Protocol of the Session on May 17, 2006

Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/1924

Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 15. Mai 2006 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.

Ich eröffnete die Beratung. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Hack für die antragstellende Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag ist das hoffentlich letzte Element in einer langen Reihe jahrelanger Bemühungen, Richtlinien der EU in Deutschland in nationales Recht umzusetzen. Dazu sind wir verpflichtet. Sie alle kennen die Genese des nun vorliegenden Gesetzentwurfes.

Wir plädieren für die Zustimmung zum AGG durch die nordrhein-westfälische Landesregierung. Es ist an der Zeit, deutlich zum Ausdruck zu bringen, was unsere Verfassung bereits in Artikel 3 festschreibt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner Herkunft und Heimat, wegen seines Glaubens und seiner Weltanschauung benachteiligt werden.

Es ist an der Zeit, diese Grundsätze in unserer Rechtsordnung so festzuschreiben, dass gesellschaftliche Realitäten einbezogen werden und wir zugleich klar sagen, was unsere Gesellschaft missbilligt: die Diskriminierung von Menschen wegen der schon genannten Merkmale und wegen ihres Alters, ihrer sexuellen Identität, ihrer Behinderung. Ich denke, die Verpflichtung des Staates und der Gesellschaft zum Schutz von Minderheiten – ich bezeichne die vorgenannten Gruppen nun so – ist allgemein anerkannte Auffassung und nicht umstritten.

Und dennoch: Geht es an die Umsetzung, an den rechtlichen Rahmen zur Realisierung dieser Verpflichtungen, so gehen die Meinungen auseinander. Warum? Mit dem AGG sollen nicht etwa bestimmte Gruppen bevorzugt, sondern nach wie vor bestehende Benachteiligungen abgebaut werden. Es geht nicht darum, die Rechte mancher zu beschneiden, sondern allen die Wahrnehmung von Rechten zu ermöglichen.

(Beifall von der SPD)

Niemandem wird etwas genommen, sondern Vielfalt wird ermöglicht.

Gerade in den vergangenen Monaten setzen wir uns in zahlreichen Debatten über alle Parteigrenzen hinweg mit Fragen auseinander, die genau dieses Thema betreffen: die Vielfalt unserer Gesellschaft zu nutzen, die überaus vielfältigen individuellen Talente und Befähigungen, Kompetenzen und Eigenarten jedes und jeder Einzelnen in unserem Lande zum Nutzen aller zu fördern und zur Geltung kommen zu lassen, sei es durch die Sprache, den sozialen Kontext, die persönlichen Erfahrungen, das erworbene Können. All das ist in seiner Gesamtheit der Nährboden für den Erfolg unseres Zusammenlebens.

Einige befürchten nun überbordende Bürokratie; einige sehen die Gerichte von krudesten Klagen überlaufen. Das wird nicht eintreten. Erfahrungen aus europäischen Staaten, in denen das nun in Deutschland zur Verabschiedung Anstehende längst Alltag ist, bestätigen das. Nach wie vor reicht das Gefühl, diskriminiert zu werden, nicht für eine Klage. Schon bei anderen Gesetzesneuerungen wurde eine Prozessflut prognostiziert – beispielsweise beim Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes –, die ausblieb.

Einige Gegner sehen die Wirtschaft, die Arbeitgeber durch das AGG großen Nachteilen ausgesetzt. Auch hier gilt, sachliche Gründe für Entscheidungen, zum Beispiel bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, werden durch das Gesetz nicht ausgehebelt. In großen Teilen ist die Wirtschaft im Übrigen, was dieses Thema angeht, viel weiter, als es unsere Rechtsordnung vorgibt.

Ich zitiere aus der Veröffentlichung „Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung“ aus dem Jahr 2004:

„Ein gutes Management ist seiner Zeit voraus. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland wissen bereits heute um die Vorteile eines harmonischen, von Diskriminierungen und Konflikten unbelasteten Arbeitsklimas.“

Weiter heißt es:

„Wettbewerb mit allen Köpfen: heute Realität In den vergangenen Jahren ist viel über Diskriminierung geschrieben und gestritten worden. ‚Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung’ konstatiert hingegen, dass sich schon heute der übergroße Teil des Mittelstands im Wettbewerb um die besten Köpfe an Leitlinien orientiert, die auf der Wertschätzung einer vielfältigen Belegschaft gründen. … Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes zählt am Ende nur, dass die täglichen Herausforderungen möglichst gut und zügig bewältigt werden.“

Dies stellen, wohlgemerkt, die Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft fest.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielfalt und die Kraft, die in ihr liegt, sind für jede Gesellschaft der Schlüssel für Innovationsfähigkeit: in jeder Schule, in jedem Betrieb, für jede Gesellschaft.

Elisabeth Kurkowski, Diversitymanagerin der Deutschen Bank AG für Europa, sagt:

„Es sind die Unterschiede, die uns weiterbringen.“

Noch eines an die Adresse der Bedenkenträger: In Nordrhein-Westfalen ist die Gleichstellung von Behinderten bereits Gesetzeslage. Wir haben das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Warum sollte also gerade für diese Gruppe von Menschen das AGG nicht gelten?

Dasselbe frage ich beim Streit um das Diskriminierungsmerkmal Alter. Während unserer Debatte findet in Köln die größte bundesdeutsche Veranstaltung für ältere und mit älteren Menschen statt, der Deutsche Seniorentag. Landauf, landab wird von der Notwendigkeit gesprochen, diese wachsende Bevölkerungsgruppe jenseits der 60 ernst zu nehmen, ihre spezifischen Bedürfnisse in unterschiedlichen Lebensbereichen zu erkennen und zu erfüllen, ihren Erfahrungsschatz zu respektieren und etwa in den Betrieben, für das Ehrenamt, für die Familie zu nutzen. Aber das AGG soll für sie nicht gelten? Ein Widerspruch, den wir nicht verstehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir fordern Sie auf, diese Argumente anzuerkennen, sich nicht weiter dem erreichten Kompromiss zu verschließen und unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Kollege Biesenbach, CDUFraktion, das Wort.

Frau Kollegin Hack, wenn ich Sie so reden höre, scheint es sich um einen tollen Gesetzesvorschlag zu handeln, der von allen zügig akzeptiert werden müsste. Sie haben mit dem Teil, den Sie angesprochen haben, sicher Recht. Wir wollen gerne mithelfen, bestehende Benachteiligungen abzubauen.

Sie haben aber die Überbordungen und das, was schlicht nicht mehr unter Benachteiligung gefasst werden kann, nicht angesprochen. Dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag heute ablehnen, darf Sie deshalb nicht überraschen, weil wir das bereits im Koalitionsvertrag stehen haben. Denn wir haben uns darauf geeinigt, Richtlinien 1:1 umzusetzen und nichts mehr draufzupacken.

(Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Herr Eumann, ob und inwieweit das in Berlin der Fall sein wird, mag man sehen. – Nur: Dem heutigen Antrag können wir nicht zustimmen. Ich will

auch sagen, warum. Wir haben nicht genug Zeit, alles zu besprechen. Ich will Ihnen aber drei Punkte angeben, warum wir diesem Vorschlag nicht zustimmen können. Ich gehe der Reihe nach vor, ohne damit eine Gewichtung zu verbinden.

Erstens: das Klagerecht für Betriebsräte und im Betrieb vertretene Gewerkschaften. Wenn die Vertreter gegen den Willen von Mitarbeitern ein eigenes Klagerecht bekommen, geht es nicht um Benachteiligung.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin fühlt sich übergangen oder falsch behandelt etwa bei einer Beförderung oder einer Gehaltszuweisung und geht zum Betriebsrat. Dieser kann raten, sich wegen Diskriminierung zu beklagen. Wenn es dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin und dem Betrieb gelingt, die Dissonanzen aufzuklären und aus der Welt zu räumen, soll der Betriebsrat trotzdem klagen dürfen? Wo ist die Benachteiligung, wenn die beiden sich einigen? Diesen Punkt kann man nur als völlig überbordend bezeichnen.

Zweitens: Der Anwendungsbereich des Benachteiligungsverbots im allgemeinen Zivilrecht geht uns auch viel zu weit. Ich will Ihnen auch hier ein Beispiel für den Begriff Weltanschauung bringen. Ein Seminarveranstalter wird von einem seiner Kunden gebeten, ihm eine Inhouseveranstaltung zu organisieren. Üblicherweise schreibt derjenige dann das Angebot aus. Es bewerben sich zwei Anbieter. In der Spalte „Mitglied von Scientology“ kreuzt der eine Anbieter Ja an, während der andere Nein sagt. Wenn sich der Auftraggeber entscheidet, den Scientologen nicht zu nehmen, hat der nach allgemeinem Verständnis des Entwurfs die Chance zu klagen – mit dem Ergebnis, Recht zu bekommen.

Wenn Sie den Text weiter lesen, würde auch ein Kontrahierungszwang eintreten; denn obwohl man das herausgenommen hat, gilt im Schadensersatzrecht nach wie vor der allgemeine rechtliche Grundsatz der Naturalrestitution.

Das heißt, über diesen Weg hätte er trotzdem den Kontrahierungszwang. Dass das richtig ist, sehen Sie daran, dass im arbeitsrechtlichen Teil des Gesetzentwurfes das ausdrücklich ausgeschlossen ist, für den übrigen zivilrechtlichen Teil nicht. Ganz einfacher Schluss: Solche Zwänge wollen wir nicht.

Ein letztes Beispiel: Auch die Antidiskriminierungsstelle soll für alle Merkmale des Gesetzesvorschlages zuständig sein. Auch dann könnte sich jeder – ich bleibe einmal bei dem Bereich, weil er eingängig ist –, der sich als Scientologe

benachteiligt fühlt, permanent diese Stelle anrufen und Verfahren in Gang setzen. Diesen Wust, der nicht nur zu befürchten, sondern der auch zu erwarten ist, weil dahinter ideologische Gründe stehen, wollen wir nicht. Ein Vorgehen gegen wirkliche Benachteiligung befürworten wir, eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie auch, aber wir wollen keine überbordenden Regelungen und erst Recht nicht die Einräumung der Möglichkeiten, die ich gerade angeführt habe. Deswegen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Düker von der Faktion der Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute feststellen zu können, dass grüne Politik nachhaltig wirkt, nämlich über unsere Regierungsbeteiligung hinaus, und sich in Berlin die Einsicht festgesetzt hat, dass unser Gesetzentwurf, der damals von RotGrün eingebracht worden ist, wohl doch nicht so schlecht gewesen ist. Darüber freue ich mich sehr.

Worum geht es? – Es geht um die Umsetzung von vier EU-Richtlinien. Herr Biesenbach, diese Umsetzungen sind schon lange überfällig. Das heißt, es geht um eine zügige Umsetzung von vier EU-Richtlinien.

Im Arbeitsrecht sieht der Gesetzentwurf, der jetzt, mehr oder weniger von Rot-Grün übernommen, in Berlin vorliegt, eine Umsetzung der EU-Richtlinie 1:1 vor. Im Zivilrecht – dort beginnt ja der Konflikt – gibt es, wie Sie gesagt haben, ein Überborden, ein Draufsatteln. Sie haben irgendwelche martialischen Ausdrücke gebraucht. Bringen wir es doch einmal auf den Punkt, um was es dabei geht.

Im Zivilrecht geht es um Massengeschäfte des täglichen Lebens. Auch in diesem Bereich wollen wir ein umfassendes Benachteiligungsverbot. Es geht darum, neben ethnischer Herkunft und Geschlecht auch noch das Benachteiligungsverbot aus Gründen der Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität und Behinderung aufzunehmen.

Herr Biesenbach, erklären Sie doch einmal einem Behinderten, warum der Gaststättenbesitzer dem Behinderten sagen darf: Nein, Du störst meine Gäste. Einen Rollstuhlfahrer möchte ich nicht haben. – Der weist den Behinderten ab. Das ist möglich. Aber den Ausländer, den darf er nicht abweisen, weil ja die ethnische Herkunft eingebunden ist, es also ein Diskriminierungsverbot für

den Ausländer, aber nicht für den Behinderten oder für den Schwulen oder für die Lesbe gibt. Wie wollen Sie das erklären, dass es für die eine Gruppe ein Benachteiligungsverbot gibt, für die andere Gruppe aber nicht? Das führt ins Gegenteil. Das führt dazu, dass Diskriminierung zugelassen wird. Deswegen glauben wir, dass dieser Ausschluss von bestimmten Gruppen aus dem Benachteiligungsverbot im Zivilrecht absolut nicht begründbar ist.

Worum geht es denn gesellschaftspolitisch? – Bringen wir es einmal auf eine andere Ebene. Was bedeutet Diskriminierungsschutz gesellschaftspolitisch? Es geht um mehr Freiheit. Alle müssen gerechte Chancen haben beim Zugang zu Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen. Sie müssen Vertragsfreiheit besitzen.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich unser Freiheitsbegriff von dem der FDP. Die FDP mit ihrem Widerstand gegen diese Antidiskriminierungsvorschriften beziehen ihren Freiheitsbegriff wohl vor allen Dingen darauf, sich die Freiheit zur Diskriminierung in unserer Gesellschaft nehmen zu dürfen und diese Freiheit zur Diskriminierung über die Minderheitenrechte zu stellen. Genau das tun wir nicht. Für uns bedeutet Freiheit, alle müssen gerechte Chancen haben beim Zugang zu Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen etc.

(Beifall von den GRÜNEN)

Warum brauchen wir das? – Viele sagen, das sei alles überflüssig, hier werde doch nicht diskriminiert, das gäbe es bei uns gar nicht. Herr Biesenbach, das ist aber leider Realität in diesem Land. Frauen zahlen nach wie vor höhere Tarife bei Versicherungen. Das ist nicht gerechtfertigt. Ausländer werden nach wie vor vor Diskotheken abgewiesen. Gehen Sie einmal in Düsseldorf in die Altstadt zu Discos. Ich hatte neulich eine Besuchergruppe von ausländischen Studenten, die mir das noch einmal vortrugen, dass sie in der Altstadt nicht in die Discotheken hineinkommen. Das Motto „Zu Gast bei Freunden“ scheint nicht in allen Köpfen angekommen zu sein. Homosexuellen werden nach wie vor Lebensversicherungen verweigert nach dem Motto: Na ja, die haben ja alle Aids und sterben früh. Höheres Risiko. Machen wir nicht.