Protocol of the Session on November 16, 2006

So können wir etwa den Gedanken, den das Papier enthält, nicht nachvollziehen, eine volle Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming-Grundsatzes dadurch einfordern zu wollen, dass die Unterbringung junger und heranwachsender weiblicher Strafgefangener in selbstständigen Jugendstrafanstalten, also sogar in mehreren Einrichtungen, erfolgen soll. Hier spricht eine Zahl für sich. Wir hatten im nordrhein-westfälischen Jugendvollzug im Jahre 2005 durchschnittlich gerade einmal 69 weibliche Strafgefangene; zum Stichtag 31. Oktober 2006 waren es 72.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Wie Sie alle wissen, gilt für den Jugendstrafvollzug wie bei Erwachsenen gleichermaßen das Gebot strikter räumlicher Trennung und vollzuglicher Trennung der Gefangenen nach Geschlechtern. Anhaltspunkte dafür, die Einhaltung dieses Gebotes könnte bei dem Vorgehen in NordrheinWestfalen in der Vergangenheit einmal gefährdet oder auch nur infrage gestellt worden sein, sehe ich keine. Es sind auch keine bekannt. Es gibt auch keine Gründe dafür, für eine derart kleine Gefangenengruppe eine oder gar mehrere selbstständige Vollzugseinrichtungen zu schaffen.

Wenig praxisgerecht ist auch die Forderung in dem Papier der Fraktion der Sozialdemokraten, in der Regel von einer krankenpflegerischen oder medizinischen Beobachtung bei Nacht oder bestimmten Maßnahmen der Suizidprophylaxe ab

zusehen. Besteht tatsächlich die Gefahr eines Suizids, dann ist der Vollzug in der Pflicht, einen Gefangenen vor sich selbst zu schützen und ihn notfalls auch dauerhaft unter Kontrolle zu halten. Die erforderlichen Maßnahmen an ein RegelAusnahme-Verhältnis zu knüpfen hieße nichts anderes, als eine Gefährdung des Gefangenen in Kauf zu nehmen. Wir waren uns auch heute Morgen bereits im Rechtsausschuss einig, dass die zu treffenden Entscheidungen auf eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles den für das Wohl der Gefangenen Verantwortlichen vor Ort vorbehalten bleiben müssen.

Ebenfalls keinesfalls von uns mitzutragen ist auch die Vorstellung der Fraktion der SPD zu Fragen des offenen Vollzugs. In dem Papier wird von dem Gedanken ausgegangen, der offene Vollzug müsse bei jungen Gefangenen grundsätzlich immer schon dann zur Anwendung kommen, wenn ein Entweichungs- und Missbrauchsrisiko nicht erkennbar sei. Der offene Vollzug soll nach den Vorstellungen der SPD faktisch zur Regelvollzugsform erhoben werden.

Vollzieht man aber die nachdrücklich betonten Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsgebot im Jugendstrafvollzug nach, dann wird sehr schnell klar, dass die jungen Menschen, die an einer entscheidenden Schaltstelle ihres Lebens stehen, mit einer derart undifferenzierten Vorgehensweise keinen Vorteil erlangen. Man würde ihnen einen Bärendienst erweisen.

Offener Vollzug kann bei jungen Gefangenen wichtig und richtig sein. Wer aber glaubt, sich bei der Anwendung dieser Vollzugsform die Sache einfach machen und sich auf die bloße Prüfung des Entweichungsrisikos beschränken zu können, der hat den Resozialisierungs- und auch den Erziehungsgedanken des Bundesverfassungsgerichts nicht im Ansatz nachvollzogen.

Der offene Vollzug verlangt nicht nur das Fehlen eines Entweichungs- oder Missbrauchsrisikos. Nein, er setzt auch eine Eignung dafür voraus. Junge Menschen, denen beispielsweise aufgrund von Erziehungsdefiziten die elementare Fähigkeit zur Absolvierung eines strukturierten Tagesablaufs noch fehlt, sind gerade nicht dazu geeignet, dass man sie im Rahmen von Lockerungen aus dem offenen Vollzug heraus, und sei es auch nur stundenweise, ohne Anleitung und Hilfe sich selbst überlässt.

Selbstverständlich sind solche Gefangenen nicht von jeder Aussicht, in den offenen Vollzug zu kommen, ausgeschlossen. Bevor wir sie aber mit den Anforderungen konfrontieren, sind wir in der

Pflicht, ihnen die notwendigen Grundvoraussetzungen zu vermitteln. Diese sind schnell genannt: Teamfähigkeit, eigenverantwortliche Mitarbeit am Vollzugsziel, korrektes Verhalten auch unter geringerer Aufsicht und Aufgeschlossenheit gegenüber den anderen und auch gegenüber den Hilfsangeboten.

Dem Antrag der SPD zu folgen hieße, sich dieser Pflicht zu entziehen. Von daher werden wir diesen Antrag nicht mittragen. Wir werden, wenn wir den Antrag der Koalitionsfraktionen heute angenommen haben, die Landesregierung drängen, den Text eines Entwurfes möglichst bald vorzulegen. Dann gibt es auch hier wieder die Gelegenheit, intensiv darüber zu diskutieren.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Jugendliche beziehungsweise junge Heranwachsende im Vollzug hat uns auf bedauerliche Art und Weise schon heute Morgen beschäftigt. Es wird uns auch nachher wieder beschäftigen. Heute reden wir darüber, wie wir einen Rahmen dafür finden können, wie wir in NordrheinWestfalen junge straffällige Menschen im Vollzug behandeln.

Wir haben natürlich die verfassungsgerichtliche Rechtssprechung im Blick. Wir sind gehalten, bis Ende 2007 eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Aber ich glaube, aufgrund der Föderalismusreform hätten wir einer solchen Anweisung aus Karlsruhe nicht bedurft. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder beklagt, dass ein solches Gesetz auf Bundesebene nicht zustande gekommen ist, weder unter gelb-schwarzer – das gebe ich gern zu – noch unter rot-grüner Ägide. Aber Fakt ist leider, dass wir bis heute kein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz haben.

Wir haben in den letzten Monaten – seit wir in Nordrhein-Westfalen an der Regierung sind – einen Schwerpunkt auf die Jugendkriminalität und auch auf den Strafvollzug bei jungen Erwachsenen gesetzt. Wir haben Jungtäterabteilungen geschaffen, sodass auch das Jugendstrafvollzugsgesetz in den Reigen unserer Kernanliegen in der Justizpolitik passt.

Wenn man sich einmal anschaut, welche Säulen es geben soll, stellt man fest, dass vor allem das Prinzip des Förderns und Forderns wichtig ist.

Dieses Prinzip ist die tragende Säule, denn wir können den Schutz der Allgemeinheit nur durch die Erziehung der Jugendlichen und durch ihre Resozialisierung wirkungsvoll gestalten.

Wir müssen sehen, dass die Jugendlichen ein Recht auf Bildung und Ausbildung haben. Häufig ist es nämlich so, dass die Straffälligen, die in die Anstalten kommen, nicht einmal einen Hauptschulabschluss haben. Wenn wir in der Bildung nichts unternehmen, haben wir das Problem, dass wir nach der Haftentlassung keinen Schritt weiter sind. Ich glaube, die Zeit, die im Vollzug verbracht wird, ist, um die Rückfallgefährdung zu reduzieren, zu weiterer Bildung sehr sinnvoll zu nutzen.

Wir wollen auch den Erziehungsgedanken im Vollzug stärken, denn es ist wichtig, dass wir den jungen Menschen im Strafvollzug eine Orientierung geben, dass wir sie also nicht einfach „verwahren“, sondern dass wir ihnen zeigen, wie ein geregelter Tagesablauf absolviert werden kann und wie man für einander Verantwortung trägt. Das sind für uns wichtige Ziele im Jugendstrafvollzug.

Wir bekennen uns ganz klar zum offenen Vollzug. Der offene Vollzug darf aber nicht der Regelvollzug sein, denn man muss auch einmal sehen, dass junger Straftäter tatsächlich zu einer Strafableistung verurteilt werden. Wenn man dann den offenen Vollzug als Regel ansieht, hat die Strafe, die ausgesprochen wird – aus meiner Sicht jedenfalls –, eine deutlich geringere abschreckende Wirkung.

Wenn man sich einmal die Karriere junger Straftäter anschaut, kann man feststellen, dass es leider so ist: Sie werden ein paar Mal ermahnt, ein paar Mal werden sie zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt, und erst dann erfolgt irgendwann die Verurteilung mit einer entsprechenden Strafe. Sie haben also eine gewisse Karriere hinter sich. Wenn das Signal zu dieser Karriere lautet, dass man selbst dann, wenn man keine Bewährungsstrafe erhält, sofort in den offenen Vollzug kommt, halte ich das für eine falsche Folge.

Ich möchte, dass diejenigen, die für den offenen Vollzug geeignet sind, dort landen, damit gerade dieses Instrument nicht in Misskredit gebracht wird. Auch das haben wir in den letzten Jahren häufig erlebt. Ich erinnere an Bielefeld-Senne, wo wir permanent Entweichungen hatten und die Leute hinein- und hinausgingen, wann sie wollten. Ich glaube, hier müssen wir deutliche Signale setzen. Auch der offene Vollzug ist eine Form des Vollzugs. Jeder der dorthin will, muss sich dafür qualifizieren, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Daneben wollen wir die Arbeit mit den Eltern stärken. Häufig kommen die jeweiligen Jugendlichen aus Familien – das ist ganz klar –, in denen sie nicht die Unterstützung des Elternhauses haben. Wir wollen den Eltern deshalb vermitteln, dass sie auch eine Verantwortung für ihre Kinder tragen, die sie nicht quasi am Gefängnistor einfach abgeben können. Auch wenn die Zeit in der Justizvollzugsanstalt – hoffentlich – schnell vorbei ist, müssen sie wieder verstärkt in die Verantwortung für ihre Kinder hineinrücken.

Zusammengefasst kann man sagen: Bei unseren Eckpunkten ist der Aspekt der Erziehung ganz besonders zu betonen. Wir möchten damit deutlich machen, dass eine positive Förderung geschieht, aber auch eine Forderung gegenüber den Gefangenen erhobenen wird, so dass der Jugendliche optimal auf die Entlassung vorbereitet und resozialisiert werden kann.

Herr Dr. Orth, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Asch?

Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Orth, Sie haben eben betont, wie wichtig es wäre, die Verantwortlichkeit der Eltern mit zu betrachten und sie bei dieser Thematik mit zu berücksichtigen. Glauben Sie nicht, dass Eltern dann auch angemessene Unterstützungssysteme brauchen, damit sie in ihrem Erziehungsauftrag gestärkt werden? Glauben Sie nicht auch, dass es kontraproduktiv ist, wenn Sie Unterstützungssysteme in Form zum Beispiel von Erziehungsberatungsstellen weiter unter den Kürzungsbedingungen des Jahres 2006 arbeiten lassen, sodass den Eltern eben nicht die entsprechende Unterstützung für ihre Erziehungsarbeit zukommt?

(Christian Lindner [FDP]: Familienzentren!)

Frau Kollegin Asch, Sie denken immer nur in Beratungsstellen. Aus meiner Sicht kommt es nicht darauf an, dass ich irgendwo Beratungsstellen für alle Probleme des Lebens schaffe, sondern es kommt darauf an, dass wir zum Beispiel auch im Jugendstrafvollzug die Eltern im Blick behalten. Bisher spielen die Eltern in der Praxis überhaupt keine Rolle. Ich wünsche mir, dass an der Stelle ein verstärkter Dialog

zwischen der Justizvollzugsanstalt und diesen Eltern in Gang kommt, weil man nur so wechselseitig die Erfahrungen, die man mit den Jugendlichen macht, für deren Zukunft sinnvoll nutzen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt der Abgeordnete Sichau das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Eckpunkte vorgestellt. Lassen Sie mich aber auch das benennen, was uns heute Morgen im Rechtsausschuss beschäftigt hat: die Vorgänge in Siegburg, die uns alle bestürzt haben, und die Forderung nach rückhaltloser Aufklärung und entsprechender Konsequenzen, an denen wir dann noch arbeiten müssen.

Was nun ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz betrifft, muss man in der Tat feststellen, dass sich Politik Zeit genommen hat. Wie auch beim Strafvollzugsgesetz musste Politik erst durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert werden, jetzt endlich tätig zu werden, das sogar mit einer Terminierung, nämlich Ende 2007.

Wir haben eine Reihe von Eckpunkten genannt, die ich jetzt nicht alle diskutieren will, werden wir doch Einzelheiten im Ausschuss behandeln und irgendwann den Gesetzentwurf vorliegen haben. Natürlich werden wir auch eine entsprechende Anhörung veranstalten müssen, weil wir es mit einer komplexen und schwierigen Materie zu tun haben und ein möglichst gutes Gesetz machen wollen.

Wir haben in unserem Eckpunktepapier beispielsweise Einzelunterbringung gefordert. Wir stehen dazu. Das ist im Erwachsenenstrafvollzug nach dem geltenden Recht Norm, wobei jeder weiß, dass es Ausnahmen gibt, zum Beispiel die Ausnahme der Notgemeinschaft bei Überfüllung sowie die Ausnahme bei Gesundheitsgefährdung, wobei ein weiterer „zuverlässiger Gefangener“ – so die Fachsprache – mit dem Gefährdeten eine Zelle teilt.

Dies schließt zusätzlich nicht aus – das ist doch völlig klar –, dass solche Zellen im Zusammenhang mit einer Wohngruppe strukturiert sind; denn der Wohngruppenvollzug ist der Vollzug, der vor allen Dingen im Jugendstrafvollzug wichtig ist, um zu lernen und nachzureifen. Die Kollegen haben den Erziehungsaspekt gerade genannt.

Es kommt dabei allerdings auch darauf an, ob die Wohngruppen überschaubar sind. Die Deutsche Vereinigung der Jugendgerichtshelfer und der Jugendgerichte schlägt eine Zahl von zwölf vor. Das wird dann in der Konkretion auch einmal zu diskutieren sein.

Lieber Herr Biesenbach, Sie haben gerade vom offenen Vollzug gesprochen. Sie wissen – man kann trefflich darüber streiten –, dass nach dem Jahrzehnte alten Strafvollzugsgesetz für Erwachsene der offene Vollzug der Regelvollzug ist, wobei die Menschen nicht in der Regel in den offenen Vollzug kommen, sondern es sind meistens bis zu einem Viertel der erwachsenen Gefangenen, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand nicht geeignet ist, weil er Missbrauch betreiben beziehungsweise sich dem Vollzug entziehen kann. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum Erziehungsarbeit nicht auch im offenen Vollzug geleistet werden kann. Sollte sie nicht geleistet werden können, ist das natürlich ein Grund, jemanden in den geschlossenen Vollzug zu verbringen. Es ist eine falsche Auffassung, wenn man meint, offener Vollzug sei, dass man spazieren geht und abends wieder drin sein muss. Offener Vollzug bedeutet eine ganz konkrete Tagesstrukturierung und Überwachung des Gefangenen bis auf Ausnahmen, die aber verantwortbar sein müssen. Ausnahmen sind möglicherweise Ausgang und Wochenendurlaub oder auch die Arbeit außerhalb der Anstalt.

Insofern verkürzen Sie den offenen Vollzug auf die Entlassungsphase wie im Übrigen auch das Saarland, das auch Eckpunkte in einer etwas dickeren Version dargelegt hat. Man kann literarkritisch den Eindruck haben, als gebe es Zusammenhänge zwischen dem, was das Saarland geschrieben hat und dem, was Ihre Eckpunkte darstellen.

Wir haben vollzugliche Rechtsansprüche von Gefangenen in unser Eckpunktepapier geschrieben: nicht allein Entscheidungen nach billigem Ermessen, sondern Rechtsansprüche. Wir alle wissen: In einer Demokratie sind Rechtsansprüche gerichtlich überprüfbar.

Ihre Haltung stammt eher aus der monarchischen Zeit vor 1918. Wir hatten in Deutschland ja nie eine Verfassungsmonarchie, sondern immer eine Monarchie von Gottes Gnaden. Sie ist dort noch abgebildet.

(Heiterkeit von der SPD)

Der Anstaltsleiter ist mit seinen Abteilungsleitern der kleine König seiner Anstalt. Er ermisst; er

muss nicht nach Rechtsansprüchen verfahren. Dies wollen wir schon differenziert betrachten und Rechtsansprüche einbauen, denn wir sind immerhin – allerdings mit einer bitteren Unterbrechung – seit 1918 ein demokratischer Rechtsstaat.

Ich denke, über die Vermittlung von Bildung und Abschlüssen werden wir schnell Einigung erzielen. Die Schulpflicht, auch die Berufsschulpflicht gilt natürlich auch für Strafgefangene. Wenn Sie dann von Behandlungen schreiben, kann das Ganze nicht nur pädagogisch nachreifend sein, sondern auch therapeutisch. Wir müssen dann natürlich auch die Frage stellen: In dieser eben kritisierten Anstalt Siegburg gibt es auch eine sozialtherapeutische Abteilung, in der versucht wird, besonders schwere Störungen krimineller, straffälliger Jugendlicher therapeutisch zu beheben. Wollen Sie die etwa abschaffen? Oder was heißt es, wenn Sie sozusagen den Schwerpunkt auf das Pädagogische legen? Dazu müssen Sie sich dringend äußern, denn das Saarland geht beispielsweise in seinen Eckpunkten bei einer entsprechenden Diagnose, die für den Jugendstrafvollzug am Anfang sehr wichtig ist, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat, natürlich davon aus, dass es auch therapeutische Interventionen geben muss.