ter Teilen von § 30 Abgabenordnung zu verstecken. § 30 Abs. 4 Nr. 5 c der Abgabenordnung gibt Ihnen die Möglichkeit der Öffnung des Steuergeheimnisses, wenn die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern.
Wenn dies in diesem Fall nicht möglich ist, frage ich mich, warum Sie den Passus nicht insgesamt streichen wollen. Denn hier ist das öffentliche Interesse in einem Fall geboten, wie wir ihn bisher noch nicht hatten. Ich glaube, mit Ihrer Verfahrensweise wird das Vertrauen in die Behörden nachhaltig erschüttert. Sie treten nämlich nicht dem Eindruck entgegen, dass man als Milliardär nur geschickt genug sein muss, um eine Steuerschuld im zweistelligen Millionenbereich zu vermeiden, die dem Staat offenkundig zusteht.
Herr Linssen, deswegen fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich mit Herrn Steinbrück, dem Bundesfinanzminister, in Verbindung und dokumentieren Sie Ihre Bereitschaft, sich schützend vor Ihre Verwaltung zu stellen! Ich möchte, dass das Steuergeheimnis geöffnet wird. Ich glaube, die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind mit dem Paragrafen aus der Abgabenordnung, den ich gerade zitiert habe, vorhanden. Wir alle haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit den 75 Millionen € wirklich los ist, die damals in Form von 150.000 DM gezahlt worden sind. Kommen Sie bitte dieser Aufforderung nach! Es gibt genügend Gründe, die im öffentlichen Interesse liegen, das zu erfahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Name dieses Steuerfalls macht es leicht, ein bisschen auf dem Niveau einer Nachmittags-Talkshow eine gewisse Verbindung von Neugierde, Skandal, Tratsch, Neid herzustellen, um das hier zu thematisieren. Wir als Parlament, denke ich, sind aber gut beraten, uns in erster Linie an der Rechtslage zu orientieren und das Ganze mit der gebotenen Sachlichkeit zu behandeln. Damit meine ich eine Sachlichkeit, mit der auch in der Vergangenheit das Parlament und der jeweilige Finanzminister mit diesen Fragen, die nicht neu sind, umgegangen sind. Immer wieder gibt es Fälle, wo die Neugierde dazu verleitet, konkrete Fragen zu stellen.
Trotz dieser nachvollziehbaren menschlichen Neigung gilt die Rechtslage des § 30 der Abgabenordnung, die Amtsträger zum Schutz des Steuergeheimnisses verpflichtet. Das ist nicht irgendein Recht, sondern die Ausgestaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, also Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Letztendlich geht es um den Schutz eines Teils der Menschenwürde. Es soll also nicht irgendein Rechtsgut geschützt werden, sondern ein Grundrecht, ein Eckpfeiler unseres Gemeinwesens.
Aus diesem Grund handelt es sich, wenn es zu einem Verstoß gegen diese Vorgabe kommt, nicht um irgendein kleines Delikt, sondern um einen strafbewehrter Vorgang – Verletzung des Steuergeheimnisses –, der nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wird. Aus diesem Grunde hat beispielsweise – ich habe einmal in alten Protokollen geblättert – der frühere Finanzminister Dieckmann am 24.06.2004 im Haushalts- und Finanzausschuss, damals auch zu meiner persönlichen Unzufriedenheit, gesagt:
„Zu dem Verfahren, das durch das Steuergeheimnis geschützt wird, gehört auch die Frage, wann, mit welchem Ergebnis und auf welcher Ebene der Finanzverwaltung der Steuerfall geprüft worden ist.“
Ich wiederhole: Ich und meine Fraktionskollegen – damals in der Opposition – waren regelmäßig sehr unzufrieden damit, aber letztlich haben wir akzeptiert, dass der Finanzminister nicht mit dem Strafrecht in Konflikt geraten darf. Ich füge hinzu: Heute ist mir das sogar noch wichtiger – nicht, dass unser hervorragender Finanzminister wegen eines solchen von Ihnen provozierten Delikts am Ende noch ums Amt kommt!
Lieber Kollege Klein, herzlichen Dank für die Gelegenheit. Ich würde das dem Finanzminister auch nicht wünschen. Aber sind Sie bereit zu sagen, dass es um die
Kleinigkeit von 75 Millionen € geht, die dem Land nachher fehlen, und um ein Verfahren, das über acht Jahre gedauert hat, und sind Sie trotz aller rechtsstaatlichen Bedenken bereit, auch auszudrücken, dass Sie kein Verständnis dafür haben und dass das – 75 Millionen € und acht Jahre – nicht sein kann?
Lieber Kollege Priggen, ich habe das gleiche Zeitungswissen wie Sie. Deswegen kann ich überhaupt nichts bestätigen. Wenn ich es denn wüsste und Amtsträger wäre, dürfte ich es Ihnen nicht sagen. Ich hatte gerade versucht, Ihnen diesen Zusammenhang zu erklären.
Nun ist aber offensichtlich die grüne Fraktion der Meinung, dass es sich möglicherweise um einen Fall der befugten Offenbarung nach § 30 Abs. 4 der Abgabenordnung handeln könnte. Dazu muss man allerdings sagen, dass nicht nur, wie es Kollege Sagel ausgedrückt hat, ein öffentliches Interesse – „öffentliches Interesse“ ist ein unbestimmter Begriff – bestehen muss, sondern ein „zwingendes“ öffentliches Interesse, das im Schrifttum genau präzisiert und eingeschränkt ist.
In den entsprechenden Kommentierungen ist nachzulesen, weil immer die Gefahr der leichtfertigen Aushöhlung des eben beschriebenen Grundrechtsschutzes besteht, dass nach vorherrschender Meinung wirklich schwere Nachteile für das öffentliche Wohl zu befürchten sein müssen, beispielsweise aufgrund in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die der Richtigstellung bedürfen. Damit sind aber nicht nur irgendwelche Zeitungsberichte gemeint, die kommentiert werden müssen. Ich denke, dass das alles weit von diesem Fall entfernt sein dürfte.
Ich habe ein hohes Interesse daran, dass sich der Finanzminister dieses Landes rechtskonform und damit ohne Gefahr für sein Amt verhält, weil er länger im Amt bleiben soll. Wenn genau nach diesen Grundsätzen gehandelt wird, so ist das etwas, was wir allen Steuerpflichtigen in diesem Land schuldig sind. Wir müssen das Steuergeheimnis schützen, egal, welcher Name auch immer zu irgendeinem Zeitpunkt in den Zeitungen kolportiert wird.
Ich will noch einmal betonen, dass wir trotz allen Verständnisses für Ihre brennende Neugier leider keine Möglichkeit haben, Ihrer Neugier entgegenzukommen.
Deswegen werden wir diesen Antrag selbstverständlich aus zwingender rechtlicher Notwendigkeit ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klein, es geht nicht um eine Neiddebatte. Es geht nicht darum, dass wir den Finanzminister im Amt halten oder aus dem Amt jagen wollen.
Es geht um die Frage, ob zum Nachteil der Steuer- oder der Justizverwaltung NRW Dinge verbreitet werden, die so nicht hätten verbreitet werden dürfen. Es geht nicht darum, dass unser „brennendes Interesse“ im Fall Flick im Vordergrund steht. Damit beschäftigen sich die Journalisten; das brauche ich hier nicht zu tun.
Es geht heute darum – deshalb verstehe ich Ihre Einlassung überhaupt nicht –, ob es nach dem Auftritt des Finanzministers in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses der letzten Woche tatsächlich notwendig ist, dass wir uns durch die Öffnung des Steuergeheimnisses vor die NRW-Behörden stellen. Genau das drückt der Antrag aus.
Ich sage deutlich: In den letzten Jahren, in denen ich im Haushalts- und Finanzausschuss war, hat es in der Amtszeit aller Finanzminister – von Schleußer über Steinbrück bis hin zu Dieckmann – immer wieder öffentliche Berichterstattungen zu Steuerfällen gegeben: zu Einzelfällen und auch zu großen Fällen. Das Parlament hat immer wieder – namentlich Kollegen aus Ihrer Fraktion, Herr Klein – um Aufklärung gebeten. Das ist auch richtig so; das gehört hier hin.
Nun warten Sie doch mal ab! Ruhig! Manches kann sich doch noch klären, Herr Kollege. Warten Sie noch einen Moment, bevor Sie hier vor Spaß hochspringen.
Herr Minister, Sie haben in der letzten Sitzung auf solche Sitzungsprotokolle hingewiesen. Aber Sie haben offensichtlich nicht genau hingeschaut, denn Ihre Vorgänger haben es immer wieder geschafft, das Informationsrecht des Landtages un
ter Einhaltung des Steuergeheimnisses zu befriedigen. Sie, Herr Linssen, haben im Rahmen der Dringlichen Anfrage in der letzten Woche am vergangenen Donnerstag erstmals eine Gesamtblockade zum Thema gewagt: Sie haben überhaupt nichts gesagt, obwohl Sie das aufgrund der Fragestellung sowohl aus meiner Fraktion als auch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten machen können. Damit haben Sie diesen Antrag, den ich für völlig richtig halte und den meine Fraktion auch unterstützen wird, provoziert.
Sie hätten doch nicht gegen Vorschriften des Steuergeheimnisses verstoßen, wenn Sie gesagt hätten, dass bei Fällen von Steuerstraftatbeständen größeren Umfangs – über 30 Millionen €; wir hatten danach gefragt – in der Regel unmittelbar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Sie hätten auch nichts verraten, wenn Sie dem steuerlich Sachkundigen mitgeteilt hätten, dass hinsichtlich der Verjährung zwischen der Verjährung von Steuererstattungsansprüchen – ich meine hier vor allen Dingen die Zahlungsverjährung – und der Verjährung von Straftatbeständen zu unterscheiden ist. Sie hätten keinen Bezug zum Fall Flick nehmen müssen und Ihr Amt nicht gefährdet. Sie hätten das Parlament an dieser Stelle unterrichten können. Beschweren Sie sich heute also nicht über diesen Antrag, Herr Kollege Linssen. Es war klar, dass er gestellt werden würde.
Es geht uns auch nicht darum, irgendeinem Finanzbeamten oder Staatsanwalt Fehlverhalten vorzuwerfen. Uns ging es um Aufklärung in der Sache. Denn soweit meine Erfahrung aus 16 Jahren Haushalts- und Finanzausschuss in diesen Punkten reicht, merkt man doch sehr schnell, welche Ungereimtheiten in der öffentlichen Berichterstattung schon jetzt zu erkennen sind. Ich verstehe die Damen und Herren Journalisten, die beim Thema Flick – das war immerhin der größte Steuerskandal – gerne zum Kugelschreiber greifen. Darum geht es nicht.
Aber Sie brauchten keine Presseerklärung herauszugeben, Herr Minister, wenn Sie tatsächlich der Meinung wären, Ihre Steuerverwaltung hätte richtig gehandelt. Der entscheidende Punkt ist: Sie hätten unter Bezugnahme auf § 30 der Abgabenordnung das Bundesfinanzministerium schon vor der Sitzung bitten können, Sie von Ihrer Schweigepflicht im Fall Flick zu befreien. Wie uns aus dem Bundesfinanzministerium ausdrücklich bestätigt worden ist, ist das keine Seltenheit. Davon wird in den Parlamenten häufig Gebrauch gemacht.
und die Gefahr, die wir für den Landeshaushalt sehen – nämlich unter Umständen eine Rückzahlung von 75 Millionen €, ob in diesem oder im nächsten Jahr – vom Tisch zu nehmen. Das haben Sie nicht getan. Sie haben weder den Antrag gestellt, noch diesen Weg auch nur angedeutet.
Ich sage Ihnen unmissverständlich: Deshalb sind wir heute der Meinung, dass es nur folgerichtig und logisch ist, einem Antrag gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchstabe c der Abgabenordnung – das ist der formal richtige Bezugspunkt – auf Aufhebung des Steuergeheimnisses zuzustimmen. Ich bitte Sie, Herr Finanzminister, diesen Antrag in Richtung des Bundesfinanzministers zu stellen; Sie werden ihn umgehend genehmigt bekommen. Sie können alle Aussagen, ohne den Namen Flick zu nennen, in der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vornehmen. Dafür haben wir den Antrag auf der Tagesordnung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe unumwunden zu: Die letzte Äußerung der Kollegin Walsken hat mich sehr nachdenklich gemacht:
der Antrag würde vom Bundesfinanzministerium sofort – anscheinend ohne eine rechtliche Überprüfung genehmigt.
Ich sagte ja „anscheinend“. Denn sonst kann die Genehmigung nicht sofort erfolgen. – Ich glaube, ich brauche noch zwei, drei Minuten, damit sich das setzt.