Sie haben sich in der Pressekonferenz dahin gehend eingelassen, dass Sie sich selbst dann, wenn es keinen rechtlichen Anspruch auf ein Widerspruchsrecht gäbe, vorstellen könnten, ein solches Widerspruchsrecht einzuräumen. Deshalb frage ich Sie: Wie möchten Sie ein entsprechendes Recht einräumen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! An eine solche Ausführung in der Pressekonferenz kann ich mich nicht erinnern. Ich habe deutlich gemacht – das habe ich hier auch dargelegt –, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern natürlich alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Welcher Art sie sind, habe ich Ihnen auch geschildert.
Vor allen Dingen habe ich in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass die 11.000 Unterschriften, auf die ich angesprochen worden bin, selbst noch keinen Widerspruch darstellen, sondern nur die Ankündigung eines möglichen Widerspruchs; denn das Gesetz war ja noch gar nicht verabschiedet. Ich habe dargelegt, dass wir uns besonders darum bemühen werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon in Kenntnis zu setzen, dass sie durch dieses Gesetz nicht schlechter, sondern sogar besser gestellt werden, als es nach gegenwärtiger Gesetzeslage der Fall ist. Weiterhin habe ich ausgeführt, dass ich davon ausgehe, dass die Zahl möglicher Widersprüche dann deutlich kleiner sein oder sogar gegen null gehen werde.
Herr Minister, wenn es ohnehin keinen Rechtsanspruch nach dem BGB gibt – das haben Sie ja eben so vorgetragen –, stellt sich folgende Frage: Wie schätzen Sie die Handlungsweise der Regierungsfraktionen ein, nachträglich einen Änderungsantrag in das Ge
Wie wir im Ausschuss bereits auf eine Nachfrage des Kollegen Dieckmann dargelegt haben, wissen wir natürlich, dass Landesrecht Bundesrecht nicht brechen kann. Das Bundesrecht geht vor. Die entsprechenden Auslegungen des Bundesrechts durch das Bundesarbeitsgericht habe ich hier auch gerade vorgetragen.
Weil es unterschiedliche Interpretationen gab, wollten wir aber schon eine Klarstellung vornehmen. Wenn ich mich recht erinnere, hat gerade der Hauptpersonalrat im Rahmen der Anhörung auch den Hinweis gegeben, dass es sinnvoll sei, eine solche Klarstellung vorzunehmen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wissen, welche Möglichkeiten ihnen wirklich offenstehen.
Herr Minister Pinkwart, Sie wissen, dass das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht auch einen Kriterienkatalog hervorgebracht hat, der aus unserer Sicht den Sachverhalt, mit dem wir es bei diesem Gesetzgebungsverfahren zu tun hat, nicht abdeckt. Wie schätzen Sie die Anwendung dieses Kriterienkatalogs vor dem Hintergrund womöglich fehlender Kriterien ein?
Ich kann mich hier nur auf meine Antwort beziehen, die ich Ihnen auf Ihre erste Frage gegeben habe. Nichtsdestotrotz bleibt, wie ich deutlich gemacht habe, immer der Rechtsweg offen. Jeder Arbeitnehmer, der sich von einer Regelung belastet sieht, kann in einem Rechtsstaat vor die Arbeitsgerichte gehen. Ich weise nur darauf hin, dass dies nach unserer Rechtsauffassung nicht fruchtbar sein wird. Wenn dieser Schritt trotzdem unternommen wird, werden die Gerichte darüber zu entscheiden haben.
Meine Damen und Herren, weitere Fragen liegen nicht vor. Daher schließe ich die Mündliche Anfrage 81. Sie ist damit erledigt.
An vier Universitäten und drei Fachhochschulen des Landes sind insgesamt sieben staatliche Studienkollegs eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern einen mit deutschen Studienanfängerinnen und -anfängern vergleichbaren Wissensstand sowie die für ein Studium in Deutschland erforderliche Sprachfertigkeit zu vermitteln. Derzeit sind dort 93 Planstellen für Gymnasiallehrerinnen und -lehrer vorgesehen.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie strebt nunmehr in einem beispiellosen Alleingang in der KMK an, die Studienkollegs zu schließen, und hat dem Ministerium für Schule und Weiterbildung dieses vorgeschlagen. Die Ergebnisse einer daraufhin eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe will dieses aber nicht mitzeichnen und setzt sich sinnvollerweise dafür ein, die Studienkollegs in NRW zu erhalten. Denn dieses würde einen schweren Rückschlag für die internationale Attraktivität der Hochschulen in NRW bedeuten und einen Verdrängungseffekt hin zu anderen Bundesländern auslösen.
Können sich die Studienkollegs, die Hochschulen im Land und die Studienbewerberinnen und -bewerber darauf verlassen, dass die Schulministerin ihre richtige Position halten wird?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Brunn! Meine Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat die Studienkollegs an den staatlichen Hochschulen Nordrhein-Westfalens im Jahr 2005 geprüft. Sein Votum ist Gegenstand des Jahresberichts 2006. Er empfiehlt der Landesregierung, die Studienkollegs aufzuheben.
Die Aufgabe, ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber zu gewinnen und auszuwählen, soll den Hochschulen überlassen werden. Das entspricht im Übrigen auch der Intention des gestern vom Landtag verabschiedeten Hochschulfreiheitsgesetzes. Deshalb stellt die Landesregierung derzeit Überlegungen zur Zukunft der Studienkollegs an.
Dabei müssen selbstverständlich die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt werden. Es geht vor allem um die Attraktivität unserer Hochschulen für gute ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber sowie um eine erfolgreiche Betreuung der ausländischen Studierenden, insbesondere eine erfolgreiche Betreuung ausländischer Studierender aus Ländern, die als Länder der Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet werden.
Herr Minister, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass das Votum des Landesrechnungshofs auch dadurch beeinflusst war, dass ein besonderes Zuweisungsverfahren dazu führt, dass die Studienkollegs, die in NordrheinWestfalen Studierende aufnehmen, diese anschließend an eine ganze Menge anderer Orte in der Bundesrepublik abgeben? Das Bild, das dort entstanden ist, ist also verzerrt.
Verehrte Frau Brunn, der Landesrechnungshof hat, wenn ich die Studie richtig gelesen habe, eine wie immer wohlbegründete Untersuchung angestellt und Empfehlungen abgegeben. Er ist mit dieser Haltung nicht ganz allein. Es gibt auch in anderen Bundesländern und auf der KMK-Ebene seit geraumer Zeit Überlegungen, ob die Studienkollegs alter Prägung – wenn ich das einmal so sagen darf – tatsächlich geeignet sind, um ausländischen Studierenden heute und in Zukunft die Perspektiven zu geben, die wir ihnen gern geben möchten.
In anderen Ländern wurden Überlegungen angestellt, dass es sinnvoller sein kann, die Kräfte, die wir hierfür aufwenden, auf die intensive Betreuung der Studierenden aus dem Ausland, insbesondere aus Drittweltländern, zu konzentrieren; denn die Erfolgsquoten ausländischer Studierender sind leider außergewöhnlich gering. Die Schwundquo
ten sind erheblich. Es sollte unser Ziel sein, den Hochschulen die Möglichkeiten an die Hand zu geben, um den jungen Menschen, die zu uns kommen, innerhalb eines auch für sie überschaubaren Zeitraums zu einem Studienabschluss zu verhelfen.
Herr Minister Pinkwart, Ihre Einschätzung wird beispielsweise vom Philologenverband nicht geteilt, auch nicht vom Fachverband Deutsch als Fremdsprache. Ich frage Ihre Kollegin Frau Sommer als eigentlich für die Studienkollegs zuständige Ministerin, ob sie die Auffassung …
Wir klären das dann. – Ich frage Frau Sommer, ob sie die Einschätzung von Herrn Minister Pinkwart voll und ganz übernimmt.
Herr Schultheis, ich denke, es ist von besonderer Bedeutung, dass man alle Betroffenen und ihre Interessen in den Blick nimmt. Da sind zunächst einmal die Studierwilligen, die im Grunde genommen auch aus unserem Land Unterstützung erfahren können. Ob die Unterstüt
zung so aussieht, wie wir sie jetzt praktizieren, indem wir sie nämlich studierfähig machen oder indem wir, wie es Herr Pinkwart vorgeschlagen hat, ihr Studium begleiten, um die Abbrecherquote zu minimieren, ist jetzt eine Sache des Austauschs zwischen uns.
Wenn ich „zwischen uns“ sage, halte ich fest, dass ich an diesem Projekt nur insofern Anteil habe – das muss ich an seiner Stelle auch sagen –, als wir ca. 100 Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellen. Aber sie laufen auch nicht auf unserem Personaldeckel. Sie machen eine gute Arbeit, und dass sie gute Arbeit leisten, sehen wir immer wieder daran, dass einige die Prüfungen nicht bestehen und die Anforderungen nicht erfüllen.
Eine zweite Gruppe von Betroffenen besteht aus den Kolleginnen und Kollegen, die wir nicht ohne Weiteres – wenn Sie so wollen – abservieren können. Auch deren Ansprüche sind vorhanden. Wir befinden uns im Dialog miteinander. Ich glaube, es ist wichtig zu sagen: Wir nehmen uns dieser Thematik an. Wir können sie aber nicht aus der Welt schaffen, weil es ein bestimmtes Votum des Landesrechnungshofs gibt.
Meine Frage richtet sich zunächst einmal an Herrn Minister Pinkwart. Herr Minister Pinkwart, die OECD hat deutlich darauf hingewiesen, dass wir die Quote der ausländischen Studierenden auch im Interesse unseres eigenen Landes deutlich erhöhen müssten.