Protocol of the Session on May 17, 2006

Warum brauchen wir das? – Viele sagen, das sei alles überflüssig, hier werde doch nicht diskriminiert, das gäbe es bei uns gar nicht. Herr Biesenbach, das ist aber leider Realität in diesem Land. Frauen zahlen nach wie vor höhere Tarife bei Versicherungen. Das ist nicht gerechtfertigt. Ausländer werden nach wie vor vor Diskotheken abgewiesen. Gehen Sie einmal in Düsseldorf in die Altstadt zu Discos. Ich hatte neulich eine Besuchergruppe von ausländischen Studenten, die mir das noch einmal vortrugen, dass sie in der Altstadt nicht in die Discotheken hineinkommen. Das Motto „Zu Gast bei Freunden“ scheint nicht in allen Köpfen angekommen zu sein. Homosexuellen werden nach wie vor Lebensversicherungen verweigert nach dem Motto: Na ja, die haben ja alle Aids und sterben früh. Höheres Risiko. Machen wir nicht.

Behinderte werden in Gaststätten nicht bedient. Sehen Sie sich die Fälle an. Sehen Sie ins Arbeitsleben. Sie haben die Beispiele gebracht. Jawohl, ich finde es nicht richtig, dass im Arbeitsleben bei Einstellung, Aufstieg, Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach wie vor Diskriminierungstatbestände existieren.

Zum Schluss noch einmal etwas zu dem Horrorszenario von der Klageflut: Ich meine, es war 1980, als wir ins Arbeitsrecht eine Geschlechterregelung aufgenommen haben. Auch da wurde dieses Szenario an die Wand gemalt, es würden alle klagen. Nach einer Verunsicherungsphase hat sich das ohne Probleme komplett eingespielt. Oder kennen Sie, Herr Biesenbach, heute noch einen solchen Fall? Vielleicht hören Sie der Debatte zu. Möglicherweise hören Sie noch das eine oder andere Argument, dass Ihnen nahe geht. Aber das scheint Herrn Biesenbach nicht zu interessieren. Er unterhält sich lieber mit seinem Nachbarn.

Wir stellen schlicht fest, dass es mit der Einführung der Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsrecht nicht zu dieser Klageflut gekommen ist. Heute fragt niemand mehr eine Frau beim Einstellungsgespräch, ob sie schwanger ist. Das fragt schlicht niemand mehr. Diese Diskriminierungsverbote mussten wir aber gesetzlich regeln, damit sich dafür auch ein Bewusstsein entwickelt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Um dieses Bewusstsein geht es uns und nicht darum, Bürokratie aufzubauen. Es geht uns vielmehr darum, als Gesetzgeber ganz klar zu sagen, dass wir das nicht wollen. Dann halten sich auch alle eher daran. Ich glaube, die geäußerten Befürchtungen sind nur Ausreden.

Die SPD-Fraktion möchte ich zu ihrer Einsicht und zu ihrem Antrag beglückwünschen. Ich kann zur SPD nur „schade“ sagen. Wir hätten dieses Gesetz längst haben können, wenn Sie nicht in einem ziemlichen Gezerre zu rot-grünen Regierungszeiten sehr lange gebraucht hätten, bis wir damals das rot-grüne Gesetz einbringen konnten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz freue ich mich darüber, dass es dafür bei der SPD-Fraktion jetzt Zustimmung gibt. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Romberg.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hack, Frau Düker, glauben Sie wirklich, dass sich der Umgang in Form von Toleranz durch dieses Gesetz in der Gesellschaft nachhaltig ändern wird? Ich habe daran schon meine argen Zweifel.

Sie haben richtigerweise in Ihrem Antrag geschrieben, auch ein Staat könne Toleranz im Umgang nicht verordnen. Das ist richtig. Deshalb können Sie sich den Antrag eigentlich auch sparen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Der Antrag ist von der SPD!)

Ja klar, er ist von der SPD. Aber Sie, Frau Düker, haben ihn doch gerade befürwortet. Ich habe es doch gerade richtig verstanden, Frau Düker, dass Sie diesen Antrag befürwortet haben?

(Monika Düker [GRÜNE]: Ja, meine Unter- schrift steht aber nicht darunter!)

Wenn Sie ausführen, den Antrag zu unterstützen, unterschreiben Sie ihn ja zumindest verbal.

(Heiterkeit von den GRÜNEN)

Wie ist es wirklich mit diesem Antidiskriminierungsgesetz? Was ändert sich wirklich? Was geschieht mit einem Behinderten, der in einer Gaststätte bisher nicht vernünftig bedient wurde, wenn das Gesetz jetzt besteht? Wird der Behinderte, weil der Gastwirt jetzt gesetzlich verpflichtet ist, zwangsläufig bedient? Wird der Behinderte gut bedient? Fühlt er sich wohl in dieser Gaststätte, wenn der Gastwirt keine Toleranz im Umgang hat? Ich bin sicher: Der Behinderte fühlt sich in dieser Gaststätte auch dann nicht wohl, wenn der Gesetzgeber vorschreibt, wie Toleranz auszusehen hat.

(Zuruf von Michael Groschek [SPD])

Wie verlief die Bundestagsdebatte? Wie lauteten denn die eindrucksvollen Kommentare für dieses Gesetzeswerk? – Der rechtspolitische Sprecher der Union, Herr Gehb, sagte, das Werk sei ein „übelriechender Handkäse“, der lange in der Sonne gegammelt habe.

(Heiterkeit von der FDP)

Ich finde es schon sehr beachtlich, wenn der Unionssprecher zu einem Gesetzeswerk der großen Koalition sagt, das sei ein „übelriechender Handkäse“.

Man sollte auch bedenken, was gestandene Sozialdemokraten zu diesem Werk gesagt haben. Der ehemalige Ministerpräsident, Wolfgang Clement, hat das noch in der vergangenen Legislaturperiode als Quatsch kommentiert. Auch Innenminister Otto Schily sagte, der Verzicht auf ein Antidiskriminierungsgesetz „wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Hört, hört! – Frank Sichau [SPD]: Sie wissen doch gar nicht, worum es geht!)

Es gibt also gestandene Herren im Kreise von CDU und SPD, die das schon sehr kritisch untermauern. Wir folgen dieser Kritik. Es bringt nichts, wenn der Staat etwas verordnet. Toleranz muss bei einem aufgeklärten, gebildeten Menschen entstehen. Man kann sie nicht verordnen.

Es hilft auch keinem. Es hilft dem Behinderten oder dem Schwulen nicht, wenn er jetzt zwangsweise irgendwo behandelt wird.

(Monika Düker [GRÜNE]: Doch!)

Wie will der Gesetzgeber wirklich dafür sorgen, dass ein Behinderter, der bei einem Reiseunternehmer an einer Busreise teilnimmt, nicht unterschwellig, emotional-nonverbal diskriminiert wird? Wie will das die Strafverfolgung ahnden? Denn Diskriminierung ist nicht immer offensichtlich. Das ist häufig eben nonverbal und emotional. Wo sind denn da die Grenzen? Wie kann man das wirklich verhindern?

Und, Frau Düker, in der Gaststätte können sich natürlich die Schwulen, die Lesben und die Behinderten jetzt einfinden. Aber wie ist das mit Menschen mit einer gewissen Weltanschauung. Wie ist das mit Rechtsradikalen? Bekommen Sie auch ein Recht, klagen zu dürfen, um sich im Hinterzimmer einer Gaststätte versammeln zu können? Weil sie eine andere Weltanschauung haben, müssten sie ja auch geschützt sein.

(Frank Sichau [SPD]: Das gibt es doch nicht! Was Sie sagen, ist doch lächerlich!)

Das sind Dinge, die wirklich sehr fragwürdig sind. Das zeigt schon, dass dieses Gesetz nicht hilfreich ist.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Wir sagen: Vorfahrt für Arbeit! Alles, was hilft, Arbeitsplätze zu schaffen, sollten wir fördern. Dieses Antidiskriminierungsgesetz, dieses Gleichbehandlungsgesetz hilft nicht, Arbeit in diesem Land entstehen zu lassen, sondern es wird das behindern. Einstellungskriterien werden ausführlich dokumentiert werden müssen. In Einstellungsgesprächen gibt es nicht immer rein objektive Kriterien, weshalb man einen Menschen einstellt. Es kann auch eine emotionale Schwingung vorhanden sein.

(Frank Sichau [SPD]: Wie ist es denn mit dem Landesbeamtengesetz?)

Wenn der mir gefällt, kann ich das gar nicht begründen, und dennoch stelle ich ihn ein. Es sind nicht nur Beamte, die eingestellt werden. Wenn ich zum Beispiel als Unternehmer einen Menschen einstellen will, will ich nicht einen großen Kriterienberg aufstellen und das dokumentieren, um es nachher vor Gericht noch verteidigen zu müssen.

Das ist sicher nicht der Weg, damit Arbeit entsteht. Dieses Gesetz ist großer Mist, und deshalb stimmen wir auch nicht zu.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank. – Nun rundet Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter die Debatte ab.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung bekennt sich dazu, dass Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung in einer aufgeklärten, toleranten, weltoffenen Gesellschaft keinen Platz haben dürfen. Die zitierten Aktivitäten und Äußerungen der Wirtschaft bestätigen das.

Gerade deshalb ist die Landesregierung allerdings der Auffassung, dass der Entwurf eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, den die Bundesjustizministerin vor einer Woche vorgeschlagen und den die Bundesregierung beschlossen hat, kein sinnvoller und tauglicher Beitrag ist, die Grundlagen unseres freiheitlichen Gemeinwesens zu stärken.

(Zuruf von Carina Gödecke [SPD])

In diesem Punkt unterscheidet sich das Freiheitsverständnis der Landesregierung von dem, das offensichtlich dem Antrag der SPD-Fraktion zugrunde liegt.

Für die Landesregierung gilt: Jeder staatliche Eingriff in die Freiheit des Einzelnen bedarf der Rechtfertigung. Eine solche Rechtfertigung lässt der Entwurf weitgehend vermissen. Es fehlt bereits jede Begründung, warum der Entwurf an vielen Stellen über die europarechtlichen Vorgaben hinausgeht. Er beschränkt sich nicht darauf, das getreu 1:1 umzusetzen, was europarechtlich geboten ist; er geht über die notwendige Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und im Vertragsrecht weit hinaus.

Er ist von einem Regelungsfuror getragen, der zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringt und

(Unruhe – Glocke)

der für den Privaten eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, die das Gegenteil von dem bewirkt, was mit Gesetzen erreicht werden soll, nämlich Rechtssicherheit.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Sie sprechen von „Regelungsfuror“ bei einem Kabinettsentwurf von CDU und SPD?)

Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sind zu erwarten, um den unscharf gekennzeichneten Anwendungsbereich gerade im Zivilrecht und das komplizierte Geflecht von Diskriminierungstatbeständen und Ausnahmen zu klären.

Gerade für den Privaten ist zukünftig nicht zu erkennbar, was er zu tun und was er zu lassen hat. Den Beteuerungen der Bundesjustizministerin in ihrer Presseerklärung vom 4. Mai 2006, auf der auch der Antrag der SPD-Fraktion beruht, der gesamte private Lebensbereich, z. B. sei der Verkauf eines gebrauchten PKW ausgenommen, vermag ich nicht zu glauben, denn die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sagt genau das Gegenteil.

Da heißt es auf Seite 43: „Erfasst sind hier“ – gemeint ist hier das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot – „auch Geschäfte Privater, sofern der Vertragsabschluss öffentlich angeboten wird, etwa der Verkauf des gebrauchten privaten PKW über Zeitungsannoncen“.