Sie müssen vielleicht Ihren Kollegen deutlich machen, dass Sie eine Frage stellen wollen, damit ich Sie auch verstehen kann.
Weil Sie kritisiert haben, die Argumentation der Koalitionsfraktionen sei insgesamt nicht ehrlich und nicht schlüssig, lautet meine Frage: Wenn Frau Höhn in den letzten Jahren für sich in Anspruch genommen hat, Gebiete sachgerecht auszuweisen, was CDU und FDP seinerzeit kritisiert haben, weil sie gesagt haben, dass Frau Höhn das sehr umfänglich macht, vielleicht sogar mehr, als aus unserer Sicht notwendig wäre,
diese Position dann auch kritisieren und sagen: Dann bleiben wir doch bei dem, was wir vorgefunden haben?
Herr Witzel, Sie wissen sehr genau, welche Auseinandersetzungen um den Vogelschutz am Niederrhein es zu welcher Zeit und in welcher Intensität gegeben hat. Ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass Frau Höhn damals eine sachgerechte Entscheidung getroffen und eine entsprechende Meldung gemacht hat. Das hat heute aber keinen Bestand. Die EU-Kommission hat eine andere fachliche Einschätzung und präsentiert uns die.
Da reicht der Rückgriff auf Frau Höhn nicht. Sie werden die EU-Kommission nicht damit überzeugen, dass Frau Höhn es damals so und so entschieden hat. Sie werden eigene Argumente finden müssen. Das, was Sie heute in fünf Minuten
vorgetragen haben, ist aus meiner Sicht überhaupt nicht ausreichend, um die EU-Kommission zu überzeugen. Da müssen Sie sich schon ein bisschen mehr einfallen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der entscheidende Punkt für uns, zu sagen, dass das Verfahren, wie Sie es hier heute wählen, nicht für Deutschland, nicht für den Vogelschutz und nicht für Nordrhein-Westfalen richtig ist, ist, dass Sie mit Ihrem Vorgehen dazu beitragen, am Niederrhein Rechtsunsicherheit für vier bis fünf Jahre herzustellen. Es ist nämlich zu erwarten, dass das Verfahren so lange dauert. In dieser Zeit gilt faktisch der Vogelschutz. Es gilt eine Veränderungssperre. Dafür ist Ihr Verhalten,
so wie Sie es heute gezeigt haben, wahrscheinlich prädestinierend. Ich rate Ihnen dringend davon ab. Wenn Sie an einer fachgerechten Beratung interessiert sind, ziehen Sie Ihren Antrag auf direkte Abstimmung zurück
und lassen Sie uns im Fachausschuss intensiv über eine Stellungnahme und das Verhalten Nordrhein-Westfalens reden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz hat in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang. Diesen Auftrag nimmt diese Landesregierung und nehme ich als Umweltminister ernst. Das schließt die Sorge um die gute Entwicklung der Natura-2000-Gebiete und des Vogelschutzes in Nordrhein-Westfalen natürlich ein.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen vor Ort nicht weiter, wenn die Menschen insbesondere in den ländlichen Regionen, wo bewährte, erfolgreiche und kooperative Formen von Natur- und Vogelschutz stattfinden, immer mehr das Gefühl haben: Da kommen Behörden und wollen uns ohne Rücksicht auf unsere eigenen Leistun
gen für die Natur, auf unsere Erfahrungen und auf unsere Situation verordnen, was für die Natur, für unsere Heimat das Richtige ist. – Meine Damen und Herren, dies droht am Niederrhein.
Wir stehen zu Pflege und Entwicklung des europäischen Naturerbes. Die FFH-Richtlinie ist die gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage dafür.
Diese Landesregierung hat die Meldung der FFHGebiete vor wenigen Wochen erfolgreich abgeschlossen. Das hat die EU-Kommission dem Bund gegenüber inzwischen bestätigt. Wir erfüllen unseren Auftrag, für ein kohärentes ökologisches Netz besondere Schutzgebiete einzurichten. Dieses Netz – Natura 2000 – schließt die EGVogelschutzgebiete ein. Wir haben bisher 25 Vogelschutzgebiete gemeldet. Der Untere Niederrhein ist das zweitgrößte Vogelschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen. Auf rund 20.000 ha finden die Tiere gute Bedingungen.
Dennoch hat die EU-Kommission jetzt ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie fordert 50.000 ha Fläche für das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“.
Die EU-Kommission meint, das 1983 gemeldete Ramsar-Gebiet sei ohne ausreichende wissenschaftliche Begründung unzulässig verkleinert worden. Überhaupt reiche die Schutzgebietsfläche nicht aus, da im sogenannten IBAVerzeichnis der bedeutsamen Vogelgebiete die meldepflichtige Kulisse von ca. 50.000 ha umfasse.
Meine Damen und Herren, diese Forderung weise ich für die Landesregierung zurück. Ich sage deutlich: Nordrhein-Westfalen engagiert sich erfolgreich für den Schutz der arktischen Gänse am Niederrhein. Wir tun dies seit vielen Jahren und in vorbildlicher regionaler Kooperation. Es gibt keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, denn die Gänserastplätze liegen im eindeutig von uns geschützten Gebiet, aber nicht da, wo wir nach dem Willen der EU-Kommission zusätzliche Flächen zum Vogelschutzgebiet erklären sollen.
Unsere Konsequenz ist: Nordrhein-Westfalen ist nicht bereit, das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ auf 50.000 ha auszudehnen.
Nach unseren Feststellungen liegen die fachlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor. Dafür sprechen fünf Gründe:
Gebiet mit der Meldung des EU-Vogelschutzgebietes im Jahre 1999 ohne eine ausreichende wissenschaftliche Begründung verkleinert habe. Das Vogelschutzgebiet in den bestehenden Grenzen ist das Ergebnis eines sorgfältigen und fachlichen Auswahlprozesses auf der Grundlage objektiver fachlicher Kriterien.
Sie mündet in die Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Hier verpflichten sich die Vereinbarungspartner aus der Region zur Respektierung der Ziele im Vogelschutzgebiet.
Drittens. Außerdem wurde vereinbart, auch auf die Vergrämung von arktischen Gänsen zu verzichten, die gelegentlich außerhalb des Vogelschutzgebietes zur Äsung einfallen. NordrheinWestfalen entschädigt die durch die arktischen Gänse verursachten Fraßschäden nach vorheriger Begutachtung durch Vertreter der örtlichen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Deswegen sind das reale Werte, Frau Abgeordnete, die Sie vorhin angesprochen haben. Auf der einen Seite werfen Sie dem Minister vor, er tue zu viel für die Landwirtschaft, und heute tut er offensichtlich zu wenig. Ich finde, der Weg, den ich gehe, ist in diesem Zusammenhang der richtige.
Viertens. Das bestehende Vogelschutzgebiet beinhaltet sämtliche für die nach Art. 4 Abs. 1 Vogelschutzrichtlinie relevanten Brutvogelarten und wandernden Vogelarten der Anhänge 1 notwendigen Flächen, einschließlich der Schlaf- und relevanten Äsungsplätze der arktischen Gänse.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat neben den besonders geeigneten Grünlandflächen vor allem solche Äsungsflächen in das Vogelschutzgebiet einbezogen, die sich durch Regelmäßigkeit und Intensität der Fraßschäden gegenüber allen übrigen als die geeignetsten dargestellt haben.
Fünftens. Auch die seit mehr als 15 Jahren konstante Zahl der am Niederrhein überwinternden arktischen Gänse belegt, dass das bestehende Vogelschutzgebiet mit den flankierenden Maßnahmen in vollem Umfang geeignet ist, im Sinne