Drittens. Sie fordern eine Verstärkung der Kontrollen auf Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Material bei Saatgut. – Sie wissen, dass die staatlichen Umweltämter, das LEJ und die Kreisordnungsbehörden die auf dem Markt vertriebenen gentechnisch veränderten Produkte inklusive Saatgut, Lebens- und Futtermitteln überwachen.
Wir haben ein entsprechendes Handlungskonzept. 2005 haben wir eine Optimierung der Saatgutuntersuchungen der Bundesländer initiiert. In diesem Zusammenhang hat in Nordrhein-Westfalen der Raps eine besondere Bedeutung. Daher werden seit diesem Jahr zusätzlich 10 % der in Nordrhein-Westfalen anzuerkennenden Rapspartien auf GVO untersucht. Eine im Antrag geforderte weitere Verstärkung der Kontrolle ist daher nicht sachgerecht und auch nicht notwendig.
Sie verlangen in einem vierten Punkt die strikte Überwachung der gültigen Kennzeichnungsregeln bei Lebensmitteln. – Auch hierzu muss ich Ihnen entgegenhalten: Das machen wir bereits. Gemäß unserem Handlungskonzept erfolgt bereits eine strikte, risikoorientierte Überwachung der Kennzeichnungsregeln. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Nordrhein-Westfalen werden auch weiterhin Überprüfungen durchführen. Dabei wird kontrolliert, ob die Lebensmittelunternehmen und
die anderen Beteiligten ihren Kennzeichnungsverpflichtungen nachkommen. Verstöße werden entsprechend durch Bußgeld geahndet.
Die Wahlfreiheit der Verbraucher und Verbraucherinnen ist durch eine klare und eindeutige Kennzeichnung zu gewährleisten. Dies ist auch explizit Gegenstand unserer Koalitionsvereinbarung.
Sie fordern in den Punkten 5 und 7 die aktive Unterstützung des Aufbaus gentechnikfreier Regionen und den Einsatz für eine gesetzliche Verankerung gentechnikfreier Zonen auf Bundes- und auf europäischer Ebene. – Meine Damen und Herren, ein pauschales gesetzliches oder behördliches Verbot, das in einer bestimmten Region den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen umfassend ausschließt, ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar und ist von der Landesregierung auch politisch nicht gewollt.
Die rechtliche Grundlage für den Anbau ist die Freisetzungsrichtlinie, eine Binnenmarktrichtlinie. Daher dürfen die Mitgliedstaaten – wie bereits erwähnt – den freien Warenverkehr nicht verbieten, einschränken oder behindern, es sei denn, es liegen aktuelle Hinweise auf eine Gefährdung vor.
Vielen Dank. – Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung der Schweiz – politisch, nicht europarechtlich?
Ich bewerte die Entscheidung der Schweiz als eine Entscheidung, die das Land Schweiz getroffen hat. Wie Sie bestimmt wissen, Herr Abgeordneter Remmel, ist sie nicht Mitglied der Europäischen Union. Der Rahmen, in dem wir uns in diesem Zusammenhang bewegen – ich habe das eben schon einmal gesagt; ich glaube, Sie waren sehr beschäftigt – ,
ist mit Unterstützung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, insbesondere von Frau Künast, auf den Weg gebracht worden. Die Schweiz braucht ihn für sich natürlich nicht gelten zu las
sen. Sie geht in der Frage der Gentechnik einen anderen Weg als die Europäische Union. Daher kommt die Schweiz natürlich zu anderen Beschlüssen als die Europäische Union. Ich glaube, das ist relativ einfach.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es, wie bereits mehrfach heute erwähnt, Ziel der Landesregierung – das habe ich am Anfang gesagt –, den Landwirten die grundsätzliche Freiheit der Wahl ihrer Anbauform zu gewährleisten, was bei der zwangsweisen Einführung gentechnikfreier Regionen in Nordrhein-Westfalen eben auch nicht mehr gegeben wäre.
In Punkt 6 fordern Sie unsere Positionierung im Bundesrat gegen eine Änderung des geltenden Gentechnikgesetzes. – Meine Damen und Herren, die Landesregierung spricht sich für klare und eindeutige Koexistenz- und Haftungsregeln aus. Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen verbessert werden.
Wirtschaftliche Nachteile, die aufgrund des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen bei konventionell beziehungsweise bei ökologisch arbeitenden Landwirten entstehen, müssen ausgeglichen werden. Dabei ist die Schaffung eines Fonds, in den die GVO-Anbauer und weitere Wirtschaftsbeteiligte einzahlen, ein möglicher Lösungsweg für den Ausgleich dieser wirtschaftlichen Nachteile. Langfristig sollte eine Versicherungslösung angestrebt werden.
Die Landesregierung teilt die im Antrag formulierte Auffassung nicht, die Einrichtung eines Fonds sei „eine grundsätzliche Abkehr vom Verursacherprinzip“. Beim Fondsmodell wird keine allgemeine Gemeinlast geschaffen, sondern potenzielle Verursacher eines wirtschaftlichen Schadens würden in den Fonds einzahlen. Eine Staatshaftung ist nicht vorgesehen.
Achtens. Einsatz für eine Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln hergestellt wurden. – Meine Damen und Herren, die Forderung nach einer Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind, wird von der Landesregierung abgelehnt. Denn es gibt keine wissenschaftlich begründete Notwendigkeit für diese Kennzeichnung. Sie würde eher zu Irritationen als zu Klarheit führen.
Für die Menschen würde dann keine Möglichkeit mehr bestehen, zwischen diesen und anderen Lebensmitteln, die tatsächlich aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen worden sind, zu unterscheiden.
Wie meine Ausführungen zu Ihren Forderungen verdeutlichen, geht es Ihnen, Herr Abgeordneter Remmel, nicht um die Gewährleistung einer echten Wahlfreiheit. Die Landesregierung dagegen setzt sich für Wahlfreiheit und Transparenz ein.
Das bedeutet in Zukunft ein Nebeneinander – ich will das noch einmal ganz deutlich sagen, weil es wichtig ist – von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Das muss gewährleistet werden. Das ist die Hauptaufgabe.
Auch vor dem Hintergrund der politischen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene – ich wiederhole es jetzt zum dritten Mal –, an deren Schaffung Sie in Ihrer Regierungszeit beteiligt waren, sollten wir uns doch jetzt nicht immer über die Frage unterhalten, ob Gentechnik eingesetzt werden soll – ich glaube, diese Frage ist beantwortet –, sondern darüber, wie Gentechnik bei uns eingesetzt werden soll.
Ich sage deutlich: Ich sehe insbesondere Perspektiven im großen Bereich der regenerativen Energie und im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe. Der Energie- und Klimagipfel, der gerade in Berlin stattgefunden hat, hat festgestellt: In den nächsten Jahren soll ein Anteil von 20 % der Energie aus regenerativer Energie und aus nachwachsenden Rohstoffen kommen. Meine Damen und Herren, ich sehe hier ein großes Potenzial, gerade auch für unsere Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen, die Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Ich glaube, wir müssen diese Potenziale in den nächsten Jahren nutzen und auch einen Beitrag dazu leisten, dass wir mit dem Thema Gentechnik weniger emotional umgehen, gerade betreffend Lebensmittel, indem wir wissenschaftliche Forschung vorantreiben, dabei aber die guten Erfahrungen berücksichtigen, die wir mit der roten Gentechnik gemacht haben, die heute von keinem Menschen mehr infrage gestellt wird.
Das gilt inzwischen auch für Bereiche der Landwirtschaft, wenn es um gentechnisch veränderten Impfstoff geht, der zum Beispiel in der Landwirtschaft auch unter der von Ihnen mitgetragenen Vorgängerregierung, Herr Remmel, eingesetzt worden ist. Das Ganze sollten wir nüchtern und sachlich sehen.
Sie können sich aber auch darauf verlassen: Wir nehmen die Sorgen und die Nöte der Menschen ernst, möchten sie allerdings durch ein umfassendes Informationsangebot auf diesem Weg mitnehmen und nicht durch eine weitere Verunsiche
rung dazu beitragen, dass hier unnötigerweise Ängste geschürt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Wortmeldung liegt mir vom Kollegen Pick, CDU-Fraktion, vor. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wie die Debatte heute läuft, die in Teilen auch sehr fachlich und sachlich ist. Man kann auch feststellen, dass es schon einen Erkenntniszugewinn bei den Grünen gibt. Denn hätten wir den Antrag vor zwei oder drei Jahren beraten, hieße es in der Überschrift nicht „Gentechnik“, sondern „Genmanipulation“. Denn aus der Ecke kommen Sie, und damit haben Sie in der Vergangenheit immer Unsicherheit suggeriert.
Beherzigten wir das, Herr Remmel, was Sie eben zur Zucht gesagt haben, und hätten wir das in der Vergangenheit angewandt, dann wären heute nicht mal die Hungersnöte in Europa beseitigt. Wenn wir bei den Urzüchtungen geblieben wären, gäbe es auch hier Lebensmittelmangel, wie es bis in die letzten Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts in verschiedenen Regionen Europas der Fall war, wie Sie erkennen, wenn sie nur mal in den Osten oder auch in andere Gebiete schauen.
Herr Kollege Pick, Sie hatten eben sehr freundliche Worte hinsichtlich des Erkenntniszugewinns bei den Grünen gefunden. Würden Sie auch bitte ein paar freundliche
Worte hinsichtlich des Erkenntniszugewinns bei den Grünen dahin gehend verlieren, dass in dem Antrag zum ersten Mal seit langer Zeit nicht steht: Wir fordern ein gentechnikfreies NRW? Mündlich ist das zwar gesagt worden, aber das ist doch auch schon ein Zugewinn. Vielleicht finden Sie dazu auch noch ein paar freundliche Worte.
Danke schön. – Die Frage, die Sie gestellt haben, haben Sie im Prinzip schon selbst beantwortet, dass nämlich die Grünen in vielen Bereichen schon dazugelernt haben – dies gilt sicherlich auch für dieses Thema – und zukünftig noch weiteren Erkenntniszugewinn haben werden.
Worum geht es hier? – Es geht darum, dass wir die Möglichkeiten, einen Fortschritt zu erzielen, die uns für viele Gebiete zur Verfügung stehen, auch tatsächlich nutzen: sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Rohstoffherstellung. Ohne Gentechnik käme es zu einer Stagnation, gar zu einem Rückschritt. Das ist nun einmal Fakt und macht deutlich, wie mit der Gentechnik insgesamt und weltweit umgegangen wird.
Hier geht es auch darum – das ist eben durch die Äußerungen der Landesregierung sowie der der Kollegen Ellerbrock und Ortgies deutlich geworden –: Wir wollen über die Chancen und Risiken von Gentechnik informieren, also über beides. Und wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Menschen aufgrund der Informationen frei entscheiden können, was sie denn letztlich in Anspruch nehmen wollen.
Heute bereits hat der Verbraucher Wahlfreiheit durch die Kennzeichnung. Er kann durch die gesicherte Kennzeichnung heute schon entscheiden, ob er gentechnisch behandelte Lebensmittel will oder nicht.
Das betrifft auch die Forderung von Frau Schulze. Diese Fragen sind im Prinzip beantwortet, weil dies eigentlich heute schon so existiert.
Kollege Pick, Sie sagen, die Fragen seien beantwortet, allerdings gibt es noch eine Zwischenfrage des Kollegen Remmel. Wollen Sie die zulassen?
Schönen Dank, Herr Kollege Pick. – Sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es einen elementaren Unterschied zwischen Züchtung und Veränderung
durch Gentechnik gibt, weil bei Gentechnik sozusagen immer etwas Artfremdes eingepflanzt wird, was bei Züchtung nicht der Fall ist?
Herr Kollege Remmel, würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass durch die Gentechnik viele Erfolge auf einem kurzen Weg erreicht werden können,