diesem Antrag kommen. Offensichtlich haben Sie Sorge, die Landesregierung könnte bei ihrem Gesetzentwurf die Tagespflege nicht deutlich genug betonen; sonst hätten Sie sich den Antrag eigentlich sparen können. Oder – und das fände ich viel schlimmer – Sie müssen erkennen, dass Sie mit der GTK-Novelle möglicherweise nicht zu einem nennenswerten Ausbau im Bereich der unter Dreijährigen kommen können, sondern dass im Gegenteil ein erheblicher Verlust an Plätzen im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen zu befürchten ist, sodass Sie die Tagespflege schon einmal als Kompensation ins Gesetz einbringen wollen, damit Sie am Ende nicht mit leeren Händen dastehen.
Niemand hat etwas dagegen, die Tagespflege ins GTK aufzunehmen, ihr mehr Anerkennung zu verleihen und die Tagespflegepersonen zu qualifizieren. Das ist sozusagen die Pflicht; dies ergibt sich schon allein aus dem TAG. Aber versuchen Sie nicht, mit der Tagespflege die institutionelle Betreuung unter Dreijähriger zu ersetzen. Das wird etwas sein, was wir Ihnen nicht durchgehen lassen, und ich bin sicher, die Eltern in NordrheinWestfalen auch nicht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausreichend Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen – das ist sicher die wichtigste Aufgabe, die gegenwärtig zu schultern ist, natürlich innerhalb der Gesamtanforderung, ein bedarfsgerechtes, am Kindeswohl und den Elternwünschen orientiertes Betreuungssystem zu schaffen. Wir haben hier – das ist jetzt schon zweimal erwähnt worden – bundesweit einen sehr großen Nachholbedarf, obwohl auch deutlich ist, dass vom TAG, das von der rotgrünen Bundesregierung verabschiedet wurde, schon ein starker Impuls für die Schaffung von Plätzen für die Kleinen ausging. Das hat übrigens Frau von der Leyen, unsere Bundesfamilienministerin, im Herbst sehr klar gewürdigt. Insofern, Frau Kastner, verstehe ich die Polemik in Ihrer Presseerklärung von gestern nicht so ganz. Sie wissen, dass gerade mit dem TAG die Tagespflege auf eine gesetzliche Grundlage gestellt würde.
Trotzdem haben wir in Nordrhein-Westfalen immer noch eine eklatante Unterversorgung mit U3Plätzen. Den Eltern, die nicht auf die Berufstätigkeit verzichten wollen oder können, steht die Tagespflege meistens als einzige Betreuungsmöglichkeit für ihre Kleinkinder zur Verfügung. Dabei ist das in vielen Fällen keine frei gewählte Option, sondern sie wird mangels Alternativen in Anspruch genommen.