Herr Lindner, haben Sie das letzte Papier der Hochschulrektorenkonferenz, das vor einigen Tagen auf die Tische gekommen ist, in Bezug auf die Föderalismusreform und was sie zu Ihrem Ansatz sagt, gelesen?
Ich habe das Papier gelesen; ich habe es ernst und zur Kenntnis genommen. Aber wir haben eine andere Haltung. Unsere Haltung ist, dass die Länderautonomie – in Nordrhein-Westfalen machen wir es vor – dazu führt, dass durch den Wettbewerb der Landesgesetzgeber die Freiheiten der Hochschulen ausgeweitet werden. Und das wollen die Hochschulrektoren ja am Ende des Tages auch.
Es gäbe zwei Richtungen. Man könnte einerseits sagen: Der Bund zentralisiert und gibt die Freiheiten an die Hochschulen. Der andere Weg, den wir gehen wollen, wäre: Wir machen die Landesgesetzgeber maßgeblich für die Rahmensetzung für das Hochschulwesen, und dort entscheidet sich im Wettbewerb, welche Ordnung für die Hochschulen die beste, die effizienteste, die freiheitsfördernste ist.
Wir haben uns für den zweiten Weg entschieden, was den Föderalismus angeht, und haben in Wahrnehmung dieser Gestaltungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen das freiheitlichste Hochschulrecht in Aussicht genommen.
Im Übrigen, Herr Präsident, ich war noch sehr nah bei der Beantwortung der Frage, und die Redezeit lief trotzdem weiter. Aber gut.
Ich bin deshalb dankbar – das wollte ich gerade ausführen –, dass der Innenminister gleich zu sprechen hat, weil er in einer früheren Funktion Teilnehmer der Föderalismuskommission gewesen ist. Möglicherweise wird er gleich darauf eingehen. Vielleicht hat er in Erinnerung, wie der Debattenverlauf war.
Da gab es die einen, den die Länder als Gesetzgeber im Hochschulbereich sehen wollten, und es gab die anderen, die bis zuletzt – daran ist die Bundesstaatsreform auch gescheitert – eine Kompetenz für den Bund reklamierten. Das waren insbesondere Sozialdemokraten und Grüne.
Ihnen noch geblieben ist – bundeseinheitliche Regelungsvorstellungen hineinformuliert haben. Auf diesem Weg werden wir Ihnen aber nicht folgen. Wir wollen einen Hochschulpakt. Gleich werde ich einige Aspekte benennen. Aber wir wollen die neu gewonnene Freiheit, die uns als Land Nordrhein-Westfalen versprochen ist, nicht über den Umweg eines Finanzprogramms wieder abgeben. Sie wollen in Wahrheit Zentralisierung. Auf diesem Weg werden wir Ihnen nicht folgen.
Das Ziel der Föderalismusreform ist es ja schließlich, Bürokratie abzubauen und politische Entscheidungen zu erleichtern. Würden wir dem Vorschlag, den Sie hier für den Hochschulpakt unterbreitet haben, in allen Punkten folgen, dann wäre die Konsequenz ein doch dichtes Regelwerk, weit über die Kapazitäten und den Hochschulbau hinaus bis in den inhaltlichen Bereich. Das ist nicht das, was wir von einem Hochschulpakt erwarten.
Wir wollen einen Wettbewerbsföderalismus der Landesgesetzgeber, aber überall dort, wo der Wettbewerb keine guten Ergebnisse zeitigt, wo auch die Finanzausstattung der Länder, wie sie nun einmal ist, nicht ausreicht, die Herausforderungen anzunehmen, wollen wir einen Hochschulpakt. Das sind konkret wenige finanzwirksame Bereiche, zum Beispiel der Hochschulbau. Hier gilt es nachzuverhandeln. Das Geld, das der Bund uns bis 2013 angekündigt hat, ist nicht ausreichend. Dass die Länder – darauf hat Minister Pinkwart ja im März vor dem Deutschen Bundestag hingewiesen –, die 50 % der Studierenden ausbilden, nunmehr nur noch 30 % der Mittel erhalten, kann nicht sinnvoll sein. Das hätte insbesondere der Bundesfinanzminister, der ehemals nordrhein-westfälischer Ministerpräsident war, wissen müssen. Der hat aber pauschalieren wollen; anhand der Studierendenzahlen – das will ja auch die Hochschulrektorenkonferenz – müsse man diese Mittel verteilen.
Wir brauchen bis zum Jahre 2020 ferner Maßnahmen zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen. Wir freuen uns darüber, dass wir mehr Studierende haben, nur brauchen die auch eine straffe Ausbildung. Dafür sind die notwendigen Ressourcen erforderlich.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Mittel der Wahl sein muss, dies über ein gemeinsames Bund-Länder-Programm abzuwickeln. Eigentlich wäre – wenn ich das als überzeugter Föderalist sagen darf – das Mittel der Wahl, die Länder so in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Aufgaben allein bewältigen können. Da wäre die Umsatzsteu
erverteilung der entscheidende Punkt. Aber da – auch das kann man in den Protokollen der Bundesstaatskommission sehr gut nachlesen – wollten Sozialdemokraten und Grüne nicht heran, allerdings auch einige ostdeutsche CDUBundesländer, was man ehrlicherweise ergänzen muss.
Wir brauchen Maßnahmen zur Stärkung der angewandten Förderung und zur Nachwuchsförderung. Für all das stellen wir uns aber einen schlanken Hochschulpakt vor, der in ausgewählten Bereichen Mittel des Bundes bereitstellt. Was wir nicht wollen, ist, dass sich auf diesem Wege weitgehende inhaltliche Vorgaben für die Landespolitik ergeben. Diese Koordination können wir in anderen Gremien – in einer „schlanken“ Kultusministerkonferenz, in der Konferenz der Wissenschaftsminister – besser bewältigen als durch dieses Regel- und Vertragswerk, das Sie uns mit Ihren Eckpunkten vorgeben wollen.
Deshalb sage ich: Ihr Antrag benennt ein richtiges Thema – durchaus –, aber der Weg, den Sie uns vorschlagen, ist ein Weg, den wir nicht mitgehen können und nicht mitgehen wollen. Sie haben sich immer noch nicht an den Gedanken und auch nicht an die Chancen gewöhnt, die damit verbunden sind, dass die Länder zukünftig in der Bildungspolitik maßgeblich werden, und offenbar haben Sie sich auch noch nicht daran gewöhnt, dass Sie hier in Nordrhein-Westfalen die Politik nicht mitgestalten können, sodass Sie die wenigen Möglichkeiten der Einflussnahme über Berlin jetzt noch weiter ausdehnen wollen.
Dieser Antrag wird von uns gern beraten, aber machen Sie sich keine Hoffnung, dass er mit der inhaltlichen Linie, die Sie vorgegeben haben, eine Mehrheit im Haus finden könnte. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt es, dass Gespräche von Bund und Ländern über einen Hochschulpakt begonnen haben. Ein Rundumschlag zur Hochschulpolitik, wie in dem Antrag der SPDFraktion formuliert, ist in dieser Situation allerdings nicht hilfreich und die sehr langatmigen, immer wieder vorgebrachten Ausführungen zu
den Studienbeiträgen zeigen ja auch, dass im Grunde genommen ein Schmerz an anderer Stelle sehr tief sitzt.
Es ist unsinnig, einen Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern mit unzähligen Einzelheiten zu befrachten, die alle im Detail zwischen den Beteiligten zu regeln wären. Denn Ziel der Föderalismusreform ist gerade eine Entflechtung der Zuständigkeiten im Hochschulbereich, die den Ländern mehr Verantwortung für Wissenschaft und Forschung gibt.
Herr Kollege Lindner hat ja zu Recht auf den 17. Dezember 2004 hingewiesen, an dem die erste bundesstaatliche Kommission gescheitert ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir als FDP hatten bis dahin auch auf Bundesebene gesagt „Hochschulautonomie“; wir wollten das am liebsten ins Grundgesetz geschrieben haben. Wir gehen jetzt den Weg über die Länder – das hat der Kollege Lindner ja beschrieben – und angesichts der Tatsache, dass die meisten grünen Vorschläge auf nahezu allen Politikfeldern in diametralem Widerspruch zu liberalen Grundsatzprinzipien stehen, ist doch hervorzuheben: Herr Kretschmann ist in diesem Fall auf dem richtigen Pfad, übrigens auch in anderen Punkten.
Ich hatte gestern Gelegenheit, erneut an einer Anhörung zur Föderalismusreform teilzunehmen. Auch da war wieder zu spüren und gleichsam mit den Händen zu greifen: Der Bund will den Ländern nichts geben, egal in welchem Bereich – Strafvollzug, Notariatswesen, Versammlungsrecht. Nichts ist richtig bei den Ländern. Ich kann Ihnen nur sagen: Hier müssen die Entscheidungen hin, hier müssen die Parlamentarier eine entsprechende Gesetzgebung beschließen.
Diese neue Verantwortung, die wir jetzt haben, müssen wir nutzen, um echte Freiheit und Autonomie an die Hochschulen weiterzugeben. Genau dies geschieht in NRW. Ziel des im Entwurf vorliegenden Hochschulfreiheitsgesetzes ist es doch gerade, den Hochschulen des Landes weit reichende Freiheit und Eigenverantwortung zu übertragen. Dass sie dabei auch finanzielle Planungssicherheit und hinreichende Ressourcen brauchen, ist unbestritten. Deswegen haben wir gesagt: ein Zukunftspakt muss her. Er ist beschlossen worden. Die Möglichkeit, das Ganze durch Studienbeiträge abzurunden, ist hier ebenfalls ganz klar vereinbart worden.
Es ist doch richtig, was Herr Brinkmeier gesagt hat. Am Ende wird es nur noch einen Zug in diejenigen Hochschulen geben, die die besseren
Ausstattungen haben. Es wird – das ist meine feste Prognose – über kurz oder lang in allen deutschen Hochschulen entsprechende Studienbeiträge geben. Mein Gott noch mal, in anderen Ländern Europas gibt es sie doch längst. Es ist eine Entwicklung, die wir nachzeichnen. Sie ist längst überfällig. Was wir in dieser Situation nicht gebrauchen können, ist ein Pakt, in dem den Hochschulen und dem Land über detaillsteuernde Förderprogramme wieder die Möglichkeit genommen wird, die sie durch die Föderalismusreform und ein freies Hochschulrecht gerade erst gewinnen.
Würden all die genannten Bereiche von der empirischen Bildungsforschung über die Juniorprofessur bis zur Perspektive für die Geisteswissenschaften in einem Hochschulpakt geregelt, dann wäre er es genau. Aber diese Konsequenz, dieser Preis ist zu hoch. Deshalb muss sich der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern auf wenige wirklich finanzwirksame Bereiche konzentrieren, in denen der Bund auch künftig in der Pflicht steht.
Dabei werden wir darauf achten, dass die Vorgaben innerhalb dieser Bereiche den Wettbewerbsföderalismus der Länder nicht wieder schlucken und den Zugewinn an Autonomie der Hochschulen nicht wieder auf kontraproduktive zentralistische Steuerung zurückstutzen.
Welches sind die zentralen Herausforderungen im Hochschulbereich, bei denen der Bund aus Sicht der Landesregierung weiter gefordert ist? – An erster Stelle – das ist bereits vorhin angedeutet worden – steht die Herausforderung, in den kommenden 10 bis 15 Jahren eine deutlich steigende Zahl von Studierenden international konkurrenzfähig auszubilden. Ab ca. 2020 wird die Zahl der Studierenden voraussichtlich wieder sinken. Mit dem Hochschulpakt muss der Bund den Hochschulen helfen, diese zeitlich begrenzte Sondersituation zu bewältigen. Das Ziel der Gespräche mit dem Bund muss es sein, die Hochschulen dabei zu unterstützen, trotz steigender Studierendenzahlen ein strafferes Studium mit besseren Betreuungsrelationen anzubieten.
Eine bessere Situation der Lehre an den Hochschulen können wir in den Verhandlungen gegebenenfalls auch dadurch erreichen, dass der Bund die Hochschulen durch ein stärkeres Engagement in der Forschungsförderung entlastet, durch einen Pakt für die angewandte Forschung, der insbesondere den Fachhochschulen zugute kommt, durch spezielle Maßnahmen zur Exzel
lenzförderung in der Forschung und durch die Förderung spezieller Nachwuchsforschergruppen und Forschungsprofessuren. Auch die Überlegungen des Bundes, künftig in den Förderprogrammen der deutschen Forschungsgemeinschaft die Overheadkosten zu berücksichtigen, begrüßen wir seitens der Landesregierung.
Das zweite zentrale Thema – das ist ebenfalls bereits angesprochen worden – ist der Hochschulbau. Im Zuge der Föderalismusreform übernehmen die Länder grundsätzlich die Verantwortung für den Hochschulbau, was auch richtig ist. Deshalb müssen sie garantieren, dass sie die Kompensationsmittel des Bundes für den Hochschulbau dauerhaft an diesen Zweck binden. Aber steigende Studierendenzahlen und der Sanierungsstau im Hochschulbau in NRW zwingen dazu, den Bund auch künftig in die Mitverantwortung zu nehmen. Herr Lindner hat zu Recht gesagt, lieber hätten wir ausreichend Geld und würden es selber verantworten.
Unser Ziel in den Gesprächen mit dem Bund ist, dass die bis 2013 insgesamt vorgesehenen Mittel erhöht werden. Wir werden dabei vehement die Position vertreten, dass es nicht gerecht sein kann, dass Länder wie NRW, Niedersachsen, Hessen und Berlin zusammen zwar 50 % der Studierenden ausbilden, aber nur gut 30 % der Mittel für den Hochschulbau erhalten.
Das sind aus Sicht der Landesregierung die wichtigen und quantitativ bedeutsamen Themen für einen Hochschulpakt mit dem Bund. Auf diese Themen wird sich die Landesregierung in den Gesprächen konzentrieren, um den Bund auch künftig dort in die Pflicht zu nehmen, wo er weiterhin gesamtstaatlich Verantwortung übernehmen muss, um dort den Zugewinn an Freiheit und Eigenverantwortung zu schützen, wo zentralistisch gesteuerte Förderungen des Bundes die Errungenschaften der Föderalismusreform konterkarieren würden. Freiheit und Wettbewerb, statt staatliche Gängelung, das ist die Marschroute für einen solchen Hochschulpakt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen das „große“ Interesse des Hauses, das dem Thema Hochschulpakt entgegengebracht wird. Wir wollen die tieferen Beratungen im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie fort
Es wird sehr deutlich, dass die Landesregierung, Herr Minister Wolf, den Hochschulen nichts anderes anzubieten hat als ordnungspolitische Freiheitslyrik. Darauf reduziert sich alles.
Wir sehen uns an der Seite der Hochschulen und der Hochschulrektorenkonferenz, die händeringend auf Ergebnisse des Hochschulpaktes warten.
Nein, wir haben keine Vorgaben gemacht, sondern einen Antrag gestellt. Im Übrigen kennen wir die Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Dieser Antrag beinhaltet die wesentlichen Gesichtspunkte und Themen, die auf der Tagesordnung stehen. Wenn die 16 Minister – ich nehme an, Minister Pinkwart war dabei – sagen, welche Themen von Bedeutung sind und dass der wissenschaftliche Nachwuchs von Bedeutung ist, dann ist das der zentrale Bestandteil, mit dem wir uns hier auseinander setzen sollten.
Wir wollen wissen, wie und mit welchen Spielregeln diese Landesregierung in die Verhandlungen geht. Wir als SPD-Landtagsfraktion, als Teil des Parlaments, sehen uns jedenfalls in der Pflicht, darauf zu achten, dass wir dort eine ordentliche Position einnehmen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir als Landtagsfraktion nicht die Ergebnisse der Föderalismusreform umsetzen wollen. Wir wollen aber nicht nur darüber reden, sondern klar machen, wie wir das machen, und zwar zum Nutzen unserer Hochschulen. Das ist Teil unseres Anliegens. Dies wollen wir erreichen. Wir werden im zuständigen Ausschuss darüber diskutieren und erwarten Antworten auf unsere Fragen und nicht eine deskriptive Politik dieser Landesregierung.