Protocol of the Session on December 6, 2006

Wir als Rechtsaufsicht sind natürlich verpflichtet nachzuhalten, ob dieses auch dem Gesetz entsprechend geschehen ist. Wir haben einfach Wert darauf gelegt, dass man uns nach Möglichkeit einen Ansprechpartner in der Hochschulverwaltung benennt, der dieserlei Fragen, die es auch zu beantworten gilt, uns gegenüber beantworten kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegt hier eine Frage von Frau ApelHaefs vor. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Minister, der Herr Staatssekretär hatte in einer dieser Dienstbesprechungen auch erwähnt, dass es mehrere Rechtsgutachten gebe, die das Kronthaler-Gutachten widerlegen oder dem widersprechen würden. Nach meinem Kenntnisstand warten die Hochschulen, die gerne diese Gutachten gehabt hätten, bis heute auf diese Gutachten. Können Sie etwas zum Inhalt dieser Gutachten sagen: wie sie sich vom Kronthaler-Gutachten unterscheiden und welche Varianten es gibt?

Wir haben dargelegt, dass es schon veröffentlichte Guthaben gibt, die zu anderen Ergebnissen gekommen sind, als es von Herrn Kronthaler dargestellt wird. Wir haben dargelegt, dass es darüber hinaus auch interne Gutachten gibt, auf die wir uns in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit unseres Studienbeitragsgesetzes zusätzlich gestützt haben. Wir haben auch dargelegt, dass wir den Hochschulen hierzu eine entsprechende schriftliche Auskunft zur Verfügung stellen. Sie wird den Hochschulen auch zeitnah zur Verfügung stehen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Fragen? – Eine dritte und letzte Frage von Frau Kollegin Gebhard.

Im Anschluss an Ihre letzte Antwort, Herr Pinkwart: Wenn Sie dieses den Hochschulen zur Verfügung stellen, darf ich dann unterstellen, dass Sie dieses im Wissenschaftsausschuss in gleicher Weise tun, also ebenfalls

entsprechend informieren, welche Rechtsvorstellungen existieren?

Das können wir sehr gerne machen.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 93. Sie ist damit erledigt.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 94

der Abgeordneten Frau Löhrmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen

In der Sendung Westpol am 3. Dezember 2006 hat Innovationsminister Pinkwart sich erneut für eine Lockerung der bestehenden Stichtagsregelung für den Import menschlicher embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Unter anderem erklärte er: „Ich denke aber, wenn es gelänge, auch in Anbetracht der ethischen Vorbehalte, die viele im Land gegenüber dieser Forschung haben, auch im Deutschen Bundestag gegenüber dieser Regelung haben, wäre es mindestens notwendig, dass wir zu einer nachlaufenden Stichtagsregelung kommen oder aber zu einer Verschiebung des Stichtagstermins etwa Ende 2005.“

Teilt der Ministerpräsident diese Einschätzung von Minister Pinkwart?

Hier ist die Landesregierung gefordert zu antworten. Anstelle von Herrn Ministerpräsident Rüttgers antwortet Minister Breuer. Bitte, Herr Breuer.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, es gab in letzter Zeit verschiedene Anlässe, zur Frage der Stichtagsregelung im Stammzellengesetz Stellung zu beziehen. Die Position des Ministerpräsidenten in dieser Frage ist bekannt und unverändert.

Sie wissen auch, dass im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgehalten ist, dass es bei der Forschung an embryonalen Stammzellen unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich sehe auch vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen keinen Anlass, von dieser Feststellung abzurücken. Das, was im Koalitionsvertrag an der Stelle formuliert ist, gilt also nach wie vor.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Löhrmann hat sich für eine Nachfrage gemeldet. Bitte, Frau Löhrmann.

Das war der Versuch, sehr salomonisch zu antworten. Ich habe es trotzdem gemerkt, Herr Breuer. Wie lautet denn die Position des Ministerpräsidenten zur Stichtagsregelung?

Bitte, Herr Minister.

Frau Löhrmann, wir haben deutlich gemacht, dass wir zwischen der FDP und der Union an der Stelle unterschiedlicher Auffassung sind. Dazu gibt es entsprechend im Koalitionsvertrag eine klare Formulierung. Ich weiß, dass es jetzt die Forderung nach der Lockerung der bestehenden Stichtagsregelung gibt, und ich weiß auch, dass immer wieder die Fragen gestellt werden, ob das jetzige System das richtige ist.

Anlässe dafür waren unter anderem das 7. Forschungsrahmenprogramm oder auch Stimmen aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft und aus der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Sie alle fordern, dass das deutsche Stammzellengesetz internationalen Standards anzupassen ist, also es zu lockern. Die Argumente sind mir und auch dem Ministerpräsidenten bekannt.

Uns allen ist aber bewusst, dass es bei der Frage nach der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen um den Konflikt zwischen zwei Grundwerten geht: um den Schutz der Würde auf der einen Seite und um die Freiheit der Forschung auf der anderen Seite. Beides ist dem Ministerpräsidenten wichtig. Wichtig ist aber auch, dass die Würde des Menschen verlangt, dass wir ihn niemals nur als Mittel für unsere Zwecke gebrauchen, sondern wir den Menschen immer zugleich als Zweck an sich selbst erachten.

Die Befürworter einer Lockerung der bestehenden Stichtagsregelung argumentieren jetzt, es sei unmöglich, sich dem ethischen Gebot zu verweigern, wenn man damit unheilbare Krankheiten heilen kann. Das ist die eine Position. Bei diesem Argument wird unterstellt, dass ein Heilen ethisch zu rechtfertigen sei, wenn dafür zwangsläufig menschliches Leben und Embryonen – Embryonen sind Menschen auf frühester Entwicklungsstufe – geopfert werden. Es gibt in der zivilisierten Menschheit den Grundkonsens, dass ein Heilen auf Kosten des Lebens anderer Menschen – ich

denke hier an die Menschen in anderen medizinischen Experimenten – unethisch und unmoralisch ist.

Diesen Grundkonsens will der Ministerpräsident nicht zur Disposition stellen. Wenn wir der Wissenschaft neue Handlungsmöglichkeiten und Chancen eröffnen wollen, dürfen wir diese ethische Grundlage nach meiner Auffassung und nach Auffassung des Ministerpräsidenten nicht verlassen. Also: Eine nachlaufende Stichtagsregelung, wie es jetzt diskutiert wird, löst nach meiner Auffassung und nach Auffassung des Ministerpräsidenten dieses grundlegende ethische Problem nicht.

Sie wissen, dass es auch in der Koalition unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema gibt. Ich wiederhole noch einmal: Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist festgelegt, dass bei der Forschung an embryonalen Stammzellen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung sehen wir und sieht der Ministerpräsident keinen Anlass, von dieser Feststellung abzurücken.

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Zu ihrer zweiten Frage hat sich Frau Löhrmann gemeldet.

Herr Breuer, ich habe Sie nicht darum gebeten, philosophisch und ethisch darzulegen, welche verschiedenen Fragestellungen dazu zu berücksichtigen sind. Diese sind uns sehr wohl bekannt.

Ich habe Sie ausdrücklich gefragt und wiederhole es: Ist der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen der Meinung, dass die Stichtagsregelung gelockert werden soll, ja oder nein?

Bitte, Herr Breuer.

Ich habe deutlich gemacht, dass das, was im Moment diskutiert wird – auch diese nachlaufende Stichtagsregelung –, aus Sicht des Ministerpräsidenten dieses grundlegende ethische Problem nicht löst und dass – ich wiederhole es noch einmal – der Ministerpräsident bei der Auffassung bleibt, die im Koalitionsvertrag niedergelegt ist.

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Zur dritten und letzten Frage Frau Löhrmann, bitte.

Es ist nicht eindeutig, wie Sie antworten. Ich weiß, dass im Koalitionsvertrag steht, dass es diese Haltung gibt und dass die Koalitionspartner unterschiedliche Haltungen dazu haben.

Ich kann Ihre Aussage so interpretieren, dass in dem Fall der Ministerpräsident die Haltung seines Forschungsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten nicht teilt. Liege ich da richtig?

Herr Minister, bitte.

Frau Abgeordnete, Sie haben doch mitbekommen, dass es in der Frage der Stichtagsregelung unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist klar formuliert. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen: Das sind unterschiedliche Auffassungen. Sie sind auch im Koalitionsvertrag niedergelegt. Da brauche ich auch nicht zu philosophieren. Ich habe das gerade vorgetragen. Es ist nicht verboten, in einer wichtigen Abwägungsfrage unterschiedlicher Auffassung zu sein. Wo ist das Problem?

Vielen Dank, Herr Minister. – Auch wenn wir das Ende der Fragestunde im Prinzip erreicht haben, kommt jetzt eine Frage von Frau Kollegin Gebhard von der SPD. Bitte, Frau Gebhard.

Genau zu diesem Punkt geht meine Frage an Herrn Pinkwart. Herr Pinkwart, halten Sie die Position, die Sie in „Westpol“ vertreten haben, nämlich Verschiebung der Stichtagsregelung, aufrecht?

Bitte, Herr Minister.

Herr Breuer hat dargelegt, wie die Koalition zu dieser Frage steht. Ich habe dem nichts hinzuzufügen, was meine Haltung anbetrifft. Zur Bewertung dieser Frage habe ich vor dem Parlament schon einmal Auskunft gegeben.

Wir haben auf der Grundlage des bestehenden Rechts zu handeln. Ob das Recht geändert wird, liegt nicht in unserer Hand, auch nicht in der Hand dieses Hauses, sondern in der Hand des Deutschen Bundestages. Im Deutschen Bundestag wird eine Diskussion geführt. Das hat Herr Breuer mit vielen Beispielen der jüngeren Zeit dargelegt.

Dazu haben sich unterschiedliche Institutionen wie die EKD und die Bundeskanzlerin geäußert, ohne dass der Deutsche Bundestag schon eine andere Entscheidung getroffen hätte, ohne dass die Bundesregierung eine andere Sicht eingenommen hätte. Es ist ein Diskussionsprozess.

Es ist sicherlich auch richtig, dass der Forschungsminister dieses Landes, wenn die DFG eine Studie vorlegt, eine Äußerung dazu machen kann, immer mit dem Hinweis darauf – Frau Löhrmann hat das aus dem „Westpol“-Beitrag zitiert –, dass es unterschiedliche Meinungen und Haltungen dazu gibt.

Maßgeblich für unser Handeln ist die Rechtslage. Solange die sich nicht ändert, werden wir als Landesregierung unsere Entscheidungen im Rahmen des bestehenden Rechts zu treffen haben. Aber wir werden natürlich auch gefragt. Dann werden wir unsere unterschiedlichen Sichtweisen in der Diskussion auch deutlich machen. Ich denke, das ist auch unser gutes Recht.

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Beer noch eine Frage. Bitte schön.

Herr Minister Breuer. Ich möchte Sie fragen, ob es in der Frage der unterschiedlichen Auffassungen zur Stichtagsregelung – wie Herr Minister Pinkwart das gerade ausdrücklich bestätigt hat – im Endeffekt so ausgehen wird wie bei den Änderungen zur Gemeindeordnung, das heißt, dass sich die FDP durchsetzt und die CDUPositionen zurückgezogen werden.

Herr Minister Breuer, bitte.

Ich halte es für nicht angemessen, die beiden Themen so zu verquicken. Es ist sehr vordergründig und populistisch, diese Fragen miteinander zu verquicken. Ich finde das wirklich unangemessen, wenn ich das sagen darf. Ich finde auch, dass die Landesregierung den Zusammenhang zwischen der Gemeindeordnung und der Stammzellenforschung nicht kommentieren sollte.

(Beifall von der CDU)