Protocol of the Session on December 7, 2006

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3036 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/3124 an den Kulturausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im Kulturausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Regelung von Umweltinformationen im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2913

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung. Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Entscheidungen zur Umwelt betreffen alle Bürgerinnen und Bürger. Deswegen suchen wir den Dialog mit der Öffentlichkeit.

Die Umweltverwaltung hat zunehmend transparentere und offenere Verfahren geschaffen, in die sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen können. Als ein Beispiel sei die Umweltverträglichkeitsprüfung genannt. Sich informieren zu können, ist dabei ein erster wichtiger Schritt.

Durch das Umweltinformationsgesetz NordrheinWestfalen wird der Zugang zu Umweltinformationen weit geöffnet. Mit dem Gesetz wird die EURichtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu

Umweltinformationen aus dem Jahre 2003 in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Das Bundesumweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 hat aufgrund der seinerzeitigen beschränkten Kompetenzen des Bundes in der Rahmengesetzgebung lediglich die Umweltinformationspflichten für Stellen des Bundes geregelt. Dabei wird es auch nach der Föderalismusreform bleiben. Deswegen ist dieses Landesgesetz für die informationspflichtigen Stellen des Landes erforderlich.

Informationspflichtige Stellen sind zunächst alle Behörden und alle sonstigen öffentlichen Institutionen, Ämter und Stellen. Darunter fallen auch die Gemeinden. Informationspflichtige Stellen sind zukünftig aber auch private Stellen, die Maßnahmen der sogenannten Daseinsvorsorge durchführen und dabei unter der Kontrolle des Staates stehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn staatliche Stellen mehr als 50 % der Stimmrechte in einem Unternehmen innehaben.

In seinem Kern verweist das Landesgesetz auf die Regelungen des Bundesgesetzes. Bei der Entscheidung der Verwaltungsbehörde, eine andere Art des Informationszugangs zu gewähren als gewünscht, ist allerdings der Spielraum der Behörde im Landesgesetz größer als im Bundesgesetz, weil nach Ansicht der Landesregierung die einengende Bundesregelung über die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgeht. Die 1:1-Umsetzung ist aber entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Leitlinie dieser Umsetzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich ohne Angabe von Gründen jederzeit einen Überblick über Umweltinformationen verschaffen. Dabei werden gegenüber dem früher geltenden Recht durch die Richtlinie die Umweltinformationsrechte erheblich verbessert.

Ausgeweitet wird beispielsweise der Begriff der Umweltinformation. Dazu gehören nicht nur alle Daten über den Zustand der Gewässer und von Tätigkeiten, die die Umwelt beeinträchtigen können, auch Angaben über die menschliche Gesundheit und den Zustand von Lebensmitteln werden erfasst, wenn sie durch Umweltbedingungen beeinflusst werden.

Im Regelfall ist zügig – nämlich innerhalb eines Monats – über den Auskunftsanspruch zu entscheiden. Unser Entwurf schränkt die Möglichkeiten ein, die Erteilung von Informationen abzulehnen. Die Ablehnungsgründe stehen unter dem Vorbehalt, dass kein überwiegendes öffentliches

Interesse an der Bekanntgabe der Information besteht. Der Zugang zu Emissionsdaten oder zu emissionsbezogenen Informationen kann nicht unter Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verweigert werden.

Als besonderen Service für die interessierte Öffentlichkeit müssen die Behörden grundsätzlich die Umweltinformationen von sich aus ins Internet stellen, sodass alle jederzeit darauf zurückgreifen können. Dazu dienen auch unsere Umweltdaten vor Ort, die wir hier schon vorgestellt haben.

Die Verbände haben den Gesetzentwurf eingehend mitberaten und zwei ergänzende Regelungen angeregt, die die Landesregierung aufgegriffen hat:

Erstens. Das Umweltministerium verpflichtet sich, regelmäßig in nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt zu veröffentlichen. Damit werden die Anstrengungen der Landesregierung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen transparent und überprüfbar gemacht. Sie wissen alle, dass wir an einem solchen Bericht arbeiten. Dazu bedarf es nicht des Wunsches der Verbände, sondern dieser Bericht wird in den nächsten Monaten der Öffentlichkeit vorgestellt. Einen solchen Bericht gibt es übrigens zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens. Er ist sehr transparent. Gerade Schulen können sich intensiv mit der Umweltsituation in Nordrhein-Westfalen, den Verbesserungen und den Verschlechterungen, auseinandersetzen.

Wir setzen – zweitens – fort, dass die Erlangung von Umweltinformationen für vom Land anerkannte Naturschutzverbände und für nunmehr vom Umweltbundesamt anerkannte Umweltverbände gebührenfrei ist. Das ist Bürgerservice des Landes und bietet den Verbänden die Möglichkeit zu fundierten Stellungnahmen.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind einfache Informationsansprüche und die Einsichten vor Ort grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können lediglich für umfangreiche Kopien – und auch das nur in begrenzter Höhe – entstehen. Für Umweltinformationen können dann Gebühren anfallen, wenn sie erheblichen Vorbereitungsbedarf bei den zuständigen Stellen verursachen.

Um aber zu verhindern, dass durch zu hohe Gebühren der Informationsanspruch entwertet wird, beträgt die Höchstgebühr jetzt 500 €. Das ist eine Gebühr, deren Höhe zwischen Bund und Ländern abgesprochen und deshalb im Bundesgesetz so festgesetzt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Deppe.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf gehen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen weiteren Schritt auf dem Weg einer vernünftigen und bürgerorientierten Umweltpolitik in NordrheinWestfalen.

(Beifall von CDU und FDP)

Eigentlich hätte das Gesetz, das seinen Ursprung in der Aarhus-Konvention von 1998 hat, bis zum 14. Februar 2005 in Landesrecht umgesetzt sein müssen. Aber dazu sind Sie vor der Wahl nicht mehr gekommen. Ich nehme einmal an, Sie hatten Wichtigeres zu tun. Die Aktion Abendsonne und ähnliche Dinge waren vielleicht aus Ihrer Sicht notwendiger.

Damit keine regelungslose Zeit eintrat, hat Umweltminister Uhlenberg auf dem Erlassweg mit Datum vom 17 September 2005 dafür gesorgt, dass die EU-Richtlinie bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes unmittelbar Geltung erhält. Dafür danken wir dem Umweltminister ganz ausdrücklich.

(Beifall von CDU und FDP)

Der CDU ist wichtig, dass das Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Praxis tatsächlich wahrgenommen werden kann. Dieser Gedanke findet sich durchgängig sowohl im Gesetz wie auch vor allem im täglichen Handeln der Regierung und der Behörden wieder.

Durch die exakte Übernahme der Bundesregelungen ins Landesrecht und damit auch für alle Landesbehörden und kommunalen Einrichtungen wird dem Bürger der Zugang zu Informationen erleichtert. Wer sich einmal mit dem Umweltinformationsrecht auskennt – das gilt für Bürger und Verbände –, kann sein Auskunftsbegehren relativ problemlos realisieren, ohne sich mit der Frage beschäftigen zu müssen, mit welcher Behörde er es zu tun hat und welche rechtlichen Vorschriften er vielleicht im Besonderen zu beachten hat.

Wir sorgen dafür, dass sich verschiedene informationspflichtige Stellen, die über identische Informationen verfügen, vorher abstimmen. Dies wird zu einer einheitlichen Art der Informationsaufbereitung und damit zu größerer Übersichtlichkeit

und besserer Vergleichbarkeit sowie mehr Transparenz führen.

Parallel zur Beantwortung der individuellen Auskunftsersuchen der Bürger verfolgen wir konsequent den Weg, die Fülle der vorhandenen Umweltdaten ständig für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Die aktive und vorausschauende Informationsbereitstellung durch alle Behörden ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Umweltpolitik.

Das gilt beispielsweise für das Portal U des Bundes und der Länder, insbesondere aber auch die vom Umweltministerium betriebene Seite www.uvo.nrw.de, die hervorragende Informationsportale sind, um sich jederzeit unabhängig von Behördendienstzeiten rund um die Uhr schnell und kompetent über wichtige Umweltdaten informieren zu können.

Beispielsweise können Sie mit ein paar Mausklicks problemlos feststellen, dass an der von hier aus nächstgelegenen Station für Luftqualitätsmessung in der Corneliusstraße in Düsseldorf der Stickstoffmonoxidwert – diesen einen Wert habe ich einmal herausgesucht – um 14 Uhr bei 37 Mikrogramm gelegen hat. Nach kurzer Zeit können Sie den nächsten Messwert ablesen.

Auch der im Gesetz vorgesehene Umweltzustandsbericht, der mindestens alle vier Jahre zu erstellen ist – wir haben eben vom Minister gehört, dass das erstmalig der Fall sein wird –, ist ein Beitrag zu mehr Transparenz. Damit werden die Anstrengungen der Landesregierung in der Umweltpolitik dokumentiert und vor allem nachprüfbar.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Wir danken dem Umweltminister dafür, dass er auf diesem Weg der umfassenden, auf nachprüfbaren Fakten basierenden Information so konsequent vorangeht.

(Beifall von der CDU)

Das ist genau der richtige Weg, auf dem wir im Umweltschutz weiterkommen und wie wir Zustimmung zu umweltpolitischen Maßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern erreichen können. Denn Umweltschutz, meine Damen und Herren, können wir nur mit den Bürgern gemeinsam, aber nicht gegen sie machen.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Zeiten, in denen Frau Höhn jede Woche einen neuen vermeintlichen Skandal verkünden und ihn dann hochspielen konnte, sind endgültig vorbei. Herr Remmel, Sie werden es sowieso nie schaf

fen, in dieser Beziehung an Frau Höhn heranzukommen.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Er bemüht sich!)

Sie bemühen sich zwar, aber die Presse nimmt das schon gar nicht mehr wahr.

Wir sind überzeugt: Der informierte Bürger ist ein mündiger Bürger. Wir stellen die Informationen bereit, die dem Bürger genau dieses Informiertsein ermöglichen. Die sachliche und ausschließlich an Fakten ausgerichtete Umweltinformationspolitik der Landesregierung verfolgt genau diese Linie. Sie ist richtig und wird von unserer Fraktion unterstützt.

Liebe Kollegen von der Opposition, Sie würden den Bürgern, aber auch sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit uns und den Menschen in Nordrhein-Westfalen gingen.

(Beifall von der CDU)