Protocol of the Session on December 7, 2006

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Deppe. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Stinka.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Umsetzung einer Umweltinformationsrichtlinie der EU dar, da das Bundesrecht für viele Bereiche, die das Land regeln soll, nicht zuständig ist. Der Gesetzentwurf selbst wird den parlamentarischen Weg nehmen. Der Landtag wird sich damit beschäftigen. Sie haben heute den Entwurf vorgelegt. Mit Stolz weisen Sie auf die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages hin.

Die Freude bei den Vertretern der Regierungsfraktionen kann man durchaus verstehen. Nur: Wir Sozialdemokraten warnen vor dem, was mit der Einhaltung von Versprechen einhergeht. Da wir hier bei dem Thema Umwelt sind: Wir kennen viele Versprechen im Zusammenhang mit der Naturförderstation und dem Jagdrecht. Wir wissen, was aus Versprechungen geworden ist, wenn sie in der Realität des Alltags angekommen sind.

Für die sozialdemokratische Fraktion ist die 1:1Umsetzung dieser Richtlinie nicht unbedingt ein zwingendes Ziel und keine große Errungenschaft, sondern es deutet auch ein wenig auf Fantasielosigkeit und auf die Vermeidung von Verantwortung hin, wenn man sich dieser Richtlinie bedient.

Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie um und nutzt dabei Techniken der Bundesnorm. Das ist juristisch in Ordnung, ist aber meistens nicht gerade sehr lese- und bürgerfreundlich. Das ist leider so. Dennoch lenkt es auf die eigentlich wichtige Frage: Wie viel von den sehr begrüßenswerten Zwecken dieser Richtlinie wird bei den Bürgerinnen und Bürgern in NRW ankommen? Darauf kommt es nämlich an; das haben auch alle Vorredner betont.

Der Anspruch auf Zugang zu Information ist gut und richtig. Noch besser und wichtiger ist es – das erläutert § 10 des Bundesgesetzes –:

„Alle Informationspflichtigen Stellen müssen die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt informieren.“

„Dazu gehört zumindest die Information über politische Konzepte, Pläne und Programme in Bezug auf die Umwelt.“

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ich schaue mir an, was unter „aktiver und systematischer“ Informationspolitik oft zu verstehen ist, und möchte nur die Stichworte „PFT“ und „Gammelfleisch“ sowie zuletzt die gestrige Fragestunde erwähnen, in der es unter anderem um die Behandlung und den Umgang mit von Keimen verseuchtem Lachs ging. Da kam als einzige Empfehlung: Achten Sie bitte auf das Haltbarkeitsdatum.

(Zuruf von Minister Eckhard Uhlenberg)

Daneben haben wir auch immer kritisiert – da der Dialog mit den Beteiligten angesprochen wurde –, dass der Dialog mit der Wirtschaft zwar sicherlich richtig ist, jedoch viele Beteiligte am Umweltdialog gar nicht eingebunden wurden. Die Kritik bleibt bestehen. Wir haben auch häufig angeführt, dass es unserer Auffassung nach nicht ausreicht, die Behörden weiter zu informieren. Aktiv auf Bürger zuzugehen sieht anders aus, meine Damen und Herren.

Das Spannende an dem Gesetzentwurf wird also sein, wie und wann das Ministerium selbst an die Umsetzung geht, was an die Bürger herangetragen wird und wie ernst diese EU-Richtlinie genommen wird.

Auch auf das politische Konzept in Bezug auf die Umwelt sind wir gespannt. Wir fordern daher noch einmal ganz deutlich ein – das, was sie auch im „Vitalen NRW“ eingefordert haben –, dass die Anregungen von Organisationen sehr ernst genommen werden und auch auf die Gesetzesbera

tungsverfahren Einfluss haben, sodass wir ein praktisches und vernünftiges Umweltinformationsrecht haben, das den Bürgerinnen und Bürgern dient.

Bisher hat die Landesregierung in dieser Richtung strategisch und organisatorisch noch nicht sehr viel unternommen. Dazu habe ich gerade Ausführungen gemacht. Von daher freuen wir uns auf die Beratungen und auf ein Ergebnis, das den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Zeit gerecht wird. – Schönen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Stinka. – Herr Remmel hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorlage der Landesregierung, über die wir heute hier in erster Lesung zu beraten haben, knüpft an eine Tradition an, die in Deutschland – aber auch in ganz Europa – noch nicht sehr alt ist. Einige europäische Staaten pflegen diese Tradition allerdings schon länger. Es ist gut, dass das auch bei uns Einzug hält.

Das bedeutet nämlich die Abkehr von der alten preußischen Trennlinie zwischen der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, auf der einen Seite sowie dem Staat und der Verwaltung auf der anderen Seite. Das eine ist hell, das andere ist dunkel. Dazwischen gibt es eine Mauer, und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Diese Mauer wird, unter anderem durch das Umweltinformationsgesetz, eingerissen, und das ist gut so.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir knüpfen in der Tat an Traditionen an, die wir in diesem Landtag in der letzten Legislaturperiode durch die Schaffung des Informationsfreiheitsgesetzes deutlich gemacht haben. Im Übrigen gilt das, was sich jetzt in der EU-Richtlinie manifestiert, in Nordrhein-Westfalen in der Praxis schon seit Längerem. Jedenfalls wird es so gehandhabt.

Das gebe ich den Regierungsfraktionen, insbesondere dem Umwelt- und Landwirtschaftsminister vielleicht noch mit auf den Weg: Das wird auch weiter Einzug halten. Sie sprechen von Transparenz; ich bin sicher, das wird sich auch auf die Transparenz bei den Agrarsubventionen ausdehnen.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Hoffentlich auf alle!)

Ja sicher, auf alle hier. Damit habe ich kein Problem. So lautet auch der entsprechende Antrag. Wir hoffen, dass die Regierungsfraktionen dem Antrag zustimmen, die Europäische Transparenzrichtlinie zu unterstützen; denn sie steht genau in dieser Tradition der Offenheit und Transparenz. Deshalb sind wir guten Mutes.

Allerdings ist der Gesetzentwurf als solcher – deshalb ist es gut, dass wir noch ein Verfahren haben, nämlich eine Beratung im Ausschuss, gegebenenfalls eine Anhörung und dann eine zweite Lesung – meines Erachtens lieblos gemacht.

Das spricht nicht dafür, dass man den Gedanken der Umweltinformation und der Transparenz unterstützt, weil benutzerunfreundlich und viele Verweise auf bundesgesetzliche Regelungen, die nicht näher ausgeführt und damit schlecht lesbar sind. An der einen oder anderen Stelle nutzt das Gesetz auch nicht den Spielraum, den die EURichtlinie erlaubt. Auch das lässt Fragen hinsichtlich der vollen und ganzen Unterstützung des Gedankens, der hinter dem Gesetzgebungsverfahren steht, aufkommen.

Der Minister hat eben davon gesprochen, dass mit dem Gesetz insbesondere geregelt werden soll, dass mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Informationen verweigert werden können. Vor dem Hintergrund muss ich insbesondere den Minister fragen, warum er dann mir die Informationen bezogen auf die Flächen, die mit dem sogenannten Bodenhilfsstoff im Zusammenhang mit dem PFT-Skandal beaufschlagt worden sind, verweigert. Das ist eine Information, die ich nach dem Umweltinformationsrecht bekommen müsste. Darauf sind Sie die Antwort bisher schuldig geblieben. Aber wir werden uns an dieser Stelle noch auseinandersetzen. Ich bin sicher, dass mir das Umweltinformationsrecht dieses Recht zugesteht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Remmel. – Herr Ellerbrock hat nun für die FDP-Fraktion das Wort.

Erstens. Herr Kollege Remmel, ich habe vorhin geklatscht, weil ich Ihre Ansicht teile. Nur der informierte Bürger ist ein mündiger Bürger. Das hat übrigens Genscher im Jahre 1971 gesagt. Insofern sind wir da in einer guten Tradition. Wenn Sie dieser jetzt folgen, dann ist das eine gute Sache.

Zweitens. Es wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf lieblos gemacht worden ist. Selbstver

ständlich sind auf dem Gesetzentwurf keine Sonnenblumen drauf. Das ist ein Verwaltungsvorgang, der normal abgehandelt wird. Wichtig ist, was hinterher für den Bürger dabei herauskommt.

Drittens. Kollege Stinka sagte, es wäre nicht kreativ, wenn wir das lediglich 1:1 umsetzen würden. Erstens entspricht das unserer Koalitionsvereinbarung, und zweitens ist das ausgesprochen kreativ, denn die Zielrichtung 1:1 umzusetzen bedeutet, Sinnvolles von Populistischem zu unterscheiden. Das ist für Sie natürlich neu. Das gebe ich zu.

Herr Deppe, Ihren Äußerungen zu Herrn Remmel muss ich widersprechen. Ich finde es nicht richtig, dass Sie den Kollegen Remmel so abqualifizieren. Ich glaube, der Kollege Remmel hat durchaus die Chance, als Apokalyptiker des Jahres in die Fußstapfen von Frau Höhn zu treten. Er wacht ja wirklich manchmal am Morgen missmutig auf, weil die Katastrophe, die er am Vortage prognostiziert hatte, nicht eingetreten ist. Ich finde, der Kollege Remmel hat gezeigt, dass er durchaus Potenzial besitzt. Ich bin überzeugt, dass er sich mühen wird, dem nachzukommen.

(Beifall von FDP und CDU)

Frau Präsidentin, ich glaube, Herr Remmel wollte eine Frage stellen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Nein, ich ha- be mir nur auf den Kopf geschlagen!)

Entschuldigung. Auch das dient der Humanisierung des Arbeitsplatzes. Es ist einfach gut, wenn man sich zwischendurch bewegt. Der Kollege Dr. Romberg fordert uns immer wieder auf, unterschiedliche Sitzhaltungen einzunehmen.

Ich halte den Gesetzentwurf für vernünftig. Das ist verwaltungsmäßig sauber abgearbeitet worden.

Allerdings habe ich noch zu einem Punkt eine Frage, Herr Minister. Hierüber sollten wir im Verfahren noch einmal nachdenken. Ziel ist es ja, dem Bürger möglichst viel Einsicht zu bieten. Sie haben eben in Ihren Ausführungen dargelegt, dass das auch alles kostengünstig sein soll. Das finde ich gut. Allerdings soll jeder Kopien und Aufwand selber bezahlen. Das müssen wir ja auch bezahlen, auch wenn Kopierpapier durchaus der Forstwirtschaft zur Verwendung von Schwachholz dient. So, wie Sie es dargestellt haben, könnte man aber den Eindruck bekommen, dass die von Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände grundsätzlich alles kostenfrei bekommen, dass allerdings für den Bürger eine eingeschränkte Regelung gilt. Ich meine, wir sollten noch einmal darüber nachdenken, ob das

der richtige Weg ist. Meiner Meinung nach sollte der Bürger, das Individuum, das Prä haben, sodass es in jedem Fall für den Bürger kostenlos ist, und die Verbände, die eine gewisse Ausstattung und eigene Recherchemöglichkeiten haben, sollten nicht immer auf das Land zurückgreifen können. Wir sollten noch einmal im Ausschuss darüber reden, ob wir das ändern können.

Ansonsten hat der Kollege Deppe zur fachlichen Seite alles gesagt. Die Seiten 225 bis 279 brauche ich jetzt nicht vorzulesen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb kommen wir zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/2913 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – K.d.ö.R. –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von WestfalenLippe – K.d.ö.R. – und der SynagogenGemeinde Köln – K.d.ö.R.

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2863

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/3051